Mutterschutz berechnen: Wie funktioniert das genau?

Wie können Sie Ihre Mutterschutzzeiten berechnen?
Wie können Sie Ihre Mutterschutzzeiten berechnen?

FAQ: Mutterschutz berechnen

Wie können Sie den Beginn vom Mut‌terschutz berechnen?

Erst wenn Sie den vermutlichen Geburtstermin erfahren haben, können Sie den Beginn Ihrer Mutterschutzfrist berechnen. Dazu müssen Sie lediglich sechs Wochen vom entsprechenden Datum abziehen und erhalten so den exakten Tag, an dem Ihr Mutterschutz beginnt.

Und wie lässt sich das Ende vom Mutte‌rschutz berechnen?

Um das Ende Ihrer Mutterschutzfrist zu berechnen, müssen Sie normalerweise acht Wochen zum Geburtstermin hinzurechnen. Bei Früh- bzw. Mehrlingsgeburten oder der Entbindung eines behinderten Babys werden zwölf Wochen addiert. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnung der Mutterschutzfrist können Sie sich das Ganze auch von diesem Rechner ermitteln lassen.

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Ihr Kind vor oder nach dem ermittelten Geburtstermin das Licht der Welt erblickt?

Wenn die Entbindung früher als geplant stattfindet, werden die jeweiligen Tage einfach an die Mutterschaftszeit nach der Geburt angehangen. Wird Ihr Baby später geboren als zunächst angenommen, verlängert sich die Frist vor der Geburt um die Tage, die seit dem ermittelten Datum verstrichen sind.

Verwenden Sie den Mutterschutz-Rechner!

Wissenswertes zur Berechnung vom Mutterschutz

Schwangere Frauen können den Mutterschutz selbst berechnen.
Schwangere Frauen können den Mutterschutz selbst berechnen.

Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen sich in Deutschland weder Gedanken über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz noch über Gehaltseinbußen oder sogar eine Kündigung machen.

Der sogenannte Mutterschutz sorgt dafür, dass ihnen während ihrer Schwangerschaft und auch eine gewisse Zeit danach eine besondere Unterstützung zuteilwird.

Wie die speziellen Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind im Detail aussehen, regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dazu gehören unter anderem Beschäftigungsverbote, Entgeltersatzzahlungen sowie ein Kündigungsschutz. Aber ab wann sind baldige Mamis eigentlich im Mutterschutz und wie lange können sie von diesen Maßnahmen profitieren?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Mutterschutzfristen selbst berechnen können. Dabei gehen wir sowohl auf die Zeiten vor als auch nach der Geburt ein. Darüber hinaus erklären wir, wie Sie bei einem verfrühten bzw. verspäteten Geburtstermin Ihren Mutterschutz berechnen können. Zu guter Letzt erhalten Sie am Ende des Ratgebers Infos dazu, wie Sie mit dem obigen Rechner Ihre Mutterschutzfrist ermitteln können.

Mutterschutz berechnen: So gehen Sie vor

Die jeweiligen Schutzfristen können Sie grundsätzlich nur mit dem vom Frauenarzt ermittelten Geburtstermin berechnen. Der Mutterschutz startet schließlich sechs Wochen davor und dauert nach der Entbindung in der Regel noch weitere acht Wochen an.

Während der Mutterschutzfrist vor der Geburt darf der Arbeitgeber eine schwangere Arbeitnehmerin nur dann beschäftigen, wenn es ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Nach der Geburt hingegen gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für frischgebackene Mütter.

Sie können den Mutterschutz mit dem Termin berechnen, den der Frauenarzt Ihnen für die Geburt mitgeteilt hat.
Sie können den Mutterschutz mit dem Termin berechnen, den der Frauenarzt Ihnen für die Geburt mitgeteilt hat.

Wie sich die Berechnung vom Mutterschutz vor und nach der Geburt gestaltet, zeigt das folgende Beispiel:

  • Der vom Frauenarzt ermittelte Entbindungstermin ist der 5. Juli 2020.
  • Um den Beginn vom Mutterschutz zu berechnen, müssen Sie entsprechend sechs Wochen zurückgehen. Dies wäre also der 24. Mai 2020.
  • Möchten Sie daraufhin das Ende Ihrer Mutterschaftszeit berechnen, müssen Sie acht Wochen zum errechneten Geburtstermin dazurechnen. Damit wären Sie beim 30. August 2020.

Dementsprechend würde Ihr Mutterschutz laut der Berechnung vom 24. Mai bis zum 30. August 2020 andauern. Da der Körper einer Frau allerdings in den wenigsten Fällen funktioniert wie ein Uhrwerk, kann es durchaus sein, dass Ihr Kind früher oder später geboren wird als zunächst vermutet.

Findet die Entbindung früher statt, werden die jeweiligen Tage an den Mutterschutz nach der Geburt angehangen. Lässt sich Ihr Baby mehr Zeit als erwartet und kommt später zur Welt, können Sie den Mutterschutz einfach neu berechnen, indem Sie acht Wochen zum tatsächlichen Termin addieren.

Mutterschutz nach der Geburt berechnen: Was gilt bei Mehrlingen und Frühchen?

Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt müssen Sie ein wenig anders vorgehen, wenn Sie in Bezug auf den Mutterschutz das Ende berechnen möchten. Schließlich liegt die Frist in diesen Fällen nicht bei acht, sondern bei insgesamt zwölf Wochen nach der Entbindung. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie ein behindertes Kind zur Welt gebracht haben.

Ermitteln Sie Ihre Mutterschutzfrist mit dem Rechner!

Mutterschutz berechnen: Nach der Geburt müssen in der Regel acht Wochen addiert werden.
Mutterschutz berechnen: Nach der Geburt müssen in der Regel acht Wochen addiert werden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten oder sich nicht selbst zutrauen, die Mutterschaftsfrist korrekt zu berechnen, können Sie diese Aufgabe auch vom obigen Rechner erledigen lassen. Dazu geben Sie den vermutlichen Entbindungstermin an.

Sollte Ihr Baby früher oder später geboren werden, können Sie im Anschluss auch den tatsächlichen Termin eintippen.

Danach bedarf es nur noch spezieller Angaben zur Geburt bzw. dem Kind selbst. Da sich die Frist von acht auf zwölf Wochen verlängert, wenn Ihr Nachwuchs eine Behinderung hat, ein Frühchen war oder Sie gleich Mehrlinge bekommen haben, müssen diese Faktoren berücksichtigt werden, wenn es darum geht, den Mutterschutz zu berechnen.

Nachdem Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie nur noch auf „Berechnen“ und schon spuckt Ihnen der Rechner Ihren exakten Mutterschutz aus – einfach, schnell und kostenlos.

Bildnachweise: depositphotos.com/HayDmitriy, fotolia.com/Syda Productions, depositphotos.com/monkeybusiness, fotolia.com/Tran-Photography

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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