Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.
Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.

Nach einem stressigen Tag möchte jeder in der Nacht nur noch Ruhe. Schlaf hilft bei der Regeneration, fördert die Wundheilung und stärkt das Immunsystem. Für uns Menschen sind nächtliche Ruhezeiten daher unverzichtbar. Schlafentzug wirkt dagegen gesundheitsschädigend und kann langfristig zu Krankheiten führen.

Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

Dieser Ratgeber klärt Sie umfassen zur Nachtruhe auf – ab wann sie in Deutschland gilt, welche Tätigkeiten zu unterlassen sind und was Sie tun können, wenn ein Nachbar zu laut ist.

FAQ: Nachtruhe

Was bedeutet Nachtruhe?

Die Nachtruhe ist grundsätzlich ein Zeitraum, in welchem Tätigkeiten, die viel Lärm verursachen, verboten sind.

Wann beginnt werktags die Nachtruhe?

Von Montag bis Freitag gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Zu welcher Uhrzeit ist Nachtruhe am Wochenende?

Welche Besonderheiten Sie bei der Nachtruhe am Wochenende beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Nachtruhezeiten: Es gibt nicht nur ein Gesetz zur Nachtruhe

Ab wann ist Nachtruhe?
Ab wann ist Nachtruhe?

Die allgemeine Nachtruhe ist Gesetz. Sie wird durch mehrere Verordnungen festgeschrieben. Geregelt wird sie in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen, im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Die Regelungen sind allerdings nicht überall einheitlich, denn auch auf kommunaler Ebene können bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festgeschrieben werden.

In den einzelnen Verordnungen gibt es Passagen, welche sich dem Lärmschutz widmen und festschreiben, wie Umgebungslärm mittels Schallschutz vermieden werden kann. Ziel ist es, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu sichern.

Nachtruhe und Ihre Störung: Was gilt es zu vermeiden?

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Ruhestörung
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Trotz verschiedener Verordnungen sind für die Nachtruhe die Zeiten weitgehend identisch. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Abweichend gilt gemäß Bayerischer Biergartenverordnung eine Nachtruhezeit von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist für die Nachtruhe im Mietshaus zudem die Hausordnung zu beachten. Hier können die Regelungen strenger gefasst sein. Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sich an die Ruhezeiten halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter provozieren möchten.

Bayerische Biergartenverordnung

Die Biergartenverordnung regelt wie lange ein Biergarten geöffnet sein darf und welche Modalitäten beim Schließen des Biergartens gelten. Die verbindliche Nachtruhe gilt ab 23 Uhr.

  • Bis 22 Uhr: Die Musikdarbietung muss beendet werden.
  • Bis 22:30 Uhr: Bewirtung muss beendet werden (kein Verkauf von Speisen und Getränken).
  • Die Betriebszeit muss so enden, dass alle Gäste bis 23 Uhr die Lokalität verlassen haben und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist.

Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe werktags?

Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.
Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.

Von Montag bis Freitag gilt die allgemeine Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum muss alles ein wenig leiser werden. Laute Gespräche auf dem Balkon sind zu vermeiden, Baugeräusche (z. B. Bohren, Nageln, Sägen) zu unterlassen. Auch Staubsaugen oder Wäschewaschen müssen auf den nächsten Tag warten, sollte die Geräuschkulisse Nachbarn in ihrer Ruhe stören können.

Allerdings können ggf. auch besonders leise Waschmaschinen die Nutzung über 22 Uhr hinaus ermöglichen. Über entsprechende Modelle können Sie sich etwa auf waesche-waschen.de informieren.

Gleiches gilt für Industrieanlagen. Je nach Gebiet (z. B. Industrie- oder Wohngebiet) gelten andere Grenzwerte für den Schallschutz, welche beim Betrieb technischer Anlagen respektiert werden müssen. Auch für den Straßenverkehr können besondere Regeln gelten. Durch ein sogenanntes Nachtfahrverbot kann es Lastkraftwagen verboten sein, bestimmte Straßen ab einer bestimmten Uhrzeit zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Von wann bis wann ist Nachtruhe am Wochenende?

Bei der Nachtruhe am Wochenende macht das Gesetz im Grunde keine Unterschiede zu den Werktagen. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet nach acht Stunden. Generell gilt der Samstag ebenfalls als Werktag, weshalb hier keine besonderen Regelungen gelten. Für den Sonntag ist allerdings die Sonn- bzw. Feiertagsruhe maßgeblich, welche ganztägig zu beachten ist.

Gemäß Rasenmäherverordnung ist es beispielsweise nicht erlaubt, motorisierte Gartengeräte zu betreiben. Dies würde eine Ruhestörung darstellen. Werktags dürfen Gärtner nur von 7 bis 20 Uhr den Rasen mähen. Die Ruhezeit am Wochenende beginnt samstags um 22 Uhr und endet dann nach 32 Stunden am Montag um 6 Uhr.

Fragen zur Nachtruhe

Wann beginnt die Nachtruhe am Samstag?

Der Samstag gilt als Werktag. Die Nachtruhezeit beginnt wie üblich um 22 Uhr.

Ab wann gilt die Nachtruhe am Sonntag/Feiertag?

Der gesamte Sonn- bzw. Feiertag gilt als Ruhezeit. Lärm ist ganztägig zu vermeiden. Diese Ruhezeit endet montags um 6 Uhr.

Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist. Außerhalb dieser Zeit ist „Böllern“ allerdings verboten und kann ein Bußgeld von 50.000 Euro zur Folge haben.

Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung

Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten. Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen. Möglich ist ebenfalls, dass der Vermieter Schadensersatz fordert, wenn andere Mieter aufgrund der Ruhestörung die Miete gemindert haben.

Störung der Nachtruhe durch Nachbarn: Was können Sie tun?

Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.
Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.

Wer in einem Mietshaus lebt, muss damit rechnen, von den Nachbarn ab und an etwas mitzubekommen. Ob es das Trampeln von oben ist, der neue Helene Fischer-Song oder die Soundeffekte eines Actionfilms – völlige Stille wird es wohl nie geben.

Damit die Lärmbelastung nicht ständig sehr hoch ist, sind in der Hausordnung Ruhezeiten festgelegt. In dieser Zeit müssen die Nachbarn Lärm vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass es zur Ruhestörung kommt. In diesem Fall ist es ratsam, den Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten zu laut ist. Nicht selten entstehen durch Ruhestörungen Nachbarschaftsstreitigkeiten. So gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Bleiben Sie lösungsorientiert, machen Sie Kompromisse und bleiben Sie höflich.

Hilft all das Reden nicht, können Sie die Störung der Nachtruhe beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und selbst das Gespräch mit dem lärmenden Mieter zu suchen. Bleibt dieser uneinsichtig, kann er abgemahnt werden. Außerdem wird in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Besteht ein Problem mit dem Schallschutz bzw. der Bausubstanz, weshalb sämtliche Geräusche in die Nachbarswohnung übertragen werden, können auch bauliche Maßnahmen Abhilfe leisten. Bleibt der Vermieter allerdings untätig, können Sie auch die Miete mindern. Zuvor sollte der Vermieter aber unbedingt Gelegenheit haben, eine Lösung zu finden.

Ist das Problem akut (z. B. eine ausufernde Party) und wird gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen, können Sie auch die Polizei rufen bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Die Beamten prüfen den Fall und weisen den Nachbarn auf die Lautstärke hin. Meist ist dies bereits ausreichend. In schweren Fällen können die Beamten aber auch Musikanlagen beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten.

Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung, sollte es wieder zur Lärmbelästigung kommen. Lässt sich der Nachbar nicht auf die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein, kann gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden. Sollten Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.
Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.

Diese Geräusche müssen Sie während der Nachtruhe ertragen:

  • Ruhestörung durch ein Baby
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten)
  • Straßenlärm (falls bei Einzug bereits bekannt)

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Gerichte haben in mehreren Urteilen den Begriff der Zimmerlautstärke geprägt. Diese liegt nachts bei ca. 30 Dezibel. Aber nicht immer sind diese Grenzwerte maßgebend. Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte in einem Grundsatzurteil, dass Geräusche dann zimmerlautstark seien, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Können sie dagegen deutlich gehört werden, wurde die Zimmerlautstärke überschritten.

Mischgebiet: Wann gilt die Nachtruhe?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dazu wurden je nach Wohngebiet entsprechende Richtwerte festgeschrieben, welche nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.

GebietsausweisungImmissionsrichtwert
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiete70 dB(A)70 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

173 Gedanken zu „Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

  1. Hassan

    Hallo,

    ich habe einen Nachbarn, der viele Kinder hat. Wie es so üblich ist mit Kindern, weinen sie oft. Mein Problem ist, dass es 8 Kinder, in einer 4-Zimmer Wohnung sind. Es ist mittlerweile schon Teil des Alltags, dass diese Kinder mehrere Male am Tag für jeweils Stunden lang weinen und kreischen. Es ist so intensiv, dass ich schon immense Kopfschmerzen davon kriege und die plötzlichen lauten Geräusche sogar dafür sorgen, dass ich Panikattacken kriege aufgrund von meiner Panikstörrung, mit der ich diagnostiziert wurde. Egal ob morgens, mittags, abends oder auch nachts, ich höre ein Kind intensiv kreischen. Egal wann ich ins Bett gehe, ich werde von diesen Kindern irgendwann mal garantiert aufgeweckt. Meine Frage ist es, ob ich deshalb die Polizei anrufen darf, insbesondere aufgrund meiner obengenannte Krankheit? Der Nachbar hatte schon einen Polzeibesuch, wegen eines anderen Nachbarn, den er gestört hat, falls diese Information hilft.

  2. Ute

    Hallo,
    ich habe seit vielen Monaten ein Lärmproblem. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus(6 Parteien) und das seit 15 Jahren. Leider geht es hier zu wie in einem Taubenschlag, so häufig hier ein- , aus- und umgezogen wird.
    An den ewigen Renovierungslärm habe ich mich gewöhnt. Die Wohnungen sind im Durchschnitt 73 qm groß und besitzen jeweils 2 Kinderzimmer.
    Ich wohne unter dem Dach. Das Haus ist extrem hellhörig, was auch bisher jeder sofort gemerkt hat und sich entsprechend verhält.
    So sprach ich die Nachbarn unter mir an, weil es stundenlang unerträglich laut war aber die Frau schüttelte nur den Kopf und winkte mich rein….der Lärm kam aus Paterre…
    Nun sind vor etwa einem bis anderthalb Jahren unter mir (Also 1 OG) ein sehr junges Ehepaar mit 3 Kindern eingezogen. Das älteste Kind ist ca. 6 o 7 Jahre alt. Sie scheint wieder in Umständen zu sein. Die Kinder besuchen keinen Kindergarten, sind den ganzen Tag zu Hause.
    Leider benehmen die sich, als gäbe es keine anderen Menschen auf der Welt. Ich beschwere mich hier ausdrücklich nicht über Kinderlärm und auch nicht den Lärm allgemein den ganzen Tag über, obwohl es schon recht nervig ist, vor allem wenn laute Musik dazu kommt. Die Krönung kam zu Weihnachten, ein Hund, so in der Grösse eines Schäferhundes.
    Problem ist, das der ganze Lärm der Kinder, des Hundes, Musik, Fernseher, laute Streitigkeiten und deren Wortwahl, die die Kinder schon übernommen haben, auch die ganze Nacht über stattfindet. Die ganze Nacht toben die Kinder unten rum, manchmal hört es sich an, als würden Möbel zerlegt und wieder aufgebaut, dann brüllen alle den Hund an, dann die Eltern die Kinder und die Kinder zurück. In den meisten Fällen wird dieser Lärmpegel nur minutenweise unterbrochen. Immer wenn man denkt…jetzt kannst du schlafen…geht es weiter, teilweise bis 5 Uhr morgens.
    Die Nachbarin aus Paterre hat schulpflichtige Kinder die auch ständig wach werden.
    Wir haben die betreffende Partei schon darauf angesprochen, ohne Erfolg.
    Ich habe dem Vermieter alles gemeldet und nachdem sie wohl Post bekommen hatten, haben sie im Flur laut rumtönt von wegen..ist mir doch egal…hast du nicht gehört, die Leute wollen schlafen…und dann wird mit der Hand bzw Faust an die Wohnungstür (ihre eigene) geklopft und mit einem Hammer oder ähnlichem durch die Wohnung gegangen, hier und da mal rumgeklopft, die Wohnung rauf und runter. Natürlich um mich zu provozieren aber egal, darauf lasse ich mich nicht ein, ich habe Niveau ^^
    Was kann man da sonst noch unternehmen?
    Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Ute,

      kann der Vermieter die störende Partei nicht dazu bewegen, sich anders zu verhalten, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Mietminderung bis die Störung beseitigt ist. Der Vermieter hat dann auch die Möglichkeit z. B. wegen der Störung des Hausfriedens eine Kündigung auszusprechen. Ein Schlichtungsverfahren wäre eine weitere Option, an der sich auch weitere Mieter aus dem Haus beteiligen können. Darüber hinaus ist die rechtliche Beratung bei einem Mieterverein zu empfehlen. Eine solche können wir hier nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Gabi

    Guten Tag, ich habe folgende Frage: unser Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Gartenhütte, die er zum Musikhören, vorwiegend abends, nutzt. Die Musik ist so laut, daß wir in unserem Garten + Terasse (zT bei gekippten Fenster) noch die Bässe hören können – vorwiegend abends zw. 18:00 und 23:00/0:00 Uhr.
    – ist diese Lautstärke bis 22:00 Uhr erlaubt, dh wir müssen dies hinnehmen?
    – gilt nach 22:00 Uhr Nachtruhe, d.h. danach darf keine Musik mehr zu hören sein?
    – was können wir tun (ausser persönliches Gespräch suchen)

    Vielen Dank im voraus.

  4. Regine

    Guten Tag,

    ich wohne in einem Dorf ohne große Gewerbebetriebe. Gerade rüber von uns, hat ein Hotelbesitzer ein Veranstaltungscentereröffnet auf seinem Grundstück gebaut. In dem jetzt jeden Freitag- und Samstagabend ab 18.00 UHR Familienfeiern stattfinden seid Sommer 2017 ist es Eröffnet. Nach dem Essen ab ca. 21.00 Uhr ist ein DJ dort und begleitet bis morgens 3.00 Uhr oder länger die Feier.
    Wir haben unser Schlafzimmer in der Richtung des Gebäudes und bekommen die Musik voll ab. Ich habe schon ein paarmal dort angerufen aber mit dem Erfolg, dass sich nichts geändert hat. Jetzt wird das Telefon schon gar nicht mehr abgenommen. Die Polizei habe ich auch schon ein paarmal gerufen. Aber es hat sich trotzdem nicht geändert.
    Was kann ich tun ?
    Die Baugenehmigung lautet auf Errichtung eines Tagungs- und Kongress Center mit Küche und Tiefgarage

    1. anwalt.org

      Hallo Regine,

      informieren Sie sich am besten zunächst, welche Betriebsvorgaben durch die Gemeinde bestehen. Mitunter sind hier besonder Genehmigungen vorhanden oder müssen erlassen werden. Darüber hinaus können Sie sich an das Ordnungsamt wenden und auch weiterhin die Polizei verständigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Sascha

    Ich hab mal ne frage und zwar geht es darum das meine Nachbarn permanent die Möbel über den Boden ziehen und sich lautstark ab 22uhr unterhalten was bis in den 1 stock zuhören ist da ich chronisch krank bin brauch ich meine Nachtruhe die ich ja nicht bekomme was kann ich da machen und wie geh ich davor ich danke für jede hilfe im voraus….

    1. anwalt.org

      Hallo Sascha,

      Sie können zunächst mit den Nachbarn darüber reden und sich gleichzeitig an den Vermieter wenden. Dieser hat ebenfalls die Möglichkeit sich mit den Mietern auseinander zusetzen und auf diese einzuwirken. Darüber hinaus kann eventuell auch ein Schlichter helfen, wenn sich trotz Gesprächen nichts ändern sollte.

      Eine Mietminderung kann eine Möglichkeit sein, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt In diesem Fall sollten Sie sich jedoch ausführlich über Ihrer Möglichkeiten beraten lassen. Diese können Sie zudem auch jetzt schon tun. Der Mieterverein ist hier ein guter Ansprechpartner.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Tom M.

    Würden dies Richter, (in) zb BGH in einem Mietshaus wohnen oder eben, wenn in ihrer Nachbarschaft Villenviertel, vier zb Trompeten spieler links, rechts, hinten, vorne, los legen,, u der Richter bereitet sich auf seine Unterlagen vor,, der eine Trompeter fängt um 8uhr bis 10,an, dann der andere von 10bis 12, dann der andere 14bis 16uhr u der vierte von 16bis 18uhr und das dann 7tage die Woche, sofern dann der Richter noch Frei hat, Urlaub, dann wird er sehr erfreut sein, wer ihm Stunden lang den Marsch Trompetet,,,, dann würde aber ganz schnell ein Urteil festsetzten, das, dass Trompeten gedöse, oder Geige Cello usw eingestellt wird,,, aber Richter wohnen nicht in Mietshäuser etc, deswegen ist ja ein schwachsinn wie oben auch erlaubt, das Musiker in der Wonung einem anderen auf die Eier gehen dürfen 7Tage die Woche,, und genauso ist es ansonsten mit Lärm verursachern,,, eindeutige Gesetze u Urteile fehl am Platz,,,,

  7. Michael L.

    Guten Tag,

    Mein Nachbar gegenüber fährt seit einiger Zeit einen BMW M2. Die Abgasanlage, die verbaut wurde ist zugelassen.Der besagte Nachbar fährt jeden Tag Mo-Fr um 03.30Uhr in die Arbeit mit Geräuschemissionen über 100dB da der PKW einen Kaltstart durchläuft. Ich bin dadurch jeden Tag um diese Zeit wach. Kommunizieren funktioniert nicht, da er der Meinung ist die Abgasanlage ist zugelassen und somit ist er im Recht.
    Was kann ich tun??
    Ich bin seit Monaten jeden Tag um 03.30 Uhr wach und mein Alltag leidet darunter.

    Mit freundlichen Grüßen

  8. Thomas

    Nachbar über mir klingelt bei mir wegen lauter Musik und es ist vor 22 Uhr

    Kann sie mir verbieten die Musik leiser zu machen oder aus zu machen ?

  9. Hans

    Guten Tag,
    möchte mal Eure Meinung hören
    bin vor 3 Monaten in ein Haus mit 7 Etagen gezogen.
    Nun mußte ich feststellen,das jede Nacht nach ca 23 Uhr
    sich Leute von Balkon zu Balkon lautstark unterhalten.
    Das geht mitunter bis ca 2 Uhr nachts.
    Da ich bei offenen Fenster schlafe,muß ich das Gerede immer mit anhören,bevor ich das Fenster schließe und endlich in Ruhe einschlafen kann.
    Was sagt Ihr dazu?

  10. Ingo

    Guten Tag,

    darf ich auf meinem Grundstück in einem Mischgebiet/ allemeines Wohngebiet eine Feier im Garten an einem Samstag bis – sagen wir – 24 Uhr veranstalten, wenn in derselben Nacht in unmittelbarer Nähe bis 1 Uhr nachts die Kerb gefeiert wird (mit deutlich erhöhten Lärmemisionen u.a. wegen Livemusik)? Wenn es also ohnehin laut ist – darf ich dann auch laut sein, oder muss ich das zuvor per Ausnahmegenehigung beantragen (Mainz/RLP)?

    1. anwalt.org

      Hallo Ingo,

      das kann die Redaktion nicht beurteilen. Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt und klären Sie dort direkt, ob eine Genehmigung notwendig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Nikolai K.

    Hallo und schöne Grüße aus dem schönen Thüringen,

    Ich habe folgendes Problem. Wir wohnen neben einer Kneipe mit Biergarten. Bei Einzug war uns natürlich bewusst das es auch mal lauter werden kann. Allerdings beginnt dort bereits morgens um 6 Uhr das stühle rücken und den ganzen Tag bis spät in die Nacht (teils bis 4uhr) ist dort reger Betrieb. Zwar schalten sie das Licht ab 23 Uhr größtenteils aus… aber die Leute sitzen trotzdem weiterhin draußen. Auf Nachfrage ob die Leute langsam hereingeholt werden könnten, bekommt man nur zur Antwort das die leute irgendwo rauchen müssten.
    Zu guter übel steht neuerdings noch ein Zelt dort, was den Schall nochmal erhöht und wodurch auch im Winter Leute bis spät draußen sitzen (Heizstrahler sind aufgestellt )

    Die Kneipe hat jeden Tag geöffnet also besteht das Problem dauerhaft.

    Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten mit einem guten Rat.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Niko

    1. anwalt.org

      Hallo Nikolai K.,

      Sie können durchaus beim Ordnungsamt erfragen, welche Genehmigungen für das Lokal vorliegen und dort auch bezüglich der Ruhestörung vorstellig werden. Darüber hinaus können Sie das Problem mit der Lärmbelästigung auch an den Vermieter herantragen. Im Zweifel sollten Sie sich bei einem Mieterverein rechtliche beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Jessy

    Da wo ich wohne ist unter uns eine kneipe die allerdings nach 23 uhr immer noch Unruhe auf der Straße bringt obwohl die um 23 uhr den biergarten schließen was kann ich tun

    1. anwalt.org

      Hallo Jessy,

      informieren Sie sich beim Ordnungsamt, welche Genehmigungen vorliegen und ob Sie Möglichkeiten haben, gegen den Lärm vorzugehen. Auch ein Gespräch mit dem Inhaber wäre eine Option.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Michael

    Hallo Zusammen,

    ich wohne in einem Reiheneckhaus (Eigentum). Direkt nebenan ist ein Mehrfamilienhaus. Daran im Anschluss wieder ein Reiheneckhaus. Problem: Alle drei Häuser sind durch eine durchgehende Bodenplatte verbunden. D.h. es besteht die Lärmübertragung per Körperschall. Als wir eingezogen sind, haben wir es nicht bemerkt, da wir diejenigen waren, die durch den Umbau Lärm gemacht haben. Nebenan wohnen und wohnten eigentlich immer nur ältere Menschen (die eigentlich auch nicht laut waren). Als vor einigen Jahren nebenan umgebaut wurde, fragte ich den Eigentümer (eine Wohnungsbaugesellschaft), ob sie nicht aufgrund dieses Umbaus direkt irgendwelche schallschutztechnischen Maßnahmen anwenden möchten. Ich meine, das „Lärmproblem“ betrifft ja beide Seiten, also auch den Mietern nebenan. Ganz lapidar wurde ich nur gefragt, welche Maßnahmen ich denn damals ergriffen hätte. Wie schon gesagt, wir waren diejenigen die Lärm gemacht haben, deshalb ist uns diese „Hellhörigkeit“ gar nicht aufgefallen. Seitens des Eigentümers nebenan wurde also nichts gemacht, wir haben daraufhin in der oberen Etage zusätzliche Wände eingezogen, die leider nicht viel gebracht haben, außer zusätzliche Ausgaben :-(
    Nun haben wir seit einigen Jahren eine ältere Dame als Nachbarin, die desöfteren Besuch von Familienangehörigen bekommt, die dann auch über Nacht bleiben. Dann wird es leider immer direkt sehr laut. Auch wenn nur ein Gast da ist. Dies liegt hauptsächlich an der sehr lauten Kommunikation. Neben ihrer Küche liegt unser Schlafzimmer, neben ihrem Wohnzimmer das Kinderzimmer unserer fünfjährigen Tochter. Letzte Nacht habe ich nur drei Stunden schlafen können. Wir sind um ca. halb elf ins Bett und aufgrund der aktuell sehr heißen Temperaturen hatten wir natürlich die Fenster auf. Dies haben wir aber schon nach kurzer Zeit geändert, da der Gesprächslärm (ich möchte ausdrücklich daraufhin weisen, dass es sich nur darum handelt) nicht auszuhalten war. Ich bin dann daraufhin nach unten ins Wohnzimmer gegangen, aber selbst dort konnte ich nicht schlafen, da aufgrund der sonstigen, allgemeinen Ruhe die Stimmen der beiden Damen sehr gut hören konnte. Vielleicht steigere ich mich auch mittlerweile da rein. Aber es war in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, ich muss um sechs Uhr aufstehen, da ich berufstätig bin. Da ist es schon störend. Ich denke, dass doch um elf Uhr leiser gesprochen werden kann, oder liege ich da falsch. Da die Nachbarin nie aus dem Haus geht, kann ich sie auch nicht mal auf der Straße ansprechen, möchte allerdings erst eine andere Lösung finden, als dass ich den Vermieter anspreche. Könnte ich dies denn notfalls (über den Vermieter gehen) und falls ja, ist dieser verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen bzw. den Mieter anzusprechen?
    Vielen Dank für Kommentare jeglicher Art.

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      da gesetzlich nicht eindeutig definiert ist, was Zimmerlautstärke bedeutet und dies auch immer von den baulichen Aspekten abhängt, kann es mitunter schwierig sein, zu bestimmen, wann diese Lautstärke überschritten wird. Ein Gespräch mit dem Vermieter, in dem das Problem geschildert wird, kann durchaus der erste Schritt sein, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ist dies nicht erfolgreich, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, um ihre Möglichkeiten abzuklären. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Nils

    Hallo!
    Wir haben in der Sommerzeit das Fenster des Schlafzimmers offen, es geht zur Straße hin. Wir wohnen in einer Anliegerstraße, es lässt sich also eigentlich sehr gut aushalten. Allerdings werden wir jeden morgen um 5 von dem wirklich laut polternden Zeitungswagen des Zeitungsverteilers geweckt! Die Straße ist gepflastert und der Wagen scheint extrem alt zu sein, jedenfalls werden wir regelmäßig wach! Er läuft, bleibt stehen, läuft, bleibt stehen und so weiter und so fort. Müssen wir diese regelmäßige Belästigung hinnehmen? Es ist tatsächlich deutlich lauter als jedes Auto das hier morgens vorbei fährt…
    Danke, Nils

    1. anwalt.org

      Hallo Nils,

      klären Sie das am bestem mit dem Ordnungsamt ab. Wir können nicht beurteilen, welche Regelungen an Ihrem Wohnort bezüglich solcher Situationen bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Dijon

    Guten Tag,
    seit einigen Wochen ist hier gegenüber im Park nachts bis mindestens 2Uhr und auch später eine Gruppe von jungen Leuten mit übermässig lautem schreie, brüllen, quieken sowie grölen fast jede Nacht im Einsatz. An Schlaf nicht zu denken, Kontaktaufnahme zu diesen Leuten verkneifen wir uns, da das effektiv gefährlich werden könnte. Ist es gestattet, im Park, also im öffenlichen Raum nachts einen solchen Zirkus zu veranstalten?
    Die Polizei meint, man solle mit ihnen sprechen, sie selbst habe leider kein Einsatzfahrzeug zu Verfügung ( d.h. auch für die Polizei ist das ggf. zu gefährlich)
    Danke für Ihre Einschätzung!!

    1. anwalt.org

      Hallo Dijon,

      wir können nicht beurteilen, welche Regelungen an Ihrem Wohnort bezüglich der Nachtruhe gelten. Das kann jede Kommune durchaus selbst entscheiden. In der Regel gelten jedoch die Vorgaben vom Landesimmissionsschutzgesetzen, dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Üblicherweise bedeutet das ein Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Bei übermäßiger Lärmbelästigung kann durchaus die Polizei gerufen werden.
      Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich eventuell beim zuständigen Ordnungsamt informieren, welche Maßnahmen hier zur Verfügung stehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Steven

    Guten Tag, ich hoffe es wird noch Beantwortet.
    Es ist bei mir so, ich wohne über eine Kneipe, größter Fehler meines Lebens.
    Nun hören wir unter der Woche und auch am Wochenende mehrfach oder immer wie von unten her Bass und Musik in die Wohnung kommt. Wir haben schon mehrfach mit dem Wirt gesprochen, haben auch die Vermieterin darüber in Kenntnis gesetzt. Nun haben wir heute mal wieder die Polizei gerufen (Um 3:30 Uhr ca) und um 4 Uhr in der Früh steht auf einmal der Hausmeister lautstark klopfend vor meiner Tür. Drohte mir mit einer Abmahnung und dem Rauswurf, weil ich die Polizei rief. Was kann ich da nun tun? Muss ich das so hin nehmen? Denn der WOhnungsmarkt hier ist nicht gut. Ich habe leichte Sorge. Auch wenn der Vermieter schon bescheid weiß. Daher, welche Schritte sollte ich gehen? Habe eben auch eine detailierte Beschreibung des Vorfalls eben dem Vermieter per E-Mail zukommen lassen.

    1. anwalt.org

      Hallo Steven,

      hier ist es empfehlenswert, wenn Sie sich ausführlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt rechtlich beraten lassen. Die Mitarbeiter dort können Sie über Ihre Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise aufklären. Wir dürfen keine rechtliche Beratung enbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Herrmann

      Der Hausmeister ist nicht der Vermieter, es sei denn, er ist der Vermieter, aber dann hätten Sie es wohl erwähnt. Ich hätte den Hausmeister darauf hingewiesen, dass seine Dienstleistung, mit der Betriebskostenabrechnung, u.a. von mir bezahlt wird und er seinen Dienstleistungsvertrag augenfällig nicht erfüllt, er weiterhin keine Entscheidungsbefugnis bzgl. meiner Mietsituation besitzt, genauso wenig wie er mir gegenüber Weisungsberechtigt ist, weiterhin hätte ich eine Anzeige beim Ordungsamt wegen Ruhestörung gg. den Hausmeister gestellt, in der Tat mich auch von einem Anwalt beraten lassen, welche anderen Tatbestände vorliegen (wie wärs mit Nötigung?), schon allein um mich abzusichern, und letztlich auch eine Beschwerde gegen den Hausmeister bei der Hausverwaltung eingereicht. Offensichtlich nicht alles um 4:00 morgens an meiner Haustür.

      Das hier ist augenfällig keine Rechtsberatung, und ich bin genauso wenig ein Rechtsberater, als Bürger sollten Ihnen aber Ihre Grundrechte klar sein. Und dazu gehört, dass Ihnen niemand vorschreiben kann und darf, rechtstaatliche Mittel und Behörden zur Klärung eines, straf- oder zivilrechtlich relevanten, Sachverhalts hinzuzuziehen. Auch nicht der Vermieter, schon gar nicht aber ein Hausmeister, mit dem Sie nicht einmal einen Vertrag eingegangen sind. Leicht Grössenwahnsinnig der Mann, sich über _jegliches_ Recht zu stellen, und zwar wortwörtlich.

      Kneipen haben sich auch an Ruhezeiten zu halten. Es mag zwar andere Regelungen für Kneipen geben, u.U. haben die möglicherweise auch Genehmigungen, aber mit Sicherheit nicht bis Nachts um 3 Remmi Demmi zu machen. Wenn die Kneipe widerholt die festgelegten Ruhezeiten übertritt, besteht mit Sicherheit die Möglichkeit, dass sie ihre Sondergenehmigungen verliert, oder gar dicht machen muss. Dann können die zusammen mit dem Hausmeister einpacken. Beim Anwalt würde ich gleich prüfen lassen, ob ich eine Mietminderung wg. der Kneipenlautstärke vornehmen kann. Scheint ja nichts davon im Mietvertrag zu stehen, dass da bis knapp um 4:00 morgens Krach gemacht wird.

      Man verzeih meine womöglich heftige Art, aber mich hätte der Hausmeister in der Tat dermassen getriggert. Ich bin in meinem Leben vielleicht schon auf zu viele Hausmeister mit Gott-Komplex getroffen. Dieser hier haut auf jeden Fall der Krone alle Zacken raus.

  17. Libor

    Hallo
    Nach meinem Umzug habe ich alle Fenster ins Innenhof, hier sind etwa 50-70 Wohnunge im entfernung bis 50m. Innenhof ist klein und direk in der mitte ist ein haus (war fruher werkstat). In dem haus woht ein Ältere herr mit seine Frau.Jeder Lärm spiegelt sich im innenhof. Wohne direkt im Altstadt. Es ist sehr alte gebäude (ca 400 jahre) im Sommer wenn es warm ist, geht nicht die Fenster zu lassen. Lärm spiegelt sich im innenhof. Ich komme nach 22 uhr, weil ich in gastronomie arbeite. Narürlich ist mir die lage und gesetz bekant. Der herr droht mir schon mit Polizei (bin nicht der einzige hier), es reicht wenn ich mich ruhig unterhalte… Der herr schläft am offenem fenster. So die Frage ist, so bald sich der her nach 22 uhr beschwerd, bin ich automatisch strafbar? Oder habe ich auch irgentwie möglichkeit zum Leben. Er ist allerdings der einzige, der sich hier beschwerd. Ich kriege auch einiges mit von nachbarn, aber die wohnlage ist hier nich ganz ruhig. Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Libor,

      verhalten Sie sich nicht übermäßig laut bzw. wird die Zimmerlautstärke eingehalten, sollte das in der Regel keine Konsequenzen haben. Sie können sich auch beim Ordnungsamt bzw. bei einer Polizeidienststelle informieren, wie sich in einem solchen Fall am besten verhalten können. Darüber hinaus könnte auch eine Beratung bei einem Mieterverein hilfreich sein. Eventuell können Sie sich auch bei Ihrem Vermieter informieren, ob es hier andere Optionen gibt, den Geräuschpegel etwas einzuschränken.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Andreas

    Hallo,
    Wir haben seit ca einem Jahr einen Nachbarn, der in einer kleinen Kellerwohnung zwei Etagen unter uns wohnt. Dieser stört seit ca. zwei Monaten täglich die Nachtruhe. Im Mietvertrag steht eine Person. Dort wohnen nun jedoch bis zu vier Personen. Die Wohnung direkt unter uns hat ein Kind und findet genau wie wir, schwangere Frau und Tochter (2) neben mir mitlerweile kaum noch Ruhephasen.
    Der Mieter im Keller wurde durch den Vermieter bereits mehrfach abgemahnt und hat am 18.05.18 die fristlose Kündigung des Mietvertrages bekommen. An unserer Situation hat dies bisher nichts geändert und sollte es zu einer Räumungsklage kommen, so kann sich dies auch noch ziehen.
    Besteht für uns resultierend aus dem Umstand, dass der Mietgegenstand nicht dem Mietvertrag entspricht grundsätzlich die Möglichkeit der Mietminderung und ggf. der fristlosen Kündigung unseres Mietvertrages? Oder sind diese Mittel durch die bisherigen Maßnahmen des Vermiters ausgeschlossen?
    Vielen Dank vorab.

    1. anwalt.org

      Hallo Andreas,

      da der Vermieter Maßnahmen unternommen hat, um zu einer Lösung der Lage zu kommen und dies anscheinend auch weiterhin tut, können eine Mietminderung bzw. eine fristlose Kündigung eventuell nicht begründet sein. Den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen, steht Ihnen jedoch jederzeit frei. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, wäre eine Beratung bei einem Mieterverein hier empfehlenswert. Dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Tanja S.

    Hallo. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus es ist sehr häufig das bei gutem Wetter die Nachbarn aus den Nachbarhaus ihre Kinder an Sonn -und Feiertagen morgens um kurz nach 7 Uhr zum Spielen auf die Dachterasse lassen. Diese Spielen dann meist eine Stunde und dann gehen die Kinder wieder in die Wohnung. Meine Frage ist, handelt es sich hierbei wirklich so wie ich denke um Ruhestörung?
    Für mich ist es sehr ärgerlich, da von uns 4 Personen mindestens immer 3 geweckt werden und ich nicht jedes WE zum ausschlafen habe da ich am WE auch teilweise arbeiten muss.
    Ich selber habe auch 2 Kinder, aber ich käme niemals auf die Idee diese zu einer solchen Tageszeit und erst recht nicht am Sonntag oder Feiertag draussen Spielen zu lassen.
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Tanja S.,

      in der Regel liegt die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Es spielt jedoch auch eine Rolle was in der Hausordnung festgelegt und ob es bezüglich der Schallimmissionen lokal weitere Regelungen zusätzlich zum Landes-Immissionsschutzgesetzen gibt. Dies können Sie beim Ordnungsamt bzw. der Stadtverwaltung erfragen. Sie können zudem versuchen mit dem Vermieter zu sprechen, damit dieser eventuell vermittelnd bei den Nachbarn tätig wird. Eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein kann zudem auch hilfreiche Informationen bringen. Eine solche rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Florian

    Mein, mein Problem besteht darin das meine Nachbarn, unter mir, kein Respekt vor anderen Leuten haben. fast jede Nacht sind sie laut.
    Ich wohne schon lange in der Wohnung und so welche Nachbarn hatte ich noch nie.
    Es kommt mir vor als würden sie nie schlafen, am Tag sind sie laut und in der Nacht auch.
    Nicht durch Musik, sie reden lachen und die Kinder laufen durch die Wohnung, 01:57Uhr.
    Es kommt mir so vor als würden die 5-10 Personen direkt neben mir sitzen und sich lautstark unterhalten.
    Und das geht so seitdem die eingezogen sind.
    Der Vermieter sagt das ich aufschreiben soll wann sie laut sind und die Polizei sagt ich zitiere: „Geh doch mal runter und Red mit Ihnen.“
    Ich war an dem Tag schon bei denen, der man sagte im gebrochenen deutsch, Jaja ich verstehe wir leise.
    Nach 5min fängt es wieder an, ich weiß nicht wie lang es noch an diesem Abend ging, ich bin zum Glück eingeschlafen.
    Aber jetzt in dem Moment während ich dies schreibe sind sie wieder lau, es ist 02:10 und ich muss um 05:00 aufstehen.
    Ich kann einfach nicht mehr, ich habe so eine Wut auf diese Nachbarn.

    Falls Rechtschreibfehler vorhanden sind, bitte ich vielmals um Entschuldigung, ich bin müde und hab das mit dem Handy geschrieben

    Mfg Florian

    1. anwalt.org

      Hallo Florian,

      eventuell können Sie andere Mieter unterstützen und sich gemeinsam mit Ihnen nochmals an den Vermieter wenden? Ist dieser uneinsichtig, sollten Sie zumindest mit dem Verursachern des Lärms reden und versuchen die Rücksichtnahme im Haus durchzusetzen. Ob eine Mietminderung hier eine Möglichkeit ist, sollten Sie am besten mit einem Mietverein gemeinsam abklären. Dieser kann Sie rechtlich beraten, was wir nicht anbieten können.

      Ihr Team von anwalt.org

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