FAQ: Von Lottoland Geld zurückfordern
Bei Zweitlotterien wetten die Spieler auf die Ergebnisse der staatlichen Lotterien, nehmen aber nicht selbst daran teil. Ihren möglichen Gewinn erhalten sie von ihrem Anbieter und nicht von den staatlichen Lotteriegesellschaften.
Bisher besitzt nur die Lottoland Deutschland GmbH eine Erlaubnis, Glücksspiele in Deutschland anzubieten und zu vermitteln. Andere Anbieter der Lottoland-Gruppe haben keine Lizenz und sind deshalb laut Glücksspielrecht illegal.
Sie können lediglich nach einem illegale Glücksspiel Geld zurückfordern, wenn Ihnen nicht bewusst war, dass es sich um verbotenes Glücksspiel handelt. Lassen Sie sich umfassend von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wie erfolgsversprechend es ist, Lottoland zu verklagen.
Inhalt
Ist Lottoland in Deutschland zugelassen?
Zweitlotterien sind in Deutschland illegal, wenn sie keine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besitzen. Ausländische Lizenzen zum Beispiel aus Malta oder Gibraltar gelten hierzulande nicht.
Ob ein Lotterie- oder Glücksspielanbieter über eine deutsche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügt, finden Sie mithilfe der Whitelist der GGL heraus. Darin sind alle legalen Anbieter gelistet. Die Whitelist wird monatlich aktualisiert.
Bei der Frage, ob Lottoland legal oder illegal ist in Deutschland, muss streng unterschieden werden:
- Seit dem 19.3.2024 besitzt die Lottoland Deutschland GmbH eine staatliche Erlaubnis als gewerblicher Spielvermittler. Wer dort seit diesem Tag an einer Zweitlotterie teilgenommen und verloren hat, bekommt von Lottoland kein Geld zurück.
- Spieler, die vor diesem Stichtag Angebote der Lottoland Deutschland GmbH in Anspruch genommen haben, können ihre finanziellen Einbußen unter Umständen zurückfordern, weil das damals noch illegale Unternehmen die Spieleinsätze zu Unrecht eingezogen hat. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Abschnitt.
- Andere Anbieter der Lottoland-Gruppe, zum Beispiel die European Lotto and Betting Ltd. und die Deutsche Lotto- und Sportwetten Ltd., haben aktuell keine staatliche Lizenz und sind somit illegal in Deutschland. Denn eine in Malta und anderen Ländern erteilte Erlaubnis ist in Deutschland nicht anerkannt. Spieler, die an deren Zweitlotterien teilgenommen haben, erhalten möglicherweise von Lottoland Geld zurück, wie wir im nächsten Abschnitt näher erläutern.
Wer sich am illegalen Glückspiel beteiligt und zum Beispiel bei einer verbotenen, „schwarzen“ Zweitlotterie wettet, macht sich unter Umständen strafbar und hat keinen rechtlichen Anspruch auf seinen Gewinn. Von Lottoland Geld zurück gibt es höchstens, wenn dem Teilnehmer an der Zweitlotterie nicht klar war, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte.
Von Lottoland Geld zurückfordern – wie geht das?
Nutzt ein Glücksspieler die Angebote eines legalen Glücksspielanbieters, beispielsweise der Lottoland Deutschland GmbH, so kommt ein Glücksspielvertrag zwischen beiden zustande. In diesem Fall kann er seine verlorenen Spieleinsätze in der Regel nicht zurückfordern.
Die Spiele von nicht lizensierten Unternehmen sind illegal und verstoßen gegen das Glücksspielverbot. Wenn ein Spieler ein solches Angebot nutzt, ist der Glücksspielvertrag zwischen ihm und dem Anbieter laut § 134 BGB von Anfang an nichtig. Möglicherweise bekommt er dann vom nicht lizensierten Lottoland ihr verlorenes Geld zurück.
Der Herausgabeanspruch hinsichtlich des Spieleinsatzes ergibt sich aus § 812 Abs. 1 BGB; wonach derjenige, der etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, dies wieder herausgeben muss. Aufgrund des nichtigen Glücksspielvertrags haben nicht lizensierte Lottoland-Unternehmen den Spieleinsatz zu Unrecht erlangt, sodass sie diesen wieder zurückzahlen müssen.
Wer mit dem Gedanken spielt, Lottoland zu verklagen, sollte sich zuvor unbedingt von einem Anwalt beraten und die Erfolgsaussichten einer solchen Klage einschätzen lassen – auch deshalb, weil derzeit eine Rechtssache bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt.
Lottoland – Gerichtsurteil des EuGH wird erwartet
Einige Spieler forderten bereits von Lottoland ihr Geld zurück, weil es sich um illegales Glücksspiel handelte und sie die Rechtslage nicht richtig eingeschätzt haben. Mehrere Gerichte entschieden zugunsten der Spieler und verurteilten den Anbieter zur Rückzahlung.
Allerdings könnte etwas Bewegung in die Rechtsprechung kommen. Denn aktuell befasst sich der EuGH mit einer Rechtssache zu Zweitlotterie-Angeboten von Lottoland. Dabei beruft sich die Lottoland-Gruppe auf ihre EU-Dienstleistungsfreiheit, denn schließlich habe ein anderer EU-Mitgliedsstaat genau diese Tätigkeit erlaubt:
- Deshalb dürfe sie ihre Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union anbieten. Mit seinem Glücksspielverbot greife Deutschland auf unzulässige Weise in die EU-Dienstleistungsfreiheit von Lottoland ein, obwohl es doch die Erlaubnis eines anderen EU-Landes besitze.
- Das Erzielen staatlicher Einnahmen und der Schutz der Spieler rechtfertigen diesen Eingriff nach Auffassung von Lottoland nicht. Denn es gebe keine empirischen Beweise dafür, dass eine Zweitlotterie größere Suchtgefahren birgt als die staatlich organisierten Lotterien. Außerdem könne bei elektronischen Spielen anhand der Kontodaten des Spielers genau geprüft werden, ob er zu oft oder zu hoch spielt.
Bekommen Spieler künftig überhaupt noch von Lottoland Geld zurück? Es bleibt abzuwarten, welcher Argumentation der EuGH folgt. Aktuell stehen die Chancen auf einer Rückerstattung noch gut. Lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten. Er kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen.