Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.
Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.

Namensrechte sind im Familienrecht relevant, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Doch was genau sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht? Dürfen Kinder beliebig benannt werden? Welches Recht haben Eltern hier? Diese und andere Fragen soll unser Ratgeber beantworten. Dabei schauen wir speziell auf das Namensrecht für die Ehe und die Benennung eines Kindes. Für alle Ausführungen gilt also, dass das Standesamt fürs Namensrecht der richtige Ansprechpartner ist.

FAQ: Namensrecht

Muss ein Ehepaar den gleichen Namen haben?

Nein. Eheleute können auch beide den Geburtsnamen behalten, wenn sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Sind die Eltern verheiratet, so erhält das Kind deren Nachnamen. Liegt keine Ehe vor, so können die Eltern gemeinsam über den Nachnamen des Sprösslings entscheiden.

Welche Regelungen trifft das Namensgesetz zu Vornamen?

Grundsätzlich dürfen männliche Personen nur den männliche und weibliche Personen nur weibliche Vornamen erhalten. Hier lesen Sie, welche Ausnahme es dabei gibt.

Spezielle Ratgeber rund ums Namensrecht in Deutschland

Ehenamen: Namensrecht nach der Heirat

In Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei Heirat. Der Paragraph 1355 ist mit „Ehename“ überschrieben und liest sich wie folgt:

§ 1355 BGB Ehename:

(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen […] Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten […] den Geburtsnamen oder den […] Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann […] seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung […] geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann […] widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung […] nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung […] abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann […] seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. […]

Wenn zwei Liebende heiraten, lässt das deutsche Namensrecht also verschiedene Möglichkeiten zu.

  • Die Eheleute sind dazu angehalten, per Namenserklärung einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht.
  • Sollten sie einen Ehenamen bestimmen, kann der Ehepartner den neuen Namen entweder übernehmen oder seinem bisherigen Namen anhängen beziehungsweise voranstellen.
  • Im Falle einer Scheidung behält jede Partei regelmäßig den angeheirateten Namen, weshalb dieser bei einer neuen Eheschließung auch vom neuen Partner übernommen werden kann.

Das Namensrecht, das in Deutschland die Heirat und damit verbundenen Namens-Fragen regelt, beinhaltet also auch das Namensrecht bei Scheidung.

Zum Scheidungsrecht erfahren sie mehr in unserem Scheidungsratgeber.

Ein Beispiel zum Ehe-Namensrecht

Margot Muster und Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Nun können beide ihre Nachnamen behalten oder sich für einen von beiden als Ehenamen entscheiden. Sollte „Muster“ als solcher festgelegt werden, kann Herr Beispiel entweder seinen alten Namen ablegen oder von nun an

  • Berthold Muster-Beispiel

beziehungsweise

  • Berthold Beispiel-Muster

heißen.

Ein gemeinsames Kind, würde den Namen „Muster“ tragen, da dies der durch eine Namenserklärung festgelegte Ehename ist. Den Doppelnamen hätte also einzig Berthold. Geht die Ehe in die Brüche, so behält Berthold den neuen (Dopple)Namen, wenn er nicht mit einer Erklärung an das Standesamt herantritt und seinen früheren Namen wieder annimmt.

Sollte er nun auf die schöne Erika Exempel treffen und wieder in den Bund der Ehe eintreten, könnte auf Erika die Entscheidung zukommen entweder ihren Namen zu behalten oder aus dem Doppelnamen ihres frischen Ehemannes einen herauszusuchen, den sie ihrem eigenen hinzufügt. So könnte sie theoretisch auch den Namen von Frau Muster übernehmen. Margot oder ihre Familie hätte keine gesetzliche Handhabe dagegen.

Das Namensrecht bei der Eheschließung ist also einigermaßen liberal und gewährt den Partnern große Freiheiten. Ein Doppelname als Ehename ist jedoch ausgeschlossen, da dies in nur wenigen Generationen zu langen „Bandwurmnamen“ führen kann.

Dass das Namensrecht bei Scheidung vorsieht, den Namen des Ex-Partners in eine neue Ehe „mitnehmen“ zu können, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch wie sieht das Namensrecht bei Kindern nach der Heirat aus?

Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.
Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.

Deutsches Namensrecht für Kinder

Bei der Namensgebung für ein Kind können sich zweierlei Fragen stellen.

  1. Welchen Familiennamen soll das gemeinsame Kind erhalten?
  2. Welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Namensrecht fürs Kind: Familienname

Die Paragraphen 1616 ff. BGB behandeln die Frage, welchen Geburtsnamen Kinder erhalten sollen. Die zwei entscheidenden Festlegungen seien nachfolgend genannt:

§ 1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie […] den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. […] Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

(2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. […] Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist.

Bei einem gemeinsamen Ehenamen trüge das Kind also automatisch denselben. Sollten die Eheleute keinen solchen gewählt haben, haben Sie einen Namen zu bestimmen. Doppelnamen sind nicht zulässig.

Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.
Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.

Die Entscheidung über einen Familiennamen für das Kind muss innerhalb eines Monats getroffen werden. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Entscheidungsberechtigten, der wiederum innerhalb einer Frist dem Neugeborenen einen Nachnamen zuzuweisen hat. Verstreicht auch diese Frist, so bekommt das Baby den Familiennamen des Elternteils, das vom Gericht das als Entscheidungsberechtigter ernannt wurde.

Namensrecht fürs Kind: Vorname

Viel ist zu lesen von ungewöhnlichen Vornamen, die von Standesämtern entweder zugelassen oder im Sinne des Kindeswohls abgelehnt wurden. Im Bürgerlichen Gesetzesbuch sucht man allerdings vergebens nach Richtlinien und Vorschriften zur Vergabe eines Vornamens. Die Eltern sind in Deutschland also grundsätzlich frei, was das Namensrecht bei Vornamen angeht.

Doch letztlich entscheiden die Standesämter darüber, ob ein Name auf die Geburtsurkunde kommt oder nicht. Dabei handeln die Beamten natürlich nicht willkürlich, sondern richten sich nach einer Vorschrift, die das Recht der Namensänderung behandelt. Es ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV).

Die NamÄndVwV soll eigentlich nur die Gesetzeslage für die Namensänderung einer Person regeln. In Ermangelung entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, greifen die Instanzen auf die hier festgeschriebenen Regelungen auch bei der Namensgebung eines neugeborenen Kindes zurück.

Im dritten Abschnitt („Wahl der neuen Vornamen“) heißt es unter Punkt 66:

Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.

Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Aus diesem Grund werden Namen wie „Sonne“ oder „Herbstwind“ regelmäßig abgelehnt. Auch ist es entscheidend, dass Vornamen nicht anstößig sein dürfen. Abschätzige Namen wie „Verleihnix“ sind deshalb unzulässig.

Punkt 67 fügt eine weiteren wichtigen Orientierungsgröße hinzu. Hier heißt es:

Für Personen männlichen Geschlechts sind nur männliche, für Personen weiblichen Geschlechts nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Personen männlichen Geschlechts neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden.

Hierbei ist zu bemerken, dass Gerichte schon gegenteilig entschieden haben. So sind Namen wie „Simone“ oder „Andrea“ durchaus schon als Vornamen für männliche Babys zugelassen worden, da sie in anderen Regionen der Erde als typische Jungennamen gelten. Hier wurde aber oft die Bedingung gestellt, dass mindestens ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname vergeben wird. Dasselbe gilt für weibliche Vornamen wie beispielsweise „Mike“.

Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.
Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.

Die Kehrtwende kam wohl 1997 als das OLG in Frankfurt am Main entschied, dass ein im Bezug auf das Geschlecht uneindeutiger Vorname dann zugelassen werden muss, wenn diesem ein „eindeutig kennzeichnender Vorname hinzugefügt“ wird. Im Streitfall ging es um den Namen „Raven“. (OLG Frankfurt am Main 20 W 8/95)

Sollten sich Eltern und Standesämter nicht einigen können, werden Namens-Streitigkeiten vor Gericht verhandelt. So kann es durchaus kommen, dass Vornamen, die das Standesamt laut Namensrecht nicht zulassen wollte, vom Gericht gebilligt wurden. So sind in Deutschland Babys schon „November“ oder „London“ benannt wurden. Im Jahr 2003 ist „Emilie-Extra“ als Vorname für ein Mädchen zugelassen wurden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird. Was das allerdings bedeutet, liegt letztlich im Ermessen der entscheidenden Instanzen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

80 Gedanken zu „Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

  1. Arne E-H

    Hallo Anmwalt.org,
    eine Detailfrage die mich seit langen unschlüssig lässt:
    Ich habe seit Geburt (*91) einen Doppelnachnamen der sich mit Bindestrich und ohne Lehrzeichent schreibt (Muster-Beispiel). Meine Mutter hat den ersten, mein Vater den zweiten Nachnamen, damals konnte man das kombinieren.
    Wenn ich heirate (Freundin Nachname „Exempel“), welche Kombination sind möglich? Soweit ich das sehe ist mein Nachname (Muster-Beispiel) als feststehender Begriff zu sehen, den man nicht wieder trennen kann, oder?
    Somit wären für uns beide möglich: Muster-Beispiel, Exempel, Muster-Beispiel-Exempel, Exempel-Muster-Beispiel? Für mögliche Kinder aber nur „Muster-Beispiel“ oder „Exempel“. Wäre auch die Trennung von „Muster-Beispiel“ und Neukombination möglich?
    Danke! Arne

  2. Yola

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, ich habe mich einbürgern lassen und musste meine ekuatorianische abgeben, da ich aus Ecuador komme habe ich 2 Nachnamen (z.B Maria Arriba Abajo, Arriba Abajo sind Nachnamen ) in Ecuador bekommt man automatisch den ersten Nachnamen von Vater und den zweiten von Mutter. Wenn ich in Deutschland ein Kind bekomme mit Hr. Voila, der Französe ist, welche Möglichkeiten gibt es für den Nachname meines Kindes? am besten wäre wenn das Kind eisen würde z.B Dieter Voila Arriba (beispielweise, wie in Ecuador) , geht das? Vielen Dank für Ihre Antwort

  3. Corina S

    Hallo,
    Ich würde gerne den Nachnamen von meinem Grossvater an meinen Nachnamen hängen.
    Da meine Grosseltern nicht Heiraten konnten, da mein Grossvater Jude war und er wegen Rassenschande im Jahre 1938 Verurteilt wurde und ihm die nötigen Papiere nicht zur Verfügung gestellt wurden, und er 1943 in Auschwitz ermordet wurde. Ich habe den Nachnamen von meiner Grossmutter, Mutter, da diese auch nicht Verheiratet war.

    gibt es da eine Möglichkeit?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  4. Olga

    Hallo, wir eine Ehepaar , dreißig Jahre verheiratet mit Kind würde gerne mein Mädchenname als Familiename annehmen! Der Nachnahme meines Mannes ausländischer Herkunft bereitet und große Schwierigkeiten! Ginge das?

  5. M Adler

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich den Namen „Adler“ von meinem Ex-Mann in einer erneuter Ehe mitnehmen als Doppelname Adler-L?

    Vielen Dank M

  6. Helge

    Hallo zusammen,
    ist es möglich, einen Teil eines Doppelnamens als Ehenamen zu verwenden, wenn dieser bereits bei der Geburt bestanden hat?
    Bspw. Frau geb. Meier-Müller und Herr Schmidt möchten heiraten. Als gemeinsamen Ehenamen möchten sie nun Müller nehmen.
    Liebe Grüße

  7. Rodrigue

    Hallo,
    Frau Margot Muster Stadt und Herr Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Welche dieser Varianten ist als Familienname möglich/zulässig?
    Muster-Beispiel oder Stadt-Beispiel oder Muster Stadt Beispiel (mit und ohne Bindestrich)
    Danke im Voraus

  8. Lisbeth

    Gut zu wissen, dass Namensrechte im Familienrecht relevant sind, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Bei unserer Hochzeit haben wir für die Namensgebung lange überlegt. Letztlich hat er dann meinen Namen angenommen.

  9. Lisbeth

    Ich wusste gar nicht, dass Namensrechte im Familienrecht relevant sind, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Ich möchte meinem Kind einen ganz besonderen Namen geben, weiß aber nicht, ob das erlaubt ist. Vorsichtshalber werde ich einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.

  10. Julia

    Hallo,
    wenn meine Nachname z.B. Müller sein würde und ich jemanden kennenlerne der ebenfalls Müller heißt und wir heiraten. Müssen wir im Personalausweis dann eine Änderung vornehmen, also, dass da dann steht Müller geb. Müller, nur, dass ersichtlich ist, dass man geheiratet hat? Eine Freundin meinte das muss man machen, für mich klingt es aber total komisch und unnötig.
    Viele Grüße

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