FAQ: Menschenrechte
Die Menschenrechte sind laut Definition Rechte, die jeder Mensch aufgrund seines Menschseins besitzt. Sie schützen die Würde, sind angeboren und können nicht aberkannt werden. Juristisch zählen sie zum Rechtsgebiet öffentlichen Recht, genauer zum Völkerrecht. Rechtlich bindend sind die Menschenrechte, weil sie im Grundgesetz verankert sind.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) umfasst 30 Artikel. Eine Übersicht dieser finden Sie hier.
Werden Menschenrechte verletzt, muss grundsätzlich jeder Staat eingreifen und die Täter für ihre Straftaten vor Gericht stellen. Bei schwersten Menschenrechtsverletzungen übernimmt mitunter der Internationale Strafgerichtshof die Ahndung. Möglich ist dies unter anderem bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.
Wichtige Ratgeber zu den Menschenrechten:
Inhalt
Was sind die Menschenrechte?
Die Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Welt nachhaltig erschüttert. Um solche Gräueltaten zukünftig zu verhindern, sah sich die internationale Staatengemeinschaft dazu gezwungen, Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte zu ergreifen. Daher haben die Vereinten Nationen (UNO) am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet.
Die in der Erklärung aufgeführten Rechte stehen dabei grundsätzlich allem Menschen zu, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion und ihrem Alter. Die Einzige Voraussetzung besteht darin, dass es sich bei der jeweiligen Person um einen Menschen handeln muss. Die Einhaltung der Menschenrechte soll dabei sicherstellen, dass jeder Mensch in Würde und ohne Diskriminierung leben kann. Dabei zeichnen folgende Merkmale die Menschenrechte aus:
- angeboren – bestehen von der Geburt an
- unverlierbar – können nicht genommen werden
- vorstaatlich – kein Staat kann die Rechte nehmen oder erteilen
- individuell – für jedem Bürger
- gleich – mit identischem Umfang
- universell – für alle Menschen weltweit
- unteilbar – gelten nur als Gesamtpaket
- fundamental – für die Wahrung der Menschenwürde
Die Idee hinter den Menschenrechten ist grundsätzlich richtig, allerdings zeigt sie in der Praxis ihre Schwächen. Denn die Erklärung ist völkerrechtlich nicht bindend, die Menschenrechte sind kein Gesetz. Aus diesem Grund gibt es noch immer Menschenrechtsverstöße, die mitunter nicht geahndet werden. Gesetzliche Ansprüche bestehen nur, wenn die Menschenrechte in der Verfassung verankert sind. In Deutschland ist dies im Grundgesetz (GG) der Fall. So heißt unter Art. 1 Abs. 2 GG:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Wie die Menschenrechte die Menschenwürde sicherstellen sollen zeigt das nachfolgende Video:
Welche Menschenrechte gibt es?
„Was sind die wichtigsten Menschenrechte?“ Diese Frage stellt immer wieder. Dabei ist es eigentlich nicht möglich, einzelne Rechte hervorzuheben, schließlich sind die Menschenrechte ein Gesamtpaket, welches aufeinander aufbaut. Dennoch wollen wir nachfolgend auf einige Aspekte genauer eingehen:
Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte thematisiert das Recht auf Leben. Jeder Mensch hat demnach das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Damit schließt die Einhaltung der Menschenrechte grundsätzlich die Todesstrafe aus. Dies lässt sich zudem auch aus Artikel 5, dem Verbot der Folter, ableiten, denn dieses untersagt unmenschliche und grausame Strafen.
In den Menschenrechten wird auch die Rolle als rechtliche Person definiert. So muss ein Mensch laut Artikel 6 überall rechtsfähig anerkannt werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Artikel auch die Gleichheit vor dem Gesetz, den Anspruch auf Rechtsschutz und ein faires Gerichtsverfahren sicherstellen. Zudem gelten Menschen solange als unschuldig, bis die Schuld in einem rechtmäßigen Verfahren nachgewiesen wurde.
Ebenso sehen die Menschenrechte die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit vor. Dabei umfasst Artikel 18 unter anderem auch das Recht, seine Religion oder Überzeugung zu jedem Zeitpunkt zu wechseln.
Unter Artikel 26 thematisieren die Menschenrechte das Recht auf Bildung. Dabei soll zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung unentgeltlich erfolgen. Der Besuch der Grundschule sei zudem obligatorisch. Darüber hinaus sollen weiterführende Schulen zugänglich sein.
Welche Rechte und Freiheiten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zusätzlich dazu umfasst, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Art. 1 | Freiheit, Gleichheit, Solidarität |
Art. 2 | Verbot der Diskriminierung |
Art. 3 | Recht auf Leben und Freiheit |
Art. 4 | Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels |
Art. 5 | Verbot der Folter |
Art. 6 | Anerkennung als Rechtsperson |
Art. 7 | Gleichheit vor dem Gesetz |
Art. 8 | Anspruch auf Rechtsschutz |
Art. 9 | Schutz vor Verhaftung und Ausweisung |
Art. 10 | Anspruch auf faires Gerichtsverfahren |
Art. 11 | Unschuldsvermutung |
Art. 12 | Freiheitssphäre des Einzelnen |
Art. 13 | Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit |
Art. 14 | Asylrecht |
Art. 15 | Recht auf Staatsangehörigkeit |
Art. 16 | Eheschließung, Familie |
Art. 17 | Recht auf Eigentum |
Art. 18 | Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit |
Art. 19 | Meinungs- und Informationsfreiheit |
Art. 20 | Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit |
Art. 21 | Allgemeines und gleiches Wahlrecht |
Art. 22 | Recht auf soziale Sicherheit |
Art. 23 | Recht auf Arbeit, gleichen Lohn |
Art. 24 | Recht auf Erholung und Freizeit |
Art. 25 | Recht auf Wohlfahrt |
Art. 26 | Recht auf Bildung |
Art. 27 | Freiheit des Kulturlebens |
Art. 28 | Soziale und internationale Ordnung |
Art. 29 | Grundpflichten |
Art. 30 | Auslegungsregel |
Wichtig! Zusätzlich zu den Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es noch weitere Garantien, die sich aus internationalen Abkommen ergeben bzw. ableiten lassen. So gilt etwa der Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht. Ebenso besteht ein Recht auf angemessene Ernährung. Rechtlich verbindlich und somit einklagbar sind entsprechende Vereinbarungen der Staatengemeinschaften allerdings nicht.
Welche Konsequenzen hat eine Menschenrechtsverletzung?
Alle Staaten, die die Menschenrechte anerkannt haben, müssen eigentlich bei Verstößen gegen diese handeln. Also Anklage gegen die Täter erheben und diese im Zuge einer Gerichtsverhandlung verurteilen. Nicht selten sind aber gerade Machthaber oder einflussreiche Personen involviert, sodass sich eine Ahndung in der Praxis teilweise schwierig gestaltet.
Die anderen Länder der Staatengemeinschaft können in diesem Fall nur bedingt eingreifen. Bei schwersten Menschenrechtsverletzungen übernimmt mitunter der Internationale Strafgerichtshof die Ahndung. Möglich ist dies unter anderem bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.