Mit dem Motorrad die Höchstgeschwindigkeit innerorts missachtet: Aktuelle Bußgeldtabelle
Mit dem Motorrad die Geschwindigkeit außerorts missachtet: Aktuelle Bußgeldtabelle
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
FAQ: Mit dem Motorrad zulässige Geschwindigkeit
Die mit dem Motorrad zulässige Geschwindigkeit hängt davon ab, auf welcher Strecke Sie sich befinden. Innerorts sind zum Beispiel in der Regel 50 km/h erlaubt. Hier können Sie nachlesen, wie schnell Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf den jeweiligen Streckenabschnitten sein dürfen.
Leisten Sie sich mit dem Motorrad eine gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung, drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Mit unserem Rechner können Sie die jeweiligen Sanktionen für die einzelnen Tempoverstöße zuverlässig ermitteln.
Wurden gegen Sie Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer ausgesprochen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich Einspruch einlegen, wenn Sie die Sanktionen für nicht gerechtfertigt halten.
Video: Was droht Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Der Frühling läutet die Motorradsaison ein
Inhalt
Die ersten konstant warmen Tage im Frühling sorgen häufig für eine gewisse Aufbruchsstimmung. Für Biker beginnt dann die heiße Phase der Vorbereitungen auf die neue Motorradsaison. Ist das Zweirad aus dem Winterschlaf geweckt, kann die Fahrt beginnen.
Fahren Sie ein Motorrad, muss die Geschwindigkeit stets den Verkehrsregeln entsprechen. Bei schlechtem Wetter müssen Sie das Tempo entsprechend anpassen. Doch wie schnell dürfen Sie konkret außerorts fahren?
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell unterwegs sind? Können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgehen? Diese Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Mit dem Motorrad unterwegs: Welche Geschwindigkeit ist innerorts erlaubt?
Für Motorrad-Fahrer gelten bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dieselben Vorgaben wie für Pkw-Fahrer. So dürfen Sie mit Ihrem Bike innerhalb geschlossener Ortschaften maximal 50 km/h fahren.
Diese Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch entsprechende Verkehrsschilder verringert werden. Innerorts gibt es zum Beispiel viele 30er-Zonen. Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer bezüglich der zulässigen Geschwindigkeit § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Wichtig: Grundsätzlich darf die mit dem Motorrad gefahrene Geschwindigkeit nicht ohne Grund so langsam sein, dass der Verkehrsfluss dadurch beeinträchtigt wird.
Tempolimit für Motorrad-Fahrer außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für die einzelnen Kraftfahrzeuge. So ist die Höchstgeschwindigkeit für Lkw zum Beispiel niedriger angesetzt als für Pkw.
Und wie sieht es mit der fürs Motorrad vorgeschriebenen Geschwindigkeit aus? Grundsätzlich dürfen Sie außerorts 100 km/h mit Ihrem Bike fahren. Auf der Autobahn stellt sich eine in Europa einmalige Situation dar:
Auf vielen Streckenabschnitten gibt es keine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit. Dort gilt dann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie dürfen mit dem Motorrad diese Geschwindigkeit auch deutlich überschreiten, sofern es die Verkehrslage und die Witterungsbedingungen zulassen.
Wichtig: Auch außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie mit einem Motorradanhänger eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.
Zulässige Geschwindigkeit mit dem Motorrad überschritten: Drohende Sanktionen
Nicht selten kommt es vor, dass die mit dem Motorrad gefahrene Geschwindigkeit nicht den Vorgaben zum Tempolimit entspricht. Registriert ein Blitzer die Geschwindigkeitsüberschreitung, erwarten den Temposünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Dabei kann es sich um eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. Wie hoch die Sanktionen tatsächlich ausfallen, hängt von der gemessenen Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug ab.
Grundsätzlich lässt sich allerdings festhalten, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften härter sanktioniert wird als ein Tempoverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das hängt damit zusammen, dass innerorts eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer gefordert ist und die Tempolimits deswegen sowieso niedriger angesetzt werden. So droht innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Einen Punkt gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h. Außerorts droht ein Fahrverbot erst ab einer Überschreitung von 41 km/h.
Besonders vorsichtig müssen Sie beim Fahren vom Motorrad bezüglich der Geschwindigkeit sein, wenn Sie sich in der Probezeit befinden. Ein Verstoß gegen das Tempolimit von 21 km/h oder mehr gilt als A-Verstoß und führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Auf dem Motorrad geblitzt: Wie geht es jetzt weiter?
Überschreiten Sie mit dem Motorrad die Geschwindigkeit, müssen Sie damit rechnen, dass es irgendwann blitzt. Dann sind Sie in eine Radarfalle getappt. Aufgrund der Messung durch den Blitzer wird die Bußgeldstelle aktiv und ermittelt, auf wen das Zweirad zugelassen ist.
Wurde der Halter erfolgreich ausfindig gemacht, erhält dieser einen Anhörungsbogen und kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Im nächsten Schritt fertig die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid an.
Dieser führt auf, wie hoch das Bußgeld gegen den Temposünder ausfällt. Haben Sie nicht das Gefühl, mit dem Motorrad die vorgegebene Geschwindigkeit überschritten zu haben, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Dieser muss spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens bei der Bußgeldstelle eingehen. Es empfiehlt sich, auf die Dienste von einem Anwalt für Verkehrsrecht zurückzugreifen. Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen.
Fallen dem Rechtsbeistand dann Unregelmäßigkeiten im Messprotokoll des Blitzers auf, können diese Ihren Einspruch entsprechend unterstützen. So lassen sich die gegen Sie ausgesprochenen Sanktionen ggf. abwenden.
Wichtig: Wenn Sie mit dem Motorrad angeblich die Geschwindigkeit überschritten haben und sich aber keiner Schuld bewusst sind, müssen Sie die Frist für den Einspruch beachten. Lassen Sie die 14 Tage einfach verstreichen, werden die Sanktionen rechtskräftig. Sie können dann also keinen Einspruch mehr einlegen und müssen das Bußgeld bezahlen bzw. ein etwaiges Fahrverbot ableisten.