Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.
Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.

Laubsauger und Laubbläser sind äußerst praktisch, wenn es darum geht, den Garten und den Bürgersteig von Laub zu befreien. Allerdings sind die Geräte auch laut. Nicht selten übersteigen sie einen Lärmpegel von 85 Dezibel, benzinbetriebene Laubsauger erreichen zum Teil sogar 115 Dezibel.

Wenn Sie bedenken, dass bereits ab einer Dauerbeschallung von 80 Dezibel langfristige Hörschäden entstehen können, ist nicht verwunderlich, dass unter bestimmten Umständen für Laubsauger und Laubbläser ein Verbot ausgesprochen werden kann.

Doch was sagt das Gesetz zum Thema Laubbläser? Zu welchen Zeiten dürfen die Geräte benutzt werden? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Laubsauger und Laubbläser

Wann darf ich Laubsauger und Laubbläser benutzen?

Sie dürfen Laubsauger und Laubbläser an Werktagen von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzen.

Zu welchen Zeiten ist die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser verboten?

Ein Verbot für die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser besteht an Sonn- und Feiertagen.

Was sagt die Lärmschutzverordnung bezüglich Laubbläser und Laubsauger?

Laut laubsauger.de stuft die Bundesimmissionsschutzverordnung Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Dies bedeutet, dass sie potentiell in der Lage sind, mittel- und langfristige Hörschäden zu verursachen. Die Anwender solcher Geräte tragen deshalb üblicherweise einen Hörschutz während der Arbeit. Nachbarn, Passanten oder auch Tiere sind der Lärmbelästigung durch den Laubbläser oder Laubsauger jedoch schutzlos ausgeliefert.

Deswegen gibt es allerhand Regelungen und Einschränkungen zum Einsatz dieser Geräte. Dazu gehört unter anderem auch ein örtlich und/oder zeitlich begrenztes Laubbläser-Verbot.

Laubsauger und Laubbläser: Diese Betriebszeiten sind erlaubt

Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?
Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?

Wann aber darf man Laubbläser bzw. Laubsauger benutzen? Die Zeiten, die die Bundesimmissionsschutzverordnung für den Einsatz vorsieht, lauten folgendermaßen:

  • an Werktagen (Montag bis Samstag): von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen: ganztägiges Laubsauger- und Laubbläser-Verbot

Diese Regelungen gelten in ganz Deutschland. Allerdings kann jede Stadt und Gemeinde auch ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes erlassen. So ist es nicht unüblich, dass in Gewerbegebieten oder ländlichen Regionen zwar ein nächtliches Laubbläser-Verbot besteht, tagsüber der Einsatz aber uneingeschränkt erlaubt ist. Wenn Sie nicht wissen, welche Betriebszeiten Sie einhalten müssen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen. Verstoßen Sie gegen diese Zeiten, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Dieses kann – je nach Art des Vergehens und nach Gemeinde – bis zu 50.000 Euro betragen.

Darüber hinaus kann gemäß Mietrecht auch der Vermieter eigene Ruhezeiten aufstellen. Lesen Sie dazu aufmerksam Ihren Mietvertrag bzw. die Hausordnung.
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik an der Universität Rostock absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von politischen Schriften und Gesetzestexten. Besonders im Verkehrs-, Familien- und Mietrecht ist sie sehr bewandert. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

Bildnachweise

50 Gedanken zu „Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

  1. Klaus

    guten Tag
    hier gibt es meine volle Zustimmung
    Ich habe Strafantrag gestellt, denn beim Einsatz Laubbläser über Gehweg Baumscheiben Parkbucht vor und hinter stehenden PKW wurde 3 Autos in mitleidenschaft gezogen, mein Auto beschädigt
    Frontscheibe, Lack aber die Verursacher und Versicherung bezeichnen sich als nicht Verantwortlich. Fotos unmittelbar nach dem Einsatz werden nicht anerkannt.
    mfg. bleibt gesund Klaus

  2. Jentzsch-S

    Bei uns lärmt der Laubbläser seit Frühjahr 2020 – monatelang durchgehend (außer in den 2 Wochen, als Schnee lag), Ausnahme sind die oben genannten Ruhezeiten. Jeder Blüte rennt dieser Mensch mit seinem ohrenbetäubend lärmenden Ding stundenlang hinterher, jedem Blatt – die Straße herauf und hinunter. Ohne ihm etwas zu wollen – er scheint mit seinem Geist echt Riesenprobleme zu haben. Wir können nicht mehr daheim arbeiten, Gespräche – persönlich oder telefonisch – führen. Selbst im Sommer sitzt man hier bei geschlossenen Fenstern und Türen – mit Ohropax und Kopfhörer gegen Außenlärm vom Mediamarkt! Hier wird ein Wohngebiet zum Gewerbegebiet gemacht, Lärm ohne Ende, der nicht mehr auszuhalten ist. Selbst mein Kater traut sich nicht mehr auf den Balkon, um die Sonne zu genießen.

    Wie kann es sein, dass einzelne Menschen Hunderten anderer das Leben und das Wohnen zur Hölle machen dürfen!?

  3. Casi

    Hi, ihr Lieben ich verstehe euch sehrgut, aber im Grunde geht es auch um die aufschreckung der Tiere im Winter Igel, ganz zu schweigen von den Insekten die eingesogen werden den Humus der dann fehlt!!!@@
    WAS IST HIER MITM UMWELTSCHUTZ???

    SEID IHR AUCH MEINER MEINUNG

  4. Doris

    Ich sitze gerade wie viele andere im Homeoffice. In dieser Wohngegend werden Benzin-Laubbläser selbst heute am 20. Januar für Minimal-Laubbestände eingesetzt. In der Regel fast täglich außer sonntags. Einfach unverhältnismäßig. Die Wohnqualität bleibt wirklich auf der Strecke. In der wärmeren Jahreszeit können wir die Fenster kaum öffnen. Und wir wohnen in den Walddörfern hamburgs. Ja, wir haben derzeit in unserer Welt sicher andere Probleme. Das ist richtig. Das Lärmproblem könnte jedoch ganz schnell minimiert werden, indem der Einsatz von Flüsterpüstern angeordnet wird. Doch die Tierwelt bleibt dabei leidgeplagt. Und im übrigen.. vielleicht hätte der ein oder andere keine so massiven Rückenprobleme, wenn er oder sie sich einfach mehr bewegen und privat mal den Besen in die Hand nehmen. Und die wenigen, die es nicht mehr können, die müssen einfach eine andere Lösung wollen…. Es gibt immer einen Plan B…

  5. Manfred E.

    Laubsauger gehören verboten!
    Bei jedem Auto und/oder Motorrad wird der Lärmpegel gemessen und bei Überschreitung gibt es ein Bußgeld bzw. das Fahrzeug wird stillgelegt.
    Überall werden Lärmschutzwände hochgezogen weil Lärm krank macht.
    Aber anscheinend gilt das NICHT für Laubbläser. Diese Krachmacher dürfen auch, wenn sie 110dB und mehr von sich geben, verkauft und betrieben werden. Das ist paradox!
    Heute hat mein Nachbar wieder mit seinem Benzinpuster Krach gemacht. Aber er ist nicht der Einzige. Auch die Gemeinde schickt ihre Leute mit diesen Instrumenten los um das Laub stundenlang hin und her zu blasen.

  6. Chris

    Guten Tag,

    wie schaute es bei einer Nutzung solcher Geräte aus, wenn Sie täglich im Rahmen der erlaubten Zeiten genutzt werden?
    Im konkreten Fall nutzt der Nachbar seinen Laubbläser meist ab 10 Uhr von Montag bis Samstags für 60 Minuten.
    Gibt es hier auch eine gesetzliche Regelung, wie oft ein solches Gerät genutzt werden darf?

    Gruß
    Chris

  7. Nina

    Natürlich wünscht sich jeder eine Arbeitserleichterung, keine Frage. Ob jedoch ein lauter und gar nicht so leichter Laubbläser eine echte Erleichterung ist, wenn ich als Nutzer Gehörschutz tragen muss und dem Benzingeruch ausgeliefert bin, mag ich zu bezweifeln. Es geht auch anders! Mittlerweile gibt es wesentlich leisere Laubbläser, die auch für die Nutzer wesentlich angenehmer sind. Deswegen finde ich ein Verbot für die lärmenden Geräte überfällig! Eine Umtauschprämie wäre doch ein gutes Argument um Vermieter zu überzeugen, ihren Gärtnern leise Geräte anzuschaffen.

  8. P

    Ich würde alles dafür tun diese Geräte komplett zu verbieten, wer kann mir dabei helfen?

  9. Norbert

    Nachdem die Gärtner meiner Nachbarin sich heute Morgen mal wieder um 8:30 Uhr anschickten, mit Benzinlaubbläsern, diesen Höllengeräten, im Vorgarten und vor dem Grundstück, Blätter von rechts nach links zu blasen, stand ich senkrecht im Bett, an Schlaf war jedenfalls nicht mehr zu denken.
    Ich habe mich daraufhin bei den Gärtner, mit Hinweis auf die aktuelle Lärmschutzverordnung und die dort festgeschrieben, zulässigen Betriebszeiten für solche Geräte, beschwert.
    Das Verständnis der Gärtner hielt sich in Grenzen. Angeblich wüsste man nicht, dass der Einsatz dieser Geräte in Wohngebieten bundesweit z.B. erst ab 9 Uhr gestattet ist. Immerhin war dann aber erstmal Ruhe.
    Für so etwas gibt es auch Laubhaken und Besen, deren Einsatz nicht nur in jeder Hinsicht wesentlich umweltfreundlicher ist, als diese lärmenden und stinkenden Turbinenbläser, sondern darüberhinaus dem Benutzer die einmalige, kostenlose Möglichkeit geben, durch die körperliche Ertüchtigung, die automatisch mit dem Schwingen des Besens verbunden ist, seine Gesundheit an der frischen Luft zu stählen.
    Ich plädiere auf jeden Fall für ein generelles Verbot der Benzin getriebenen Laubbläser in Wohngebieten.

  10. Franz

    Einen Besen können manche Leute nicht mehr halten? Aber den schweren Laubbläser? Was für eine Arbeitserleichterung! P. S. : Finde den Fehler! 3

    1. Steffen K

      Diese Laubbläser sind der absolute Mist Die Arbeit mit diesen Geräten befriedigt höchstens das Ego dessen der sie benutzt.
      Der Frankfurter Flughafen ist dagegen ‚Wellness ‚ für die Ohren.

  11. Tommsen

    Wir haben jetzt halb neun und seit anderthalb Stunden sägt diese unerträgliche überflüssigste Erfindung der letzten Jahrzehnte an meinen Nerven und Ohren herum.
    Sollte es stimmen dass man erst ab 9 Uhr blasen darf, dann sind die Ruhestörer seit 7 Uhr illegal unterwegs …..

  12. florian O

    Es ist unglaulich wer sich hier alles aufregt über ein nützliches Gerät, das zeitbegrenzt Krach macht. Na und? Jedes Motorrad ist genau so laut, die Müllabfuhr, der Trekker, die Bellenden Hunde. Alle machen zeitlich begrenzten Krach. Das so ein Teil nützlich ist wird hier gar nicht erwähnt, es gibt eben Menschen die keinen Besen mehr halten können, oder denen die Anstrengung zu groß ist. Seid ein bisschen toleranter, ich muss auch das Geschrei der Nachbarn, das Bellen der Hunde und das Morgendliche Krähen der Hähne ertragen.
    florian

    1. lisel

      Hallo Florian, was bist Du denn, dass Du diese wanhnwitzigen, für Mensch und Natur unfassbar schädlichen Geräte mit dem Krähen von Hähnen gleichsetzt?

    2. Angelina

      Ein Motorrad fährt vorüber und der Krach mag mich ca. 5 Sekunden nerven, die Laubbläser in meiner Nachbarschaft jaulen stundenlang ohne Unterbrechung, und zwar auch in der Mittagsruhe, ein Ausruhen wenn man Nachtdienst hat oder über Mittag pausieren darf, ist unmöglich, das macht krank , ich wünsche dir und allen begeisterten Krachmachern und Naturschändern und Luftverpestern, dass sie an Taubheit und Muskelschwund und Lungenkrankheiten zu leiden haben. Laubbläser sind so überflüssig wie ein Kropf.

    3. tristan5100

      Herr lass Hirn regnen! Wer keinen Besen mehr halten kann, wird bestimmt keinen Laubbläser durch die Gegend schleppen und das stundenlang. Außer der Lautstärke sind es ja auch der Feinstaub, die Abgase. Alles was dem Autofahrer vorgeworfen wird, wird hier ganz bewußt ignoriert. Wahrscheinlich wurden hier wieder Abgeordnete von der Lobby der Hersteller dieser Geräte zum Frühstück eingeladen.

      1. Uwe M.

        Doch , die Gebläse gibt es auch zum umhängen und das überwiegend ! Hier lese ich überwiegend Intolleranz von Mitmenschen die pure Egoisten sind und keine Ahnung von praktischer Arbeit haben . Ich hätte nie gedacht das eine angeblich Intelligente Spezies so tief fallen kann.

    4. Jens

      Dass die Motorräder vielleich mal 5 Sekunden Lärm machen wurde ja bereits gesagt. Motorräder mit Modifikationen wie einem ausgebauten Schalldämpfer würde ich genauso melden weil man sie aus mehreren 100m schon hört. Ein Benzin oder Elektrö Gebläse wiegt über 1kg, gerade die Großenmodelle können echt schwer werden. Zudem ist das Arbeiten mit den Geräten sehr Anstrengend, jemand der keinen Besen mehr halten kann würde definitiv zusammenbrechen. Vergiss bitte nicht, dass manche Menschen auch Nachtschicht haben und zwischen 9 und 15 Uhr, in der Regel, schlafen.

    5. Wolfgang

      ach ja, da kann einer keinen Besen mehr halten, aber so ein“nützliches“ (wofür?) Gerät schwingen? die Dinger sind komplett überflüssig außer zur Arbeitszeiteinsparung im Gewerbe – das aber zulasten der genervten „Zuhörer“ und auch sonst nur noch umweltschädlich. die Dinger gehören verboten!

    6. Schmidt

      Ernsthaft? Das Krähen eines Hahnes? Aber zum Frühstück Eier wollen. Das ist die perverse Doppelmoral in diesem Land. Wenn ich keinen Besen halten kann dann schon garnicht so ein Monster von Gerät. Argumentation einfach stumpfsinnig.
      Es gibt keine Erziehung zur Rücksicht mehr. Mir wurde das noch beigebracht.

      1. Hannah

        @Schmidt
        „Ernsthaft? Das Krähen eines Hahnes? Aber zum Frühstück Eier wollen. Das ist die perverse Doppelmoral in diesem Land.“
        Wo ist da die Doppelmoral? Was hat ein Hahn mit einem Frühstücksei zu tun? Wenn bei Euch Hähne Eier legen, habt ihr eher ein Problem mit einem undichten AKW und nein, ein Hahn ist nicht notwendig, sowas machen die Hennen auch ohne.

  13. Klaus M

    Sonntag Morgen 😏wir sitzen gemütlich auf der Terrasse und trinken Kaffee. Die Nachbarn sind auch schon wach und plötzlich dieses lautet Geräusch. Ein Benzinlaubsauger pustet die bösen Blätter zusammen….. Und natürlich die Kleintiere werden auch durch die Luft geschleudert.
    Der steriele Garten wird wieder gesäubert und wir sind voll genervt… Das Grundstück mit dem Laubsauger befindet sich zwei Grundstücke weiter aus einer Siedlung. Nach kurzen lauten rufen von mir, dass heute Sonntag sei ist jetzt Ruhe.
    Eines Tages zertrete ich den Laubsauger… Nein, aber eine Anzeige ist bald fällig.
    Jetzt fährt mein Gegenübernachbar an mit dem Hoftrackt sein Enkelkind durch die Gegend zu fahren. Das Kind ist knapp über ein Jahr und jedesmal wenn gehuppt wird, lacht das Kind. Soviel gehuppe…… Ich glaube ich verkaufe da Haus…….

  14. ananoymelaubblasgegnerin^^

    Wahnsinn diese Teile… Es ist der erste August. und der Nachbar meint am Smastag morgen 08:20 Uhr die STRAssE (nicht den Gehweg!!!!!) bepusten zu müssen. Hätte diesen Beitrag gern früher gefunden, dann hätte ich sicherer argumentieren können, als ich ihn gebten habe, das doch zu einem späteren Zeitpunkt zu machen und auf seine unmögliche Antwort hin dann einfach die Polizei gerufen. Ich glaube der Nachbar hat sich ein enues Spielzeug gekauft und wollte es einfach unbedingt heute ausprobieren – denn SINNVOLL ist das was er da getan hat in keinster keinster Weise.
    Ich bin auch der Ansicht, dass solche Geräte zum Privatgebrauch nicht zugelassen werden sollten.

  15. Nachbar

    Hallo. Hier ein kleiner Tip, wenn sich eine Gartenbaufirma nicht an die Zeiten halten mag und mit „wir sind Gewerbe, Mittagspause zu lang lala“ argumentiert: Einfach die Polizei holen und die Personalien aufnehmen lassen, wirkt schon mal Wunder. Darüber hinaus nicht der Firma oder der Hausverwaltung des Nachbarn, sondern dem ausführenden Arbeiter einer private Klage wegen Eigentumsstörung androhen. Klappt immer – die finden dann irgendwie doch noch einen Besen.

  16. Andre

    Zumindest müsste eine Bundesweite gesetzliche Reglung her, die den Einsatz von Laubbläsern nur noch im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November erlaubt, damit wäre allen geholfen.

  17. Anne

    Hallo,
    ich würde gern bei der Stadt einen Antrag stellen, die Laubbläser und -sauger verbieten zu lassen.
    Ist es rechtlich für eine Stadt möglich, den Bewohnern die Nutzung zu untersagen?
    Vielen Dank !

  18. Sabine O.

    Leider ist es tatsächlich so, dass diese furchtbaren Lärm- und Gestankbiester jetzt ganzjährig (besonders verrückt bei Regen) benutzt werden. Nicht nur für Laub sondern sogar Rasenschnitt oder Schnee wird geblasen.

    Setzen wir uns alle ein für ein Verbot. Eine aktuelle Petition bei openpetition läuft. Leider ist die Resonanz gering.

    Vielleicht kann zumindest eine deutliche Nutzungseinschränkung erreicht werden. In diesen Zeiten mehr denn je muss umweltfreundliche Handarbeit mit Besen oder Harken wieder gefördert werden. Diese Geräte sterben nämlich aus …

    1. Sabine R.

      Hallo Sabine,

      ich wusste von dieser Petition nicht. Sonst hätten wir mit Sicherheit für das Verbot gestimmt und ich glaube, so geht es vielen….. Wir haben hier leider auch einen wildgewordenen Nachbarn mit Minigrundstück, der statt mal den Besen zu schwingen alles mit dem Laubbläser macht. Er hat einen Ohrenschutz auf. Wir Nachbarn aber, müssen den Lärm ertragen. Und von Einsehen keine Spur….

      Grüsse

      Sabine

    2. Blümm

      Vor allem wenn sie wie in Bernau bei Berlin täglich ab 7:15 und auch zwischen 13-15 Uhr in den Wohngebieten und von den Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften beauftragt eingesetzt werden.
      Ein Anruf beim Ordnungsamt brachte gar nichts, denn der Herr am Telefon war der Meinung es „könnte“ eine Sondergenehmigung geben.
      Die gibt es aber nach Recherche nicht.
      Täglich ist das schon Psychoterror im Home Office. Und es ist vollkommen Sinnlos das Laub im Sommer hin und her zu blasen, statt es einzusammeln. Einfach absolut Umweltschädlich!!!

  19. Andreas.L

    Andreas. L
    Diese Geräte gehören einfach nicht in die Wohngebiete egal ob Benziner oder Elektro.
    Was ist mit dem Feinstaub der erzeugt wird, oder mit der frisch gewaschene Wesche.
    .Und sowie so um 17Uhr trinke ich mein Kaffee am Samstag.
    Und außerdem der gute ,alte Besen macht es genauso gut und ist dabei auch Umweltfreundlich.
    Danke

  20. Ralf L.

    Da dieses Thema irgendwie vollkommen aus dem Ruder läuft und von Jahr zu Jahr gefühlt die Zahl dieser Geräte explodiert, sollte doch eine intensive Prüfung zum Verbot zum Beispiel der sehr lauten Benzin Geräte und ebenfalls einer großen Einschränkung diese Geräte im privaten Bereich zu nutzen stattfinden. Sehen sich die in Ihrem Portal vertretenen Anwälte denn in der Lage eine Deutschlandweite Regellung in Bewegung zu bringen? Zumindest die meisten Benzingeräte bringen beim Betrieb Lautstärke die diverse Vorschriften als schlechten Witz erscheinen lassen. Die Vorschriften beim Arbeitsschutz, Larmschutz, Emissionschutz, Abgasverhalten, vermeidbare Belästigungen, zerstörung von Lebewesen und Lebensräumen usw. Die Einschätzung aus der Sicht eines Laien in Bezug auf Rechtsfragen ist kurz gesagt, dass ganz bewusst ein scheinbar rechtsfreier Raum offen gehalten wird und andere Gebiete wo großes Geld verdient werden kann penibel verfolgt wird. Ich bin sehr auf Ihre Aussagen zu diesem Thema gespannt.

    1. Norbert K.

      Was mir zur Zeit auffällt, das schon wegen einer geringen Anzahl von Blättern dieser Laubbläser eingesetzt wird. Trotz geschlossener Fenster ist ein Telefongespräch bedingt durchführbar. Noch tragischer der Geruch der Abgase bis in die dritte Etage.
      In einer Zeit, wo auf allen Gebieten nachgedacht wird, Lärm und Umweltverschmutzung zu reduzieren, ist es mir unvorstellbar, das solch ein Handeln noch gestattet wird.
      Welche Lobby steckt dahinter?

    2. Jutta L

      Ich stimme 1000 % ig auch gegen diese Benzinverpessteten Laubverpusteter Geräte. Gibt es eine Möglichkeit an solche Petsonen eine extrem Hohe Strafe zu verordnen? Mein Nachbar vom Nachbarhaus hat auch definitiv keine Einsicht.
      Ich habe Lebensmittel wie Tomaten, Kohlrabi verschiedene Kräuter ect. auf meinem Balkon angebaut. Jetzt sind die Tomaten am Stock. Müssen noch reifen, dann kommt der ganze Benzingestank von diesem Gerät vom Nachbarhaus herüber. Der Hantierte am Samstag schon Stundenlang und heute am Mittwoch schon den ganzen Vormittag damit rum.
      Wie können wir uns zusammentun und ein Gesetz raus bringen damit solche Geräte nicht mehr benutzt und verkauft werden dürfen?

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