Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für Eheleute verschiedene Güterstände vor. Hierzu zählen neben der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Möchten die Ehepartner eine Gütertrennung oder -gemeinschaft vereinbaren, muss ein Ehevertrag geschlossen werden. Alternativ kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mittels Ehevertrag modifiziert werden.
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FAQ: modifizierte Zugewinngemeinschaft
Wie der Name bereits verrät, passen die Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf ihre Bedürfnisse an.
Ja. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft muss im Ehevertrag notariell beurkundet werden.
Im Gegensatz zur Gütertrennung bleiben bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft die Steuervorteile erhalten.
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Nach einer Heirat lebt das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, sofern keine abweichenden Erklärungen im Ehevertrag abgegeben wurden. Dies bedeutet, dass bei einer Scheidung der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, aufgeteilt wird. Verstirbt ein Ehepartner und die gesetzliche Erbfolge greift, erhält der Hinterbliebene zu seinem gesetzlichen Erbanteil pauschal ein Viertel.
Im Gegensatz zur Gütertrennung kann durch die modifizierte Zugewinngemeinschaft ein entscheidender Nachteil ausgeschaltet werden, denn bei ersterer fällt im Todesfall der steuerliche Vorteil weg, der bei der (modifizierten) Zugewinngemeinschaft bestehen bleibt.
So ist bei der Gütertrennung mehr Erbschaftsteuer zu zahlen, da kein steuerfreier Zugewinn ausgezahlt wird. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kombiniert also die Idee der Gütertrennung mit den Vorteilen der Zugewinngemeinschaft.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft lässt es zu, das Anfangs- und Endvermögen festzulegen bzw. zu begrenzen. Darüber hinaus können einzelne Vermögensgegenstände aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft nur bei Scheidung
Möchten Ehepaare eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, soll meist bei einer Scheidung von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden.
So kann beispielsweise festgelegt werden, dass bei der Scheidung nicht pauschal der Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Dadurch bleibt im Erbfall aber der steuerfreie Zugewinn erhalten.
Allerdings kann der Vertrag auch detaillierter ausfallen. Beispielsweise kann das Geschäftsguthaben oder ein Haus vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Möchten Sie eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, fallen Kosten an. Grundsätzlich muss ein Notar den Ehevertrag beurkunden. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Als Grundlage wird der Geschäftswert des Ehevertrages herangezogen.
Im Ehevertrag die modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren: Unser Muster hilft
Wir stellen Ihn nun ein Muster für Ihren Ehevertrag und die modifizierte Zugewinngemeinschaft zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dabei, dass es sich lediglich um ein Beispiel handelt und noch weitere Passagen für einen rechtsgültigen Ehevertrag vonnöten sind.
Kontaktieren Sie daher unbedingt einen fachkundigen Anwalt, der Sie hinsichtlich der modifizierten Zugewinngemeinschaft eingehend und individuell beraten kann.
§ 3 Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Hinsichtlich des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung treffen die Eheleute folgende Vereinbarung:
Aus dem Zugewinnausgleich im Scheidungsfall wird das Betriebsvermögen herausgenommen. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Betriebsvermögen, welches vor der Ehe bestand, wie auf solches, welches während der Ehe hinzukam.
Darüber hinaus erfolgt kein Ausgleich hinsichtlich der Immobilie des Ehepartners Max Mustermann, mit folgender Adresse: Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt. (Grundbucheintrag beifügen)
Der Zugewinnausgleich findet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen statt. Auf alle darüber hinausgehenden Ausgleichsansprüche verzichten die Ehegatten wechselseitig. Der Zugewinnausgleich ist am Tag der Rechtskraft der Scheidung fällig.