Einige Lebensumstände lassen es leider nicht zu, die eigens für die finanzielle Absicherung abgeschlossenen Versicherungen weiterzuführen. Haben Sie sich beispielsweise entschlossen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, dann sind sicherlich die Themen Lebensversicherung und deren Auszahlung besonders interessant und relevant für Sie.
Dieser Ratgeber soll Ihnen aufzeigen, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung frühzeitig auszahlen lassen möchten. Im Vergleich dazu werden geltende Regelungen aufgezeigt, die ein normales Auslaufen der Versicherung oder das Eintreten des Versicherungsfalls, wie beispielsweise der Todesfall, beinhalten.
Inhalt
Wichtige Informationen zur Auszahlung einer Lebensversicherung:
Die Auszahlung einer Lebensversicherung: Was genau steckt dahinter?
Im Großen und Ganzen gibt es drei Möglichkeiten, wann Sie sich eine Lebensversicherung auszahlen lassen können beziehungsweise dies automatisch geschieht.
1. Sie kündigen die Lebensversicherung vorzeitig
Sind Sie mit Ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden oder können sich aufgrund unvorhergesehener Umstände die Beiträge nicht mehr leisten, dann steht Ihnen nach der Kündigung Ihrer Lebensversicherung eine Auszahlung zu.
Wie hoch diese genau ist, ist bereits bei Abschluss Ihres Lebensversicherungsvertrags darin festgehalten.
Wenn Sie sich eine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchten, bekommen Sie einen sogenannten Rückkaufswert. Seit der Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), steht Ihnen außerdem per Gesetz ein Mindestbetrag zu.
Eine vorzeitige Auszahlung einer Lebensversicherung – besonders in den ersten fünf Jahren – bedeutet vor allem, dass Ihnen hohe Verwaltungs-, Storno- und Abschlussgebühren von Ihrem Rückkaufswert abgezogen werden.
Des Weiteren müssen Sie mit der Zahlung von Steuern rechnen – einer sogenannten Abgeltungssteuer – wenn die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung bis zur Auszahlung weniger als zwölf Jahre beträgt oder der Versicherungsnehmer zum Kündigungszeitpunkt jünger als 60 Jahre ist.
2. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist beendet
Die zweite Möglichkeit für eine Lebensversicherung und deren Auszahlung besteht darin, dass diese automatisch ausläuft. Wurde eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit festgelegt und Sie haben diese nicht verlängert, wird Ihnen die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Solch eine Auszahlung einer Lebensversicherung kommt häufig nach Ablauf der Laufzeit von kapitalbildenden Lebensversicherungen vor. In der Regel ist das Vertragsende hierbei mit einem bestimmten Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt.
Das bedeutet im Konkreten, dass Sie entweder eine einmalige Auszahlung oder eine Art monatliche Rente ausgezahlt bekommen. Letzteres wird auch als Rentenversicherung bezeichnet und ist somit eine Form der Altersvorsorge.
Warten Sie demnach auf den Ablauf Ihrer Lebensversicherung, welcher mit einer automatischen Auszahlung der vollen Versicherungssumme verbunden ist, können Sie sich darüber freuen, dass dies im Normalfall nicht verlustreich vonstatten geht. In welcher Form Sie Ihr Geld bekommen – also sich Ihre Lebensversicherung einmalig auszahlen zu lassen oder eine private Rente aus der Ablaufleistung zu beziehen – ist im Vertrag Ihrer Lebensversicherung bereits unter Auszahlung geregelt.
3. Der Versicherungsfall tritt ein
Zu guter Letzt gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit: Ihnen wird eine bestimmte Summe ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. In den meisten Fällen ist das der Todesfall, welcher über eine Risikolebensversicherung abgesichert wird. Generell dient die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall der Absicherung von Hinterbliebenen.
Selbstverständlich muss bei einer Lebensversicherung die Auszahlung nicht nur im Todesfall erfolgen. Auch eine Kapitallebensversicherung kann beispielsweise einen Versicherungsfall beinhalten. Da dieser hierbei aber in den seltensten Fällen mit dem Tod des Versicherungsnehmers verknüpft ist, ist hier von einer Erlebensfallversicherung die Rede.
Wie hoch letztendlich die Auszahlung der Lebensversicherung ist, hängt von den individuellen Vertragskonditionen ab, die zwischen Versicherer und Versichertem vereinbart wurden.
Lebensversicherung: Ist eine Teilauszahlung möglich?
Die Regel ist dies natürlich nicht, aber dennoch können Sie unter bestimmten Bedingungen mit Ihrem Versicherer eine Teilauszahlung Ihrer Lebensversicherung vereinbaren.
Dabei wird zumeist ein sogenannter „Auszahlungsplan“ erstellt, welcher schriftlich obligatorische Termine festhält, an denen der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommt anstatt am Ende der Lebensversicherung eine komplette Auszahlung zu erhalten.
Achtung: Insgesamt ist diese Methode verlustreicher als eine Auszahlung in Gänze! Möchten Sie allerdings vor dem Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit einen Teil Ihres Kapitals zur Verfügung haben, dann sollten Sie über solch eine Art der Ratenauszahlung nachdenken.
Lebensversicherung: Fazit zur Auszahlung
Oftmals ist es hilfreich, sich vor der Kündigung einer Lebensversicherung, welche meist mit finanziellen Verlusten einhergeht, über mögliche Alternativen zu informieren. Beispielsweise machen Sie oftmals mehr Gewinn, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen.
Den Ablauf Ihrer Versicherung abzuwarten oder der Eintritt des Versicherungsfalls scheinen in Bezug auf die Auszahlung und die Finanzen wesentlich sinnvoller zu sein. Schließlich ist vor allem die Rentenversicherung durch die Auszahlung einer Rente eine sehr beliebte Altersvorsorge.
Nützlich zu wissen: Wenn Sie sich fragen, ob eine Auszahlung der Lebensversicherung krankenversicherungspflichtig ist, ist dies nicht pauschal zu beantworten. Die Antwort lautet Nein, wenn Lebensversicherungen rein privat sind, das heißt nur Sie als Versicherter auch dort eingezahlt haben.
Zahlt allerdings der Arbeitgeber mit in eine sogenannte betriebliche Altersvorsorge für Sie ein, dann müssen Sie Beiträge an die Krankenkasse für den Teil der Versicherungen bezahlen, den Ihr Arbeitgeber verrichtet hat.
Hallo,
ich prozessiere gerade gegen meine Krankenkasse, da sie von mir für 100 Prozent der Auszahlungssumme Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung erhebt. Dieses obwohl ich über die gesamte Beitragszeit 25 Prozent der Beiträge zur LV geleistet habe. Mein Rechtanwalt macht mir wenig Hoffnung. Sie schreiben im Netz, dass nur für den Teil Beiträge erhoben werden dürfen, der vom Arbeitgeber gezahlt wurde??!! Zudem habe ich während meiner gesamten Berufslaufbahn über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdient. Somit hat die KV durch meine Beiträge an die LV niemals Beitragseinbußen hinnehmen müssen.