Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit
Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.
Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.
Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.
Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.
Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.
Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.
Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:
- Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
- Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
- Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter
Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.
Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?
Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.
Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten
Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.
Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?
Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“
Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.
Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.
Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.
Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.
Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?
Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.
Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:
- Personalausweis
- Reisepass
- Fahrzeugbrief und -schein
- EC-Karte
- Krankenkassenkarte
- Klingelschild und Briefkasten
- Versicherungen
- Laufende Verträge
- Arbeitgeber
- Vermieter
- Verein
Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Hallo,
ich hätte da eine dringende Frage. Ich werde bald heiraten und habe mich seit Anfang meiner Beziehung gefragt, ob es denn Möglich wäre, den Nachnamen der Mutter (Beispiel: Mädchenname Müller) von meinem Verlobten anzunehmen auch wenn mein Verlobter den Nachnamen von seinem Papa trägt (Beispiel: Schmitz)?
Oder ist es mir nur erlaubt, den Nachnamen von meinem Verlobten anzunehmen?
Schöne Grüße!
Hallo Jenno,
bei einer Eheschließung können die Ehepartner den Namen des anderen Partners annehmen, mit diesem einen Doppelnamen bilden oder den eigenen Namen behalten.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage. Die Ex meines Partners heiratet jetzt. Sie haben ein Kind zusammen und da mein Freund dem nicht zustimmt das sein Sohn den Namen des neuen Partners annimmt hat die Mutter gesagt das sein Sohn den Namen des Vaters bekommt. Bsp. Fr. Mustermann heiratet Herr Hoffmann. Das Kind heißt auch Mustermann. Der Vater heißt Schröder. Das Kind soll dann also Schröder heißen. Geht das überhaupt? Oder behält das Kind den Namen der Mutter also Mustermann?
Hallo Sophie,
die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel nur bei Eheschließung eines Sorgeberechtigten und Bildung eines gemeinsamen Ehenamens möglich. Fragen hierzu kann ggf. auch das zuständige Standesamt beantworten.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo Famillienrecht-Team
Meine Frau hat meinen Nachnamen nach der Hochzeit als Doppelnamen angenommen.
Vor 3 Jahren ist under Sohn zur Welt gekommen und er trägt meinen Nachnamen.
Wir möchten jetzt nachträglich den Nachnamen unseres Sohnes ändern. Er soll künftig nur den Geburtsnamen/Nachnamen meiner Frau tragen. Ist das Möglich? Falls es die Sache vereinfachen würde könnte ich auch den Geburtsnamen meiner Frau als Doppelnamen annehmen.
Schöne Grüsse!
Hallo Cenk,
die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel unwiderruflich. Innerhalb der Ehe geborene Kinder erhalten bei gemeinsamem Ehenamen diesen automatisch als Geburtsname.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo, mein Verlobter und ich erwarten im November unser gemeinsames Kind welches meinen Nachnamen erhält. Im Juni 2019 werden wir heiraten. Wenn wir unsere Nachnamen behalten kann unsere Tochter dann meinen Nachnamen behalten auch wenn wir gemeinsam das Sorgerecht haben?
Liebe Grüße Cindy
Hallo Cindy,
die Einbenennung eines Kindes im Zuge einer Eheschließung ist in der Regel nur bei Bildung eines gemeinsamen Ehenamens möglich, andernfalls bleibt der Familinenname in aller Regel bestehen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Mein Verlobter Herr X und ich Frau Y werden bald heiraten und werden sein Namen X annehmen.
Außerdem haben wir 2 Kinder (5J, 2J) zusammen. Zurzeit tragen sie auch meinen Namen Y.
Also nach der Hochzeit werden wir dann alle den Namen des Vaters X annehmen. So wie ich es verstanden habe, wäre das kein Problem.
Hier zur Frage:
Bleibt dann bei den Kindern „geboren Y“ oder wird dann alles in X geändert.
Ich hoffe Sie verstehen was ich meine
LG
Hallo Mandy,
die Einbenennung von Kindern ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Namen den ehemaligen Geburtsnamen gänzlich ersetzt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo.
Ich heiße mit Nachnamen von meinem Exmann M.. Ich möchte gerne Doppelname, bestehend aus meinem Mädchennamen S. und Namen von meinem Exmann, S.-M. Darf mein zukunftiger Ehemann nur meinen Mädchennamen annehmen, dass ich dann S.-M. heiße und er nur S.?
Hallo Natali,
nach einer Scheidung ist es in der Regel möglich, den Mädchennamen wieder anzunehmen. Die Bildung eines Doppelnamens ist hingegen in aller Regel nur im Rahmen einer Eheschließung mit Wahl eines gemeinsamen Ehenamens für den Annehmenden möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo
Mein mann und ich haben im april geheiratet, ich habe seinen namen angenommen, warum wurde in meiner geburtsurkunde mein nachname geändert? Darf das sein? Eine Heirat ändert ja nichts an meinem Geburtsnamen?
Hallo Kathrin,
wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Ich bin russischer Staatsbürger, habe aber vor einem Jahr einen deutschen Staatsbürger geheiratet und meinen Nachnamen in einen doppelten Nachnamen (meinen und seinen) geändert. Das steht jetzt auf unserer Heiratsurkunde. Allerdings habe ich noch nicht alle meine Pässe (wegen der ganzen Bürokratie) mit meinem neuen Nachnamen geändert. Kann das ein Problem sein oder kann ich meinen Nachnamen jederzeit noch ändern?
Hallo Anna,
Ihr Nachname ist bereits mit der Eheschließung getroffenen Namenswahl und standesbeamtlichen Beurkundung geändert. Lediglich die Nachweise und Dokumente bedürfen einer entsprechenden Aktualisierung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Standes- und Bürgeramt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Bin schon seit 3 Jahren verheiratet jedoch erst jetzt will ich die zuständigen Dokumente ändern, wegen dem kommenden baby .Werde ich da probleme haben und wo sollte ich mich melden?
Lg
Hallo Afrodita,
bitte wenden Sie sich zur Aktualisierung Ihrer Papiere an das zuständige Bürgeramt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo!
Wir haben im November 1990 standesamtlich geheiratet. Damals gab es für meine Frau nur die Wahl, meinen Namen oder einen Doppelnamen mit ihrem Geburtsnamen an zu nehmen. Sie hat sie für den Doppelnamen entschieden. Im laufe des Jahres 1991 wurde dann die Möglichkeit geschaffen, dass beide Ehepartner ihren Geburtsnamen behalten und einer der beiden Namen als Familienname fest gelegt wird.
Es gab damals wohl auch die befristete Möglichkeit für frühere Eheschließungen eine Namensänderung zurück vom Doppelnamen zum Geburtsnamen zu beantragen. Davon hatten wir allerdings keine Kenntnis.
Meine Frau hätte immer gerne ihren Mädchennamen behalten. Eine Änderung ist aber heute wohl nicht mehr ohne Umwege möglich.
Gibt es hier tatsächlich nur die Möglichkeit der Scheidung und erneuten Heirat? Das klingt für mich doch nach bürokratischem Schwachsinn.
Unser Familienname bliebe unangetastet. Es geht nur um den Namen meiner Frau!
Wir wären für jeden Tip dankbar!
Hallo Karl,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. In der Regel ist die Annahme eines gemeinsamen Ehenamens jedoch unumkehrbar, mit Ausnahme der Scheidung.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
ich habe mich bei der Traung für den Namen von meinem Mann entschieden
Jetzt nach 9 Monaten
Würde ich aber noch meinen Mädchennamen auf als Name haben wollen. Kann ich es im Nachhinein auch ändern lassen sodass ich meinen Mädchennamen
Und den Namen von meinem Mann habe
Danke!
Hallo Heli,
die nachträgliche Abänderung eines gewählten Ehenamens ist in der Regel nicht möglich. Wenden Sie sich für eine Klärung an das Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
mein Mann und ich haben 2011 geheiratet. Wir haben beide seinen Nachnamen. Meine Tochter ist jetzt volljährig und möchte auch den Namen meines Mannes annehmen. Sie hat noch den Nachnamen ihres leiblichen Vaters.
Geht das noch?
Hallo Anke,
die Einbenennung von Volljährigen kann bei deren Einwilligung ggf. erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
mein Mann und ich haben 2014 geheiratet.
Er hat meinen Namen angenommn (wir haben beide keinen Doppelnamen).
Nun würden wir es gerne ändern, in dem wir seinen Namen als Familiennamen nutzten und nicht mehr meinen.
Die Standesamtin hatte uns damals nicht über die Möglichkeit aufgeklärt, den Familiennamen auch später, also nach der Eheschließung auszuwählen. Dann hätten wir wahrscheinlich diese Option genommen. Zu meiner Nachfrage ob man die Namen ändern könne, antwortete sie mir mit einem Nein.
Mein Frage: Können wir den Familiennamen ändern und den Geburtsnamen meines Mannes annehmen?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Viele Grüße
H
Hallo,
die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist unwiderruflich und kann in aller Regel erst bei Scheidung wieder aufgehoben werden (Rückkehr zum Geburtsnamen).
Ihr anwalt.org-Team
Hallo liebes familienrecht Team,
zum Beispiel heiraten Schmidt und Müller.
Es wird zu Beginn der Ehe beschlossen das man Müller als Ehenamen haben möchte.
Nach 2 Jahren sagt man sich, man möchte nun Schmidt als Ehenamen.
Kann man dieses dann ändern lassen? Oder geht das nicht?
Liebe Grüße
Manu
Hallo Manu,
sofern zum Zeitpunkt der Eheschließung ein gemeinsamer Ehename gewählt wurde, kann dieser während der Ehe in aller Regel nicht mehr geändert werden.
Ihr anwalt.org-Team
Einen schönen guten Tag! Wir heiraten Ende Juni und haben im letzten Jahr bereits eine Reise für September 2018 gebucht. Ich nehme den Namen meines Mannes an und muss natürlich meine Pässe ändern lassen. Da die Reise aber auf meinen „alten“ Namen gebucht ist, muss ich auch mit meinem alten Pass reisen, weshalb ich aber bis Ende September keine neuen Ausweise beantragen kann. Ich frage mich ob es möglich ist, nur den Personalausweis, nicht aber den Reisepass ändern zu lassen?
Freundliche Grüße
Manuela
Hallo Manuela,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an den Standesbeamten oder das Bürgeramt. In der Regel besteht keine Passpflicht im Inland, wenn ein gültiger Personalausweis vorliegt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo, meine Mutter hat als ich 12 ware einen anderen Mann geheiratet. Ich nahm damals diesen Name mit an. Ist es jetzt möglich wenn ich selber heirate, gemeinsam mit meiner zukünftigen Frau, meinen alten, ehemals eigentlichen Geburtsname, wieder zu erlangen und zu tragen?
Hallo,
die Einbenennung eines Kindes im Rahmen der Annahme eines gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen gänzlich ersetzt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, unter welchen Umständen ggf. dennoch Abweichungen von dieser Regel möglich wären.
Ihr anwalt.org-Team
Sehr geehrtes anwalt.org-Team!
Ist es in Deutschland möglich, dass die Frau während der Ehe ihren Mädchennamen wieder annimmt? Zur Zeit trägt sie den Namen des Ehemannes.
Vielen Dank im Voraus,
Johann
Hallo Johann,
in der Regel in eine Rückkehr vom Ehe- zum Geburtsnamen erst bei Scheidung und vorliegenden Nachweisen möglich. Bitte wenden Sie sich für eine fallspezifische Klärung bitte an das Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Liebes anwalt.org-Team,
ich habe eine Frage: Mein Ex-Freund und ich haben 2014 einen gemeinsamen Sohn bekommen. Wir sind nicht verheiratet, haben aber damals dennoch die gemeinsame Sorge beantragt und mein Sohn hat den Nachnamen des Vaters erhalten. Wir sind nun bereits länger getrennt – ich bin neu liiert.
Ich habe also meinen Mädchennachnamen X, mein Sohn den Nachnamen Y des leiblichen Vaters und mein jetziger Partner den Nachnamen Z. Wenn wir heiraten möchten und mein Partner und ich den gemeinsamen Ehenamen Z annehmen möchten (auch für zukünftige Kinder), könnte mein Sohn ebenfalls den Nachnamen Z meines neuen Partners annehmen?
Welche Vorraussetzungen müssten hierfür erfüllt sein?
Danke und herzliche Grüße
Karoline
Hallo Karoline,
die Einbenennung eines Kindes im Rahmen einer neuen Eheschließlung mit Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist möglich. In der Regel bedarf es dabei der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Wenden Sie sich zur weiteren Klärung bitte an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Sehr geehrter anwalt.org-Team,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben den Ehenamen bestimmt, ich habe meinen danach meinen Geburtsnamen als Doppelnamen nachträglich hinzufügen lassen und nun möchte mein Ehegatte dies ebenfalls.
Sie schrieben, dass [d]as BGB die Rahmenbedingungen [dabei bestimmt].
Nach § 1355 ist uns nicht ersichtlich inwiefern dies rechtlich möglich ist.
Haben beide Ehegatten das Recht einen Doppelnamen zu führen? Das Standesamt behauptet dies sei nicht möglich, wir gehen von einem Rechtsirrtum aus.
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo Ralf,
einen Doppelnamen bilden kann in der Regel nur der Ehegatte, der den gemeinsam gewählten Ehenamen annimmt. Angenommen die Ehegatten hießen Müller und Schmidt, gemeinsamer Ehename soll Schmidt sein, dann könnte der betroffene Müller folgende Möglichkeiten wählen:
Da der andere Ehegatte den Ehenamen bereits trägt, ist hier kein Doppelname möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo, ich benötige Hilfe. Zur Hochzeit entschieden wir jeder behält seinen familienname. Nun nach 3 Jahren möchte ich den Namen meines Mannes annehmen. Da ich noch eine Tochter habe (mein Nachname) möchte ich das auch sie seinen Namen trägt. Ihr Vater ist verstorben und ich möchte nun das wir alle 3 einen Familiennamen haben. Nun meine Frage: kann ich die Änderung des Familiennamen bei meiner Tochter auch durchführen?
Hallo Susann,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team