Niederlassungserlaubnis abgelaufen: Verliert der Titel Gültigkeit?

Ist bei einer Niederlassungserlaubnis die Karte abgelaufen, auf die der Titel gespeichert ist, muss eine neue ausgestellt werden.
Ist bei einer Niederlassungserlaubnis die Karte abgelaufen, auf die der Titel gespeichert ist, muss eine neue ausgestellt werden.

FAQ: Niederlassungserlaubnis abgelaufen

Was passiert, wenn meine Niederlassungserlaubnis abläuft?

Die Niederlassungserlaubnis räumt Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland ein. Der Titel kann also nicht ablaufen. Wohl aber die Karte, auf der dieser gespeichert ist. Viele Karten-Besitzer gehen dann davon aus, dass es sich um eine abgelaufene Niederlassungserlaubnis handelt. Das ist nicht korrekt. Im Weiteren gehen wir darauf genauer ein.

Kann man mit einer abgelaufenen Niederlassungserlaubnis reisen?

Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und besitzt kein Ablaufdatum. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob Reisen mit einer abgelaufenen Niederlassungserlaubnis möglich ist, nicht. Ist aber die Niederlassungserlaubnis auf einem Pass gespeichert, der abgelaufen ist, kann sich das unter Umständen auf die Reisefreiheit auswirken. Was dazu wichtig ist, lesen Sie hier.

Wie lange ist eine Niederlassungserlaubnis gültig?

Eine Niederlassungserlaubnis besitzt kein Gültigkeitsdatum. Die Karte, auf welcher der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) gespeichert ist sowie weitere Ausweisdokumente, wie ein Reisepass, können hingegen sehr wohl ablaufen. Was dann zu tun ist, erfahren Sie hier.

Fakten zum Ablauf einer Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Ist die Karte abgelaufen, bleibt der Titel dennoch gültig.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Ist die Karte abgelaufen, bleibt der Titel dennoch gültig.

Sind Sie Besitzer einer Niederlassungserlaubnis, sind Sie dazu berechtigt, auf unbestimmte Zeit in Deutschland zu bleiben, zu arbeiten und unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen zu reisen. Und: Sofern Sie sich keine Straftaten zuschulden kommen lassen, kann Ihnen der Aufenthaltstitel auch nicht wieder aberkannt werden. 

Allerdings hält sich ein Irrglaube darüber, dass Titel nur eine begrenzte Gültigkeit besitzt. Das ist dem geschuldet, dass die Ausweisdokumente ablaufen können. Viele meinen, dass die Niederlassungserlaubnis abgelaufen ist, wenn Karte oder Reisepass verfallen sind.

Der Aufenthaltstitel und die Ausweisdokumente, ob Karte mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass, sind grundsätzlich unabhängig voneinander zu betrachten

Niederlassungserlaubnis: Wenn Karte oder Pass abgelaufen sind

Auch wenn eine Niederlassungserlaubnis in Bezug auf die Gültigkeit unabhängig von Ausweisdokumenten zu betrachten ist – ein Zusammenhang besteht dennoch. So sind beispielsweise Reisepassnummer und Gültigkeit des Passes sowie der Aufenthaltstitel auf einer Plastikkarte elektronisch gespeichert, die Ausländern als Ausweisdokument in Deutschland ausgehändigt wird. Sie erfüllt die gleiche Funktion wie ein Personalausweis und wird auch als eAT-Karte bezeichnet.

Das Gültigkeitsdatum führt zu oft Missverständnissen, da viele bei einer abgelaufenen Karte glauben, ihre Niederlassungserlaubnis sei mit abgelaufen. Zwar ist das nicht der Fall, dennoch sollten Ausländer stets gültige Ausweisdokumente bei sich haben. Je nachdem, ob Karte oder Pass abgelaufen ist, besteht unterschiedlicher Handlungsbedarf.

Karte und Pass abgelaufen: Das ist zu tun

Ist die eAT-Karte mit der Niederlassungserlaubnis abgelaufen, sind Reisen dennoch möglich. Das ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Ist die eAT-Karte mit der Niederlassungserlaubnis abgelaufen, sind Reisen dennoch möglich. Das ist jedoch an Bedingungen geknüpft.

Die Karte, auf der die Niederlassungserlaubnis als eAT gespeichert ist, ist maximal bis zu zehn Jahre gültig. In der Regel sind Karte und Reisepass immer gleich lang gültig. Das bedeutet: Beide Dokumente müssen neu beantragt werden. Der Pass ist dabei vorzuziehen, da die Passnummer auf der eAT-Karte gespeichert wird.

Ist bei einer Niederlassungserlaubnis der Reisepass abgelaufen, muss dieser neu beantragt werden – bestenfalls einige Wochen vor dem Ablaufdatum. Anschließend stellt die Ausländerbehörde eine neue Karte aus und überträgt die Niederlassungserlaubnis als eAT. Abgelaufen ist der Aufenthaltstitel dabei zu keiner Zeit.

Folgende Unterlagen werden für die neue Karte benötigt:

  • alter und neuer Reisepass,
  • eAT-Karte mit Zusatzblatt,
  • aktuelles biometrisches Passfoto.

Karte mit Niederlassungserlaubnis abgelaufen: Ist Reisen möglich?

Wer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt, darf nahezu uneingeschränkt verreisen. Lediglich der Dauer sind dabei Grenzen gesetzt. 

Bei einer Niederlassungserlaubnis gilt: Reisen dürfen einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Andernfalls droht der Entzug des Aufenthaltstitels.

Wer diese Bedingung berücksichtigt, ist sich des dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland in der Regel sicher. Was aber, wenn bei einer Niederlassungserlaubnis die Karte abgelaufen ist? Sind Reisen dennoch möglich? Kurz und knapp: Ja.

Liegt eine abgelaufene Karte mit einer Niederlassungserlaubnis vor, ist Reisen möglich. Das setzt allerdings voraus, dass folgende Ausweisdokumente mitgeführt werden:

  1. abgelaufener Reisepass,
  2. neuer Reisepass und
  3. eAT-Karte.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es trotz weitgehend unproblematischer Ein- und Ausreise zu verlängerten Grenzkontrollen kommen kann. Sicherheitshalber ist es ratsam, sich im Zielland über geltende Regularien zu informieren, um Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Ist der Reisepass hingegen abgelaufen, sind Reisen nicht möglich.

Pass abgelaufen: Erlischt damit die Niederlassungserlaubnis?

Eine abgelaufene Niederlassungserlaubnis gibt es nicht. Jedoch sind Ausweisdokumente begrenzt gültig.
Eine abgelaufene Niederlassungserlaubnis gibt es nicht. Jedoch sind Ausweisdokumente begrenzt gültig.

Grundsätzlich sind Ausländer dazu angehalten, sich ausweisen zu können. Vielmehr noch: Ein gültiger Pass ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels – also auch für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis. Was aber geschieht, wenn der Pass abgelaufen ist? Ist damit auch der Aufenthaltstitel verloren?

Zwar ist ein Pass Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis. Ist der abgelaufen, bedeutet das aber nicht, dass auch der Aufenthaltstitel erlischt. Allerdings: Derartige Konsequenzen sind jedoch nicht auszuschließen. 

Gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG, § 52 Abs. 1 Nr. 1) kann ein Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn Ausländer nach einer Rechtsfolgenbelehrung bezüglich der Folgen eines ungültigen Passes, nicht aktiv werden und einen neuen Pass beantragen. Melden sich die Behörden mit einem entsprechenden Hinweis, ist zügiges Handeln also ratsam. 

Gesetzt den Fall, dass bereits ein neuer Pass beantragt ist, ergeben sich vorerst kaum Einschränkungen bei vorhandener Niederlassungserlaubnis. Mit einem Pass, der abgelaufen ist, ist arbeiten ebenso möglich, wie reisen innerhalb Deutschlands. Lediglich Auslandsreisen müssen aufgeschoben werden, bis der neue Pass vorliegt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Niederlassungserlaubnis abgelaufen: Verliert der Titel Gültigkeit?

  1. Olle

    Hallo Jennifer ,
    Ich habe einen Problem und zwar werde am 05.09.24 in die Türkei reisen. Meine Aufenthaltstitel ( Niederlassungserlaubnis ) ist abgelaufen! (29.03.24).ich versuche seit 4monaten einen Termin zu bekommen vom Ausländerbehörde aber keine Chance , trotzt ich E-Mails + Brief geschrieben habe und bis jetzt immer noch keine Antwort , meine Frage ist ob ich mit abgelaufenen Niederlassungserlaubnis Reisen kann ?
    Würde mich für die Antwort sehr freuen

    Liebe Grüße

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