Einen Vertrag kündigen: Das müssen Sie beachten

Sie wollen einen Vertrag kündigen? Hier finden Sie passende Vorlagen!

Vertrag kündigen: Vorlage für ein Kündigungsschreiben

Sie wissen nicht genau, wie Sie das Kündigungsschreiben für Ihren Vertrag formulieren sollen? Kein Problem! Nutzen Sie unsere Vorlage zur Unterstützung.

Wie sollte eine wirksame Vertragskündigung aussehen?

FAQ: Vertrag kündigen

Was muss ich bei einer Vertragskündigung generell beachten?

Insbesondere müssen Sie die vorgeschriebene Frist und Form einhalten, wenn Sie einen Vertrag kündigen. Gerade erstere können sehr unterschiedlich sein. Außerdem bestehen häufig Mindestlaufzeiten, die vorzeitige Kündigungen nur in Ausnahmefällen möglich machen. Mehr lesen Sie hier.

Kann ich einen Vertrag auch per Mail kündigen?

Wenn Sie einen Vertrag kündigen, reicht eine E-Mail oft aus. Das Bundesjustizministerium hat 2016 klargestellt, dass eine einfache Textform ausreiche und die Schriftform nicht zwingend von Unternehmen gefordert werden darf. Ausnahmen sind Miet- und Arbeitsverträge. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Schrift- und Textform?

Die Schriftform ist in § 126 BGB geregelt und setzt eine handschriftlich unterschriebene Erklärung voraus. Die Textform beschreibt lediglich, dass die Kündigung verschriftlicht sein muss – egal auf welche Weise. Daher entspricht auch eine E-Mail oder eine SMS der Textform.

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Kündigung vom Vertrag: Frist und Form müssen eingehalten werden
Kündigung vom Vertrag: Frist und Form müssen eingehalten werden.

Handy- und Internetrechnungen, Arbeitsverhältnisse, Zeitungsabos, Streamingdienste – sie alle basieren auf einem Vertrag. Und damit ist es nicht getan: Wir schließen Verträge jeden Tag und auf unterschiedlichste Art und Weise. Nicht immer ist es dabei erforderlich, etwas zu unterschreiben. So entsteht bspw. auch schon beim Brötchenkauf mindestens ein Vertrag mit dem Bäcker.

Doch schließen Sie einen längerfristigen Vertrag ab, ist dies oft mit Kosten verbunden, die Sie nicht mehr so schnell los werden. Gerade im Internet- und Mobilfunkbereich, aber auch bspw. bei Fitnessstudios, kommen zudem lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen hinzu. Schnell können Sie vor der Frage stehen, ob und wie Sie Ihren Vertrag kündigen können. Vorweg: Eine pauschale Antwort, die für alle Verträge gilt, gibt es nicht. Was Sie bei einer Vertragskündigung aber beachten müssen, wie ein Kündigungsschreiben von einem Vertrag gestaltet werden sollte und welche Besonderheiten nicht zu vernachlässigen sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Worauf ist bei der Kündigung vom Vertrag zu achten?

Wenn Sie einen Vertrag kündigen wollen, gibt es im Grunde genommen zwei wesentliche Punkte, die entscheidend sind:

Viele Verträge sehen eine Kündigungsfrist vor. Das heißt, dass der entsprechende Vertrag nur mit einem bestimmten Vorlauf ordentlich gekündigt werden kann und nicht unmittelbar mit der Kündigung beendet wird. Die Kündigungsfrist ist jeweils im Vertrag individuell festgelegt und kann stark variieren.

In Ausnahmefällen kann jedoch auch ohne die Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist der Vertrag beendet werden. Dann ist die Rede von einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung.

Oft wird eine Frist auch mit einer Mindestvertragslaufzeit kombiniert. In diesem Fall können Sie den Vertrag generell nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Damit die Kündigung dann pünktlich zum Ende der Laufzeit wirkt, müssen Sie aber dennoch die Kündigungsfrist beachten. Häufig müssen Sie daher etwa drei Monate vor Laufzeitende kündigen, damit sich der Vertrag ggfs. nicht automatisch verlängert.

Um den Vertrag zu kündigen, ist neben der Frist auch die richtige Form beim Kündigungsschreiben wichtig. Einige Verträge setzen in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Schriftform voraus. Unter anderem bei Arbeitsverträgen ist diese Voraussetzung sogar gesetzlich im BGB vorgesehen:

“Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung […] bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.”

§ 623 BGB

Neben gesetzlichen Bestimmungen können aber auch vertraglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden. So reicht in einigen Fällen sogar eine formlose Mitteilung an den Vertragspartner aus. Um die Kündigung später ggf. aber noch nachweisen zu können, empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben stets schriftlich zu verfassen.

Vertrag kündigen per Mail: Geht das?

Den Vertrag kündigen: Auch online und per Mail möglich.
Den Vertrag zu kündigen, ist auch online und per Mail möglich.

Vieles läuft heutzutage jedoch rein digital ab. Betrifft das auch die Kündigung eines Vertrags? In den meisten Fällen: ja. Spätestens seit dem 01.10.2016 müssen die meisten Unternehmen, wie z. B. Mobilfunkanbieter und Stromversorger, eine Kündigung auch per Mail akzeptieren.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte klargestellt, dass sich Unternehmen nicht mehr auf Vertragsklauseln berufen dürfen, die eine Schriftform (also eine handschriftlich unterschriebene Erklärung im Sinne des § 126 BGB) voraussetzen. Vielmehr reiche eine einfache Textform aus. So ist es grundsätzlich auch möglich, mit einer SMS oder einer Chatnachricht einen Vertrag zu kündigen.

Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Arbeits- oder Mietverträge. Bei diesen Vertragstypen sind weiterhin Kündigungen in Schriftform zwingend erforderlich.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

3 Gedanken zu „Einen Vertrag kündigen: Das müssen Sie beachten

  1. Beate D.

    Wie kann ich Mit Dabei kündigen. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung zu. Vielen Dank

  2. Arthur

    Gute Seite die Vorlagen sind sind top und man hat schnell alles fertig.

  3. marie-claire

    Ich habe einen Vertrag für einen Photovoltaianlage am 14.04.2021 abgeschlossen. 2 Termine wurde vereinbart und dann abgesagt. Ich rufe immer wieder an ohne Erfolg. Kann ich den Vertrag mit Frist kündigen?

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