Der Bundestag hat am Freitag in namentlicher Abstimmung ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Menschen sollen in Deutschland künftig schneller und unkomplizierter eingebürgert werden – und außerdem den bisherigen Pass behalten dürfen. Notwendig wird für eine Einbürgerung auch das Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens. Wir klären, was das neue Staatsangehörigkeitsrecht genau umfasst.
Reform beim Staatsangehörigkeitsrecht: Die Neuerungen zusammengefasst
Menschen aus dem Ausland sollen bereits nach fünf Jahren (nicht wie bisher erst nach acht) den deutschen Pass erhalten können. Bei guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlicher Arbeit oder guten Leistungen in Schule bzw. Beruf soll der Erhalt des deutschen Passes schon nach drei Jahren möglich sein.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil bereits seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Auch hier lag die Frist laut Staatsangehörigkeitsrecht zuvor bei acht Jahren.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll für Menschen zudem zeitnah nach Inkrafttreten möglich sein – also der Besitz von zwei Pässen. Derzeit müssen viele bei Erhalt ihres deutschen Passes die alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Kurz, Einbürgerungen sollen beschleunigt und doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht werden.
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz umfasst folgende Voraussetzungen
Die bisherigen Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen bleiben größtenteils bestehen. Das bedeutet: Erwachsene müssen nach wie vor einen Nachweis für gute Integration und gute Deutschkenntnisse liefern und ihren Lebensunterhalt und den von unterhaltsberechtigten Personen selbst bestreiten.
Ebenso ist das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung notwendig. Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz soll dieses jedoch ausweiten: Ein ausdrückliches Bekenntnis für den Schutz jüdischen Lebens ist laut neuem Staatsangehörigkeitsrecht künftig eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des deutschen Passes.
Gefordert wird ebenso ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für den Holocaust sowie ein Bekenntnis zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Integrationsbeauftrage lobt die Reform
Kritik kam vor allem von der Union. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), bemängelte die veränderten Fristen, nach denen Einbürgerungen möglich werden sollen.
Vor der Abstimmung warb die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz.
„Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland.“
Die Bundesrepublik solle nun „ein zukunftsfähiges Einwanderungsland“ werden, das sich zu Vielfalt und Offenheit bekenne, so Alabali-Radovan.