Rechtliche Auseinandersetzungen kommen in unterschiedlichen Lebensbereichen vor. Sie können für die Betroffenen zum Teil nervlich anstrengend sein. Nicht selten ist eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung nur schwer zu realisieren. In vielen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren vonnöten, damit die Fronten wieder geklärt werden. Ein solches verursacht sodann auch Kosten.
Doch es gibt Alternativen zum Weg vor einen Richter, wie beispielsweise die Teilnahme an einer Mediation. Bei einer Scheidung ist sie häufig sinnvoll und verhilft den Parteien dazu, Nerven und Kosten zu sparen. Auch in Auseinandersetzungen anderer Art hat sie sich bereits bewährt.
Doch was genau ist unter dem Begriff „Mediation“ eigentlich zu verstehen? Welche gesetzlichen Regelungen liegen der Streitschlichtung zugrunde? Welche Voraussetzungen sind vonnöten, um den Beruf Mediator bzw. Mediatorin auszuüben? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr zu dem Thema „Mediation und Mediatorenausbildung“.
Inhalt
FAQ: Mediation
Was genau eine Mediation ist und wer die Gespräche leitet, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Eine Mediation kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich zwei Parteien zerstritten haben. In einigen Fällen kann so eine Verhandlung vor Gericht abgewendet werden.
Hier erhalten Sie einen ausführlichen Überblick, wie ein Gespräch mit einem Mediator üblicherweise abläuft.
Mediation in Deutschland: Klärung des Begriffs
Unter dem Begriff der Mediation ist zunächst ein Verfahren zur freiwilligen und außergerichtlichen Streitschlichtung zu verstehen. Im Vordergrund steht die Bewältigung eines Konfliktes, den die betroffenen Parteien im Alleingang nicht zu klären vermögen.
Dabei wählen die Parteien, die im Konflikt zueinander stehen, den Mediator bzw. die Mediatorin grundsätzlich selbst aus. In bestimmten Streitkonstellationen treten auch mehrere Mediatoren zwecks Streitbeilegung auf.
In welchen Bereichen ist eine Mediation sinnvoll?
Sinnvoll und verbreitet ist die Streitbeilegung im Rahmen einer Mediation insbesondere in Bezug auf familiäre Konflikte, wie beispielsweise Scheidungen oder aber Erbauseinandersetzungen. Hieran sind schon ganze Familien zerbrochen, die ohne Hilfe von außen nicht in der Lage waren, eine Lösung und Einigung zu finden, mit der alle Betroffenen gut leben konnten.
Zudem verhilft der Einsatz von Mediatoren oftmals auch im Bereich von Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsplätzen zu einvernehmlichen und friedlichen Lösungen innerhalb einer Konfliktlage. Im Bereich des Strafrechts ist der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich als Art Unterfall einer Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung weit verbreitet.
Welche Vorteile verschafft die Mediation?
Mediation ist immer dann sinnvoll und vorteilhaft, wenn eine Streit- oder Konfliktsituation von derartig verhärteten Fronten geprägt ist, dass eine einvernehmliche Lösung unter den Betroffenen selbst nicht mehr gefunden werden kann. Dabei versucht der Mediator eine gütliche Einigung zu finden, indem er beide Seiten anhört, dabei nicht bewertet und im Anschluss daran versucht, mithilfe der Medianten eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Betroffenen konform gehen.
Gesetzliche Regelung zur Mediation
Die Grundlagen zur Mediation in Deutschland regelt das sogenannte Mediationsgesetz (kurz: MediationsG). Es ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und trat am 26. Juli 2012 in Kraft.
Mediatoren müssen nicht zwingend Juristen oder Anwälte sein. Früher war die Tätigkeit von nicht-anwaltlichen Mediatoren umstritten. Moniert wurde ein möglicher Verstoß gegen das damalige Rechtsberatungsgesetz (kurz: RBerG). Mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (kurz: RDG) wurden jene Zweifel indes behoben. Danach gilt die Mediation nämlich ausdrücklich nicht als Rechtsdienstleistung, solange sie keine rechtlichen Regelungsvorschläge beinhaltet. Auf die Möglichkeit, externe Rechtsanwälte in die Mediation einzubeziehen, muss der Mediator die Parteien hinweisen.
Verfahren zur Mediation
Das Verfahren zur Mediation unterliegt bestimmten Regeln und Grundsätzen. Vorab ist der Mediator angehalten, sich zu vergewissern, dass die Parteien freiwillig an der Mediation teilnehmen und zudem den Ablauf und die Grundsätze des Verfahrens verstanden haben.
Der Mediator ist dabei allen Betroffenen gleichermaßen verpflichtet. Er darf nicht etwa Partei ergreifen und sich in das Lager eines Medianten stellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über das gesamte Verfahren hinweg in angemessener und fairer Art und Weise in die Mediation eingebunden sind.
Sofern gewünscht, ist es möglich, dass innerhalb der Mediation Einzelgespräche zwischen dem Mediator und den jeweiligen Medianten stattfinden. Auch die Einbeziehung Dritter kann sinnvoll sein und ist je nach Wunsch der Parteien (und des Dritten) möglich.
Im Einvernehmen aller Beteiligten kann die Mediation jederzeit beendet werden. Auch eine einseitige Beilegung des Verfahren durch den Mediator ist möglich, sofern dieser der Auffassung ist, das Verfahren führe zu keinem sinnvollen und einvernehmlichen Ergebnis.
Sofern die Medianten dies wünschen, kann die getroffene Einigung am Ende des Verfahrens schriftlich dokumentiert werden.
Verschwiegenheitspflicht des Mediators
Ein Mediator unterliegt stets einer Pflicht zur Verschwiegenheit. Es ist ihm untersagt, die zwischen den Betroffenen ausgetragenen Konflikte in irgendeiner Form nach außen zu tragen.
Gesetzlich normiert ist dieser Grundsatz in § 4 MediationsG. Seine Grenzen findet er indes in Situationen, in denen die Offenlegung von Inhalten für die Umsetzung der erzielten Vereinbarungen vonnöten ist. Ferner überwiegt das Wohl eines Kindes oder aber die psychische und/oder physische Integrität einer Person der Pflicht zur Verschwiegenheit.
Auch offenkundige Tatsachen oder aber solche, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, sind von dem Grundsatz nicht umfasst und verpflichten den Mediator nicht zur Geheimhaltung. Im Rahmen der Mediation sind die Parteien im Vorfeld über den Umfang jener Verschwiegenheitspflicht aufzuklären.
Ausbildung zum Mediator
Bei dem Begriff „Mediator“ handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung im Sinne des § 132a Strafgesetzbuch (kurz: StGB). Allerdings gilt eine bestimmte Einigung zu den Ausbildungsstandards zwischen den Verbänden der Mediationsbranche. Danach muss die Ausbildung mindestens 200 Stunden umfassen und neben theoretischen Inhalten auch praktische Übungen vermittelt werden. Voraussetzung ist ferner eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
Innerhalb der Ausbildung zur Mediation werden die folgenden Inhalte vermittelt:
- die fünf Phasen der Mediation
- Techniken der Mediation
- gewaltfreie Kommunikation
- Selbsterfahrung
- Umgang mit Aggressionen und Wut
- psychologisches Basiswissen (Projektion und Co-Abhängigkeit)
Die meisten Mediatoren in Deutschland sind freiberuflich tätig. Angestellte Mediatoren sind hingegen weit in der Unterzahl. Angestelltenverhältnisse sind allerdings in Verwaltungen oder in großen Firmen möglich.
Familien- und Scheidungsmediation
Bei bestimmten familiären bzw. familienrechtlichen Angelegenheiten kann es sinnvoll sein, einen Mediator einzuschalten. Eine Scheidung oder aber sonstige Konflikte innerhalb der Familie können so möglicherweise für die Betroffenen auf eine nervenschonende Art und Weise geregelt werden.
Trennungs- oder Scheidungsmediation wird entweder von privaten Anbietern angeboten und durchgeführt wie beispielsweise Anwälten, Kanzleien und geschulten Mediatoren oder aber von kirchlichen bzw. öffentlichen Trägern. Ein einheitliches oder standardisiertes Verfahren zur Mediation bei Trennungen oder Scheidungen gibt es nicht.
Mithin unterscheiden sie sich in Bezug auf Kosten, Vorgehensweise, Anzahl der Sitzungen und so weiter.
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine Modifikation zur klassischen Mediation dar. Sie ist in den §§ 155a und 155b der Strafprozessordnung (kurz: StPO) sowie in § 46a StGB geregelt.
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleiches ist es, mithilfe einer neutralen Person (= eine Art Mediator) zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Beschuldigten im Strafverfahren und dem Geschädigten zu erzielen. Dabei soll insbesondere auch eine Prävention weiterer Straftaten im Vordergrund stehen.
Wie finde ich einen passenden Mediator?
Mit Konflikten und verhärteten Fronten müssen Sie sich nicht einfach so abfinden.
Lassen Sie es lieber gar nicht erst zu einer Eskalation kommen, sondern nehmen Sie professionelle Unterstützung durch einen ausgebildeten Mediator in Anspruch.
Die Angebote sind hierbei vielfältig und zahlreich. Der passende Mediator in Ihrer Nähe ist schnell gefunden. Nutzen Sie hierfür das Medium Internet zur Recherche oder aber lassen Sie sich durch Freunde und Bekannte beraten.
Danke für diesen Artikel zum Thema Mediation. Es stimmt, dass sich diese für familiäre Auseinandersetzungen anbietet, die man nicht vor Gericht klären möchte. Wir streiten uns auch gerade um das Erbe von meiner Großtante.
Danke für diesen Beitrag zum Thema Mediation. Es stimmt, dass diese den großen Vorteil hat, dass dabei eine einvernehmliche, für alle zufriedenstellende Lösung ausgearbeitet wird und ein Kompromiss geschlossen wird. Ich denke, die Möglichkeit kann besser sein, als direkt eine Streitigkeit vor Gericht auszutragen.
Vielen Dank für den interessanten Artikel über Mediator Rechtsanwalt. Ich finde das Thema sehr spannend.