Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist keine Seltenheit. Die einen Versicherungsnehmer wollen aus dem Vertrag aussteigen, weil er ihnen zu unrentabel geworden ist. Andere wiederum können sich die Versicherungsbeträge nicht mehr leisten oder brauchen das Ersparte vor dem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt.
Wer vorzeitig aussteigen will, muss die Kündigungsfrist zu seiner Lebensversicherung beachten. Welche Frist einzuhalten ist und was es noch zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ zur Kündigungsfrist bei der Lebensversicherung
Ich habe finanzielle Schwierigkeiten. Kann ich meine Lebensversicherung kündigen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Jedoch muss bei der Kündigung einer Lebensversicherung eine bestimmte Frist eingehalten werden.
Innerhalb welcher Kündigungsfrist muss die Lebensversicherung gekündigt werden?
Diese Frage lässt sich nicht so pauschal beantworten. Die Kündigungsfrist können Sie gewöhnlich Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Muss ich außer der Kündigungsfrist der Lebensversicherung noch etwas beachten, wenn ich den Vertrag beenden will?
Nein. Normalerweise genügt eine einfache schriftliche Kündigung. Was diese beinhalten sollte, lesen Sie hier.
Inhalt
Auch bei einer Lebensversicherung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden
Auch allgemein gültige Aussage darüber, welche Kündigungsfrist bei Ihrer Lebensversicherung eingehalten werden muss, ist nicht möglich. Normalerweise richtet sich diese Frist nach dem Turnus, in welchem der Versicherungsnehmer seine Beitragszahlungen leistet. Dies kann je nach Ausgestaltung des Vertrags monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich sein.
Häufig räumen die Versicherer Verbrauchern eine einmonatige Kündigungsfrist für ihre Lebensversicherung ein – jeweils zum Ende eines Zahlungsabschnitts. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen zur Lebensversicherung nach. Normalerweise sollte dort auch die Kündigungsfrist geregelt sein. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie auch bei Ihrem Versicherer direkt nachfragen.
Eine besondere Kündigungsfrist für eine fondgebundene Lebensversicherung gibt es nicht. Die Kündigung eines Versicherungsvertrags läuft immer ähnlich ab.
Inhalt und Form der Kündigung
Abgesehen von der Einhaltung der Kündigungsfrist zur Lebensversicherung sollten Sie beim Kündigungsschreiben einige Dinge beachten. Gewöhnlich reicht eine schriftliche Kündigung ohne Begründung vollkommen aus. Sie sollten jedoch folgende Punkte im Schreiben erwähnen:
- Name und Anschrift
- Versicherungsnummer
- gewünschter Kündigungstermin
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
- Bankverbindung für die Überweisung des Rückkaufswerts
Bedenken Sie, dass eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung immer mit finanziellen Einbußen einhergeht. Kosten werden nicht erstattet und Überschüsse sowie den Schlussbonus erhalten Sie auch nicht.
Wenn Sie nur einen vorübergehenden Engpass überbrücken wollen, gibt es günstigere Alternativen, als innerhalb der Kündigungsfrist Ihre Lebensversicherung endgültig abzustoßen, z. B. ein Aussetzen der Beitragszahlungen oder den Verkauf des Vertrags.