Lebens­versicherungs­vertrag: Die Grundlage jeder Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung abzuschließen, ist für die meisten Versicherungsnehmer ein großer Schritt. Schließlich soll sie später einmal der Absicherung dienen oder in einem Todesfall finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene geben. Welche Rolle genau dabei der Lebensversicherungsvertrag spielt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Lebens­versicherungs­vertrag: Der Ausgangspunkt für Lebens­versicherungen

Ein Lebensversicherungsvertrag dient sowohl der Absicherung des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers.
Ein Lebensversicherungsvertrag dient sowohl der Absicherung des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers.

Die Basis für eine Lebensversicherung stellt ein Vertrag dar, welchem ein Versicherer und ein Versicherungsnehmer zustimmen müssen.

Haben Sie demnach eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann bildet der Lebensversicherungsvertrag die Grundlage in Papierform dafür.

Der Versicherungsvertrag ist ein geltender Vertrag zwischen dem Versicherten und Versicherer. Konkret für die Lebensversicherung bedeutet das, dass eine bestimmte Leistung und Versicherungssumme eingeschlossen ist.

Im Allgemeinen ist die Lebensversicherung eine Personenversicherung. Lebensversicherungsverträge werden in der Regel abgeschlossen, um zu einem späteren Zeitpunkt im höheren Alter als eine private Rente zu dienen. Diese wird monatlich ausgezahlt. Zweckdienlich ist die Lebensversicherung aber auch, wenn der Versicherungsnehmer seine Familie finanziell absichern möchte, falls er zu Tode kommen sollte.

Des Weiteren ist in der Regel bei Ihrer Lebensversicherung auch im Vertrag vermerkt, dass die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung besteht, sollten Sie die Prämien einmal nicht mehr zahlen können.

Es gibt aber auch eine sogenannte Erlebensfallversicherung, die zu einem bestimmten im Lebensversicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt an den Lebensversicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Lebens­versicherungen: Was im Versicherungs­vertrag steht, das gilt!

Eine Lebensversicherung hat einen Vertrag als Grundlage.
Eine Lebensversicherung hat einen Vertrag als Grundlage.

Alle Vereinbarungen, die für die jeweilige Lebensversicherung gelten, werden in der Versicherungspolice, auch Versicherungsschein genannt, schriftlich festgehalten. Natürlich zählen auch betroffene Erben zu den Faktoren, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden müssen.

Möchte der Lebensversicherungsnehmer im Falle seines Todes beispielsweise andere Erben seines Lebensvertrages und der damit verbundenen Summe benennen, als die „automatischen“ Erben seines Vermögens, kann dies auch im Lebensversicherungsvertrag niedergeschrieben werden. So gelangt die Summe der Lebensversicherung am Ende auch bei genau der Person, für die sie auch gedacht ist.

Ein Lebensversicherungs­vertrag dient demzufolge dem schriftlichen Festhalten einer Versicherungsleistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Todesfall entweder an den Lebensversicherungs­nehmer selbst oder an einem vertraglich vereinbarten Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Auch der Rückkaufswert wird vertraglich festgehalten, falls der Versicherungsnehmer sein Recht wahrnimmt, die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen.

Lediglich bei der Lebensversicherung, die als Rentenversicherung fungiert, wird die Versicherungssumme nicht komplett, sondern als regelmäßige Rente ausgezahlt. Daher kommt auch der Ausdruck „Rentenversicherung“.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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