Telekom-Vertrag kündigen

Sie wollen Ihren Telekom-Vertrag kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage für das Kündigungsschreiben erstellt und alle Infos zusammengetragen, die Sie zur Telekom-Kündigung wissen müssen.

Kündigung bei der Telekom: Vorlage kostenlos nutzen

Sie wollen bei der Telekom kündigen? Mit unserer Vorlage können Sie einfach und kostenlos ein entsprechendes Kündigungsschreiben formulieren:

Wie kommen Sie aus Ihrem Telekom-Vertrag raus?

Kündigungsfrist bei der Telekom

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?

Die Deutsche Telekom liefert ein breites Angebot an Festnetz-, Internet- und Mobilfunktarifen, die jedoch nur unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden können. Diese Frist ist jeweils im Vertrag festgehalten, den der Kunde mit der Telekom abgeschlossen hat.

Generell unterscheidet man bei der Telekom drei verschiedene Arten von Kündigungsfristen, die jeweils von der Länge der Vertragslaufzeit abhängen. Kunden der Telekom sollten deshalb zum einen die Art ihres Vertrags sowie den individuellen Tarif beachten, wenn sie kündigen möchten.

Telekom-Vertrag kündigen: 6 Tage Frist bei „Call Plus“

Die erste Art, einen Telefonanschluss bei der Telekom zu kündigen, bezieht sich auf einen Vertrag, der mir einer kurzen Mindestvertragslaufzeit (30 Tage) auskommt. Dabei handelt es sich um den Tarif „Call Plus“ . Wer sein Festnetz unter diesem Tarif bei der Telekom betreibt, unterliegt einer enorm kurzen Kündigungsfrist. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde selbst hat die Möglichkeit, diesen Anschluss mit einem Kündigungsschreiben binnen sechs Werktagen (montags bis freitags) zu kündigen.

Erfolgt die Kündigung vom Telekom-Vertrag vor Ablauf des ersten Monats nach der Bereitstellung, so muss der Kunde die entstandenen Kosten für Festnetz und/oder DSL für einen Monat zahlen.

12-Monats-Vertrag bei der Telekom: Welche Kündigungsfrist gilt hier?

Daneben bietet die Telekom Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten an, dabei handelt es sich um die Tarife Call Start, Call Basic, Call Comfort, Call & Surf Basic sowie Entertain Comfort 12 IP. Wer eine Kündigung eines DSL-Anschlusses dieser Tarife einreichen möchte, sollte das spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit tun, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate – und die nächste Möglichkeit zur DSL Kündigung besteht erst ein Jahr später.

Sofern einer dieser DSL- und Festnetz-Verträge nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um 12 Monate – also auch dann, wenn er im Folgejahr nicht rechtzeitig gekündigt wird.

24-Monats-Vertrag der Telekom für Festnetz und DSL kündigen

DSL- und Festnetzanschlüsse der Telekom, die einer 24-monatigen Mindestlaufzeit unterliegen, könnten ebenfalls innerhalb eines Monats zum Ende dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird die Kündigung nicht rechtzeitig bei der Telekom eingereicht, verlängert sich der Tarif automatisch um weitere 12 Monate. Die nächste Möglichkeit, den Telefonanschluss zu kündigen, besteht somit immer jeweils einen Monat vor Ablauf eines weiteren Jahres der automatischen Vertragsverlängerung.

Zu den von dieser Regelung betroffenen Tarifen zählen die folgenden: Call & Surf Comfort, Call & Surf via funk, Entertain Comfort (außer 12 IP), Entertain Premium, Entertain Sat und Entertain Comfort Sat. Die Tarife umfassen zum Beispiel Leistungen für Internet/DSL, Festnetz sowie Unterhaltungsangebote (Video on Demand) in verschieden starkem Umfang.

Telekom-Handyvertrag kündigen – Welche Frist gilt hier?

Auch um den Handyvertrag bei der Telekom zu kündigen, müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit beachten.
Auch um den Handyvertrag bei der Telekom zu kündigen, müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit beachten.

Mobilfunkverträge bei der Telekom unterliegen ebenfalls einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, ihre Kündigungsfrist umfasst jedoch drei Monate zum Ende dieser Mindestlaufzeit. Wird die Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate.

Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt muss dann immer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen automatischen Verlängerung (jeweils 12 Monate) erfolgen, ehe man zum Beispiel den Anbieter wechseln kann.

Telekom-Kündigung: Die richtige Form

Die Telekom fordert in jedem Fall eine schriftliche Kündigung, die auf verschiedenen Wegen beim Anbieter eingehen kann. Im Kündigungsschreiben sollte man auf die Vertragsnummer, das Datum, zu dem man kündigen möchte, sowie auch das Datum, zu dem der Anschluss aktiviert wurde bzw. der Vertrag in Kraft trat, im Schreiben anführen.

Telekom per Post kündigen: Welche Adresse ist die richtige?

Eine Kündigung des DSL- oder eines anderen Vertrags kann natürlich per Post an die Telekom gesandt werden. Der Brief sollte an die Telekom Deutschland GmbH, Abteilung Kunden-Service, 53171 Bonn adressiert werden.

Tipp: Wer sicher gehen möchte, dass seine Kündigung auch in jedem Fall bei der Telekom ankommt, kann sie als Einschreiben mit Rückantwort versenden. Der Empfänger muss den Empfang dann bestätigen, der Absender erhält diese Bestätigung zugesandt – und hat damit im Zweifelsfall einen Beweis für seine fristgerechte Kündigung in der Hand.

Telekom-Anschluss kündigen per Fax

Daneben kann man auch per Fax kündigen. Das Schreiben dazu muss an die kostenlose Nummer 0800 33 01009 gesandt werden. Allerdings erhält man dabei keine Antwort/Bestätigung darüber, ob das Fax auch tatsächlich angekommen ist.

Besonderer Service: Telekom kündigen mittels Online-Formular

Wann ist eine fristlose Kündigung bei der Telekom möglich?
Wann ist eine fristlose Kündigung bei der Telekom möglich?

Sie können Ihren Vertrag bei der Telekom auch online kündigen. Dazu müssen Sie einfach auf der Website des Anbieters ein vorgefertigtes Formular ausfüllen.

So ist in jedem Fall eine korrekte Formulierung mit allen wichtigen Inhalten des Schreibens garantiert. Bei weiteren Rückfragen zum Thema kann auch die kostenlose Hotline der Telekom angerufen werden, die Servicemitarbeiter dort erteilen bereitwillig Auskunft zu allen ausstehenden Fragen. Wer einen Umzug plant, hat zudem die Möglichkeit, bei der Telekom einen neuen DSL- und/oder Festnetzanschluss zu beantragen, der Anschluss am alten Wohnort wird dann automatisch vom Anbieter gekündigt.

Fristlose Kündigung bei der Telekom – Ist das möglich?

Manchmal möchte der Kunde seinen Internet- bzw. Festnetz-Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH sofort, also fristlos, kündigen. Doch viele dieser Verträge haben eine Mindestlaufzeit.

Aber es gibt auch wichtige Gründe, die es rechtfertigen den Telekom-Vertrag fristlos zu kündigen:

  • Der Anschluss fürs Internet in der Wohnung kann aus technischen Gründen nicht von der Telekom bedient werden.
  • Der Kunde verstirbt.
  • Der Kunde zieht ins Ausland.
  • Der Kunde ist zahlungsunfähig (Privatinsolvenz).

Die letztgenannten drei Gründe für eine fristlose Kündigung müssen von der Telekom nicht zwangsläufig akzeptiert werden. In diesen Fällen ist die Rede von einer Kündigung aus Kulanz. Der Kunde hat aber in der Regel kein Recht darauf.

Telekom kündigt den Vertrag fristlos: Eine fristlose Kündigung des Vertrags kann unter bestimmten Umständen auch durch die Telekom selbst ausgesprochen werden. Dies ist z. B. möglich, wenn der Kunde die Zahlung verweigert (und dadurch Schulden anhäuft).

Telekom-Vertrag fristlos kündigen: Was ist zu beachten?

Normalerweise benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, um bei der Telekom fristlos zu kündigen.
Normalerweise benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, um bei der Telekom fristlos zu kündigen.

Bei einer fristlosen Kündigung des Telekom-Vertrags ist in der Regel ein Nachweis erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Stirbt der Kunde, ist als Beleg z. B. die Kopie der Sterbeurkunde einzureichen. Bei einem Umzug ins Ausland kann wiederum die Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts als Nachweis dienen.

Die fristlose Kündigung des Telekom-Vertrags ist sowohl online über das Internet als auch schriftlich möglich.

Auf der Internetseite des Unternehmens kann die Kündigung direkt in ein Formular eingegeben werden. Allerdings ist zu beachten, dass die erforderlichen Belege mitgeschickt werden müssen.

Eine fristlose Kündigung per Post ist an die gleiche Adresse zu richten wie die fristgerechte Kündigung:

Telekom Deutschland
Kundenservice
53171 Bonn

Was ist bei der Zustellung der fristlosen Kündigung zu beachten? Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben abgesehen von den benötigten Nachweisen wie bei der fristgerechten Kündigung bestimmte Informationen enthält. Dazu gehören Name und Anschrift des Kunden, die Rufnummer des Vertrags, der gekündigt wird, und das Kunden- bzw. Buchungskonto oder die Kundennummer.

Es empfiehlt sich auch hier, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, damit Sie einen Beweis für die Absendung in der Hand haben. Außerdem ist es möglich, im Kündigungsschreiben um eine Eingangsbestätigung zu ersuchen.

Bsp. Telekom kündigen bei Todesfall – Muster

Für eine fristlose Kündigung des Telekom-Vertrags im Todesfall stellen wir Ihnen hier eine kostenlose Vorlage zur Verfügung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Handyvertrag fristlos außerordentlich aufgrund eines Todesfalls.

Anbei finden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde.

Mit freundlichen Grüßen

Welche Formen der Kündigung gibt es noch?

Es gibt unterschiedliche Arten der Kündigung. Diese sind:

Sie möchten bei der Telekom fristlos kündigen? Unser Muster hilft Ihnen weiter!
Sie möchten bei der Telekom fristlos kündigen? Unser Muster hilft Ihnen weiter!
  • ordentliche (reguläre) Kündigung
  • außerordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung wird erst zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gültig. Es ist bei der Kündigungsform nicht nötig, einen Grund anzugeben. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit beendet werden.

Allerdings ist dafür ein Grund erforderlich, etwa technische Störungen. Außerdem muss der Kunde dem Anbieter, also z. B. der Telekom, eine Frist setzen, damit dieser die Chance hat, das Problem zu beheben.

Fristlos und außerordentlich: Die fristlose Kündigung, beispielsweise des Telekom-Vertrags, ist eine Sonderform der außerordentlichen Kündigung.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

14 Gedanken zu „Telekom-Vertrag kündigen

  1. Georg L.

    Georg L. [..]
    Obwohl ich meinen Vertrag gekündigt habe und nicht mehr in […] wohne, bekomme ich noch Rechnungen über einen nicht mehr vorhandenen Festnetzanschluss.
    Bitte klären Sie das und buchen die Beträge zurück
    mbGr Georg L.

    [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo Georg,

      bitte wenden Sie sich direkt an den betreffenden Anbieter. Wir repräsentieren nicht die Telekom, sondern betreiben ein Ratgeberportal für Verbraucher. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist an dieser Stelle daher nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Schulze

    Hallo
    ich habe jetzt hier über die Seite meinen handyvertrag Telekom gkündigt und die 7,95€ per einschreiben mit Paypall bezahlt, danach gingen die seiten zu ich habe jetzt keine Bestätigung das dies wirklich verschickt wird.
    woher weiß ich das sie das jetzt verschicken?

    1. anwalt.org/kuendigung

      Guten Tag,

      bitte wenden Sie sich für eine Auskunft direkt an den Anbieter kuendigung.org. Wir können Bestellungen über externe Dienstleister nicht einsehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. andreas

    sehr geehrte Damen und herren
    nachdem ich gestern von einem bekannten MITLEIDIG AUSGELACHT worden bin … nachdem der hörte, dass ich jeden Monat für mobil mit sagenhaften 84 euro ABGEZOCKT werde , weil ich in diesem t-laden in WITTLICH von diesem KUNDEN-UNFREUNDLICHEN personal mit einem vertrag (und Ahnungslosigkeit meinerseits) MIT VOLLER ABSICHT verarscht und betrogen (!) wurde …. möchte ich diesen … ich nenne es mal IRONISCH … „“Vertrag““ zum nächstmöglichen Termin KÜNDIGEN !!!!
    oder SIE machen mir bitte ein vernünftiges Angebot, dass in die aktuelle Weltlage passt !
    …… ich habe nämlich fürs verrecken keine lust mehr, diese unsympathischen geldgierigen raffsäcke von Bayern münchen mitzufinanzieren !

    mit FREUNDLICHEN Grüssen
    A.

    1. anwalt.org/kuendigung

      Guten Tag,

      bitte beachten Sie, dass wir nicht den Dienstleistungsanbieter Telekom repräsentieren oder vertreten. Wenden Sie sich mit Ihrem Kündigungsgesuch daher bitte direkt an den Anbieter. Eine Bearbeitung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Susanne

    Hallo
    Kann man bei der telekom auch wenn man in finanzielle Schwierigkeiten ist kündigen

    Vg

  5. Michael

    Ich habe ueber Verivox eine Telekom-Mobilvertrag beantragt. Bei der nachfolgenden Vertragskonkretisierung wurde klar, dass die per Verivox eingestellten Konditionen fuer den Vertrag (mit Sonderrabatt 10 Euro) nicht wirksam sind. Aus dem Grund habe ich bei Verivox und Telekom den Vertrag auch innerhalb 14 Tage sofort wieder gekündigt, was auch akzeptiert wurde. Dennoch wurde mir von der Telekom eine Rechnung fuer Bereitstellung und Grundpreis fuer 3 Tage (gesamt ca. 42 Euro) gestellt und eingezogen. Nach mehrmaliger telefonischer Kommunikation mit der Telekom habe ich jetzt die telefonische Aussage, dass die Bereitstellungskosten nicht zurueckgezahlt werden. Ich finde das nicht rechtens, weil ich ja schon vor Bereitstellung gekuendigt habe. Wie sind die rechtlichen Bedingungen in diesem Fall?

  6. Ioanna

    Ich möchte mein vetreg kündigen wegen Umzug und hab ein Formular ausgefüllt hab ein emil bekommt muss ich bezahlen diese Formular und mein vetreg lauft bis nächste Jahr was soll ich tun?

  7. Maria

    auftrag vom 30.09.2013.möchte ein anders angebot .nur telefohn +internet.

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo Maria,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Telekom.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Schmidt

    Hallo, an welch Adresse in Köln kann ich die Kündigung schicken. Danke

  9. Beate

    Hallo,
    meinen Festnetzanschluss Telefon benutze ich fast kaum …. meistens verwende ich mein Prepaid Handy .
    Nun möchte ich gern wissen ob ich diese Telefonleistung Festnetz Nummer kündigen kann.
    TV sollte aber weiter verwendet werden können!
    Mit freundlichen Grüße

  10. Tizian

    Guten Tag
    Mich würde noch interessieren ob es wirklich rechtens ist das mir, dann auch noch Kosten für die Anschlusssperre in Rechnung gestellt werden. Ich hatte einen Vertrag über mehrere Jahre hinweg, da kann es doch nicht sein das mir danach noch kosten gestellt werden. Ich finde es immer merkwürdig das solche großen Firmen uns alles in Rechnung stellen Und hinterfrage es deshalb!

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