Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte: Was ist was?

Alle Infos über Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis
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FAQ: Blaue Karte EU und Niederlassungserlaubnis

Ist die Blaue Karte eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis und die Blaue Karte sind zwei verschiedene Aufenthaltstitel. Während die Blaue Karte EU die Einwanderung von ausländischen Hochschulabsolventen und Personen mit besonderen beruflichen Qualifikationen fördern soll, hat die Niederlassungserlaubnis den Zweck, ausländischen Personen, die sich bereits seit mehreren Jahren in Deutschland befinden, eine dauerhafte Perspektive anzubieten. Mehr zu den Unterschieden zwischen der Blauen Karte und der Niederlassungserlaubnis können Sie hier nachlesen.

Wann bekomme ich eine Blaue Karte?

In der Regel können Sie die Blaue Karte vor Ablauf Ihres Visums bei der örtlichen zuständigen Ausländerbehörde beantragen, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen. Eine Blaue Karte ist folglich ein Aufenthaltstitel für Bürger aus nicht EWR-Staaten, sogenannten Drittstaaten, die kein Teil des europäischen Wirtschaftsraums sind.

Sind Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis unbegrenzt gültig?

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet gültiger Aufenthaltstitel, der seine Gültigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa Auslandsaufenthalten über sechs Monaten, verliert. Die Blaue Karte EU ist immer befristet; grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren oder aber für die Laufzeit des Arbeitsvertrages des Bewerbers zuzüglich drei Monate.

Blaue Karte EU und Niederlassungserlaubnis – was sind die Unterschiede?

Durch die Blaue Karte zur Niederlassungserlaubnis: 21 Monate müssen bis zur Antragstellung mindestens vergehen
Durch die Blaue Karte zur Niederlassungserlaubnis: 21 Monate müssen bis zur Antragstellung mindestens vergehen

In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Der Bedarf an qualifizierten und gut ausgebildeten Arbeitskräften ist hoch. Für ausländische Fachkräfte gibt es daher eigene Bestimmungen und Aufenthaltstitel, die ihnen die Einwanderung beziehungsweise den dauerhaften Aufenthalt erleichtern sollen. Zwei dieser Titel sind die Blaue Karte EU und die Niederlassungserlaubnis.

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der Hochschulabsolventen und Drittstaaten-Angehörigen mit besonderen Qualifikationen die Zuwanderung erleichtern soll. Dies ist in § 18g des Aufenthalsbestimmungsgesetzes, kurz AufenthG, festgelegt:

(1) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung erteilt, wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt.

Die Niederlassungserlaubnis hingegen ist ein Aufenthaltstitel, der nicht befristet ist und seinem Träger ermöglichen soll, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen. So sagt § 9 des AufenthG:

(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.

Die Niederlassungserlaubnis ist durch ihre zeitlich unbegrenzte Gültigkeit also der deutlich weitreichendere Aufenthaltstitel. Folglich gelten für ihn andere Voraussetzungen als für die Blaue Karte.

Welche Voraussetzungen gelten für Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis?

Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte sind beide weitreichende, jedoch auch sehr unterschiedliche Aufenthaltstitel
Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte sind beide weitreichende, jedoch auch sehr unterschiedliche Aufenthaltstitel

So wie sich die Niederlassungserlaubnis und die Blaue Karte EU inhaltlich unterscheiden, so unterscheiden sich auch die Voraussetzungen, die Sie als Antragsteller erfüllen müssen, um einen der beiden Titel zu erhalten.

Die Blaue Karte erleichtert allerdings die Bedingungen, zu denen die Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, denn wer über eine Blaue Karte EU verfügt, zeigt hiermit bereits, dass er oder sie über in Deutschland gefragte Qualifikationen verfügt, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert ist und potentiell auch ein Interesse daran hat, langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:

Um eine Blaue Karte erhalten zu können, benötigen Sie einen deutschen Hochschulabschluss oder aber einen vergleichbaren ausländischen Abschluss, der in weiten Teilen mit einem deutschen Standard vergleichbar ist. Doch auch ein tertiärer Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren kann diese Funktion übernehmen.

Neben Ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation müssen Sie für den Erhalt der Blauen Karte bereits ein festes Jobangebot vorliegen haben. Dieses Jobangebot beziehungsweise die Beschäftigungsdauer muss einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten umfassen. Außerdem muss die Tätigkeit, für die Sie das Jobangebot erhalten haben, zu Ihrer Qualifikation passen. Zusätzlich müssen Sie mit dieser Arbeitsstelle im Jahr 2024 ein Jahresbruttogehalt von 45.300 Euro verdienen. Für Berufseinsteiger ist die Summe mit 41.041,80 Euro (Stand 2024) etwas geringer. Auch für Arbeitskräfte, die in sogenannten Mangelberufen tätig sind, ist die Summe niedriger. Mangelberufe bezeichnen Tätigkeiten, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind. Das sind beispielsweise Ärzte, Apotheker, Mathematiker, Pflege- und Erziehungskräfte.

Um eine Arbeitsstelle zu finden kann es von Vorteil sein, diese direkt vor Ort von Deutschland aus zu suchen. Diese Möglichkeit bietet die Chancenkarte, die es Angehörigen aus Drittstaaten ermöglicht, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Jobsuche zu erhalten.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis:

Sowohl Niederlassungserlaubnis als auch Blaue Karte EU sollen Fachkräfte ansprechen
Sowohl Niederlassungserlaubnis als auch Blaue Karte EU sollen Fachkräfte ansprechen

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie zeitlich unbegrenzt in Deutschland leben und arbeiten. Folglich ist es für die Antragstellung wichtig, dass Sie sich bereits eine Weile in Deutschland aufhalten und mit der deutschen Kultur und Gesellschaft vertraut sind.

Aus diesem Grund gehört es zu den Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Grundkenntnisse über deutsche Lebensverhältnisse haben. Daran anknüpfend sind auch Sprachkenntnisse auf der Stufe B2 oder höher erforderlich sowie ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und Straffreiheit. Außerdem müssen Sie mindestens 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Niederlassungserlaubnis ist mit Blauer Karte EU allerdings zu vereinfachten Bedingungen zu erwerben: Die Dauer des Mindestaufenthalts von fünf Jahren ist in diesem Fall auf 27 beziehungsweise 21 Monate herabgesetzt, wenn der Antragsteller über Sprachkenntnisse auf A1-Niveau verfügt. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für Kinder, anerkannte Asylberechtigte, Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss, Selbständige, Fachkräfte und Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern.

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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