Mediation statt Gerichtsverfahren: Was bedeutet das?

Mediation: Welchen Vorteil verschafft das?
Mediation: Welchen Vorteil verschafft das?

Rechtliche Auseinandersetzungen kommen in unterschiedlichen Lebensbereichen vor. Sie können für die Betroffenen zum Teil nervlich anstrengend sein. Nicht selten ist eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung nur schwer zu realisieren. In vielen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren vonnöten, damit die Fronten wieder geklärt werden. Ein solches verursacht sodann auch Kosten.

Doch es gibt Alternativen zum Weg vor einen Richter, wie beispielsweise die Teilnahme an einer Mediation. Bei einer Scheidung ist sie häufig sinnvoll und verhilft den Parteien dazu, Nerven und Kosten zu sparen. Auch in Auseinandersetzungen anderer Art hat sie sich bereits bewährt.

Doch was genau ist unter dem Begriff „Mediation“ eigentlich zu verstehen? Welche gesetzlichen Regelungen liegen der Streitschlichtung zugrunde? Welche Voraussetzungen sind vonnöten, um den Beruf Mediator bzw. Mediatorin auszuüben? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr zu dem Thema „Mediation und Mediatorenausbildung“.

FAQ: Mediation

Was ist eine Mediation?

Was genau eine Mediation ist und wer die Gespräche leitet, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Wann kann eine Mediation angewendet werden?

Eine Mediation kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich zwei Parteien zerstritten haben. In einigen Fällen kann so eine Verhandlung vor Gericht abgewendet werden.

Wie läuft die Mediation ab?

Hier erhalten Sie einen ausführlichen Überblick, wie ein Gespräch mit einem Mediator üblicherweise abläuft.

Mediation in Deutschland: Klärung des Begriffs

Unter dem Begriff der Mediation ist zunächst ein Verfahren zur freiwilligen und außergerichtlichen Streitschlichtung zu verstehen. Im Vordergrund steht die Bewältigung eines Konfliktes, den die betroffenen Parteien im Alleingang nicht zu klären vermögen.

Hierbei tritt ein unparteiischer Dritter, der Mediator, als vermittelnde Instanz auf, um gemeinsam mit den streitenden Parteien, den Medianten, einen Lösungsweg zu erarbeiten. Er lenkt das Verfahren, ohne dabei selbst eigene Entscheidungen bezüglich des Streits zu treffen.

Dabei wählen die Parteien, die im Konflikt zueinander stehen, den Mediator bzw. die Mediatorin grundsätzlich selbst aus. In bestimmten Streitkonstellationen treten auch mehrere Mediatoren zwecks Streitbeilegung auf.

In welchen Bereichen ist eine Mediation sinnvoll?

Was ist unter dem Begriff der Mediation zu verstehen?
Was ist unter dem Begriff der Mediation zu verstehen?

Sinnvoll und verbreitet ist die Streitbeilegung im Rahmen einer Mediation insbesondere in Bezug auf familiäre Konflikte, wie beispielsweise Scheidungen oder aber Erbauseinander­setzungen. Hieran sind schon ganze Familien zerbrochen, die ohne Hilfe von außen nicht in der Lage waren, eine Lösung und Einigung zu finden, mit der alle Betroffenen gut leben konnten.

Zudem verhilft der Einsatz von Mediatoren oftmals auch im Bereich von Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsplätzen zu einvernehmlichen und friedlichen Lösungen innerhalb einer Konfliktlage. Im Bereich des Strafrechts ist der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich als Art Unterfall einer Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung weit verbreitet.

Welche Vorteile verschafft die Mediation?

Mediation ist immer dann sinnvoll und vorteilhaft, wenn eine Streit- oder Konfliktsituation von derartig verhärteten Fronten geprägt ist, dass eine einvernehmliche Lösung unter den Betroffenen selbst nicht mehr gefunden werden kann. Dabei versucht der Mediator eine gütliche Einigung zu finden, indem er beide Seiten anhört, dabei nicht bewertet und im Anschluss daran versucht, mithilfe der Medianten eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Betroffenen konform gehen.

Oftmals kann eine Mediation schwerwiegenden Eskalationen und im Zweifel auch einer gerichtlichen Verhandlung vorbeugen, je nachdem, um welche Art Konflikt es sich hierbei handelt.

Gesetzliche Regelung zur Mediation

Die Grundlagen zur Mediation in Deutschland regelt das sogenannte Mediationsgesetz (kurz: MediationsG). Es ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und trat am 26. Juli 2012 in Kraft.

Mediatoren müssen nicht zwingend Juristen oder Anwälte sein. Früher war die Tätigkeit von nicht-anwaltlichen Mediatoren umstritten. Moniert wurde ein möglicher Verstoß gegen das damalige Rechtsberatungsgesetz (kurz: RBerG). Mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (kurz: RDG) wurden jene Zweifel indes behoben. Danach gilt die Mediation nämlich ausdrücklich nicht als Rechtsdienstleistung, solange sie keine rechtlichen Regelungsvorschläge beinhaltet. Auf die Möglichkeit, externe Rechtsanwälte in die Mediation einzubeziehen, muss der Mediator die Parteien hinweisen.

Verfahren zur Mediation

Wie läuft das Verfahren zur Mediation ab?
Wie läuft das Verfahren zur Mediation ab?

Das Verfahren zur Mediation unterliegt bestimmten Regeln und Grundsätzen. Vorab ist der Mediator angehalten, sich zu vergewissern, dass die Parteien freiwillig an der Mediation teilnehmen und zudem den Ablauf und die Grundsätze des Verfahrens verstanden haben.

Der Mediator ist dabei allen Betroffenen gleichermaßen verpflichtet. Er darf nicht etwa Partei ergreifen und sich in das Lager eines Medianten stellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über das gesamte Verfahren hinweg in angemessener und fairer Art und Weise in die Mediation eingebunden sind.

Sofern gewünscht, ist es möglich, dass innerhalb der Mediation Einzelgespräche zwischen dem Mediator und den jeweiligen Medianten stattfinden. Auch die Einbeziehung Dritter kann sinnvoll sein und ist je nach Wunsch der Parteien (und des Dritten) möglich.

Im Einvernehmen aller Beteiligten kann die Mediation jederzeit beendet werden. Auch eine einseitige Beilegung des Verfahren durch den Mediator ist möglich, sofern dieser der Auffassung ist, das Verfahren führe zu keinem sinnvollen und einvernehmlichen Ergebnis.

Kommt es aufgrund der Mediation zu einer Einigung, muss der Mediator gewährleisten, dass die Betroffenen diese auch in Kenntnis der Sachlage getroffen und zudem Inhalt und Tragweite verstanden haben.

Sofern die Medianten dies wünschen, kann die getroffene Einigung am Ende des Verfahrens schriftlich dokumentiert werden.

Verschwiegenheitspflicht des Mediators

Ein Mediator unterliegt stets einer Pflicht zur Verschwiegenheit. Es ist ihm untersagt, die zwischen den Betroffenen ausgetragenen Konflikte in irgendeiner Form nach außen zu tragen.

Das Mediationsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Mediatoren.
Das Mediationsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Mediatoren.

Gesetzlich normiert ist dieser Grundsatz in § 4 MediationsG. Seine Grenzen findet er indes in Situationen, in denen die Offenlegung von Inhalten für die Umsetzung der erzielten Vereinbarungen vonnöten ist. Ferner überwiegt das Wohl eines Kindes oder aber die psychische und/oder physische Integrität einer Person der Pflicht zur Verschwiegenheit.

Auch offenkundige Tatsachen oder aber solche, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, sind von dem Grundsatz nicht umfasst und verpflichten den Mediator nicht zur Geheimhaltung. Im Rahmen der Mediation sind die Parteien im Vorfeld über den Umfang jener Verschwiegenheitspflicht aufzuklären.

Ausbildung zum Mediator

Bei dem Begriff „Mediator“ handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung im Sinne des § 132a Strafgesetzbuch (kurz: StGB). Allerdings gilt eine bestimmte Einigung zu den Ausbildungsstandards zwischen den Verbänden der Mediationsbranche. Danach muss die Ausbildung mindestens 200 Stunden umfassen und neben theoretischen Inhalten auch praktische Übungen vermittelt werden. Voraussetzung ist ferner eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Typischerweise bilden sich Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Juristen zum Mediator weiter. Häufig wird die Mediation als zusätzlicher Service neben einem eigentlichen Beruf angeboten.

Innerhalb der Ausbildung zur Mediation werden die folgenden Inhalte vermittelt:

  • die fünf Phasen der Mediation
  • Techniken der Mediation
  • gewaltfreie Kommunikation
  • Selbsterfahrung
  • Umgang mit Aggressionen und Wut
  • psychologisches Basiswissen (Projektion und Co-Abhängigkeit)

Die meisten Mediatoren in Deutschland sind freiberuflich tätig. Angestellte Mediatoren sind hingegen weit in der Unterzahl. Angestelltenverhältnisse sind allerdings in Verwaltungen oder in großen Firmen möglich.

Familien- und Scheidungsmediation

Bei einer Scheidung kann eine Mediation helfen.
Bei einer Scheidung kann eine Mediation helfen.

Bei bestimmten familiären bzw. familienrechtlichen Angelegenheiten kann es sinnvoll sein, einen Mediator einzuschalten. Eine Scheidung oder aber sonstige Konflikte innerhalb der Familie können so möglicherweise für die Betroffenen auf eine nervenschonende Art und Weise geregelt werden.

Trennungs- oder Scheidungsmediation wird entweder von privaten Anbietern angeboten und durchgeführt wie beispielsweise Anwälten, Kanzleien und geschulten Mediatoren oder aber von kirchlichen bzw. öffentlichen Trägern. Ein einheitliches oder standardisiertes Verfahren zur Mediation bei Trennungen oder Scheidungen gibt es nicht.

Mithin unterscheiden sie sich in Bezug auf Kosten, Vorgehensweise, Anzahl der Sitzungen und so weiter.

Eine Mediation zum Zwecke einer Scheidung ist indes nach einhelliger Auffassung nur dann sinnvoll, wenn sich die Betroffenen auf freiwilliger Basis darauf einlassen, den Mediator gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichten, dieser unparteiisch mitwirkt und das Ergebnis der Mediation offen bleibt.

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine Modifikation zur klassischen Mediation dar. Sie ist in den §§ 155a und 155b der Strafprozessordnung (kurz: StPO) sowie in § 46a StGB geregelt.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleiches ist es, mithilfe einer neutralen Person (= eine Art Mediator) zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Beschuldigten im Strafverfahren und dem Geschädigten zu erzielen. Dabei soll insbesondere auch eine Prävention weiterer Straftaten im Vordergrund stehen.

Wie finde ich einen passenden Mediator?

Ein Mediator hilft Ihnen bei der Konfliktbewältigung.
Ein Mediator hilft Ihnen bei der Konfliktbewältigung.

Mit Konflikten und verhärteten Fronten müssen Sie sich nicht einfach so abfinden.

Lassen Sie es lieber gar nicht erst zu einer Eskalation kommen, sondern nehmen Sie professionelle Unterstützung durch einen ausgebildeten Mediator in Anspruch.

Die Angebote sind hierbei vielfältig und zahlreich. Der passende Mediator in Ihrer Nähe ist schnell gefunden. Nutzen Sie hierfür das Medium Internet zur Recherche oder aber lassen Sie sich durch Freunde und Bekannte beraten.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Mediation statt Gerichtsverfahren: Was bedeutet das?

  1. Andreas

    Danke für diesen Artikel zum Thema Mediation. Es stimmt, dass sich diese für familiäre Auseinandersetzungen anbietet, die man nicht vor Gericht klären möchte. Wir streiten uns auch gerade um das Erbe von meiner Großtante.

  2. Leopold M

    Danke für diesen Beitrag zum Thema Mediation. Es stimmt, dass diese den großen Vorteil hat, dass dabei eine einvernehmliche, für alle zufriedenstellende Lösung ausgearbeitet wird und ein Kompromiss geschlossen wird. Ich denke, die Möglichkeit kann besser sein, als direkt eine Streitigkeit vor Gericht auszutragen.

  3. Joachim H.

    Vielen Dank für den interessanten Artikel über Mediator Rechtsanwalt. Ich finde das Thema sehr spannend.

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