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FAQ: Landtagswahl
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland verfügt über eine eigene Regierung und ein Parlament. Letzteres wird als Landtag bezeichnet. Für die Belange von ganz Deutschland ist der Bundestag zuständig.
Grundsätzlich ist gemäß Wahlrecht zur Landtagswahl jeder Bürger stimmberechtigt, der eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und im Bundesland, in welchem die Landtagswahl stattfindet, seinen Wohnsitz hat. In den meisten Bundesländern müssen Sie 18 Jahre alt sein, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Die Landtagswahl ab 16 gibt es in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Grundsätzlich finden Landtagswahlen alle fünf Jahre statt. Lediglich das Landtagswahlgesetz in Bremen sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre einen neuen Landtag (in Bremen als Bürgerschaft bezeichnet) wählen.
Der Föderalismus macht eine Landtagswahl notwendig
Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass das Parlament vom Volk gewählt wird. So finden alle vier Jahre die Wahlen zum Bundestag statt. Die Parteien, die dabei die meisten Sitze im Parlament ergattern, können anschließend die Regierung bilden. Außerdem entscheidet diese Wahl auch häufig über den künftigen Bundeskanzler, weil dieser gewöhnlich aus der stärksten an der Regierung beteiligten Partei kommt.
Auf Landesebene gibt es durch den Föderalismus in Deutschland für jedes Bundesland eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. Letzteres wird durch Landtagswahlen bestimmt. Dieses Verfahren findet alle vier oder fünf Jahre statt.
Doch wie hoch ist bei der Landtagswahl eigentlich das Wahlalter? Wieso müssen Sie auf den meisten Stimmzetteln zwei Stimmen abgeben? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Landtagswahl: Was wird genau gewählt?
In Deutschland gilt das Organisationsprinzip des Föderalismus. Das bedeutet, dass es zwar eine Bundesregierung gibt, die für die gesamte Bundesrepublik zuständig ist, aber die 16 Bundesländer haben jeweils eine eigene Landesregierung.
In aller Regel wird das Parlament eines Bundeslandes als Landtag bezeichnet. Lediglich in den Bundesländern Bremen und Hamburg wird der Begriff Bürgerschaft genutzt. In Berlin heißt das Landesparlament Abgeordnetenhaus.
Gut zu wissen: In den meisten Bundesländern wird die Landtagswahl alle fünf Jahre durchgeführt. In Bremen gibt es allerdings eine Ausnahme: Dort wird alle vier Jahre eine neue Bürgerschaft gewählt.
Worin unterscheiden sich Landtags- und Bundestagswahl?
Grundsätzlich gibt es zwischen der Bundestags- und Landtagswahl keine großen Unterschiede. Grundsätzlich gilt für beide Wahlverfahren, dass diese allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind.
Landtagswahl: Wer darf wählen?
Nicht jeder Mensch, der in Deutschland lebt, ist auch automatisch für die Landtagswahl stimmberechtigt. Bürgerinnen und Bürger, die an der Wahl teilnehmen wollen, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben ihren festen Wohnsitz in dem deutschen Bundesland, in welchem die Landtagswahl stattfindet.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie haben das Wahlalter erreicht.
Während die ersten beiden Kriterien in allen Bundesländern gelten, ist das Wahlalter unterschiedlich hoch angesetzt. An den meisten Landtagswahlen können Sie teilnehmen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Ausnahmen gibt es allerdings in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dort ist das Mindestalter, um an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen, auf 16 Jahre herabgesetzt. Grundsätzlich ist allerdings kein Mensch verpflichtet, an der Wahl teilzunehmen.
Sie können entweder einfach ohne Angabe von Gründen auf Ihr Wahlrecht verzichten oder Sie machen Ihren Stimmzettel ungültig. Letzteres sorgt dafür, dass Sie in der Statistik zur Wahlbeteiligung auftauchen.
Interessant: Es gab bundesweit immer wieder Bestrebungen, das Wahlalter grundsätzlich auf 16 Jahre herabzusetzen. Allerdings waren diese bis dato erfolglos, sodass beispielsweise bei der Bundestagswahl verbindlich ein Wahlalter von mindestens 18 Jahren gilt.
Wie sieht der Stimmzettel bei der Landtagswahl aus?
Da die Landtagswahl durch das eigene Landeswahlgesetz geregelt wird, kommt es zu Unterschieden bei den Stimmzetteln in den einzelnen Bundesländern. Zunächst wollen wir Ihnen die Bundesländer auflisten, bei welchen Ausnahmeregelungen gelten:
- In Hamburg haben die Wähler insgesamt 10 Stimmen.
- In Bremen werden jedem Wahlberechtigten 5 Stimmen zugesprochen.
- In Baden-Württemberg und im Saarland haben sie hingegen nur eine Stimme.
In den übrigen Bundesländern hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Das Verfahren verläuft dabei analog zur Bundestagswahl:
Mit der Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis, welche Ihre politischen Interessen im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme wird dann direkt für eine Partei abgegeben.
Diese entscheidet also im Wesentlichen darüber, wie viele Sitze eine Partei im jeweiligen Landtag zur Verfügung hat. Aufgrund dieses Wahlprozesses kann es zu sogenannten Überhangmandaten kommen.
Wird nämlich mit der Erststimme eine Person gewählt, die durch das Wahlergebnis einen Platz im Landtag erhält, die Partei hat aber nicht genug Stimmen zusammenbekommen, hat die Person trotzdem einen Sitz im Landtag.
Dadurch kann es dazu kommen, dass der Landtag immer voller wird. Eine Gesetzesänderung, welche im Jahr 2025 greift, soll auch auf Bundesebene das Problem mit der steigenden Anzahl an Überhangmandaten verbessern.
Gut zu wissen: Haben Sie am Tag der Landtagswahl keine Zeit oder wollen nicht in das Wahllokal gehen, können Sie vorab auch eine Briefwahl beantragen. Sie erhalten den Wahlzettel dann postalisch zugeschickt, können Ihre Kreuze setzen und diesen dann zurücksenden.
Gilt bei der Landtagswahl die 5-Prozent-Hürde?
Wie für die Bundestagswahl gilt auch für Landtagswahlen die sogenannte 5-Prozent-Hürde. Das bedeutet, dass die Partei mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen (aus der Zweitstimme) erhalten muss, um Anspruch auf einen Sitz in der jeweiligen Landesregierung zu bekommen.
Das gilt allerdings nicht für die Erststimme. So kann auch ein Abgeordneter in den Landtag einziehen, wenn er über die Erststimme das Direktmandat erhält, seine Partei aber die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft hat.