Mobiler-ICT-Karte: Erwerbstätig in der EU unterwegs

Was ist die Mobiler ICT-Karte? Informationen dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Was ist die Mobiler ICT-Karte? Informationen dazu finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Mobiler-ICT-Karte

Was ist die Mobiler-ICT-Karte?

Die Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel, der den Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ermöglicht. Genaueres dazu erfahren Sie hier.

Kann man mit dem elektronischen Aufenthaltstitel verreisen?

Die ICT-Karte wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt. Mit der Mobiler-ICT-Karte können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern Sie dort nicht arbeiten. Sie können mit dem elektronischen Aufenthaltstitel visumsfrei einreisen, wenn die Mobiler-ICT-Karte in Ihrem Pass bzw. im Zusammenhang mit dem Pass also in einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurde.

Was passiert, wenn der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird?

Wenn die Höchstdauer der Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren für Führungskräfte und Spezialisten und ein Jahr für Trainees erreicht ist, dürfen Sie in Deutschland für das entsendende Unternehmen nicht mehr arbeiten. Sie können nach einer Wartezeit von sechs Monaten erneut einen Antrag auf eine (Mobiler-) ICT-Karte stellen.

Was ist die Mobiler-ICT-Karte?

Aufenthaltstitel: Die Mobiler-ICT-Karte berechtigt zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Aufenthaltstitel: Die Mobiler-ICT-Karte berechtigt zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Die Mobiler-ICT-Karte ist eine besondere Form der ICT-Karte, die einen Aufenthaltstitel darstellt. ICT steht dabei für intra-corporate-transfer, den unternehmensinternen Transfer. Bei diesem können Führungskräfte, Spezialisten und Trainees eines Unternehmens außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU für das Unternehmen arbeiten.

In dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie die längste Zeit tätig sein werden, erhalten Sie eine ICT-Karte. Wenn Sie nun in diesem Rahmen in einem anderen Mitgliedstaat den Aufenthaltstitel erworben haben und trotzdem mehr als 90 Tage in Deutschland für das entsendende Unternehmen arbeiten wollen, ermöglicht das die Mobiler-ICT-Karte.

Ausländer bedürfen zur Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels. Meist erlaubt er ihnen auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Doch was gibt es eigentlich für Aufenthaltstitel? Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende sieben verschiedene Titel vor:

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt erteilt die zuständige Ausländerbehörde unbefristet. Alle anderen Aufenthaltstitel berechtigen lediglich zum befristeten Aufenthalt.

Welche Voraussetzungen bedarf es für die Mobiler-ICT-Karte?

Was Sie erfüllen müssen, um die Mobiler-ICT-Karte zu erhalten, führt § 19b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf. Folgende Punkte müssen vorliegen:

  • Der Ausländer ist als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
  • Der unternehmensinterne Transfer dauert mehr als 90 Tage an.
  • Der Ausländer weist einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vor, in dem die Einzelheiten des Transfers enthalten sind.
  • Er kann Belege vorlegen, dass er nach dem Transfer in eine Niederlassung der gleichen Unternehmensgruppe oder des gleichen Unternehmens zurückkehren kann.

Eine Führungskraft ist dabei eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie eine Niederlassung, Abteilung oder Unterabteilung einer Firma leitet. Ein Spezialist weist unerlässliche Spezialkenntnisse in einem Tätigkeitsbereich auf. Ein Trainee ist ein Hochschulabsolvent, der ein Nachwuchsförderungsprogramm eines Unternehmens absolviert, um sich Fertigkeiten für Tätigkeiten in diesem Unternehmen anzueignen.

Wie beantragen Sie die Mobiler-ICT-Karte?

Mobiler-ICT-Karte: Nach der kurzfristigen Mobilität gibt sie ein Recht zur Arbeit in Deutschland.
Mobiler-ICT-Karte: Nach der kurzfristigen Mobilität gibt sie ein Recht zur Arbeit in Deutschland.

Der Entsandte muss den Antrag selbst mindestens 20 Tage vor Einreise nach Deutschland und mindestens 20 Tage vor Ablauf der kurzfristigen Mobilität in Deutschland stellen.

Die kurzfristige Mobilität bezeichnet die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat eine ICT-Karte besitzt, ohne deutschen Aufenthaltstitel maximal 90 Tage in Deutschland eingesetzt werden kann. 20 Tage vor Ablauf dieser Zeit muss er die Mobiler-ICT-Karte beantragen.

Auskunft darüber, welche Dokumente Sie für die Beantragung für die mobile ICT-Karte benötigen, erteilt die zuständige Ausländerbehörde.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert