Wer zahlt die Miete nach dem Todesfall des Mieters?

Wer ist verpflichtet, die Miete nach dem Tod des Mieters zu zahlen?
Wer ist verpflichtet, die Miete nach dem Tod des Mieters zu zahlen?

FAQ: Miete nach einem Todesfall

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter plötzlich stirbt?

Der Mietvertrag bleibt bestehen, er erlischt nicht mit dem Tode des Mieters. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein. Wer das ist, richtet sich danach, ob der Verstorbene allein oder mit anderen in der Wohnung lebte. Näheres erfahren Sie hier.

Können die Erben den Mietvertrag nicht mit sofortiger Wirkung kündigen?

Der überlebende Mieter kann zwar den Mietvertrag innerhalb von einem Monat ab Kenntnis des Todes kündigen. Er muss dabei aber die gesetzliche Frist von drei Monaten einhalten. Während dieser Zeit hat er auch für die Miete aufzukommen.

Was ist, wenn es keinen Erben gibt oder diese das Erbe ausschlagen?

Für Vermieter ist es besonders schwierig, wenn keine Erben existieren oder diese das Erbe ausschlagen. Sie wollen die Wohnung verständlicherweise schnell weitervermieten, dürfen aber die Räumung nicht eigenmächtig betreten oder gar leerräumen. Vermieter sollten sich deshalb zuerst an das Nachlassgericht wenden, um zu erfahren, ob es nicht doch Erben gibt.

Was passiert mit der Miete nach dem Tod des Mieters?

Was ist mit der Miete nach einem Todesfall? Muss sie weiter bezahlt werden?
Was ist mit der Miete nach einem Todesfall? Muss sie weiter bezahlt werden?

Für Angehörige ist es immer eine schwierige Situation, wenn ein Familienmitglied stirbt. Neben den emotionalen Auswirkungen müssen sich die Erben zudem mit vielen organisatorischen Angelegenheiten rumplagen. Verträge sind zu kündigen, das Erbe muss verteilt und die Wohnung aufgelöst werden. Dabei stehen die Hinterbliebenen nicht selten vor schwierigen rechtlichen Fragen.

Wie verhält es sich beispielsweise mit der Mietfortzahlung im Todesfall? Endet das Mietverhältnis mit dem Vermieter automatisch, oder muss dieses extra gekündigt werden? Was ist, wenn die Wohnung der verstorbenen Person allein bzw. gemeinsam bewohnt wurde? Auf all diese Fragen gehen wir im Folgenden ein.

Ist die Mietzahlung im Todesfall an den Vermieter weiter zu leisten?

Wie mit einer Wohnung zu verfahren ist, wenn ein Mieter stirbt ist in den §§ 563 bis 564 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Grundsätzlich gilt, dass das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht einfach automatisch endet. Stattdessen läuft der Mietvertrag fort, die Mietzahlung ist entsprechend nach dem Todesfall weiter zu leisten.

Miete: Bei einem Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Miete: Bei einem Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wohnte die verstorbene Person beispielsweise mit ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner zusammen, tritt dieser in das Mietverhältnis ein. Gleiches gilt für die volljährigen Kinder oder sonstigen Anverwandten im gemeinsamen Haushalt, sollte der Lebenspartner nicht eintreten.

Lebte der verstorbene Mieter mit einer Person zusammen, mit der er einen auf Dauer angelegten Haushalt führte, besteht auch hier die Chance gemäß Mietrecht den Mietvertrag zu übernehmen. Es folgt also nicht zwingend die Kündigung vom Vermieter mit dem Tod. Gleiches gilt in z. B. Wohngemeinschaften. Gemäß § 563a BGB wird das Mietverhältnis mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.

Bewohnte der verstorbene Mieter die Wohnung allein bzw. treten die überlebenden Mieter nicht in das Mietverhältnis ein, müssen die Erben es gemäß § 564 BGB mit dem Vermieter fortsetzen. Die Mietzahlung darf bei einem Todesfall also nicht einfach eingestellt werden, weil der Mietvertrag durch die Erben oder die überlebenden anderen Mieter fortgeführt wird. Sämtliche Verpflichtungen gehen entsprechend über.

Sonderkündigungsrecht: Miete bei Todesfall

Doch wie sieht es aus, wenn der Mietvertrag nicht von den Erben oder überlebenden Mietern fortgeführt werden soll? Wie lange ist die Miete nach dem Todesfall noch zu begleichen? Ist niemand dazu bereit, in das Mietverhältnis einzutreten, kann es außerordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist beendet werden.

Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisgewinn vom Tod des Mieters erfolgt. Entsprechend sind für die Wohnung also noch mindestens drei Monate Miete nach dem Todesfall an den Vermieter zu bezahlen. Aber nicht nur die Erben besitzen ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die Miete nach einem Todesfall.

Wollen die Hinterbliebenen die Miete nach dem Tod nicht weiterzahlen, kann auch mit dem Vermieter vereinbart werden, dass ein Nachmieter gestellt wird. Allerdings muss der Wohnungsgeber nicht auf die Bitte eingehen. Er kann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.

Miete: Nach dem Tod müssen sich die Angehörigen darum kümmern.
Miete: Nach dem Tod müssen sich die Angehörigen darum kümmern.

Auch der Vermieter kann nach außerordentlich kündigen. Dies wäre gegeben, wenn es einen wichtigen Grund gegenüber der eingetretenen Person gibt. Erlangt der Vermieter Kenntnis darüber, dass niemand bereit ist, in das Mietverhältnis einzutreten bzw. es fortzusetzen, hat er ebenso wie die nicht im Haushalt lebenden Erben, das Recht unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen den Mietvertrag zu kündigen.

Zu erwähnen ist, dass alle Erben bzw. eintritts­berechtigten Personen die Kündigung der Wohnung unterschreiben müssen. Die Miete nach dem Todesfall kann grundsätzlich aus dem Nachlass beglichen werden. Die Erben müssen im Übrigen nicht mit ihrem privaten Vermögen haften, wenn diese die Haftung auf den Nachlass beschränken.

Keine Erben = keine Mietzahlung nach Todesfall?

Gibt es keine Erben, bedeutet dies für den Vermieter nicht, dass er keine Miete nach dem Todesfall erhält. Er kann sich mit seinen Forderungen an den gesetzlich bestellten Nachlasspfleger richten. Ist der Nachlass allerdings überschuldet, kann er nach dem Tod des Mieters auf seinen Kosten sitzen bleiben.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

24 Gedanken zu „Wer zahlt die Miete nach dem Todesfall des Mieters?

  1. C. Stellbrink

    Hallo, wir haben einen Mieter, der vor 7 Monaten verstorben ist. Die Tochter, die im selben Haus, aber in anderer Wohnung wohnt, galt bislang als einige Erbin und wollte die Wohnung nicht freigeben. Im Zuge einer Mieterhöhung stellte sich heraus, dass der von der Mutter schon lange getrennt lebende Ehepartner mit der Mutter einen Erbvertrag hatte. Die einmonatige Frist ist ja schon lange abgelaufen. Können wir dem Ehemann jetzt die Wohnung mit der normalen gesetzlichen Frist kündigen? Die Wohnung steht frei, ist noch nicht geräumt und wird auch von ihm nicht genutzt. Er bewohnt ein eigenes Haus.

  2. Juergen P

    Mit der Nebenkostenabrechnung bezahlt man auch eine Position Mietausfallwagnis,warum trifft das nicht im Todesfall zu ???

  3. Monika H

    Mein Bruder ist am 12.02.22 verstorben Ich als seine Schwester würde vielleicht das Erbe antreten.Ich muss bis zum 31.05.22 Miete zahlen,volle Summe oder nur die Kaltmiete??? Also ich übernehme dadurch Schulden !Wäre es besser das Erbe auszuschlagen? Es besteht ein alter Mietvertrag mit Renovierungsarbeiten,also nochmals Schulden.Muss ich dann als Erbe die Wohnung renovieren? Beim Erbausschlag bleibt doch der Vermieter auf Wohnungsauflösung und Miete und Renovierungsarbeiten sitzen,oder? Darf ich private Sachen, sonst vorher aus der Wohnung entfernen? Es sind keine Wertgegenstände vorhanden,alles muss entsorgt werden! Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße Monika

  4. Camen

    Hallo, mein Name ist Carmen .

    Am 15.12.21 ist meine Mutter gestorben, mit der ich jahrelang gemeinsam in einer Wohnung im eigenen Haus gelebt habe.
    Meine drei Geschwister und ich haben das Haus geerbt.
    Obwohl es verkauft werden soll, verlangt mein Bruder das ich jetzt Miete zahlen soll, bis das Haus verkauft wird.

    Bin ich wirklich verpflichtet Miete zu zahlen, obwohl ich zur Erbengemeinschaft gehöre und das Haus verkauft wird?

    Liebe Grüße
    Carmen

  5. Ursula N

    Muß die Freundin von dem verstorbenen Mieter die Miete weiter bezahlen, obwohl die Freundin eine eigene Wohnung hat? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  6. Jan

    Gut zu wissen, dass alle Erben die Kündigung der Wohnung unterschreiben müssen. Aus meiner Familie ist meine Großmutter verstorben und aktuell kümmern wir uns um die verbliebene Wohnung. Am besten melden wir uns dafür bei einem passenden Unternehmen für Räumungen im Todesfall.

  7. Micha

    Eine Frage zum Thema:
    Die verstorbene hat keine Vorsorgevollmacht o.ä hinterlegt. Nächste Verwandte ist eine Schwester.
    Diese Schwester wohnt 360km entfernt und liegt im Wachkoma….Auch dort gibt es keine Vorsorgevollmacht.

    Nächste Verwandt sind Nichten und Neffe der verstorbenen.
    Treten diese automatisch in den Mietvertrag ein?

  8. Sarah

    Ich habe eine Frage bezüglich der zu zahlenden Miete eines Verstorbenen. Was ist, wenn die Erben des Verstorbenen noch Minderjährig sind, müssen sie trotzdem die Miete Zahlen oder wer macht das dann?
    Danke im Voraus.

  9. Toni

    Bitte um Rat und Hilfe
    Bin seit 1992 mit mein Eltern in ein sozialwohnung eingezogen mein Vater ist vor 5j verstorben und hab nachgefragt steht momentan nur die Mutter als Hauptmieter in der Vertrag. Hab Wohnung Gesellschaft angeschrieben mit biete das die mich auch in der Mietvertrag eintragen die meinten geht momentan nicht auch später nicht ohne weitere Begründung.
    In der Zeit bin auch verheiratet leben wir zu dritt nur die Frage was passiert wenn meine Mutter nicht mehr lebt, ich will nicht raus und leide unter Psychische Probleme kann das nicht verkraft das ich raus muss.
    BITTE UM RAT UND HILFE

    1. Ronny

      Wen Du mit Deiner Mutter in einer Wohnung gelebt hast und ein gemeinsamen Haushalt gehabt hat ,dan kannst Du den Mietvertrag von Deiner Mutter ubernehmen .Das geht automatisch

  10. Ingrid

    Kann die Miete/Grundmiete bzw. können die Nebenkosten gesenkt werden, wenn der Ehemann verstorben ist.
    Folgendes Anliegen: Ehemann ist verstorben. Ich wohne jetzt alleine in der Wohnung. Ich habe die Wohnungsinhaber kontaktiert und die erwiderten, dass der Preis der Miete weiterhin bestanden bleibt. Auch die Nebenkosten, etc.
    Ich habe schon öfter gehört, dass die Miete niedriger eingestuft werden kann, wenn der Ehemann verstorben ist bzw. ich jetzt alleine wohne. Auch habe ich aber gehört, dass sich da nichts ändern wird. Bin ein wenig ratlos, in diesem Kontext. Kann mir da jemand helfen?

  11. Ingrid

    Kann die Miete/Grundmiete bzw. können die Nebenkosten gesenkt werden, wenn der Ehemann verstorben ist.
    Folgendes Anliegen: Ehemann ist verstorben. Ich wohne jetzt alleine in der Wohnung. Ich habe die Wohnungsinhaber kontaktiert und die erwiderten, dass der Preis der Miete weiterhin bestanden bleibt. Auch die Nebenkosten, etc.
    Ich habe schon öfter gehört, dass die Miete niedriger eingestuft werden kann, wenn der Ehemann verstorben ist bzw. ich jetzt alleine wohne. Auch habe ich aber gehört, dass sich da nichts ändern wird. Bin ein wenig ratlos, in diesem Kontext. Kann mir da jemand helfen?

  12. Nicole

    Hier steht, das der hinterbliebene Ehepartner meine (Stiefmutter)das Mietverhältnis weiter bestehen lassen kann. Richtig. Sie hat den Mietvertrag mit unterschrieben. Aber wie kann es sein das die Miterben (Kinder des Verstorbenen) anteilmäßig Kaltmiete mit zahlen müssen, bis zum Kündigungstermin. Es handelt sich dabei um ein halbes Jahr. Leider hat mein Vater kein Testament gemacht. Hätte man doch vorher alles gewusst. LG Nicole

  13. Lisbeth

    Gut zu wissen, dass der Mietvertrag nicht mit dem Tode des Mieters erlischt, sondern bestehen bleibt. Das Bestattungsinstitut hat mir empfohlen mich zeitnah an den Vermieter des Toten zu wenden. Das werde ich direkt morgen machen.

  14. SIMONE

    Das heißt mein Bruder ist verstorben und ich soll seine Miete weiter bezahlen. Ich kann mir das nicht leisten,auch noch das zu bezahlen.
    Außerdem möchte ich nichts von ihm erben.
    Weiterhin lange Wartezeiten bis man einen Erbschein bekommt. Mein Bruder ist im September verstorben und im Dezember bekomme ich erst einen Termin für einen Erbschein.

  15. Kirsten

    Kurze Frage: Unsere Mieterin ist gestorben und wurde erst 6 Wochen später in der Wohnung gefunden. Es gibt keine Erben und es ist auch keine Erbmasse vom Nachlasspfleger ermittelt worden. Die Rentenversicherung möchte nur die Miete für 2 Monate zurück, obwohl die Kündigung durch den Nachlasspfleger offiziell erst mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgesprochen wurde. Wie verhält es sich. Müssen wir als Vermieter die Miete an die Rentenversicherung zurückzahlen? Bitte um eine schnelle Rückmeldung. Dankeschön.

    1. Friedrich

      Hallo,

      Ähnlicher Fall hier. Das jobcenter fordert eine Zurückzahlung von 2 Mieten, obwohl eigentlich noch zwei weitere Mieten ausstehen.

      Wie ist Ihre Situation ausgegangen?

      Vielen Dank und beste Grüße

  16. Nina

    Wie sieht es denn aus, wenn das Kind eines verstorbenen Mieters (der alleine gelebt hat), die Wohnung des Elternteils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigt und der Vermieter nach dieser Frist weiterhin Miete verlangt, da er die Kündigung ohne einen Erbschein von dem Kind nicht akzeptiert. Darf er weiterhin Miete verlangen bis der Erbschein vorliegt (was ziemlich lange dauern kann) oder reicht für die Kündigung durch das Kind die Totenbescheinigung? Gibt es hierzu einen Paragraphen? Vielen Dank im Voraus.

  17. Ronja

    Gut zu wissen, dass das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht einfach automatisch endet. Und das auch nicht, wenn der Mieter verstirbt. Neben der Beratung zur Beerdigung, werde ich mal schauen, ob mich jemand wegen der Mietsache beraten kann.

  18. Nico

    Gut zu wissen, dass die Erben das Mietverhältnis gemäß § 564 BGB mit dem Vermieter fortsetzen müssen, wenn der Verstorbene allein in einer Mietwohnung gelebt hat. Demnach muss ich mich nicht nur um Grabsteine, sondern auch bestehende Mietverhältnisse kümmern. Außerdem muss die Trauerfeier organisiert werden.

  19. Birte M

    Es stimmt, dass es für Angehörige immer eine schwierige Situation ist, wenn ein Familienmitglied stirbt. Deshalb haben wir uns an eine Anwaltskanzlei für Familienrecht gewandt, die auch auf Erbrecht spezialisiert ist. Gerade in so einem Fall möchte ich einen einfühlsamen Anwalt an meiner Seite wissen.

  20. Sasa

    Hallo,

    eine Frage: was wenn die Kinder von einem verstorbenem mieter im Ausland wohnen, dort gemeldet sind (aus Deutschland ausgeschrieben sind), und nicht mehr die deutsche staatsbürgerschaft haben?

    Mfg

    1. Uhu22

      Wenn sie Erben sind, hat es keine Bedeutung wo sie wohnen.

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