Der Definition zufolge bedeutet Mobbing die ständige und sich wiederholende Schikane eines anderen Menschen, zumeist durch eine Gruppe. Der Betroffene wird hierbei regelrecht gequält und systematisch seelisch gekränkt. Dies geschieht typischerweise am Arbeitsplatz, in der Schule oder auch im Sportverein. Als passive Variante findet Mobbing oftmals auch in Form der strikten Kontaktverweigerung und Ausgrenzung statt.
Was für die Mobber selbst oftmals zu einer Art Vergnügen wird, kann für Mobbingopfer in der Regel massiv belastend und sogar traumatisch sein. Im folgenden Ratgeber wollen wir uns dem Thema widmen und dabei insbesondere die juristische Komponente beleuchten. Ist Mobbing strafbar? Gibt es einen eigenen Straftatbestand oder werden hierbei andere Delikte, wie beispielsweise die Beleidigung, verwirklicht? Kann durch Mobbing ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld begründet werden? Lesen Sie hier mehr zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema.
Inhalt
FAQ: Mobbing
Hier finden Sie eine Definition des Begriffs. Zudem erfahren Sie, durch welche Handlungen Mobbing gegeben ist.
Mobbing an sich ist kein Straftatbestand. Allerdings können darauf eine Reihe von Straftaten resultieren. Hier erfahren Sie, welche das sein können.
Es handelt sich dabei um eine Form des Mobbings, die im Internet stattfindet. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Cybermobbing.
Begriff „Mobbing“: Was bedeutet das?
Der Begriff „Mobbing“ wurde im Jahre 1969 erstmalig durch den schwedischen Arzt Peter-Paul Heinemann verwendet. Er umschrieb damit das Phänomen, dass Gruppen eine Person angreifen, die sich von ihnen in irgendeiner Art und Weise unterscheidet.
An Bekanntheit gewann der Begriff sodann Ende der siebziger Jahre durch den schwedischen Arzt und Psychologen Heinz Leymann, der sich im Rahmen einer Forschungsarbeit dem Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ widmete.
Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses haben sich beim Mobbing überdies die Begriffe „Bossing“ und „Staffing“ etabliert. Ersteres umschreibt die Schikane, die von einem Vorgesetzten ausgeht, letzteres die durch rangmäßig gleichgestellte Mitarbeiter.
Beim Mobbing in der Schule hat sich überdies auch der Begriff „Bullying“ etabliert, was das Ärgern und Schikanieren von Mitschülern untereinander umschreibt. Mit der Entwicklung der sozialen Netzwerke hat ferner das Thema Internet-Mobbing zunehmend an Präsens gewonnen. Hier lassen sich Gerüchte und Beleidigungen schnell und einfach verbreiten.
Oftmals richtet sich Mobbing vermehrt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen. Spielen dabei Hautfarbe etc. eine Rolle, kann man auch von rassistischen Mobbing sprechen. Auf blog.bkd.lu.ch finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Rassismus an Schulen
Ist Mobbing eine Straftat?
Viele Betroffene, die unter den Schikanen anderer leiden, fragen sich, ob Mobbing strafbar ist. Diesbezüglich gilt das Folgende: Mobbing ist für sich genommen kein im Strafrecht normierter Tatbestand. Es gibt also keinen eigenen Paragraphen, der diese Handlungen an sich mit einer Sanktion bedroht.
Allerdings kann es durchaus sein, dass – je nach Art und Weise der Schikane – ein anderes Delikt verwirklicht wird. In Betracht kommen hierbei die folgenden Tatbestände:
- Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, kurz: StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Mobbing: Mögliche Straftatbestände im Überblick
Im folgenden Abschnitt wollen wir die zuvor aufgelisteten Delikte im Zusammenhang mit dem Phänomen „Mobbing“ näher beleuchten und Ihnen dabei insbesondere aufzeigen, welche Strafen Tätern hierbei drohen können.
Mobbing kann, ob am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof, zunächst den Tatbestand der Beleidigung im Sinne des § 185 StGB erfüllen, sofern der Täter sich der Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung eines anderen schuldig macht. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Ehrdelikt.
Die Beleidigung kann sowohl verbal als auch schriftlich, bildlich, in Form von Gestik oder auch durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten erfolgen. Denkbar ist ferner, dass sich eine Person wegen Mobbing in Form der Beleidigung durch Unterlassen strafbar macht, indem sie beispielsweise nicht verhindert, dass eine beleidigende Schrift in Umlauf gerät.
Eine Beleidigung kennt verschiedene Begehungsvarianten: Zum einen kann sie direkt gegenüber dem Opfer erfolgen, zum anderen aber auch gegenüber einem Dritten. Zudem kann auch die Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die zugleich unwahr ist, eine Beleidigung im Sinne des StGB darstellen. Wer im Rahmen von Mobbing beispielsweise zu jemandem sagt „Du hast gestohlen.“, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht, kann den Tatbestand des § 185 StGB verwirklichen.
Ein Vergehen ist von einem Verbrechen abzugrenzen. Letzteres meint eine Tat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist. Ein Vergehen ist in seinem Mindestmaß indes mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht.
Ein weiteres Ehrdelikt, welches beim Mobbing nicht selten zum Tragen kommt, ist die üble Nachrede, gesetzlich normiert in § 186 StGB. Wer sich dieses Deliktes schuldig macht, kann ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Anders als bei der Beleidigung wird bei der üblen Nachrede das Verbreiten oder Behaupten einer ehrenrührigen Tatsache mit Strafe bedroht.
Behaupten bedeutet hierbei, dass derjenige, der die Tatsache kundtut, diese als nach eigener Überzeugung wahr darstellt. Beim Verbreiten hingegen gibt er diese als fremdes Wissen weiter. Hierunter fällt insbesondere das Verbreiten von Gerüchten, welches im Rahmen von Mobbing ein häufiges Phänomen ist. Beiden Tatvarianten ist gemein, dass die Äußerung lediglich über einen anderen erfolgen kann. Wer sie hingegen gegenüber der betroffenen Person selbst äußert, macht sich der Beleidigung strafbar. Bei der üblen Nachrede ist die Tatsache „nicht erweislich wahr“.
Überdies ist der Tatbestand der Verleumdung beim Mobbing häufig erfüllt. Hierbei stellt eine Person eine ehrverletzende Behauptung auf, obwohl diese weiß, dass sie nicht der Wahrheit entspricht. Die Behauptung muss dabei dazu geeignet sein, das Opfer verächtlich zu machen, in seiner öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden.
Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Erfolgt die Verbreitung der unwahren Tatsache überdies öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften, erhöht sich der Strafrahmen sogar auf eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Beim Mobbing kommt es immer wieder auch vor, dass die Peiniger ihr Opfer tätlich angreifen. Mobbing kann sich somit auch als Körperverletzung darstellen. Der Tatbestand ist gesetzlich in § 223 StGB geregelt. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Körperverletzung heißt eine andere Person körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Wird ein Opfer von Mobbing beispielsweise geschlagen oder getreten, so kann der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein.
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beispielhaft sei hier die Situation genannt, dass jemand beim Mobbing in eine Ecke gedrängt wird oder zu Handlungen gezwungen wird, die er selbst nicht möchte und die ihn demütigen. Zwingt der Peiniger sein Opfer beispielsweise dazu, in Unterwäsche über den Schuldhof zu laufen, weil er ihn ansonsten verprügelt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung. Der angedrohte Strafrahmen macht das Delikt ebenfalls zu einem Vergehen.
Nicht selten wird sich neben einer Palette an seelischen Grausamkeiten auch am Eigentum der jeweiligen Mobbingopfer vergriffen. In Betracht kommt sodann der in § 242 StGB normierte Tatbestand des Diebstahls. Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Notwendig ist dabei aber, dass der Täter – neben Vorsatz – mit Zueignungsabsicht handelt. Dies bedeutet, dass er die Sache zum einen sich selbst oder einem Dritten aneignen und zum anderen das Opfer enteignen möchte.
Unter Enteignung ist die dauerhafte Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus dessen bisheriger wirtschaftlicher Position zu verstehen. Wer also beim Mobbing „lediglich“ die Sachen des Opfers versteckt, macht sich nicht des Diebstahls strafbar. Hierbei gilt es sorgfältig abzugrenzen, ob das Merkmal der Zueignungsabsicht erfüllt ist oder nicht. Andernfalls kann es sich lediglich um eine unbefugte Gebrauchsanmaßung handeln, die – außer bei Kfz – indes nicht mit Strafe bedroht ist.
Schließlich kann Mobbing auch mit Sachbeschädigungen einhergehen. Häufig werden Gegenstände, die im Eigentum des Opfers stehen, mutwillig beschädigt oder zerstört. Laut der Vorschrift des § 303 StGB wird ein derartiges Verhalten mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Es zeigt sich deutlich, dass Mobbing, obwohl es nicht als eigener Straftatbestand ausgestaltet ist, dennoch in Formen vonstattengehen kann, die strafrechtliche Relevanz haben.
Sind Verhaltensweisen der oben beschriebenen Art und Weise einschlägig, kann – und sollte – dies zur Anzeige gebracht werden. Immerhin kann nur so gewährleistet werden, dass strafprozessuale Maßnahmen durch Polizei und Staatsanwaltschaft eingeleitet werden und der oder die Täter für ihr Handeln gerade stehen müssen.
Mobbing: Kann Schmerzensgeld verlangt werden?
Ein großes Thema für die Opfer psychischer Schikanen ist die Frage nach Schadensersatz bei Mobbing. Sofern die Peiniger Gegenstände mutwillig zerstören, die im Eigentum des Gemobbten stehen, kann dieser Schadensersatz geltend machen. Der Anspruch begründet sich in der Regel aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Ferner kommt beim Mobbing eine weitere Variante an Schadensersatz in Betracht, nämlich die in Form von Schmerzensgeld. Hierdurch wird ein immaterieller Schaden ausgeglichen, also ein solcher, der nicht aus einer Vermögenseinbuße besteht. Denkbar ist hierbei also ein Ausgleich für physische, aber auch für psychische Leiden, die eine Person durch Mobbing erfährt.
Mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld wird zum einen eine Art Genugtuung für das dem Opfer Angetane geschaffen. Die Rede ist insofern von der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes. Zum anderen erfüllt der Ersatzanspruch aber auch eine Ausgleichsfunktion. Hierbei wird, wie der Name schon sagt, ein Ausgleich für die Schmerzen und Einschränkungen erwirkt, die der Schikanierte erdulden musste.
Auch im Rahmen von Mobbing am Arbeitsplatz kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. So sprach beispielsweise das Arbeitsgericht Siegburg mit Urteil vom 11.11.2012 (Aktenzeichen: 1 Ca 1310/12) einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu, da dieser am Arbeitsplatz mit massiven Belästigungen und Schikanen durch eine Gruppe von Kollegen und Vorgesetzten zu kämpfen hatte.
Mobbing: Hilfe finden Sie bei einem Anwalt
Wer durch eine Gruppe dauerhaft und massiv gemobbt wurde, sei es am Arbeitsplatz oder sonst wo, ist mit einem Rechtsanwalt an seiner Seite gut beraten. Wenn es um die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geht, weiß er, was zu tun ist und worauf es besonders zu achten gilt.
Auch für den umgekehrten Fall, dass Ihnen der Vorwurf des Mobbings gemacht wird und Ihnen dadurch aufgrund eines der benannten Vergehen ein Strafverfahren oder ein Verfahren vor dem Zivilgericht droht, sollte der Weg zu einem Rechtsanwalt eingeschlagen werden. Auch hier kann sich anwaltliche Unterstützung oftmals als wertvoll erweisen und die Sanktionen häufig abgewendet oder zumindest minimiert werden.
Mobbing: Eine Beratungsstelle kann Sie unterstützen
Jenseits der juristischen Aspekte sind die psychischen Folgen beim Mobbing nicht zu unterschätzen. Opfer langwieriger Schikanen und Gemeinheiten tragen allzu oft ernstzunehmende psychische Schäden davon, derer sie alleine nicht Herr werden.
Im Internet finden sich zahlreiche Beratungsstellen sowie psychologische Institutionen und Seelsorgeeinrichtungen, die sich solcher Fälle annehmen und beratend und unterstützend fungieren. Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, sobald ein Betroffener ernsthaft an den Belastungen des Mobbings leidet und nicht mehr weiß, wie er sich verhalten und gegen seinen oder seine Mobber wehren soll.
Insbesondere im Rahmen von Mobbing in der Schule sollten ferner Eltern aktiv werden und notfalls das Gespräch mit Lehrern bzw. Schulleitung suchen und/oder den Kontakt zu den Eltern der Mobber aufnehmen.
Gerade unter Kindern werden Ursachen, Folgen und Ausmaß von Mobbing nicht in all ihrer Tragweite erfasst und es wird unbedacht „drauf los gemobbt“.
„Ich werde gemobbt am Arbeitsplatz“
Vielen Dank für Ihre interessanten Informationen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. Wir finden, Betroffene sollten das nicht einfach hinnehmen. Denn dieses Verhalten ist niemals eine Option. Viel besser ist es, das Gespräch mit den Kollegen zu suchen und auch den Vorgesetzten mit einzubinden. Leider haben wir beobachtet, dass Vorgesetzte selbst zu befangen sind um zu helfen. Schalten Sie besser den Betriebsrat ein.
Allerdings reicht es oft schon, nur das Wort Mobbing zu verwenden. Dann läuten bei Vorgesetzen schon alle Alarmglocken, denn das ist ein Hinweis darauf, dass Ärger für die Abteilung entstehen könnten.
Wir erlebten Mobbing am Arbeitsplatz und uns war klar, dass wir rasch aktiv werden und uns dagegen wehren mussten. Es macht keinen Sinn, den Mobbing-Attacken mit besonderem Fleiß entgegenzuwirken. Und das, obwohl bei Mobbing-Attacken sehr oft Arbeits-Mängel als Vorwand dienen.
Aber es ist eine falsche Strategie, diesen ungerechtfertigten Vorwürfen mit noch mehr Engagement entgegenzutreten. Denn das Mobben ist keine konstruktive Kritik, sondern lediglich ein bösartiges Verhalten. Fiese Kollegen versuchen lediglich die Schwachstellen beim Mobbingopfer zu finden und dann Mobbing-Angriffe zu starten, um die betroffene Person zu demütigen.
Manchmal ist es auch nicht einfach, das Mobbing durch Kollegen von einem normalen Konflikt zu unterscheiden. Denn nicht jeder Streit muss Mobbing bedeuten. Mobbing ist es dann, wenn eine Person systematisch zum Mobbing-Opfer diskriminiert wird. Das Ganze läuft dann zum Beispiel ein halbes Jahr lang und zwar mindestens ein Mal pro Woche. Spontane Streitigkeiten können Sie nicht dazu zählen. Aber gerade diese kommen häufig vor.
Mobber haben zum Ziel, die gemobbte Person auszustoßen. Die Zusammenarbeit und Kommunikation wird verweigert und man versucht, das soziale Ansehen des Opfers zu schädigen. Wer betroffen ist, muss seine Resilienz stärken und darf sich nicht in die Opferrolle drängen lassen. Setzen Sie sich durch und machen Sie das Verhalten entsprechender Kollegen öffentlich. Es ist nichts, für das Sie sich schämen sollten.
Mein Sohn ist im 3.Lehrjahr, als Binnenschiffer. Alles wird allein finanziert(Arbeitsschutz Kleidung, weisse Hemden etc.) Da er in der Ausflugsschifffahrt tätig ist hat er seit 1nem Jahr keinerlei Ausbildung bekommen und serviert Kaffee und Kuchen…! Nach Protesten von uns (Eltern) wird er gemobbt.. Wäre da die IHK der richtige Ansprechpartner?
Eigentlich bin ich erstaunt, dass es hier nicht viel strenger zu geht.
Die Verletzung der Gesundheit sollte doch eigentlich als Körperverletzung geahndet werden.
Aus der Definition der WHO ist Gesundheit weitgreifender als ein unmittelbarer Körperschaden sondern betrachtet das körperliche, sozial und seelische Wohlbefinden.
Ganz ehrlich sehe ich durch Mobbing sogar den Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, auch wenn dieser natürlich unter einer anderen Prämisse verfasst wurde. Aber die Würde des Menschen wird doch beim Mobben verletzt.
Sind Strafbestände erfüllt, wenn eine Lehrkraft ein Kind systematisch verunsichert, bloßstellt und somit nicht nur ein psychisches Trauma verursacht sondern auch eine gute Leistung verhindert?
Guten Abend, seit 09 / 2014 habe ich ständig mit Lärm Beschwerden zu tun (Klopfen / hämmern / Türen werden extrem laut zugeknallt / „Bum“-Geräusche). Vor 23.30 Uhr brauch ich nicht schlafen geh’n! Der Vermieter weiß Bescheid, und unternimmt trotzdem nichts! Ich werde das Gefühl nicht los, dass man mich diskriminiert + mobbt. MfG
Interessant, dass man bei Mobbing Schmerzensgeld bis 7.000 € erhalten kann. Ich wusste es nicht! Mobbing kann traumatisch sein. Meine Schwester hat Probleme am Arbeitsplatz. Sie soll definitiv einen Anwalt kontaktieren.
Mobbing im Krankenhaus, wie ist das zu bewerten.
Wenn einer Person die Kompetenz abgesprochewn wird??? (während der Probezeit)
Person vor alle schlecht und neg. dagestellt wird.
Welche Möglichkeiten habe ich da rauszukommen
Bitte Antwort! Bitte schnelle Lösungsansätze
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