FAQ: LEIVTEC XV3
Beim LEIVTEC XV3 handelt es sich um einen sogenannte Laser-Blitzer, der für mobile Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt wird. Das Messgerät entsendet hierfür Laserstrahlen in die Umgebung. Werden diese von einem Objekt reflektiert verändert sich die Frequenz des zurückkehrenden Strahls durch den Dopplereffekt. Der Blitzer analysiert die Frequenzveränderungen und berechnet daraus die Geschwindigkeit des erfassten Fahrzeugs.
Obgleich Messgeräte hohe technische Standards erfüllen müssen, um für den Einsatz von Geschwindigkeitsmessungen zugelassen werden, können bestimmte Fehler bei der Verwendung LEIVTEC XV3 eine Fehlmessung begünstigen. Hierzu zählt etwa eine fehlerhafte Eichung des Geräts. Darüber hinaus haben Sachverständige bei Testmessungen mit dem Blitzer festgestellt, dass dessen Messungen grundsätzlich fehlerhaft sein können. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier (#urteil)
Angesichts der generellen Fehleranfälligkeit des Geräts sollten Sie Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen, falls Sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Messergebnisse haben. Ein Einspruch lohnt sich insbesondere dann, wenn hohe Sanktionen (bspw. ein Fahrverbot) drohen. Sie können sich diesbezüglich vorab von einem sogenannten Blitzeranwalt beraten lassen, der die Einspruchsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten in Ihrem Fall prüfen kann.
Inhalt
Mehr im Video: LEIVTEC XV3
Der LEIVTEC XV3: Funktionsweise und Fehlerquellen
Das Messgerät LEIVTEC XV3 ist ein Laser-Blitzer dessen Messweise auf Lidar (Light Detection and Ranging) basiert. Es nutzt somit Laserlicht, um die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu ermitteln. Die Geschwindigkeitsmessung läuft dabei wie folgt ab:
- Der Blitzer entsendet Laserstrahlen (Emission von Laserlicht) in seine Standumgebung.
- Trifft der ausgesendete Strahl auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug, wird er von dessen Oberfläche reflektiert.
- Durch den sogenannten Dopplereffekt ändert sich die Frequenz des zurückkehrenden Strahls aufgrund der Bewegung des Fahrzeugs.
- Der LEIVTEC XV3 analysiert die veränderte Frequenz des Strahls und misst die zeitliche Differenz zwischen seiner Aussendung und dessen Rückkehr.
- Das Messgerät ermittelt die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs anhand der Veränderung der Strahlenfrequenz sowie durch die Analyse der Zeitdifferenz.
- Registriert das Gerät eine Überschreitung des geltenden Tempolimits, löst die Blitzer-Kamera aus.
In der Regel erfordert die Zulassung von Blitzern für den Einsatz in der Verkehrsüberwachung eine eingehende Prüfung des Messgeräts durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB), wodurch Blitzer grundsätzlich präzise Messungen vornehmen. Allerdings können Fehler bei der Anwendung des Blitzers dennoch Messfehler durch den LEIVTEC XV3 zur Folge haben. Zu den häufigsten Fehlerquellen gehören in diesem Zusammenhang:
- Das Fehlen obligatorischer Test: Bevor das Messgerät eingesetzt werden darf, müssen unterschiedliche Tests durchgeführt werden, um die Genauigkeit der Messungen zu gewährleisten.
- Eine fehlende Geräteeichung: Wurde der LEIVTEC XV3 nicht ordnungsgemäß geeicht, sind dessen Messungen ungültig.
- Mehrere Fahrzeuge befinden sich im Messrahmen: Dadurch kann die Messung unter Umständen nicht dem korrekten Fahrzeug zugeordnet werden.
- Das Messpersonal wurde nicht vorschriftsmäßig geschult: Verwenden Polizeibeamte einen Blitzer, müssen sie vorab im richtigen Umgang mit dem Gerät geschult werden.
- Missachtung der Bedienungsanleitung: Den Anweisungen der Anleitung zum LEIVTEC XV3 wurde nicht Folge geleistet.
Wurden Sie vom LEIVTEC XV3 geblitzt und möchten die Messungen anfechten, kann es sinnvoll sein, sich in dieser Sache an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann die Einspruchsmöglichkeiten in Ihrem Fall prüfen und die etwaigen Erfolgschancen abwägen.
Video: Geblitzt – was passiert jetzt?
Messungen mit dem LEIVTEC XV3 sind laut Urteil kein standardisiertes Verfahren
Die Geschwindigkeitsmessungen, die mit dem LEIVTEC XV3 im Rahmen mobiler Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, wurden bereits durch mehrere Gerichtsurteile bezweifelt:
Beispielsweise qualifizierte das Amtsgericht (AG) Jülich eine Geschwindigkeitsmessung, die mit dem LEIVTEC XV3 erfolgte in einem Urteil vom 8.12.2017 (Az.: 12 OWi 806 Js 2072/16-122/16) qualifizierte das Amtsgericht (AG) Jülich eine Geschwindigkeitsmessung, die mit dem LEIVTEC XV3 erfolgte, als nicht verwertbar. Gegenstand der Verhandlung war ein registrierter Geschwindigkeitsverstoß von 37 km/h, der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft registriert wurde.
Die Entscheidung des Gerichts basierte auf den Ergebnissen eines angeordneten Gutachtens. Dieses stellt fest, dass der LEIVTEC XV3 die Bedingungen für eine Zulassung durch das PTB nicht standardgemäß eingehalten wurden: So sei das Kabel zwischen Rechner und Bedieneinheit bei der Prüfung zu kurz gewesen. Außerdem wurde die Elektro-Magnetische Verträglichkeit (EMV) des Kabels bemängelt, weil eine Störwirkung durch Magnetfelder nicht ausgeschlossen werden konnte.
Da bei Messungen mit dem LEIVTEC XV3 Fehler grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können, die einen erfolgreichen Einspruch gegen den LEIVTEC XV3 begründen können, beschloss das PTA im Oktober 2022 den Blitzer einer genauen Prüfung zu unterziehen. Anschließend forderte auch die LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH vorerst keine amtlichen Geschwindigkeitskontrollen mit dem Blitzer zu unternehmen.