Sie wollen Tiefgaragenstellplatz los werden?
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Wie können Sie Ihren Tiefgaragenstellplatz kündigen?
In den meisten deutschen Großstädten ist Parkraum Mangelware. Wer regelmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist, muss häufig zusätzlich Zeit für die Parkplatzsuche einplanen. Umso praktischer ist es, einen festen Stellplatz in einer Tiefgarage zu mieten. Knöllchen und ständiges Einstellen der Parkuhr bzw. Parkscheibe gehören dann der Vergangenheit an.
Verändert sich allerdings die eigene Lebenssituation, kann der Parkplatz überflüssig werden. Doch an welche gesetzlichen, mietrechtlichen Kündigungsfristen müssen Sie sich halten, wenn Sie die Tiefgarage kündigen wollen? Im nachfolgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie beim Kündigungsschreiben beachten müssen. Außerdem finden Sie hier eine Kündigung vom Tiefgaragenstellplatz als Vorlage zum Download.
Kündigung der Tiefgarage: Dieses Muster hilft Ihnen bei der Formulierung
Die Kündigung der Tiefgarage muss in Schriftform erfolgen. Wichtig ist, dass Sie das Mietobjekt genau bezeichnen und das Datum für das Mietzeitende sowie das Erstellungsdatum notieren. Außerdem ist eine Unterschrift zu leisten. Mit dieser Vorlage können Sie schnell und einfach Ihren Garagenstellplatz kündigen.
Welche Frist gilt bei der Kündigung vom Tiefgaragenstellplatz?
Bevor Sie für die Tiefgarage eine Kündigung schreiben, sollten Sie sich den Mietvertrag anschauen und prüfen, was dort zum Thema Kündigungsfrist steht. Ob Sie den Tiefgaragenplatz überhaupt kündigen können, ist zudem davon abhängig, ob dieser Teil vom Mietvertrag Ihrer Wohnung ist. In dem Fall müssten Sie das Mietverhältnis insgesamt beenden, denn Teilkündigungen sind durch das BGB nicht vorgesehen.
Einzig ein gesonderter Vertrag mit dem Vermieter könnte hierbei Abhilfe schaffen. Eine weitere Hürde bei der Kündigung der Tiefgarage könnte eine Befristung sein.
Befristeten Tiefgaragenplatz kündigen
Grundsätzlich kann ein befristetes Mietverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden. Kündigungsfristen müssen entsprechend nicht eingehalten werden, denn der Vertrag endet automatisch und müsste auf Wunsch verlängert werden. Einzig die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder ein Aufhebungsvertrag könnten in einem solchen Fall ein vorzeitiges Ende vom Mietverhältnis bewirken.
Beispiel-Kündigungsfrist
Entscheidend bei der Kündigung der Tiefgarage sind stets der Mietvertrag und die Vereinbarungen, welche darin getroffen wurden. Da der Mieterschutz des Wohnungsmietrechts nicht auf die Garagenkündigung anzuwenden ist, gilt weitgehend Vertragsfreiheit.
Sollte nichts Gegenteiliges vereinbart worden sein, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Dazu muss das Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag des ersten Monats beim Vermieter ankommen. Wollen Sie beispielsweise zum 30. September das Mietverhältnis beenden, muss der Vermieter spätestens am 4. Juli die Kündigung für die Tiefgarage in seinen Händen halten. Samstage gelten als Werktag.
Kündigung vom Tiefgaragenstellplatz durch den Vermieter
Der Vermieter muss bei der Kündigung der Tiefgarage grundsätzlich dieselben Regeln einhalten. Da der Mieterschutz wie bei einer Wohnung nicht greift, benötigt er auch keinen Kündigungsgrund.