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Welche Kündigungsfrist gilt ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?
Es ist gar nicht mal so ungewöhnlich, dass ein Arbeitsverhältnis ohne Vertrag entsteht. Schnell sind sich beide Parteien über den Lohn und die Arbeitszeit einig und dann kann es im Grunde eigentlich schon losgehen. Auch aus Sicht vom Arbeitsrecht gibt es am mündlichen Arbeitsvertrag nichts zu beanstanden. Denn grundsätzlich ist der Vertrag formfrei – die Schriftform ist nicht vorgeschrieben.
Solange sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, der Lohn pünktlich gezahlt wird und die geleistete Arbeit den Chef zufriedenstellt, sollte es auch keine Probleme geben. Schwierig wird es, wenn eine Kündigung ins Haus steht.
Dann stellen sich Fragen wie: Welche Kündigungsfrist hat ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag einzuhalten? Können Arbeitgeber einen Angestellten ohne Vertrag fristlos kündigen? Im folgenden Ratgeber gehen wir auf das Thema Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und die Kündigungsfristen, welche dabei einzuhalten sind, ein.
Kein Arbeitsvertrag? Die Kündigungsfrist regelt das BGB!
Da ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch formlos entstehen kann, ist ein Arbeitsvertrag auch nicht zwingend notwendig. Wichtig ist, dass sich beide Parteien einig werden. Probleme kann es dann aber bei Streitigkeiten geben, denn wurden Nebenabsprachen getroffen, welche nicht schriftlich fixiert worden sind, sieht es mit der Beweisbarkeit nicht so rosig aus.
Tatsächlich kann sogar das Arbeitsverhältnis komplett geleugnet werden, wenn Aussage gegen Aussage steht und sich kein Zeuge finden lässt. Von daher ist es stets sinnvoll, das Wichtigste schriftlich zu fixieren. Aber auch wenn es bei der mündlichen Absprache bleibt, bewegt sich das Arbeitsverhältnis nicht im rechtsfreien Raum.
Ohne schriftlichen Vertrag greifen nämlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und weitere arbeitsrechtliche Gesetzestexte. Diese regeln:
- Urlaubsanspruch
- Arbeitszeit
- Anspruch auf branchenüblichen Lohn (ggf. auch durch Tarifvertrag)
- Pausenzeiten
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Und darüber hinaus ist natürlich auch die Kündigungsfrist, selbst ohne Arbeitsvertrag, im BGB definiert. Für die ordentliche Kündigung ist § 622 BGB maßgeblich. Entsprechend kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden. Arbeitgeber, die einem Angestellten kündigen wollen, müssen aber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine längere Kündigungsfrist einhalten. Ohne Arbeitsvertrag gelten im Arbeitsrecht definierte Zeiträume.
Die Kündigung bedarf im Gegensatz zum Arbeitsvertrag der Schriftform – ohne Kündigungsschreiben ist sie unwirksam.
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag – Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nicht dieselbe Frist
Die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer beträgt vier Wochen. Dies gilt auch in den ersten beiden Arbeitsjahren für den Arbeitgeber. In der Probezeit, welche maximal sechs Monate dauern darf, gilt für beide Parteien eine Frist von zwei Wochen. Gesetzliche Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 2 BGB. Arbeitsverhältnis bestand bereits:
- zwei Jahre: ein Monat zum Ende des Kalendermonats
- fünf Jahre: zwei Monate zum Ende des Kalendermonats
- acht Jahre: drei Monate zum Ende des Kalendermonats
- zehn Jahre: vier Monate zum Ende des Kalendermonats
- zwölf Jahre: fünf Monate zum Ende des Kalendermonats
- 15 Jahre: sechs Monate zum Ende des Kalendermonats
- 20 Jahre: sieben Monate zum Ende des Kalendermonats
Bei solch langen Arbeitsverhältnissen sollte dann doch irgendwann über einen schriftlichen Vertrag nachgedacht werden. Insgesamt muss bei arbeitsrechtlichem Streit auch der Zeitraum nachgewiesen werden können. Gibt es einen Tarifvertrag, können zum Kündigen ggf. andere Fristen gelten.
Außerordentliche Kündigung ohne Vertrag
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag bei Teilzeit, Minijob und Vollzeit gleichermaßen.
Nun kann es aber sein, dass ein Arbeitsverhältnis durch einen triftigen Grund für beide Parteien untragbar wird und eine Kündigung zu schreiben ist.
Dies ist beispielsweise gegeben, wenn es zu einer schweren Verfehlung oder Pflichtverletzung gekommen ist.
Ohne Einhalten der gesetzlichen arbeitsrechtlichen Kündigungsfrist können Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber (ohne Vertrag) dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Geregelt ist dies in § 626 BGB. Dort heißt es im ersten Absatz:
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die schriftliche und fristlose Kündigung vom Arbeitsverhältnis muss dann aber innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der begründenden Tatsache erfolgen. Je nach Fall ist zuvor auch schriftlich abzumahnen.
Der Aufhebungsvertrag: Kündigen ohne Kündigungsfristen
Neben der außerordentlichen Kündigung gibt es noch einen Weg für ein Beenden des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist. Selbst ohne schriftlichen Vertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in einem Aufhebungsvertrag über ein vorzeitiges Ende verständigen. Ein Kündigen ist dann nicht notwendig.
Guten Tag,
Ich arbeite seit nunmehr 21 Jahren in einer Arztpraxis,
ich möchte nun das Arbeitsverhältnis kündigen, ich habe keinen Arbeitsvertrag, wie lange ist die Kündigungsfrist?
guten Abend,ich arbeite seit über 10 Jahren in der Bäckerei als Verkäuferin.Auf minijob Basis.Kolleginnen sind auf 70 % angemeldet .Alle ohne Arbeitsvertrag.Jetzt schließt die Bäckerei im Juli .Wir haben alle die Kündigung zum 30.6.23 bekommen und alle unterschrieben daß wir die Kündigung angenommen haben.
Wenn ich oder meine 70 % Kolleginnen nun vorher gehen wollen ist das wohl nicht möglich ,so die Chefin.
Ist das richtig?
Ich würde mich über eine informative Antwort freuen.
Gruß Andrea
arbeite seid 3 Jahren auf einen Minijob.ohne Vertrag.da der Laden irgendwann bald schließt.,weiß der Chef das ich nach etwas anderem umsehen.jetzt ist es so kann neue Stelle i. November anfangen.jetzt kommt Chef daher ich müsste die Kündigung von 4 Wochen einhalten.
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief am 15.07 aus. Ich habe (ca 1 Woche nach dem 15.07 ) meinen neuen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und versuche seid 2 Wochen mit jemandem auf meiner Arbeit zu sprechen, da ich Klärungsbedarf habe. Dies ist aber nicht möglich, da sich keiner zuständig fühlt und die zuständigen nicht zu erreichen sind. Ich habe meinen neuen befristeten Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben, darf ich dann überhaupt arbeiten? Wie lange habe ich eine Kündigungsfrist – da mir ja mein Vertrag zu spät zugeschickt wurde.
Danke
Nur in Deutschland kann ein Mensch ohne Arbeitsvertrag arbeiten.
Das passt doch.
Sklaverei pur.
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe vor 2 Wochen beim Bäcker im Verkauf angenomme ohne Arbeitsvertrag have jetzt gemerkt, daß es nichts für mich ist. Meine. Frage ist benötige ich eine Kündigung vom cheff um mich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden bin ja sozusagen noch in der brobezeit. Vielen Dank im voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,habe 2017 angefangen in der Spielhalle mit nem mündlichen arbeitsvertrag auf 450 euro Basis!vor 5 Wochen hielt mir mein chef eine mündliche Abmahnung und vor 2 Wochen habe ich wieder ne mündliche Abmahnung bekommen und mein chef hat mir gedroht das ich beim nächsten mal ne fristlose Kündigung bekomme!darf er mich fristlos kündigen nach 4.5 Jahren arbeit?
Hallo,
Habe eine Stelle als Minijobber in einer Pizzeria. Vertrag bestand mündlich. Der Chef möchte mich nun fristlos kündigen, da ich 15 min. zu spät zur Arbeit erschien, dies war aber vorher mit dem Juniorchef abgesprochen, schriftlich per Mobiltelefon. Es ist bisher zu keine, weiteren Fehlverhalten meinerseits gekommen. Ist dies rechtens ?
Liebe Grüße
Hallo,
befinde mich seit 8 Jahren in einem Arbeitsverhältnis bei einer Kommune und werde nach TVÖD entlohnt, habe aber keinen Arbeitsvertrag. Bei Einstellung habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Über eine Aufhebung der Befristung bzw. Neugestaltung eines unbefristeten Arbeitsvertrages wurde nie gesprochen. Wie gesagt, bin ich seit 8 Jahren im Dienst und möchte nun eine andere Stelle antreten. Welche Kündigungsfrist habe ich? Greift hier die gesetzliche Frist nach BGB (4 Wochen zu Monatsmitte oder Monatsende) oder spielt hier die Tarifgebundenheit nach TVÖD eine Rolle?
Hi,
ich warte seit fast einem Jahr nach Beendigung meiner Ausbildung und Weiterbeschäftigung als Fachkraft in meinem Ausbildungsbetrieb auf mein Ausbildungszeugnis und möchte kündigen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kam nicht zustande. Dann müsste ich ja doch in meiner Kündigung mein Ausbildungszeugnis und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern oder wäre es sinnvoller gleich zum Anwalt zu gehen, wenn meine Chefs mich ignorieren und auf Schreiben & persönliche Anfragen auch nicht verbindlich antworten?
Vielen Dank, ein verzweifelter Rechtsanwaltsfachangestellter in einem arroganten Anwaltsbüro
Hallo,
bin seit 13 Jahren in einem betrieb beschäftigt ,habe aber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Wielange ist meine Kündigungsfrist?
haben jetzt den Monat März, habe 6Tage Woche, wieviel Urlaub steht mir zu die mir unter anderem noch in meiner Kündigungsfrist zusteht?
Vielen Dank schonmal im vorraus,hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten!
Mit freundlichen Grüssen Vera S.
Guten Tag
Ich habe seit über 10 Jahren eine Haushaltshilfe, thailändischer Herkunft – 65 Jahre alt – beschäftigt, mit einem Monatspensum von ca 18 Stunden, im Stundenlohn von Fr.30.–, Krankheit, Ferien sind im Lohn enthalten – ohne Vertrag – diese Fakten sind in der Abrechnung erhalten. Wiederholt hatte ich die mangelnde Gründlichkeit zu beanstanden, sodass es letzte Woche zu einem Streit kam und sie mir mitteilte, sie würde lieber alleine im Hause arbeiten, ohne Kontrolle. Nun habe ich ihr per e-Mail mitgeteilt, dass ich auf die Putzarbeiten künftig verzichten wolle und ihr nur noch das Bügeln der Wäsche als Restarbeit, ca 6 Std im Monat überlassen wolle. Sie hat noch ca 4 andere Arbeitgeber und erhält von der Gemeinde Sozialleistungen, um ihr Existenzminimum zu gewährleisten. Sie ist seit 3 Jahren verwitwet. Menschlich verstanden wir uns eigentlich gut und ich möchte sie fair behandeln… Eigentlich handelt es sich ja nicht um eine vollständige Auflösung des Arbeitsverhältnisses, nur um eine Reduktion der Arbeitsstunden um 2/3, bin ich zur Einhaltung des ausfallenden Lohnes für ca 3 Monate verpflichtet? Besten Dank für Ihre Bemühungen und teilen Sie mir bitte die Gebühr für Ihre Auskunft vorher mit. Mit freundlichen Grüssen Julia L
Hallo Julia L-K,
unser Ratgeber bezieht sich auf die gesetzliche Lage in Deutschland. Zu den Bestimmungen in der Schweiz können wir keine Auskunft geben. Des Weiteren bieten wir keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der sich mit der schweizerischen Gesetzgebung auskennt.
Ihr Team von anwalt.org