Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.
Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.

Nach einem stressigen Tag möchte jeder in der Nacht nur noch Ruhe. Schlaf hilft bei der Regeneration, fördert die Wundheilung und stärkt das Immunsystem. Für uns Menschen sind nächtliche Ruhezeiten daher unverzichtbar. Schlafentzug wirkt dagegen gesundheitsschädigend und kann langfristig zu Krankheiten führen.

Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

Dieser Ratgeber klärt Sie umfassen zur Nachtruhe auf – ab wann sie in Deutschland gilt, welche Tätigkeiten zu unterlassen sind und was Sie tun können, wenn ein Nachbar zu laut ist.

FAQ: Nachtruhe

Was bedeutet Nachtruhe?

Die Nachtruhe ist grundsätzlich ein Zeitraum, in welchem Tätigkeiten, die viel Lärm verursachen, verboten sind.

Wann beginnt werktags die Nachtruhe?

Von Montag bis Freitag gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Zu welcher Uhrzeit ist Nachtruhe am Wochenende?

Welche Besonderheiten Sie bei der Nachtruhe am Wochenende beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Nachtruhezeiten: Es gibt nicht nur ein Gesetz zur Nachtruhe

Ab wann ist Nachtruhe?
Ab wann ist Nachtruhe?

Die allgemeine Nachtruhe ist Gesetz. Sie wird durch mehrere Verordnungen festgeschrieben. Geregelt wird sie in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen, im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Die Regelungen sind allerdings nicht überall einheitlich, denn auch auf kommunaler Ebene können bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festgeschrieben werden.

In den einzelnen Verordnungen gibt es Passagen, welche sich dem Lärmschutz widmen und festschreiben, wie Umgebungslärm mittels Schallschutz vermieden werden kann. Ziel ist es, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu sichern.

Nachtruhe und Ihre Störung: Was gilt es zu vermeiden?

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Ruhestörung
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Trotz verschiedener Verordnungen sind für die Nachtruhe die Zeiten weitgehend identisch. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Abweichend gilt gemäß Bayerischer Biergartenverordnung eine Nachtruhezeit von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist für die Nachtruhe im Mietshaus zudem die Hausordnung zu beachten. Hier können die Regelungen strenger gefasst sein. Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sich an die Ruhezeiten halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter provozieren möchten.

Bayerische Biergartenverordnung

Die Biergartenverordnung regelt wie lange ein Biergarten geöffnet sein darf und welche Modalitäten beim Schließen des Biergartens gelten. Die verbindliche Nachtruhe gilt ab 23 Uhr.

  • Bis 22 Uhr: Die Musikdarbietung muss beendet werden.
  • Bis 22:30 Uhr: Bewirtung muss beendet werden (kein Verkauf von Speisen und Getränken).
  • Die Betriebszeit muss so enden, dass alle Gäste bis 23 Uhr die Lokalität verlassen haben und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist.

Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe werktags?

Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.
Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.

Von Montag bis Freitag gilt die allgemeine Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum muss alles ein wenig leiser werden. Laute Gespräche auf dem Balkon sind zu vermeiden, Baugeräusche (z. B. Bohren, Nageln, Sägen) zu unterlassen. Auch Staubsaugen oder Wäschewaschen müssen auf den nächsten Tag warten, sollte die Geräuschkulisse Nachbarn in ihrer Ruhe stören können.

Allerdings können ggf. auch besonders leise Waschmaschinen die Nutzung über 22 Uhr hinaus ermöglichen. Über entsprechende Modelle können Sie sich etwa auf waesche-waschen.de informieren.

Gleiches gilt für Industrieanlagen. Je nach Gebiet (z. B. Industrie- oder Wohngebiet) gelten andere Grenzwerte für den Schallschutz, welche beim Betrieb technischer Anlagen respektiert werden müssen. Auch für den Straßenverkehr können besondere Regeln gelten. Durch ein sogenanntes Nachtfahrverbot kann es Lastkraftwagen verboten sein, bestimmte Straßen ab einer bestimmten Uhrzeit zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Von wann bis wann ist Nachtruhe am Wochenende?

Bei der Nachtruhe am Wochenende macht das Gesetz im Grunde keine Unterschiede zu den Werktagen. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet nach acht Stunden. Generell gilt der Samstag ebenfalls als Werktag, weshalb hier keine besonderen Regelungen gelten. Für den Sonntag ist allerdings die Sonn- bzw. Feiertagsruhe maßgeblich, welche ganztägig zu beachten ist.

Gemäß Rasenmäherverordnung ist es beispielsweise nicht erlaubt, motorisierte Gartengeräte zu betreiben. Dies würde eine Ruhestörung darstellen. Werktags dürfen Gärtner nur von 7 bis 20 Uhr den Rasen mähen. Die Ruhezeit am Wochenende beginnt samstags um 22 Uhr und endet dann nach 32 Stunden am Montag um 6 Uhr.

Fragen zur Nachtruhe

Wann beginnt die Nachtruhe am Samstag?

Der Samstag gilt als Werktag. Die Nachtruhezeit beginnt wie üblich um 22 Uhr.

Ab wann gilt die Nachtruhe am Sonntag/Feiertag?

Der gesamte Sonn- bzw. Feiertag gilt als Ruhezeit. Lärm ist ganztägig zu vermeiden. Diese Ruhezeit endet montags um 6 Uhr.

Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist. Außerhalb dieser Zeit ist „Böllern“ allerdings verboten und kann ein Bußgeld von 50.000 Euro zur Folge haben.

Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung

Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten. Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen. Möglich ist ebenfalls, dass der Vermieter Schadensersatz fordert, wenn andere Mieter aufgrund der Ruhestörung die Miete gemindert haben.

Störung der Nachtruhe durch Nachbarn: Was können Sie tun?

Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.
Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.

Wer in einem Mietshaus lebt, muss damit rechnen, von den Nachbarn ab und an etwas mitzubekommen. Ob es das Trampeln von oben ist, der neue Helene Fischer-Song oder die Soundeffekte eines Actionfilms – völlige Stille wird es wohl nie geben.

Damit die Lärmbelastung nicht ständig sehr hoch ist, sind in der Hausordnung Ruhezeiten festgelegt. In dieser Zeit müssen die Nachbarn Lärm vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass es zur Ruhestörung kommt. In diesem Fall ist es ratsam, den Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten zu laut ist. Nicht selten entstehen durch Ruhestörungen Nachbarschaftsstreitigkeiten. So gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Bleiben Sie lösungsorientiert, machen Sie Kompromisse und bleiben Sie höflich.

Hilft all das Reden nicht, können Sie die Störung der Nachtruhe beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und selbst das Gespräch mit dem lärmenden Mieter zu suchen. Bleibt dieser uneinsichtig, kann er abgemahnt werden. Außerdem wird in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Besteht ein Problem mit dem Schallschutz bzw. der Bausubstanz, weshalb sämtliche Geräusche in die Nachbarswohnung übertragen werden, können auch bauliche Maßnahmen Abhilfe leisten. Bleibt der Vermieter allerdings untätig, können Sie auch die Miete mindern. Zuvor sollte der Vermieter aber unbedingt Gelegenheit haben, eine Lösung zu finden.

Ist das Problem akut (z. B. eine ausufernde Party) und wird gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen, können Sie auch die Polizei rufen bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Die Beamten prüfen den Fall und weisen den Nachbarn auf die Lautstärke hin. Meist ist dies bereits ausreichend. In schweren Fällen können die Beamten aber auch Musikanlagen beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten.

Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung, sollte es wieder zur Lärmbelästigung kommen. Lässt sich der Nachbar nicht auf die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein, kann gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden. Sollten Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.
Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.

Diese Geräusche müssen Sie während der Nachtruhe ertragen:

  • Ruhestörung durch ein Baby
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten)
  • Straßenlärm (falls bei Einzug bereits bekannt)

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Gerichte haben in mehreren Urteilen den Begriff der Zimmerlautstärke geprägt. Diese liegt nachts bei ca. 30 Dezibel. Aber nicht immer sind diese Grenzwerte maßgebend. Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte in einem Grundsatzurteil, dass Geräusche dann zimmerlautstark seien, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Können sie dagegen deutlich gehört werden, wurde die Zimmerlautstärke überschritten.

Mischgebiet: Wann gilt die Nachtruhe?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dazu wurden je nach Wohngebiet entsprechende Richtwerte festgeschrieben, welche nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.

GebietsausweisungImmissionsrichtwert
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiete70 dB(A)70 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

173 Gedanken zu „Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

  1. Regina B

    Hallo zusammen, ich habe echt ein großes Problem mit den Nachbar über mir. Ein junges Paar. Am Toten Sonntag waren die am hämmern und Bohren. Vorher immer öfter bis weit nach halb zwei in der Nacht Streit und rumgeschreie. Sind seit Monaten extrem zu laut. Habe auch schon mit ihnen geredet und Vermieter angerufen. Leider ohne Erfolg. Muß dazu sagen das dass Haus extrem hellhörig ist. Habe schon echt Schlafstörungen das ich die Nacht zum Tag mache. Weiß nicht mehr weiter was ich machen soll. Bitte um Rat. Vielen herzlichen Dank im voraus. Mfg Regina

  2. Frank-Peter S

    Wir wohnen in einem 12 Parteienhaus und das seit 13 Jahren! Seit 6 Jahren haben wir neue Mieter unter uns die glauben das Sie einmal mindestens im Monat Massiv feiern dürfen. Selbst die wegen Ruhestörenden Lärm hinzugezogene Polizei oder Beschwerden beim Ordnungsamt werden nicht akzeptiert. Die Hausverwaltung sieht keinen Anlass etwas zu unternehmen, da sie den Mieter zu Malertätigkeiten heranzieht. Was kann man wirklich gegen solche Störenfriede unternehmen. Lärmprotokolle werden als Denunzierung, von der Hausverwaltung, an den Hauseigentümer weitergeleitet. So das letzendlich ich der Störenfried bin.

  3. Jenny P.

    Guten Morgen,
    vor 23.30 Uhr brauch ich nicht schlafen geh’n! Basslastig ist meine Wohnung (keine Musik). Kann man trotzdem die Miete mindern ?
    Mit freundlichem Gruß
    Jenny

  4. Katrin

    Wenn ich diese Komentare lese,werde ich echt sauer. Mittlerweile gibt es hier auch ein Problem.

    Ich wohne in einem Miethaus (2.Etage.) Oben in der 5. Etage wohnt eine 5 köpfige Famile. Eine Mutter,ein Vater,und 3 Kinder. Ich würde sagen,die Kinder sind so 2, 1,und 14. Jetzt hab ich aber das Problem,dass mit dieser Famile was nicht stimmt. Das ganz kleine schreit nur romm,das zweijährige heult und kreischt und rennt durch die Wohnung,und der große macht meist Musik und Fernsehen bisschen lauter. Die Eltern tragen Kopftuch. Die Mutter und der Vater kümmern sich nicht um ihre Kinder. Sie feiern hier auch die ganze Nacht Party. Habe mal versucht mit dieser Famile zu sprechen,aber der Vater hat sich einfach umgedreht. Und dann ist es noch so,das die Mutter die Tür immer zuknallt. Und um etwa 23 Uhr fängt der Vater an,ganz laut zu singen. Mein Schlafzimmer hängt genau an ihrem Bad,also kann ich das alles verstehen. Ich hab auch das Problem,das diese Famile nicht wirklich ganz normal ist. Sie feiern den ganzen Tag Party,auch die ganze Nacht. Auch jetzt ist es gerade hier sehr laut. Beispielsweise heute Nacht:
    Ich lag im Bett. Es war 2 Uhr. Von oben hörte ich,wie diese Famile schon wieder eine Party feierte. Die Kinder rennen bei dieser Party,und schreien romm. Ich hab dann mit einem Besen gegen die Wand gehämmert,und hochgeschrien. Bin dann hoch,und habe tausend Mal geklingelt. Keiner hat geöffnet. Hatte gemerkt,dass die Party so laut war und die das klingeln nicht hören. Wollte die Polizei anrufen,aber soviel wie ich sie schon anrufen musste kommt sie garnicht mehr. Bin dann einfach hoch,und habe mir laute Kopfhörer aufgesetzt. Ich kann diese Party nicht mehr ertragen. Als ich sie 30 Minuten später abgesetzt habe war die Party immernoch zuhören,und dann habe ich meine Ohren unter der Decke versteckt,und bin auch so eingeschlafen.

    Aber ich brauche endlich Tipps! Ausziehen geht ja nichh so einfach,leider.

    Liebe Grüße,
    Katrin

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