Weshalb Menschen eine Lebensversicherung abschließen, kann viele Gründe haben. So ist der Wunsch nach einer Absicherung und zur Vorsorge für die Zukunft bei vielen Personen sehr groß. Eine Lebensversicherung bietet daher die geeignete Möglichkeit, diesen Bedarf nachzukommen, Sicherheit zu bieten und das Gefühl der Ruhe im Alltag zu gewähren.
In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Lebensversicherung. Hier erfahren Sie zudem wie hoch eine Lebensversicherungsprämie ist und worauf im Allgemeinen zu achten ist.
Inhalt
FAQ: Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung soll eine finanzielle Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit oder des Ablebens des Versicherten darstellen.
Nein. Es handelt sich dabei nicht um eine Pflichtversicherung, wie beispielsweise die Krankenversicherung.
Hier können Sie nachlesen, welche unterschiedlichen Modelle es für die Lebensversicherung gibt.
Weiterführende Ratgeber rund um die Lebensversicherung
Was ist eine Lebensversicherung?
Um das Prinzip zu verstehen, wie die Funktionsweise vonstattengeht, ist bei einer Lebensversicherung eine Definition diesbezüglich wichtig. Bei dieser Versicherung geht es darum, dass der Versicherungsnehmer sich und sein Leben und alle darauf wirkenden Komponenten absichert. Damit sorgt er für seine Zukunft und meist auch die seiner Familie vor. Diese Absicherung gilt für den Fall des Versterbens oder einer Dienstunfähigkeit.
Die klassische Lebensversicherung wird mit einem Versicherungsanbieter besprochen und durch eine bestimmte Summe vertraglich festgehalten. Durch diese Versicherungssumme soll die Familie und enge Verwandtschaft im Ernstfall geschützt werden. Häufig wird die Versicherungsart auch zur Altersvorsorge genutzt, um eine private Rente garantiert zu bekommen.
Grundlage eines Lebensversicherungsvertrages ist die vereinbarte Leistung zwischen der betreffenden Person und einem Lebensversicherer. Diese Versicherungsleistung ist in Form einer bestimmten Geldsumme abzustimmen. Im Fall des Versterbens des Versicherungsnehmers wird dieser Betrag an die bevollmächtigte und nahestehende Person ausgezahlt. Meist sind diese Bekannten entweder der Ehepartner oder die Kinder der betreffenden Person. Der Bezugsberechtigte kann jedoch auch das Geld selbst ausgezahlt bekommen, wenn es sich beispielsweise um eine Lebensversicherung als Basis zur privaten Altersvorsorge handelt. Der Versicherungsfall und der Eintritt werden ebenfalls mit dem Versicherungsberater abgesprochen.
Als Versicherungsfall wird neben Tod auch eine Krankheit, eine Dienstunfähigkeit oder das Eintreten ins Rentenalter deklariert. Dies wird gesondert mit der dem Versicherungsunternehmen abgesprochen, ab wann die Auszahlung bzw. in welchem Fall diese eintritt. Ähnliche Funktion besitzt eine Rentenschutzversicherung.
Lohnt sich eine Lebensversicherung?
Ob eine Lebensversicherung tatsächlich notwendig ist oder für jedermann wichtig, hängt immer davon ab, welche Vorstellungen Sie für Ihre persönliche Zukunft haben. Auch welche Pläne Sie verfolgen ist meist von Person zu Person unterschiedlich, sei es die Sicherheit einer Absicherung der Familie im Alter oder eine finanzielle Unterstützung zur Rente. Daher legt sich die Notwendigkeit recht individuell fest. Dennoch hat eine Lebensversicherung durchaus Vorteile. Beispielsweise müssen nicht viele einzelne Versicherungsarten abgeschlossen werden, wie eine Rentenversicherung oder eine Todesfallversicherung, sondern hierbei gibt es eine, die mit dem Zweck von mehreren vereint ist.
Die verschiedenen Arten einer Lebensversicherung
Wer eine Lebensversicherung abschließen möchte, hat mehrere Optionen dieser Art. So gibt es neben der üblichen Kapitallebensversicherung auch eine Risikolebensversicherung. Ebenfalls ist eine gemischte Lebensversicherung möglich, die mehrere Leistungen vereint. Daher empfiehlt es sich für den Interessenten, dass dieser vorher einen Vergleich durchführt und sich je nach Angebot und Kondition für eine passende Versicherung entscheidet. Als zukünftiger Versicherungskunde sollten Sie auch ausreichend Informationen zu den verschiedenen Lebensversicherungsarten einholen. Sodass eine richtige Wahl bei dem Überfluss an Angebot getroffen wird.
Die Kapitallebensversicherung
Die Bezeichnung der Kapitallebensversicherung könnte etwas irreführend sein, da sozusagen jede Lebensversicherung auf dem eingezahlten Kapital des Versicherungsnehmers basiert. Dieser zahlt Beträge in Form einer Versicherungsprämie ein, welche als eine „sichere“ Leistung nach dem abgesprochenen Zeitraum oder zum Eintreten des Versicherungsfalles ausgezahlt werden.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung besteht der minimale Unterschied darin, dass hier das Kapital eine besonders ausgeprägte Gewichtung hat. Dabei nimmt der Verbraucher diese im hohen Maß in Anspruch. Zudem muss hier am meisten angespart sowie über eine längere Zeit die Versicherungsprämie eingezahlt werden.
Ob daher eine solche Lebensversicherung ratsam ist, hängt von den Ansprüchen, Wünschen und der Zeit einer Person ab. Vorweg sollte allerdings immer ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsberater des Unternehmens erfolgen. Denn egal ob diese Art der Lebensversicherung oder eine andere, ein vorschneller Vertragsabschluss sollte vermieden werden. Denn die Wahl zu einer Lebensversicherung sollte nicht leichtfertig getroffen werden.
Die Rentenversicherung
Diese Art der Versicherung fällt ebenfalls in den Bereich der Lebensversicherungen und ist gleichermaßen eine Kapitallebensversicherung. Hierbei liegt allerdings der Unterschied darin, dass die Auszahlung noch vor dem Hinscheiden des Versicherungsnehmers erfolgt und als Rente in kleineren Etappen, ähnlich wie Raten, ausgezahlt werden. Dies gibt Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit im Lebensalter eine finanzielle Absicherung zu haben, für alle Eventualitäten im Leben.
Die private Rente wird auch als Erlebensfall bezeichnet, da es hier um den Zeitpunkt geht, indem der Versicherungsinhaber die Auszahlung „erlebt“. Anders als bei einer Risikolebensversicherung erfolgt jedoch diese Art von Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese Prüfung findet deswegen nicht statt, da für die Rente bei dem Versicherer die Gesundheit nicht so relevant ist, wie beispielsweise bei der einer Risikolebensversicherung.
Bei einer Rentenversicherung spielt die Dauer und Menge der Einzahlungen der Beiträge eine nicht so große Rolle, wie in anderen Fällen. Zudem fällt die Zeit der Auszahlung der privaten Rente seitens der Versicherungsgesellschaft, bei nicht allzu guter Gesundheit, weniger lang aus.
Die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist meist mit dem Todesfall des Versicherungsnehmers verbunden. Daher wird diese Art der Lebensversicherung häufig auch als „Hinterbliebenenschutz“ bezeichnet. Gerade da die ausgezahlte Summe nicht mehr dem eigentlicheren Einzahler zu Gute kommt, sondern meist der engen Verwandtschaft dient. In einigen Fällen kann die versicherte Person auch entscheiden, beispielsweise wenn keine Familienmitglieder vorhanden sind, dass eine bestimmte ausgewählte Person das Geld nach seinem Tod bekommt.
Auch wenn Sie einen Kredit am laufen haben hilft Ihnen die Risikolebensversicherung, dass Ihre Familie abgesichert ist. Denn eine Bank sieht diese Art der Versicherung als Sicherheit und erkennt diese auch an. Somit wird eine finanzielle Unterstützung der Familie im Nachhinein ebenfalls gewährleistet. Ein Nachteil ist allerdings, dass Sie eine lange Zeit an diese Lebensversicherung gebunden sind und eine Gesundheitsüberprüfung verlangt wird.
Die Überschussbeteiligung bei einer Lebensversicherung
Die Überschussbeteiligung dient dazu den Versicherungsnehmer an den Reserven aus dem Versicherungsgeschäft von der Versicherungsfirma zu beteiligen. Genauer bezieht sich der § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Überschussbeteiligung und erläutert diese:
„(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden.(2) Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. Die Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs bleiben unberücksichtigt.
(3) Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen, insbesondere die §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absatz 3 und 4 und die §§140 sowie 214 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Bei Rentenversicherungen ist die Beendigung der Ansparphase der nach Absatz 3 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt.“
Um einen Verbraucher an einen Überschuss zu beteiligen gibt es daher mehrere Optionen die gängig sind und worauf Sie als Versicherungsnehmer einen Anspruch besitzen.
Was ist die Garantieverzinsung bei einer Lebensversicherung?
Der Garantiezins oder die Garantieverzinsung ist ein Zinssatz, welcher zu den geleisteten Versicherungsprämien hinzugerechnet werden kann, über die Dauer des Vertrages hinweg. Die genaue Höhe des Höchstrechnungszinses wird stets von dem Bundesfinanzministerium festgelegt und kann mit der Zeit variieren, da dieser Zins regelmäßig neu berechnet wird.
Die Garantieverzinsung darf von der Versicherungsgesellschaft nicht geringer angesetzt werden und sollte bei einer Lebensversicherung abzüglich der anzufallenden Verwaltungsgebühren gelten. Demnach wird nur ein gewisser Teil der eingezahlten Beiträge für die Berechnung des Zinssatzes verwendet.
Momentan ist der Garantiezins recht niedrig, da der Zinssatz innerhalb der letzten Jahre stetig gefallen ist. Dies ist zum Nachteil eines jeden Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung, da aufgrund der geringen Höhe auch der Gewinn weniger ist, welcher durch den Garantiezins entstehen kann.
Ist die Lebensversicherung pfändbar?
Insbesondere bei einer Kapitallebensversicherung, welche für den Erlebensfall geplant wurde, ist es möglich, dass diese gepfändet wird. Sollte der Ernstfall einer Insolvenz eintreten und eine solche Lebensversicherung ist vorhanden, besteht durchaus die Gefahr, dass eine Pfändung vorgenommen wird. Diese kann jedoch auch umgangen werden und im Voraus kann Abhilfe geschaffen werden, um diesen Ernstfall zu umgehen, indem Familienmitglieder bzw. meist das Kind oder der Ehepartner als unwiderrufliche Bezugsrechtperson eingetragen werden. Dies muss vorher genau mit dem Versicherungsunternehmen abgesprochen werden, damit die Personen in den Versicherungsunterlagen aufgeführt werden.
Bei der Vertragsbesprechung müssen Sie außerdem darauf achten, dass die Person, welche Sie als Bezugsrechtsperson eintragen lassen nicht als widerruflich vermerkt ist. Denn dann könnte es dennoch zu einer Pfändung kommen, auch wenn beispielsweise Ihr Kind eingetragen ist. Da laut Versicherungsvertrag dann ein Widerruf möglich ist. Sollte das Dilemma einer Pfändung der Lebensversicherung tatsächlich in Betracht kommen, dann existiert in Deutschland zudem das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“, auf welches sich die betreffende Person berufen kann. In einigen Fällen ist es möglich, die gewöhnliche Lebensversicherung umzuwandeln in eine Rentenversicherung. Damit sind die „Ersparnisse“ im Notfall vor einer Pfändung geschützt.
Worauf Sie im Allgemeinen bei der Wahl einer Lebensversicherung achten sollten
Bevor Sie sich für einen speziellen Anbieter entscheiden und voreilig eine Lebensversicherung abschließen, sollten Sie zuerst einen Vergleich von mehreren Versicherungsgesellschaften vornehmen. Denn der Abschluss einer Lebensversicherung, egal welcher Art, ist ein größerer Schritt. Dieser sollte nicht überstürzt werden denn Sie binden sich für eine längere Zeit an dieses Unternehmen. Daher sollte die gewählte Versicherung dann auch den Zweck erfüllen, Sie jederzeit zu unterstützen und bei aufkommenden Fragen behilflich zu sein.
Ein Versicherungsvergleich können Sie entweder persönlich vor Ort in einem Versicherungsinstitut, telefonisch oder im Internet vornehmen. Auf einigen Vergleichsportalen können Sie sich online schnell einen Überblick verschaffen und alle nötigen Informationen einholen. Dieser Prozess spart Zeit, sollte dennoch ausgiebig gemacht werden. Bei Fragen sollten Sie sich daher nicht scheuen, die Versicherungsbeauftragten zu kontaktieren. Meist müssen zudem die persönlichen Angaben und Zeiträume abgesprochen werden.
Wertvoll ist es sich auf den Onlineplattformen die Bewertungen anderer Versicherungskunden durchzulesen. Daraus ergibt sich meist ein Bild, wie die Zufriedenheit generell mit den Versicherungsanbietern ist und ob es häufige Schwierigkeiten gibt. Der Kundenservice sollte bei Ihrer Wahl der richtigen Lebensversicherung ebenfalls eine große Rolle spielen. Denn eine gewisse Vertrauensbasis sollte bestehen und Sie sollten rund um die Uhr die Möglichkeit haben die Firma zu erreichen.
Die Vorteile und Nachteile bei Onlineportalen
Auch wenn Sie im Internet einen sehr schnellen Versicherungsvergleich vornehmen können, gibt es jedoch auch einige besondere Punkte, die zu beachten sind. Denn die Grundlage für die Auswahl ist wichtig und gerade dadurch können Sie eine geeignete Lebensversicherung finden. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Vergleichsportale nicht zwangsläufig voneinander unabhängige Vorschläge geben. Die Abschlussprovision wird von dem jeweiligen Versicherungsanbieter gestellt. Daher besteht nicht unbedingt die Garantie, dass tatsächlich das beste Angebot, welches vorgeschlagen wird, für Sie auch das günstigste ist.
In diesem Fall ist der persönliche Vergleich bei einem Direktversicherer empfehlenswert. In der Regel haben diese Firmen gleich mehrere Standorte innerhalb einer Stadt mit Filialen, in denen Sie persönlich Beratungsgespräche vereinbaren können. Vor Ort kann dann die Lebensversicherung mit geplanter Auszahlung vereinbart werden und die Kosten können Sie individuell auf Ihre Anliegen berechnen lassen.
Ich möchte eine Lebensversicherung abschließen und informiere mich gerne über das Thema. Onlineportale sind definitiv praktisch aber ich bin damit einverstanden, dass ein persönliches Beratungsgespräch wichtig ist. Damit kann ich die Bedürfnisse und Kosten individuell besprechen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!