Eine Lebensversicherung abzuschließen, ist für die meisten Versicherungsnehmer ein großer Schritt. Schließlich soll sie später einmal der Absicherung dienen oder in einem Todesfall finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene geben. Welche Rolle genau dabei der Lebensversicherungsvertrag spielt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Lebensversicherungsvertrag: Der Ausgangspunkt für Lebensversicherungen
Die Basis für eine Lebensversicherung stellt ein Vertrag dar, welchem ein Versicherer und ein Versicherungsnehmer zustimmen müssen.
Haben Sie demnach eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann bildet der Lebensversicherungsvertrag die Grundlage in Papierform dafür.
Der Versicherungsvertrag ist ein geltender Vertrag zwischen dem Versicherten und Versicherer. Konkret für die Lebensversicherung bedeutet das, dass eine bestimmte Leistung und Versicherungssumme eingeschlossen ist.
Im Allgemeinen ist die Lebensversicherung eine Personenversicherung. Lebensversicherungsverträge werden in der Regel abgeschlossen, um zu einem späteren Zeitpunkt im höheren Alter als eine private Rente zu dienen. Diese wird monatlich ausgezahlt. Zweckdienlich ist die Lebensversicherung aber auch, wenn der Versicherungsnehmer seine Familie finanziell absichern möchte, falls er zu Tode kommen sollte.
Des Weiteren ist in der Regel bei Ihrer Lebensversicherung auch im Vertrag vermerkt, dass die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung besteht, sollten Sie die Prämien einmal nicht mehr zahlen können.
Es gibt aber auch eine sogenannte Erlebensfallversicherung, die zu einem bestimmten im Lebensversicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt an den Lebensversicherungsnehmer ausgezahlt wird.
Lebensversicherungen: Was im Versicherungsvertrag steht, das gilt!
Alle Vereinbarungen, die für die jeweilige Lebensversicherung gelten, werden in der Versicherungspolice, auch Versicherungsschein genannt, schriftlich festgehalten. Natürlich zählen auch betroffene Erben zu den Faktoren, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden müssen.
Möchte der Lebensversicherungsnehmer im Falle seines Todes beispielsweise andere Erben seines Lebensvertrages und der damit verbundenen Summe benennen, als die „automatischen“ Erben seines Vermögens, kann dies auch im Lebensversicherungsvertrag niedergeschrieben werden. So gelangt die Summe der Lebensversicherung am Ende auch bei genau der Person, für die sie auch gedacht ist.
Lediglich bei der Lebensversicherung, die als Rentenversicherung fungiert, wird die Versicherungssumme nicht komplett, sondern als regelmäßige Rente ausgezahlt. Daher kommt auch der Ausdruck „Rentenversicherung“.