FAQ: Mündliche Prüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte
Die mündliche Prüfung dauert rund 30 Minuten. Hier lesen Sie, um welche Inhalte es in dem Prüfungsgespräch geht.
Ist ein Prüfungsteil der Abschlussprüfung schlechter als mit der Note „ausreichend“ bewertet worden, kann der Prüfling einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung stellen, um die Note aufzubessern.
Setzen Sie sich voran nicht zu sehr unter Druck und beherzigen Sie die allgemeinen Kommunikationsregeln. Welche das konkret sind, lesen Sie hier.
Inhalt
Die mündliche Abschlussprüfung
Seit August 2014 gibt es eine neue Verordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte (ReNoPatAusbV). Im September wurde diese dann veröffentlicht und gilt seitdem.
Dennoch werden die ersten Prüfungen gemäß dieser Ordnung erst 2017 abgehalten. Bis dahin greifen immer noch die alten Regelungen. Die letzte Novellierung der Ordnung fand 1987 statt. Vor allem um die englische Sprache sowohl in den praktischen als auch in den theoretischen Lernalltag der Auszubildenden besser zu integrieren, hat der Bundesverband für Rechtsanwalts- und Notariatsangestellte eine neue Prüfungsordnung herausgegeben. Daneben ging es auch um die Vermittlung von komplexen Themen und Abläufen. Das reine Auswendiglernen soll in den Hintergrund treten. Das betrifft neben der neuen Strukturierung der Lerninhalte die Gewichtung und Form der mündlichen Prüfung.
Deshalb finden Sie auf dieser Seite zwei verschiedene Abschnitte, die sich mit der mündlichen Prüfung einer Ausbildung beschäftigen. Zum einen geht es um die mündliche Prüfung, die noch bis 2017 durchgeführt wird und zum anderen wird die neue mündliche Prüfung vorgestellt sowie deren Anteil im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.
Die mündlichen Prüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte
Nach der alten Prüfungsordnung nimmt die mündliche Prüfung einen wesentlich größeren Umfang im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte ein. Bis 2017 wird eine solche Prüfung weiterhin durchgeführt.
Die mündliche Prüfung ist ein Prüfungsfach und geht mit 2/7 in das Gesamtergebnis mit ein. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsteile (insgesamt fünf) werden mit dem Faktor eins multipliziert, wohingegen die mündliche Prüfung mit zwei multipliziert wird.
Das Ergebnis zählt also doppelt.
Im Gegensatz zu den schriftlichen Komponenten, die zwischen 60 und 90 Minuten dauern (bis auf den Bereich Rechtsanwendung mit 150 Minuten) muss sich der Auszubildende auf eine 30-minütige mündliche Prüfung vorbereiten.
Die Prüfung nimmt der Prüfungsausschuss unter Leitung des Vorsitzenden ab. Die Ladung inklusive der Termine regelt der Prüfungsausschuss.
Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Prüfungsteilnehmer gleichzeitig abgefragt werden. Die unterschiedlichen Rechtsanwaltskammern machen verschiedene Angaben zur maximalen Anzahl der Teilnehmer. In der Regel sind es aber nciht mehr als vier oder fünf.
Die Einladung zur Prüfung erfolgt schriftlich. Aber auch hier ist es von den jeweiligen Regelungen der verschiedenen zuständigen Stellen abhängig, wann diese Einladungen verschickt werden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn ein oder mehrere Prüfungsfächer der schriftlichen Abschlussprüfung mit einem „ungenügend“ bewertet werden. Dies trifft auch dann zu, wenn drei oder mehr Prüfungsbereiche mit „mangelhaft“ abgelegt werden.
Das Fachgespräch – Mandantenbetreuung
Als Komponente der Abschlussprüfung ist in der neuen Verordnung seit September 2014 über die Berufsbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV) die sogenannte „Mandantenbetreuung“ festgelegt.
In diesem Teil soll der Prüfling zeigen, dass er verschiedene Mandanten serviceorientiert betreuen kann. Dabei sollte das Anliegen von Mandanten korrekt erfasst werden. Das Gespräch ist adressorientiert zu führen. Daneben muss der Auszubildende in der Lage sein, Auskünfte einzuholen aber auch zu erteilen. Ganz wichtig in einem solchen Gespräch ist die Fähigkeit, Konfliktsituationen zu bewältigen.
Der Prüfungsausschuss wählt aus verschiedenen Szenarien eins für die jeweilige Prüfungssituation aus.
Zur Auswahl stehen dabei:
- Ein zivilrechtliches Mandat
- Ein zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat
- Die Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat
- Die Vergütung und Kosten im Zahlungsverkehr
In diesem Zusammenhang wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Dabei muss die fachspezifische Anwendung der englischen Sprache einfließen. Die Prüfung im Bereich Mandantenbetreuung dauert etwa 15 Minuten und zählt zu 15 Prozent in die Gesamtnote hinein.
Die mündliche Ergänzungsprüfung
Laut § 7 der neuen Verordnung für die Berufsbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV) kann der zu prüfende Auszubildende einen Antrag auf eine Ergänzungsprüfung stellen. Dies sollte in Betracht gezogen werden, wenn ein Prüfungsteil der Abschlussprüfung schlechter als „ausreichend“ ausgefallen ist.
Dann kann der Prüfling aus den Bereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechtsanwendung mit Rechtsanwaltsbereich, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde wählen und sein Wissen nochmals unter Beweis stellen.
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann für das Bestehen der gesamten Abschlussprüfung den entscheidenden Ausschlag geben. Dabei ist zu beachten, dass das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsbereichs und das Ergebnis der ergänzenden Prüfung in einem Verhältnis von 2:1 gewichtet werden.
Mündliche Prüfung: Vorbereitung – Allgemeine Tipps für die mündliche Prüfung
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich in einer Prüfung wohlfühlen, nämlich weil Sie gut vorbereitet sind. Dazu zählt auch das Ausgeschlafen-Sein und eine angemessene Kleidung.
Die mündliche Prüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte nach der neuen Verordnung im Bereich Mandantenbetreuung ist bereits als ein Fachgespräch definiert. Generell gilt, die Prüfung als ein Gespräch zu betrachten zwischen Fachleuten, die auf gleicher Ebenen mit einander diskutieren können. Deshalb ist die Vorbereitung für eine mündliche Prüfung besonders wichtig.
Gerade in einem solchen Gespräch, in dem Sie in einer fiktiven Situation mit einem Mandanten sprechen müssen, zählen verschiedene Kommunikationsregeln für die mündliche Prüfung. Tipps:
- Die Prüfer sollten ihre Frage zu Ende stellen können. So bleibt Ihnen auch ausreichend Zeit, ein paar Aspekte für die Antwort zu sammeln und sich schon mal zurechtzulegen.
- So simpel es klingen mag, es ist für das Prüfungsgespräch sehr angenehm, Blickkontakt zum Prüfer herzustellen.
- Finden Sie die richtige Geschwindigkeit für die Beantwortung der Fragen, die Ihnen gestellt werden.Wenn Sie zu schnell sprechen, können die Prüfer Ihnen womöglich nicht folgen. Ein zu langsames Sprechtempo kann etwas verunsichert wirken.
- Auch wenn es schwer fällt, sollte jeder Prüfling darauf achten, dass nicht übermäßig viele Füllwörter in die Antworten einfließen. Überlegen Sie sich vorab genau, was Sie sagen wollen, wie Sie eventuell Ihre Aussagen strukturieren wollen.
- Schließlich ist es auch wichtig, dass Sie auf die Lautstärke Ihrer Stimme achten. Die mündliche Prüfung soll Sie auf reale Mandanten Gespräche vorbereiten. Dabei ist bereits im Prüfungsinhalt festgelegt, dass es auch um Konfliktbewältigung geht. Sowohl eine zu laute Stimme (fast ein Schreien) hilft dabei genau so wenig wie eine zu leise Stimme, die womöglich als Verunsicherung interpretiert werden kann.
Neben einer guten Gesprächsführung und einer fundierten Vorbereitung zählen auch andere Aspekt für mündliche Prüfungen:
- Genau auf die Fragestellung vom Prüfer achten.
- Eine gut strukturierte Antwort vorbereiten.
- Auf die richtige Wortwahl und die Verwendung von Fachbegriffen achten.
- Beispiele und etwaige Zitate können eine Antwort unterstreichen.