![Wo dürfen Lkw parken und wo ist es verboten? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.](https://www.anwalt.org/wp-content/uploads/lkw-parken.jpg)
Aktueller Bußgeldkatalog zum Parkverstoß mit dem Lkw
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken vor bzw. hinter einer Kreuzung / Einmündung | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mehr als 3 Stunden | 20 € | |
… mehr als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mehr als 3 Stunden | 20 € | |
… mehr als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken vor einer Bordsteinabsenkung | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mehr als 3 Stunden | 20 € | |
… mehr als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Unerlaubtes Parken mit einem Lkw über 7,5 t in einem besonderen Gebiet | 30 € | |
Unerlaubtes Parken mit einem Anhänger über 2 t in einem besonderen Gebiet | 30 € | |
Parken in der zweiten Reihe | 55 € | |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
… mehr als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… mehr als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € |
Bußgeldrechner: Parkverstöße
FAQ: Mit dem Lkw parken
Grundsätzlich gelten für Lkw die allgemeinen Vorgaben zum Parken, wobei sicherzustellen ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht belästigt oder behindert werden. Soll das Fahrzeug länger abgestellt werden, empfiehlt sich die Wahl ausgewiesener Lkw-Parkplätze.
Für schwere Lkw ist das Parken im Wohngebiet laut StVO nur zwischen 6 und 22 Uhr gestattet. Dort gilt somit nachts ebenso wie an Sonn- und Feiertagen für entsprechende Lkw ein Parkverbot.
Wird ein Lkw entgegen der gesetzlichen Vorschriften abgestellt, drohen laut Bußgeldkatalog Sanktionen. Meist muss der Fahrer mit einem Verwarnungsgeld rechnen, unter bestimmten Umständen können aber auch ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen. Wann dies der Fall ist, verrät diese Tabelle.
Parkregeln für Lkw
Inhalt
![Wo finde ich einen Parkplatz für meinen Lkw? Spezielle Stellplätze sind häufig Mangelware.](https://www.anwalt.org/wp-content/uploads/lkw-stellplaetze.jpg)
Der Gesetzgeber hat für den gewerblichen Güterverkehr zur Verbesserung der Verkehrssicherheit regelmäßige Ruhezeiten vorgeschrieben. Die Fahrzeugführer müssen dann für ihren Lkw einen geeigneten Parkplatz finden und eine Pause einlegen. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einem Lkw-Stellplatz mitunter schwierig, denn ggf. sind die Rastplätze an den Autobahnen bereits belegt.
Um Sanktionen für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten zu vermeiden, müssen die Fahrer unter Umständen die Autobahn verlassen und sich in nahegelegenen Ortschaften nach einer Möglichkeit zum Anhalten umsehen. Doch darf ich meinen Lkw überall parken oder gelten innerorts besondere Regeln?
Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Unter § 12 befasst sich der Gesetzestext mit den allgemeinen Vorgaben zum Halten und Parken, die unter anderem das Abstellen von Fahrzeugen und somit auch das Parken von Lkw an folgenden Orten untersagen:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- im Bereich von scharfen Kurven
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- auf Bahnübergängen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- vor Bordsteinabsenkungen
Darüber hinaus müssen Lkw-Fahrer beim Parken darauf achten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer durch das abgestellte Fahrzeug nicht behindern oder zum Beispiel Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindern. Zudem ist grundsätzlich platzsparend zu parken.
Mit dem Lkw im Wohngebiet parken: Ist das erlaubt?
![Ist für Lkw-Fahrer das Parken im Wohngebiet untersagt?](https://www.anwalt.org/wp-content/uploads/lkw-parken-im-wohngebiet.jpg)
Neben den allgemeinen Vorgaben zum Parken gelten gemäß § 12 Abs. 3a StVO für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und/oder einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t zusätzlich besondere Vorschriften. So untersagt der Gesetzgeber für diese Lkw das regelmäßige Parken innerhalb geschossener Ortschaften in folgenden Gegenden:
- reine und allgemeine Wohngebiete
- Sondergebiete, die der Erholung dienen
- Kurgebiete
- Klinikgebiete
Das Parkverbot für schwere Lkw gilt dort zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens am nächsten Tag sowie an Sonn- und Feiertagen. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift stellen speziell gekennzeichnete Parkplätze dar.
Wichtig! Wie zuvor ausgeführt, betrifft diese Regelung vor allem reine Wohngebiete. Im Gegensatz dazu ist für Lkw das Parken im Mischgebiet ebenso wie in einem reinen Gewerbegebiet grundsätzlich gestattet.
Hallo
Bei uns ist ein allgemeines Wohngebiet, wo ein Nachbar regelmäßig mit seinem 18to LKW auf der Straße parkt.
Ich habe dies nun schon mehrfach angezeigt und von der Stadt folgende Antwort erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es war die Frage hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Einstufung einer klassifizierten Straße in der Siedlungsfläche (Wohnbebauung) und die damit verbundene Einstufung dieser Straße (Frankfurter Straße) zu klären.
Anlass waren Verwarnungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung bezüglich Abstellen von Fahrzeugen größer als 7,5 Tonnen auf der Straße [von Redaktion entfernt].
Die Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums [von Redaktion entfernt] als zuständige Planungsbehörde für die Stadt [von Redaktion entfernt] hat sich zu dieser Frage zurückgemeldet. Über den Inhalt der Rückmeldung teilen wir Ihnen folgendes mit:
Es muss hierbei der dienende Faktor der Straße berücksichtigt werden. Dient die Straße (hier [von Redaktion entfernt]) einzig der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so ist sie der dortigen Gebietskategorie (Wohnbaufläche) zuzuordnen.
Dient die Straße überörtlichen Zwecken, dann zählt sich nicht zur Gebietskategorie.
Da die [von Redaktion entfernt] eine überörtliche Straße ist dient sie nicht ausschließlich der Erschließung der Grundstücke und nimmt somit nicht die dortige Gebietskategorie ein. Die Darstellung im Flächennutzungsplan (gelb für die Straße, rot für die Wohnbaufläche) ist somit richtig. Die Straßenfläche muss somit nicht rot (als Wohnbaufläche) dargestellt sein.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde findet der Tatbestand [von Redaktion entfernt] ,“Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war.“ folglich keine Anwendung im Bereich des besagten Straßenteils. Aufgrund der fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen entfällt die Verfolgung von Verwarnungsverfahren nach vorgenannter Tatbestandsnummer.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten die E-Mail zur Kenntnisnahme in Bcc.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Luftkurort [von Redaktion entfernt]
Ich bin sehr erstaunt das auf einer Kreisstrasse parken mit über 7,5 to erlaubt sein soll und somit der Charakter eines Wohngebietes ausgehebelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas B.