Wie können Sie Ihren Mietvertrag kündigen?
Inhalt
FAQ: Kündigung vom Mietvertrag
Im Mietrecht ist die Kündigung eines Mietverhältnisses sowohl ordentlich als auch außerordentlich möglich. Wann welche Art der Kündigung Anwendung findet, hängt von der Sachlage und dem Mietvertrag ab.
Eine Kündigung vom Mietvertrag muss immer schriftlich und auf Papier erfolgen. Das Schreiben ist von allen Mietern, die im Vertrag benannt sind, zu unterschreiben. Unser Muster zeigt, wie ein solches Schreiben formuliert sein kann.
In der Regel sind bei ordentlichen Kündigungen immer Kündigungsfristen zu beachten. Welche Fristen für Mieter gelten, erfahren Sie hier. Die Kündigungsfristen für Vermieter können Sie hier nachlesen.
Weitere Ratgeber zu Kündigungen im Mietrecht
Mietvertrag richtig kündigen: Das ist wichtig
Ein Mietverhältnis kann aus den verschiedensten Gründen enden. Berufliche oder persönliche Umstände machen es manchmal notwendig, die Wohnung oder das gemietete Haus aufzugeben und umzuziehen. Doch auch bestimmte Situationen in der Wohnung, wie bauliche Mängel, Schimmel oder umfangreiche Modernisierungsarbeiten, können eine Kündigung vom Mietvertrag begründen. Im gleichen Zug, gibt es auch Gründe auf Seiten der Vermieter, die eine Beendigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen.
Bei der Kündigung einer Wohnung gibt es allerdings einiges zu beachten. Neben der Form der Kündigung und der Begründung einer solchen, spielen auch gesetzliche Fristen eine wichtige Rolle. Was Mieter und Vermieter beachten sollten, wenn sie die Wohnung kündigen wollen, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber näher.
Wann ist eine Kündigung vom Mietvertrag durch Mieter überhaupt möglich?
Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag, das heißt unter Einhaltung der Kündigungsfristen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nur bei unbefristeten Mietverträgen möglich. Da befristete Verträge bereits eine vorgegebene Laufzeit haben, ist bei diesen eine ordentliche Kündigung nicht vorgesehen.
Welche rechtlichen Vorschriften für eine Wohnungskündigung zu beachten sind, bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 568 bis 576b. Mieter müssen zwar keinen Grund angeben, wenn sie die Wohnung ordentlich kündigen, an Kündigungsfristen müssen sie sich jedoch immer halten. Entweder gelten die im Mietvertrag vereinbarten, sofern diese nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen und den Mieter benachteiligen. Oder es müssen die in § 573c BGB definierten Fristen beachtet werden:
Die Kündigung [durch den Mieter] ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Die Kündigungsfrist beim unbefristeten Mietvertrag beträgt also drei Monate. Reichen Mieter beispielsweise die Kündigung zum 03.07. ein, endet das Mietverhältnis zum 30.09. Wichtig ist, wann das Schreiben beim Vermieter eintrifft. Kommt es zu spät an, verlängert sich die Frist um einen Monat.
Kündigung vom Mietvertrag: Eine Vorlage kann helfen
Mieter müssen schriftlich kündigen. Dabei muss das Kündigungsschreiben für die Wohnung von allen im Mietvertrag benannten Mietern unterschrieben sein. Eine E-Mail oder ein Fax sind nicht ausreichend, um eine Kündigung vom Mietvertrag darzustellen. Wie ein Schreiben formuliert sein kann, zeigt das Muster.
Sie sich diese Kündigung vom Mietvertrag als Vorlage kostenlos herunterladen. Es handelt sich jedoch lediglich um ein Beispielmusterschreiben, welches individuell angepasst werden sollte. Die Vorlage zum Muster finden Sie hier.
Ordentliche Mietkündigung durch Vermieter: Was gilt diesbezüglich?
Im Gegensatz zu Mietern, können Vermieter eine Kündigung vom Mietvertrag nur unter ganz bestimmten Umständen aussprechen. Eine ordentliche Kündigung ist gemäß den Vorgaben aus § 573 BGB nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und dies begründet werden kann. Folgende Gründe sind hier in der Regel zulässig:
- Eigenbedarf für sich, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts
- Nicht unerhebliche Pflichtverletzungen des Mieters
- Fortsetzung des Mietverhältnisses stellt einen unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil dar
Bei einer ordentlichen Kündigung haben Mieter das Recht, dieser zu widersprechen. Bei den Kündigungsfristen gelten für Vermieter andere Vorgaben. Sind im Mietvertrag Fristen bestimmt, dürfen diese länger jedoch nicht kürzer als die gesetzlichen Vorgaben sein. Die gesetzlichen Fristen richten sich die Fristen nach der Mietzeit der Mieter:
Laufzeit des Mietverhältnisses | gesetzliche Kündigungsfrist |
---|---|
unter 5 Jahren | 3 Monate |
zwischen 5 und 8 Jahren | 6 Monate |
mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag
Mieter und Vermieter können eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag aussprechen. Diese ist sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Mietverhältnissen möglich. In der Regel wird dieses dann ohne die Beachtung der Fristen beendet, da eine Fortsetzung unzumutbar wäre. Es muss jedoch in jedem Fall ein Grund für eine solche Kündigung bestehen.
Eins solcher Grund kann das Ausbleiben der Mietzahlung oder andere grobe Pflichtverletzungen durch Mieter sein. Stören diese beispielsweise den Hausfrieden oder vermieten unerlaubt unter, können Vermieter außerordentlich kündigen. Können Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen bzw. beseitig der Vermieter Mängel in seiner Verantwortung nicht, haben auch Mieter dieses Kündigungsrecht.