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Job, Wohnung, Verträge – Welche Kündigungsfristen müssen Sie einhalten?
Kündigungsfristen sind den meisten Menschen im Zusammenhang mit dem Miet- und dem Arbeitsrecht ein Begriff. Wer kündigen möchte, um einen neuen Job aufzunehmen, muss dazu eine gewisse Frist einhalten – nicht mit Einreichen der Kündigung wird diese automatisch gültig, sondern es vergeht ein Übergangszeitraum, ehe der Arbeitnehmer endgültig aus dem Betrieb ausscheiden kann. Ähnlich verhält es sich bei Mietverträgen. Solche Kündigungsfristen dienen dem Schutz beider Vertragsseiten, so hat der Mieter etwa innerhalb der Kündigungsfrist die Möglichkeit, eine neue Wohnung zu finden.
Doch nicht nur im Miet- und im Arbeitsrecht gelten solche Kündigungsfristen, sondern auch beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen, etwa im Mobilfunkbereich oder bei der Deutschen Bahn.
Spezielle Ratgeber über Kündigungsfristen
Kündigungsfrist – eine Definition
Generell versteht man unter einer Kündigungsfrist einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, der sich vom Eingang/Erhalt der Kündigung bis zum endgültigen und rechtswirksamen Ende eines Vertragsverhältnis’ erstreckt.
In erster Linie finden solche Kündigungsfristen bei Dauerschuldverhältnissen Anwendung, dazu zählen etwa Miet- oder Pachtverträge sowie Arbeits- und Dienstverträge. Aber auch in Dienstleistungsverträgen können sie zur Anwendung kommen. In der Regel muss die Frist in Verbindung mit einem zulässigen Kündigungstermin stehen, das bedeutet, dass eine schriftliche (!) Kündigung immer zu einem Termin, der die Kündigungsfrist berücksichtigt, ausgesprochen werden muss – beispielsweise zum Monatsende.
Warum gibt es Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfrist wurde im Grunde dazu eingeführt, beiden Vertragsseiten (Verbraucher und Anbieter) die Möglichkeit zu bieten, innerhalb dieser Frist und somit ohne Zeitnot einen neuen Vertragspartner (also beispielsweise einen neuen Mieter oder auch einen neuen Arbeitgeber) zu finden.
Im Falle von Dienstleistungsverträgen entsteht jedoch der Eindruck, das somit eine Art von Kundenbindung forciert wird – der Kunde kann den Anbieter erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wechseln, und nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Frist zur Kündigung eingehalten wurde. Allerdings stimmt der Vertragsnehmer/Kunde diesen Konditionen mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrags selbst zu.
Um schwächere Vertragsseiten zu schützen (also in der Regel Arbeitnehmer oder Mieter), besteht in Deutschland im Miet- und Arbeitsrecht eine Regelung zu Mindest-Kündigungsfristen. Für den Mieter umfasst diese Mindest-Kündigungsfrist in Deutschland beispielsweise 3 Monate, sie darf nicht länger ausfallen. So wird gewährleistet, dass der Mieter nach spätestens drei Monaten zum Beispiel eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten kann, während der Vermieter hingegen abhängig von der Dauer des Mietverhältnis Fristen von bis zu 12 Monaten unterliegt – kündigt der Mieter also nicht aus freien Stücken, bleibt ihm ausreichend Zeit einen Umzug zu organisieren.
Gesetzliche Kündigungsfristen
In vielen Fällen ist die Kündigungsfrist gesetzlich bereits geregelt. Dies betrifft beispielsweise das Arbeitsrecht sowie das Mietrecht – nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zwar können die Kündigungsfristen per Vertrag gesondert vereinbart werden, allerdings darf die jeweilige Frist für die Kündigung niemals unterhalb der gesetzlichen Mindestbestimmung liegen. Dies dient letztlich dem Schutz von Arbeitnehmern und Mietern.
Kündigungsfristen dürfen lediglich zum Vorteil und nicht zum Nachteil von Mieter und Arbeitnehmer von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Hintergrund ist ihr besonderes Schutzbedürfnis im Miet- bzw. Arbeitsverhältnis.
Vermieter und Arbeitgeber sind bei der Kündigung in einer stabileren Position, während Mieter und Angestellte häufig in gewisser Weise abhängig sind. Doch wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter sowie Vermieter?
Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte stets auch ein Abschnitt zu den Kündigungsfristen zu finden sein. Die Zeiträume, welche vereinbart werden, dürfen dabei niemals unterhalb des gesetzlichen Mindestmaßes für die Kündigung aus dem § 622 BGB sein.
Dort ist festgeschrieben, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Angestellte vier Wochen bis zum Monatsende bzw. den Fünfzehnten eines Monats beträgt. Arbeitgeber müssen dagegen unter Umständen eine längere Frist einhalten. Abhängig ist dies von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Je mehr Jahre ein Arbeitnehmer im Unternehmen ist, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
In der Probezeit, welche maximal sechs Monate dauern darf, beträgt sie allerdings nur zwei Wochen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Grund für die Kündigung ist in dieser Zeit nicht notwendig.
Arbeitnehmer können meist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende bzw. zum Fünfzehnten eines Monats kündigen. Für Arbeitgeber gelten folgende Fristen für die Kündigung gemäß BGB.
Das Arbeitsverhältnis bestand:
- zwei Jahre: ein Monat zum Ende des Kalendermonats
- fünf Jahre: zwei Monate zum Ende des Kalendermonats
- acht Jahre: drei Monate zum Ende des Kalendermonats
- zehn Jahre: vier Monate zum Ende des Kalendermonats
- zwölf Jahre: fünf Monate zum Ende des Kalendermonats
- 15 Jahre: sechs Monate zum Ende des Kalendermonats
- 20 Jahre: sieben Monate zum Ende des Kalendermonats
Durch Arbeits- bzw. Tarifvertrag kann allerdings von diesen Fristen für die Kündigung abgewichen werden.
Ratgeber über Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Wohnung
Das BGB klärt nicht nur die gesetzliche Kündigungsfrist bei der Arbeit. Auch beim Mietvertrag dürfen bestimmte Zeiträume für eine Kündigung nicht unterschritten werden.
Mieter können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Kündigungsschreiben muss den Vermieter aber spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats erreichen, ansonsten verschiebt sich das Mietzeitende um einen Monat nach hinten.
Wenn Vermieter kündigen wollen, gestaltet sich dies meist etwas schwieriger. Die gesetzliche Kündigungsfrist vom Vermieter ist stets abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Darüber hinaus benötigen Vermieter einen gesetzlich anerkannten Grund für die Kündigung (z. B. Eigenbedarf). Die Kündigungsfristen im Wohnungsmietrecht sind im BGB nieder geschrieben.
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate
§ 573c Abs. 1 BGB
Es gelten folgende Zeiträume für die Kündigung:
Mietzeitdauer | Vermieter | Mieter |
---|---|---|
bis 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
mehr als 5 Jahre | 6 Monate | 3 Monate |
mehr als 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate |
Gibt es eine verbindlich geltende, gesetzliche Kündigungsfrist für Tiefgaragenstellplätze?
Es finden sich dazu unterschiedliche Angaben zwischen einem und drei Monaten. Was ist bitte korrekt?
Danke für den informativen Beitrag. Ich habe mich auch schon mit meinem Anwalt über Kündigungsschutz unterhalten, da es wirklich ein komplexes Thema ist und ich glaube, dass es in dem Bereich auch viele Mythen (auf beiden Seiten) gibt, sodass man schneller weg vom Fenster ist, als man glaubt.