Mit der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) geht die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners – die sogenannte Insolvenzmasse – auf den Insolvenzverwalter über. Er verwertet das pfändbare Schuldnervermögen und verteilt den Erlös an die Insolvenzgläubiger.
Bei diesem Prozedere ist häufig auch die Altersvorsorge des Schuldners in Gefahr. Jahrelang hat er in eine Versicherung eingezahlt und muss nun befürchten, seine Lebensversicherung aufgrund seiner Insolvenz zu verlieren.
Wir erläutern, welche Formen der Altersvorsorge bei einer Insolvenz gefährdet ist und ob Sie Ihre Lebensversicherung trotz Privatinsolvenz behalten bzw. retten können.
FAQ zur Lebensversicherung während der Insolvenz
Ob Sie Ihre Lebensversicherung behalten dürfen, richtet sich danach, ob dieses Vermögen unter den gesetzlichen Pfändungsschutz nach § 851c ZPO fällt. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
Sofern das Altersvorsorgevermögen vollständig durch geförderte Beitragszahlungen aufgebaut wurde, ist der Riestervertrag unpfändbar. Nur nicht geförderte Teile sind pfändbar und fallen damit in die Insolvenzmasse.
Sie können Ihre Lebensversicherung nur dann vor einer Verwertung retten, wenn Sie rechtzeitig aktiv werden und den Versicherungsvertrag z. B. vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit in eine unpfändbare private Rentenversicherung umwandeln. Mehr zu den Lösungsmöglichkeiten lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zur Lebensversicherung in der Insolvenz
Pfändbarkeit der Lebensversicherung während der Insolvenz
Sobald das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz eröffnet, fällt das gesamte pfändbare Schuldnervermögen in die Insolvenzmasse, welches der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger dient. Einige Vermögenswerte sind jedoch vor einer solchen Verwertung geschützt.
Dieser Pfändungsschutz gilt auch für bestimmte Formen der Altersvorsorge, um ein gewisses Existenzminimum im Alter zu gewährleisten.
Beträge, die der nun insolvente Versicherte bereits für seine Altersvorsorge bezahlt hat, sind, abhängig von seinem Alter, geschützt. Wie hoch dieser Pfändungsschutz für den umzuwandelnden Rückkaufswert der Versicherung ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Während eine herkömmliche Lebensversicherung während der Insolvenz normalerweise in die Insolvenzmasse fällt, sind Rentenversicherungen gemäß § 851c Zivilprozessordnung (ZPO) geschützt, wenn …
- der Versicherte nicht vorzeitig kündigen darf,
- die Rente erst mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt wird und
- kein Recht auf eine Kapitalauszahlung besteht.
Sofern eine staatliche Förderung ordnungsgemäß beantragt wurde, darf der Insolvenzverwalter die Riester-Rente nicht verwerten (BGH, Urteil vom 16.11.2017, Az. IX ZR 21/17).
Lebensversicherung bei Insolvenz nur geschützt, wenn kein vorzeitiges Kündigungsrecht
Eine Lebensversicherung ist bei einer Privatinsolvenz nur dann geschützt, wenn dem Versicherten kein vorzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt wurde. Das ist z. B. bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung der Fall, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Solche Versicherungen sehen meistens keine vorzeitige Kündigung vor, weil anderenfalls deren Steuervorteile verloren gingen.
Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ist im Versicherungsvertrag festgeschrieben. Sie beträgt gewöhnlich zwölf Jahre oder mehr.
Während der Ansparzeit: Direktversicherung ist als Lebensversichung insolvenzsicher
Solange sich ein Arbeitnehmer noch in der Ansparphase befindet, ist seine Lebensversicherung trotz Insolvenz sicher. Er erwirbt in dieser Zeit eine Anwartschaft auf seine Altersvorsorge, die nicht gepfändet werden kann.
Deswegen darf der Insolvenzverwalter die Lebensversicherung weder kündigen noch den Rückkaufswert beanspruchen.
Für eine solche Lebensversicherung bleibt der Insolvenzschutz auch dann bestehen, wenn …
- das Arbeitsverhältnis nach dem vollendeten 25. Lebensjahr und vor dem Eintritt des Versorgungsfalls endet und
- die Versorgungszusage für mindestens fünf Jahre bestand.
Lebensversicherung trotz Insolvenz vor der Pfändung schützen
Bei herkömmlichen Lebensversicherungen ist im Versicherungsvertrag meistens ein vorzeitiges Kündigungsrecht zum Rückkaufswert vorgesehen. So kann der Versicherte im Notfall schnell an Geld kommen, muss dafür aber hohe Einbußen hinnehmen, weil der Versicherer in diesem Fall einen Anteil des angesparten Vermögens einbehält.
Damit besteht aber auch die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter im Falle einer Privatinsolvenz die Lebensversicherung kündigt und den Rückkaufswert beansprucht, sodass der Schuldner als Versicherter dieses Vermögen verliert.
Es gibt folgende Möglichkeiten, die Lebensversicherung bei einer Insolvenz zu retten:
- Rechtzeitige Umwandlung der Lebensversicherung in eine unpfändbare private Rentenversicherung: Beantragen Sie bei Ihrem Versicherer eine Umwandlung in eine nicht vorzeitig kündbare Versicherung. Sie müssen diesen Antrag vor Eintritt Ihrer Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung stellen. Nach oder während Ihrer Privatinsolvenz hat dies keinen Sinn mehr.
- Bestimmung eines unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten einer dritten Person: Sieht der Versicherungsvertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht (also einen unwiderruflichen Leistungsempfänger) vor, ist die Lebensversicherung während der Insolvenz geschützt. Der Insolvenzverwalter kann das Bezugsrecht dann nicht mehr widerrufen, weil die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dann nicht mehr in die Insolvenzmasse fallen.
Eine weitere Möglichkeit, die Lebensversicherung in der Insolvenz zu retten, ist die Abtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an eine dritte Person, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits eine Forderung besteht und der Versicherer über die Abtretung von einer Lebensversicherung informiert wird.