Was bedeutet es, in einem Minijob zu arbeiten?

Ein Minijob ist auch unter der Bezeichnung 520-Euro-Job bekannt.
Ein Minijob ist auch unter der Bezeichnung 520-Euro-Job (vor Oktober 2022 450-Euro-Job) bekannt.

FAQ: Minijob

Wie viel dürfen „Minijobber“ verdienen?

Bei einem Minijob darf das monatliche Gehalt nicht über 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro) liegen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, darf der Jahresverdienst eine Grenze von 6.240 Euro (vor Oktober 2022: 5.400 Euro) nicht überschreiten.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Minijob?

Auch bei einem Minijob finden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Um herauszufinden, welche Frist in Ihrem Fall genau einzuhalten ist, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen.

Habe ich einen Anspruch auf Urlaub, wenn ich in einem Minijob arbeite?

Ja, auch „Minijobber“ profitieren vom gesetzlichen Urlaubsanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche liegt dieser beispielsweise bei mindestens 20 Tagen Urlaub im Jahr.

➥ Literatur zum Thema Minijob

Was ist ein Minijob?
Was ist ein Minijob?

Viele Deutsche entscheiden sich, einen Minijob auszuüben, um neben der Arbeit noch genug Zeit zu haben, Kinder zu betreuen oder sich um den Haushalt zu kümmern.

Oft handelt es sich um Frauen, die in einem solchen Arbeitsverhältnis als Minijobber tätig sind. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Zahl der Minijobs jedoch um einiges zurückgegangen.

Dieser Ratgeber soll über den Beruf des Minijobbers sowie die Vorschriften zu Kündigung und Versicherung laut Arbeitsrecht informieren. Außerdem erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unter anderem beinhalten sollte.

Die Arbeitsverträge für einen Minijob

Geringfügige Beschäftigung, 520-Euro-Job, Minijob – all diese Bezeichnungen beschreiben Arbeitsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen bzw. Arbeitsverhältnisse, die nur für eine kurze Zeitspanne bestehen. Es macht dabei keinen Unterschied, wie viele Stunden in der Woche gearbeitet werden.

Es existieren zwei Gruppen von Minijobs:

  1. Das Arbeitsverhältnis ist nur für eine kurze Zeit ausgelegt (50 Tage pro Kalenderjahr oder höchstens zwei Monate).
  2. Das monatliche Gehalt darf eine Grenze von 520 Euro nicht überschreiten.

Ist ein Arbeitsvertrag für einen Minijob auf ein Jahr ausgelegt, dann darf der Jahresverdienst der geringfügig Beschäftigten maximal 6.240 Euro betragen, wenn Sie ihrer Arbeit ohne Unterbrechung nachgehen.

Laut § 7 des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch sind Arbeitnehmer, die in einem Minijob arbeiten, durch diesen weder arbeitslosen-, pflege-, noch krankenversichert. Zwar wird ein gewisser Betrag zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung abgeführt, doch dies spricht nicht automatisch für eine Versicherung durch den Arbeitgeber. Daher liegt es in ihrer Hand und sie müssen sich selbst versichern, da sie in diesem Fall keine Steuern zahlen.

Arbeitsentgeltgrenze überschritten?

Ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beinhaltet auch Angaben zum Gehalt.
Ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beinhaltet auch Angaben zum Gehalt.

Erhalten Sie als Minijobber mehr als die erlaubten 520 Euro monatlich, dann hat dies Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. In einem solchen Fall gelten Sie nicht mehr als Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung ausübt, sondern eine versicherungspflichtige. Unter anderem muss Ihr Arbeitgeber sich dann um Ihre Kranken- und Rentenversicherung kümmern.

Gerade Minijobber, die mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben haben, verlieren schnell den Überblick. Hier werden nämlich die Gehälter beider Minijobs addiert, was oft dazu führt, dass die Arbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Vor allem gilt hier keines der beiden Arbeitsverhältnisse noch als Minijob.

Es existieren gewisse Ausnahmen, bei denen die Grenze von 520 Euro überschritten werden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn diese nur von Zeit zu Zeit ausgereizt wird und dies zudem aus unvorhersehbaren Gründen geschieht. Verhielt es sich z. B. so, dass ein Kollege aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit seiner Arbeit nicht nachgehen konnte und Sie aus diesem Grund seine Arbeitszeit und -leistung auffangen mussten, werden Sie dadurch nicht automatisch versicherungspflichtig. Dieser Zeitraum darf jedoch drei Monate nicht überschreiten.

➥ Literatur zum Thema Minijob

Der Minijob-Arbeitsvertrag: Was passiert bei Kündigung?

Es macht keinen Unterschied, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt – Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben Pflichten und Rechte. Dementsprechend gilt dies auch, wenn Sie Ihren Minijob kündigen wollen bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt.

Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist, die bei vier Wochen zum 15. eines Monats oder am Ende des Monats liegt, kann eine Kündigung vom Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte erfolgen. Arbeiten Sie beispielsweise als vorübergehende Aushilfe, dann kann die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei Minijobs sehr gering ausfallen.

In § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die gesetzlichen Kündigungsfristen festgehalten, an die sich ein Arbeitgeber zu halten hat. Je nachdem, wie lange der Angestellte für das Unternehmen tätig war, verlängern sich auch die Fristen:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen …

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.“

Besteht ein Tarifvertrag mit einer anderen Vorschrift zur Kündigung bei einem Minijob, dann gilt diese. Es ist dabei nicht entscheidend, ob diese höher oder niedriger liegen.

Geringfügige Beschäftigung: Arbeitsvertrag fristlos kündigen?

Auch ein Minijob ist an Kündigungsfristen gebunden.
Auch ein Minijob ist an Kündigungsfristen gebunden.

Der Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob kann nur fristlos – also ohne Einhaltung der Kündigungsfristen – gekündigt werden, wenn ein oder mehrere Gründe vorliegen, welche dies rechtfertigen würden.

Im BGB sind diese Gründe wie folgt definiert:

  1. Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  2. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. (§ 626 BGB)“
Damit Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte aufgelöst werden können, muss es dementsprechend einen oder mehrere Fehltritte gegeben haben. Diese muss ein Arbeitgeber, neben dem Datum der Entlassung, seinem Arbeiter selbstverständlich mitteilen. Arbeitgeber müssen zudem eine Erklärungsfrist von zwei Wochen einhalten und in der Lage sein, die Verstöße des Arbeitnehmers zu beweisen.

Unter anderem können folgende Fehltritte eine fristlose Kündigung des Minijobs mit sich bringen:

  • Diebstahl
  • Bestechlichkeit
  • Beleidigung des Arbeitgebers
  • Ausplaudern von Firmengeheimnissen
  • Vortäuschen einer Krankheit oder Verletzung
  • Mobbing

Bevor Ihnen der Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob gekündigt werden kann, erhalten Sie in der Regel eine Abmahnung. Diese kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Die Abmahnung muss jedoch nicht ausgesprochen werden, wenn es sich ohnehin um einen Verstoß handelt, der in jedem Fall eine Kündigung nach sich zieht.

Sind Sie auf der Suche nach einem Minijob bzw. suchen Sie Arbeiter für eine geringfügige Beschäftigung oder einen 520-Euro-Job, dann können Sie sich meist einen Arbeitsvertrag für einen Minijob als Muster im Internet heraussuchen – z. B. unter www.formblitz.de/Arbeitsvertrag – und sich daran orientieren. Einige Rechtsanwälte bieten Musterverträge für Minijobs direkt auf ihren Webseiten an.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

37 Gedanken zu „Was bedeutet es, in einem Minijob zu arbeiten?

  1. Thomas

    Hallo,
    ich bin 29 Jahre und beginne im August eine Ausbildung. Das ist alles schlag auf schlag passiert jetzt. Meine Frage ist, da ich einen 450 Euro ausübe und die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, muss ich noch den kompletten August meinen Job weiter machen? Ich weiß dass es Anwerber für meinen Job gibt die aber kein Verhältnis von 2 Jahren oder mehr eingehen möchten. Meine Frage also… da ich mit meinem Minijob über die gesetzlich zugelassenen 48 Stunden kommen würde kann ich meinen Beruf fristlos kündigen ohne rechtliche Probleme bekommen zu können?
    Danke schonmal im voraus =)

  2. Renata K

    Ich arbeite 1x Woch. Aushilfe seit 2013 ,jetzt ich bin krank seit 19.03.2021 und wurde länger.was musds Arbeitgeber machen ,gekündig oder?

  3. Svenja

    Guten Tag ,

    Ich bin seit Dezember 2020 in einem 450€ Job –
    Meine Tochter geht in die Betreuung von 8-13 Uhr
    Ich habe eine kurierijob & vorhe That es mit den Touren sehr gut gepasst jetzt habe ich eine Tour bekommen die ich mit den Zeiten meiner Tochter leider nicht vereinbaren kann – ich hab schon des Öfteren mit meiner Vorgesetzten darüber geredet sie sagte ich müsste das selber regeln – jetzt ist meine Frage – wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung da ich die Zeiten leider nicht mit den betreuungszeiten meiner Tochter vereinbaren kann.

    Lg Svenja

  4. Lars

    Hallo,
    ich arbeite in einem Minijob. (seid ca einem Jahr) ich wurde nun fristlos gekündigt.
    ich habe einen Job als Promoter und habe an einem Nachmittag falsche E-Mail Adressen und Namen aufgenommen,
    weil ich sehr unter Druck stand. Hierdurch hat mein Arbeitgeber mich nun fristlos gekündigt und zahlt mein Gehalt aus dem Monat nicht mehr, in dem ich noch gearbeitet habe..(ich habe den gesamten April gearbeitet und habe das Geld dafür nicht bekommen)
    er möchte es erst zahlen, wenn all meine Daten und Stunden geklärt sind.
    wie gehe ich nun vor?

  5. M

    Mein 450€- Job wurde mir gekündigt.
    Bin dadurch freigestellt -verdiene kein Geld.
    Besteht die Möglichkeit, einen Durchschnitts-Verdienst einzuklagen?
    Kurt M

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