Muss die Lebensversicherung bei einer Scheidung geteilt werden?
Ob die Lebensversicherung bei der Scheidung überhaupt eine Rolle spielt, richtet sich vor allem nach dem Zeitpunkt des Abschlusses, der Art der Versicherung und dem ehelichen Güterstand zum Zeitpunkt der Scheidung. Wurde die Lebensversicherung etwa bereits vor der Ehe abgeschlossen, fällt sie als Anfangsvermögen z. B. regelmäßig nicht in den Zugewinn des betroffenen Ehegatten.
Mehr Informationen dazu, ob Sie die Lebensversicherung bei Scheidung teilen müssen, erhalten Sie hier.
Inhalt
Zugewinnausgleich: Spielt die Versicherung bei Scheidung eine Rolle?
Lebten die Eheleute während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft, so kann im Falle einer Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Dabei finden die Zugewinne der Eheleute während der gemeinsamen Ehezeit Ausgleich. Doch fällt auch eine Lebensversicherung in den Zugewinn?
Eine Risikolebensversicherung dient in der Regel der Absicherung für den Notfall. Eine solche Lebensversicherung wird bei Scheidung in der Regel nicht vom Zugewinnausgleich erfasst. Anders hingegen verhält es sich mit einer Kapitallebensversicherung.
Diese dient auch zur Erweiterung des eigenen Vermögens und kann als solche in den Zugewinnausgleich fallen. Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie eine in der Ehezeit abgeschlossene Kapitallebensversicherung bei Scheidung beim Zugewinnausgleich teilen müssen. Diese Teilung erfolgt in der Regel in Form eines finanziellen Ausgleichs.
Wurde die Lebensversicherung vor der Ehe abgeschlossen? Bei einer Scheidung fällt diese in der Regel nicht in den Zugewinn, auch nicht, wenn es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt. In den Zugewinn fallen in der Regel nur Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden.
Fällt die Lebensversicherung bei Scheidung in den Zugewinnausgleich, so gilt als hierfür anzusetzender Wert in der Regel der aktuelle Rückkaufswert. Wenden Sie sich an den Versicherungsträger, um den Rückkaufswert für Ihre Lebensversicherung zu ermitteln.
Müssen Sie sich bei Scheidung die Lebensversicherung auszahlen lassen?
Sie müssen Ihre Lebensversicherung vor der Scheidung nicht automatisch kündigen oder verkaufen. Tun Sie dies, ist das erhaltene Geld in der Regel als Zugewinn zu betrachten und fällt damit häufig in den Zugewinnausgleich. Da aber nicht jede Lebensversicherung bei diesem Beachtung findet, sollten Sie sich vorab anwaltlich bezüglich Ihrer Optionen beraten lassen.
Können Sie den Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht leisten, kann die Auszahlung der Lebensversicherung bei Scheidung das nötige Kleingeld für den Ausgleich bringen. Prüfen Sie jedoch im Zweifel, ob Sie sich die Lebensversicherung bereits ohne zu große Verluste auszahlen lassen können.
Lebensversicherung bei der Scheidung nicht angeben – geht das?
Grundsätzlich besteht eine gegenseitige Auskunftspflicht der ehemaligen Partner. Im Zweifel können entsprechende Informationen auch über Umwege gewonnen werden. Spielt die Lebensversicherung bei der Scheidung weder im Versorgungsausgleich noch im Zugewinnausgleich eine Rolle, ergeben sich durch das Verschweigen zumeist jedoch keine Nachteile.
Wird eine Lebensversicherung bei Scheidung im Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Bei einem Versorgungsausgleich spielen Kapitallebensversicherung & Co. in aller Regel keine Rolle, da sie als geschütztes Vermögen gelten. Wird der Rentenausgleich vorgenommen, kann ein Ehegatte sich daher in der Regel nicht auf potentielle Rentenansprüche aus einer Lebensversicherung beziehen.
Ex als Begünstigter der Lebensversicherung: Nach der Scheidung Police prüfen!
Wer ist der Begünstigte Ihrer Lebensversicherung? Haben Sie in der Police einen genauen Namen genannt oder nur „Ehegatte“ eingetragen? Wollen Sie verhindern, dass Ihr Ex-Ehegatte auch nach der Scheidung Begünstigter Ihrer Lebensversicherung ist, sollten Sie einen Blick in Ihre Versicherungspolice werfen. Sie können den Begünstigten der Lebensversicherung in aller Regel ändern.
Hallo,
ich vermute, dass mein Mann bei der Scheidung eine Lebensversicherung verheimlicht, wie kann ich das in Erfahrung bringen?
Viele Grüße
D. Schmitt