Kündigungsfrist einer Garage

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben, um den Mietvertrag für eine Garage zu kündigen.

Kündigung Garage Vorlage

Kündigung: Sie benötigen den zusätzlichen Garagenstellplatz nicht mehr?

Kündigungsfrist bei Garagen – Alle Fakten auf einen Blick

Garage kündigen? Beachten Sie die Kündigungsfristen!
Garage kündigen? Beachten Sie die Kündigungsfristen!

Auch Garagen, die schon seit längerer Zeit vermietet sind, haben eine Kündigungsfrist. Die jeweiligen Vertragsparteien können bis zu dem dritten Werktag eines Kalendermonats für den übernächst folgenden Monat kündigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Garage oder der Stellplatz nicht mit einem Wohnraum gemeinsam vermietet ist.

Ist meine Garage bzw. mein Stellplatz mitvermietet?

Eine Garage bzw. ein Stellplatz ist bei einem Wohnraum mitvermietet, wenn ein einheitlicher Mietvertrag in einem gemeinsamen Formular vorhanden und zur selben Zeit abgeschlossen worden ist. Zudem ist ein Autoabstellplatz zu einer Wohnung oder einem Haus zugehörig, wenn er sich auf demselben Grundstück befindet und ohne Bedenken dem zugeordnet werden kann.

Wird ein Stellplatz erst später mit in den Mietvertrag eingeschrieben, so ist der Stellplatz im Nachhinein mitvermietet worden. Aus diesem Grund kann der Vermieter eine Teilkündigung der Garage nur unter den Voraussetzungen des § 573 b BGB durchführen.

Habe ich eine separat vermietete Garage bzw. vermieteten Stellplatz?

Von einer separat vermieteten Garage ist auszugehen, wenn sich der Wohnraum und der Autostellplatz auf zwei verschiedenen Grundstücken befinden.

Wenn zwei getrennte Mietverträge vorliegen wird es rechtlich nicht angezweifelt, dass der Stellplatz nicht mitvermietet ist.

In dem Falle, dass beide Gebäude auf dem gleichen Grundstück stehen, aber dennoch eine Partei behauptet, dass es nicht dem Willen entspreche, dass ein gemeinsamer Mietvertrag vorliegt, so muss derjenige einen Beweis vorlegen.

Was darf ich in meiner Garage machen?

Was dürfen Sie vor der Kündigung in Ihrer Garage machen?
Was dürfen Sie vor der Kündigung in Ihrer Garage machen?

Wenn Sie eine Garage im Zusammenhang mit einer Wohnung besitzen, so können Sie darin garagenübliche Dinge tun, wie zum Beispiel Ihr Auto, Motorrad, Fahrrad o. Ä. abstellen.

Zudem können Sie auch kleine Reparaturen an Ihren Fahrzeugen durchführen.

Dennoch haben Sie auch Einschränkungen in Ihrer Garage:

  • Sie dürfen aus Ihrer Garage keine Reparaturwerkstatt im normalen Gebrauch bauen.
  • Sofern das Ein- oder Ausfahren Ihrer Garage zu laut ist und die Anwohner stört, so kann der Vermieter eine Zutrittssperre von 6:00 bis 22:00 ausstellen, wodurch aber in manchen Fällen eine Mietsenkung von bis zu 10% anfallen kann.
  • Eine Garage ist kein Wohnraum: Somit haben Sie kein Recht, in einer Garage zu wohnen. Aus diesem Grund gelten die Mietschutzvorschriften wie Kündigung und Kündigungsfristen für getrennt gemietete Garagen nicht.

Ihr Vermieter darf den Weg zu Ihrer Garage nicht versperren. Falls er dies doch tut und Ihnen ein Unfall durch Dritte entsteht, so muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.

Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Frist kann meine Garage gekündigt werden?

Wie oben genannt können Garagen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den übernächsten Monat gekündigt werden. Allerdings gilt dies nur, wenn die jeweilige Garage/der jeweilige Stellplatz separat von einer Wohnung gemietet sind.

Kündigung einer nicht mitvermieteten Garage

  • Die Kündigung einer vermieteten Garage richtet sich nach § 580a Abs. 1 BGB.
  • Für eine Garage liegt keine verlängerte Kündigungsfrist vor, da sie nicht als Wohnraum dient und angesehen wird.
  • Der Vertrag kann von jeder Partei ohne jeglichen Grund gekündigt werden.
  • Außerordentlich kann der Vertrag von jeder Partei fristlos gekündigt werden § 543 BGB. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht kann in formellen Mietverträgen nicht ausgeschlossen werden.
  • Falls es sich um zwei selbstständige Mietverträge handelt, so kann der Vermieter die Garage ohne Grund kündigen oder die Miete erhöhen.
  • Sinnvoll kann die Nutzung einer Vorlage zur Kündigung einer Garage sein.

Kündigung bei einer mitvermieteten Garage

  • Wenn die Garage bei einem Wohnraum mitvermietet ist, kann sie nicht ohne Grund gekündigt werden. Die Verträge bilden eine Einheit.
  • Liegt ein Mietverhältnis vor, kann die Garage nicht isoliert gekündigt werden. Die Garagenmiete kann auch nicht steigen.
  • Sollten Nebenräume vorhanden sein, welche in einem Mietverhältnis stehen, können diese nur gemäß § 573 b BGB isoliert gekündigt werden. Zudem kann der Vermieter die Kündigung nur aussprechen, wenn der Nebenraum als neuer Wohnraum zur Vermietung oder als Nebenraum genutzt wird.
  • Der Vermieter kann keine Teilkündigung aussprechen, wenn er den isoliert gekündigten Raum nicht als Wohnraum nutzt.
  • Bei einer mitvermieteten Garage kann man in einigen Härtefällen nicht gekündigt werden. Wenn ein Härtefall in Kraft tritt, kann der Mieter durch § 574 BGB einen Rechtsanspruch einlegen. Dennoch kann der Mieter nur solange in der Wohnung bleiben, bis der Härtefall nicht mehr besteht. Der mit wichtigste Härtegrund ist der, dass der Vermieter kein passendes Dach über dem Kopf mit zumutbaren Bedingungen findet. Des Weiteren gibt es eine ganze Sammlung an Härtefällen:
HärtefallBeispiel
SchwangerschaftDas Mietverhältnis ist auf befristete Zeit verlängert, wenn die Entbindung der Frau des Mieters unmittelbar bevorsteht.
PflegefallFalls eine Person Pflege braucht, wird sie als Pflegefall angesehen, falls diese Pflege und Versorgung von Angehörigen des Mieters nur dort stattfinden kann, so wird dies als Härtefall angesehen.
Schwerbehindert (auf unabsehbare Zeit verlängert)Falls eine Person die Wohnung mietet und schwerbehindert ist und einen gültigen Ausweis besitzt, so kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht auflösen.
AidserkrankungFalls ein Lebensgefährte des Mieters an Aids erkrankt, stellt dies einen Härtegrund dar, somit kann dem Mieter nicht gekündigt werden.
Doppelter Umzug (unbefristet verlängert)Falls der Mieter eine neue Wohnung gefunden hat, diese aber zum Räumungszeitpunkt noch nicht bewohnen kann, so hat er das Recht bis zum Einzugsdatum der neuen Wohnung in seinem alten Wohnraum bleiben. Ist der Mieter ein Senior der ins Altersheim ziehen möchte, doch dort kein Platz frei ist, so kann er auf unbefristete Zeit in seiner alten Wohnung bleiben.
ErkrankungDas Mietverhältnis ist auf bestimmte Zeit verlängert, sofern der Mieter medizinisch behandelt werden kann und Umzug zumutbar ist.
Psychische ErkrankungWenn sich der Mieter in einer psychisch nicht guten Fassung befindet, so wird das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit verlängert.

Achtung! Ob aber tatsächlich ein Härtefall vorliegt, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Garage kündigen: Muster zum Download

Garage kündigen: Mit unserem Muster geht das ganz einfach.
Garage kündigen: Mit unserem Muster geht das ganz einfach.

Grundsätzlich können Sie die Kündigung Ihrer Garage mit Vorlage oder auch ohne bewerkstelligen. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Außerdem muss das Mietobjekt genau bezeichnet werden. Welche Kündigungsfrist einzuhalten ist, können Sie dem Mietvertrag entnehmen. Sind dort dazu keine Informationen festgehalten, gelten die Angaben des BGB.

Da sich bei einem Fahrzeugstellplatz nicht um Wohnraum handelt, greift auch nicht das Wohnraumietrecht, welches dem Mieter eine besonders vorteilhafte Stellung einräumt. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist stattdessen der § 580a Abs. 1 BGB. Dort heißt es:

Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,

(1) wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;

(2) wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;

(3) wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs.

In den meisten Fällen sollte die Dreimonatsfrist aus Nummer drei gelten. Einen besonderen Mieterschutz gibt es nicht. Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, gibt es oftmals nicht die Möglichkeit, die Garage vorzeitig zu kündigen. Dies sollten Sie bei der Kündigung Ihrer Garage berücksichtigen.

Der Vertrag läuft dann in der Regel automatisch aus. Nur ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Mangels wäre eine Option, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.

Tipps: Für die Nutzung vom Muster zur Kündigung einer Garage

Tipps zur Kündigung der Garage
Tipps zur Kündigung der Garage

Um sich Unannehmlichkeiten bei der Kündigung der Garage mit unserem Muster zu ersparen, sollten Sie folgende Tipps befolgen:

Prüfen Sie, ob es sich um einen separaten Mietvertrag handelt. Eine Teilkündigung beim gemeinsamen Mietvertrag von Wohnung und Stellplatz ist meist nicht vorgesehen.

Wird die Wohnung mit entsprechender Kündigungsfrist gekündigt, erlischt gleichzeitig das Nutzungsrecht für die Garage. Prüfen Sie beim separaten Vertrag, welche Kündigungsfristen vereinbart worden sind.

Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben. Dadurch haben Sie einen Nachweis darüber, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Stichtag ist jeweils der dritte Werktag eines Monats. Erhält der Vermieter Ihre Kündigung später, verschiebt sich das Mietzeitende um einen Monat nach hinten. Samstage gelten als Werktage.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

9 Gedanken zu „Kündigungsfrist einer Garage

  1. Heike K.

    Hallo
    Hallo wir haben das Problem das wir seit mehr als17 Jahren in einem Haus wohnen das auf dem Grundstück 2sehr große Garagen stehen .Eine davon wurde vor kurzem von meiner Vermieterin verkauft von dem neuen Besitzer als Werkstatt umgebaut .Der Bauschutt steht seit 2 Jahren in einem großen Baueimer vor der Türe da er es vor dem Kauf gemietet hatte. Die andere Seite der Garage ist vermietet ,der Mieter hat dort eine Werkstatt eingerichtet für alle Arten von Schweiß und Metall arbeiten ,seine Freunde und Kunden parken uns in 2.reihe ständig ein und er arbeitet bei offener Tür zu jeder Zeit fast täglich. Zudem befährt er das Grundstück ungebremst und arbeitet dort auch an Feitagen wie heute.Zu unserm leitwesen erleitern der Mieter und seine Kunden sich in unserem angrenzenden Garten deren Zugan wir nun zu machen möchten ,dürfen wir das ?und muss ich den ständigen Parteienverkerk dulden und den Lärm ?

  2. Franz

    Hallo,
    ich habe einen Stellplatz in einer Tiefgarage seit über18 Jahren gemietet.Jetzt wurde mir gekündigt mit der im Vertrf vereinbvarten Frist von einem Monat zum Monatsende.
    Ist dies gesetzlich zulässig ?

    1. Uschi

      leider ja wenn im Mietvertrag eine Monatliche Kündigung steht, ansonsten erst nach drei Monaten . prüfe also deinen Mietvertrag

  3. Martin

    Ich habe unsere Zweitgarage, die ich Jahre nach der Wohnung angemietet habe, zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Das ist Ende September ( 2 Monate zum Quartalsende), also in etwas mehr als 4 Monaten. Die Garage steht seitdem leer, weil das betreffende Auto verkauft und unmittelbar übergeben wurde. Frage: Ändert eine nachträgliche Mitteilung über den Leerstand etwas (fristlos), zumal bei uns ein extremes Parkplatzproblem herrscht.

    18.5.2022

    1. Gi

      Der Tiefgarageparkplatz der Mieterin wurde mir weiter vermietet, ich habe die Kündigung per einschreiben am 22.06.22 verschickt. Was passiert wenn sie die Kündigung nicht abholt?

  4. Nicole

    Guten morgen
    Meine Vermieterin kündigt mir meine Garage ohne Vorwarnung zum 1.5. In der Kündigung stand das meine Garage so vermüllt ist, dass sich angeblich dort Tiere sammeln würden, weil das Tor nicht mehr zu ginge. Und ich schon 2 Monte keine Miete gezahlt habe. ( Für Februar und März hat sie mein Lohn auf meinem er Zustimmung einbehalten, damit die erste hälter der Miete schon mal gezahlt ist. Die arge lässt sich gerne etwas Zeit.)
    (5 Jahre habe ich jetzt auch als Hausmeisterin für meine Vermieterin gearbeitet). Bei uns gibt es keine Keller Räume, also hatte ich mir eine Garage angemietet in der unsere 5 Fahrräder, Weihnachtsdeko, kinderspielsachen und- Fahrzeuge und Werkzeug dort unter zu bringen. Leider kam meine Mutter letztes Jahr im Juni in ein Pflegeheim für Demenz kranke, was so plötzlich passiert ist das keiner mit so etwas gerechnet hat. Die Wohnung musste leer geräumt werden und noch viele Gänge mit den Ämtern musste geklärt werden. Da werder mein Bruder noch ich einen Führerschein haben musste ich die Sachen erstmal in die Garage um jemanden mit PKW zu beschaffen, der mir diese zur Mülldeponie bringt. Wir haben es ordentlich in die Garage gestellt so das es erstmal passt, nach Weihnachten kam dann noch die deko hinzu. Ich habe natürlich jetzt nicht alles so gestellt, dass man die Garage wie normal begehen konnte, weil ich zwischen dem ganzen hin und her mal nicht die Garage immer so aufzuräumen wie es sonst immer der Fall ist. Drei Tage vor der kündigung war mein Sohn an der Garage und hat wohl den Eimer mit spezial Kleber für Fußböden einfach so stehen lassen und das Tor nur abgelehnt. Das zum Thema man würde das Tor nicht zubekommen. Den Mann meiner Vermieterin hindert auch ein Tor was geschlossen ist nicht daran einfach so in die Garage zu schauen( sie besitzen von jeder Wohnung und Garage immer eien Schlüssel, was sie bei Mietern immer verneinen. Doch als meine Mutter in die Wohnung zog haben wir ihre Schlösser wie auch unseres ausgetauscht. Als ich die Wohnung meiner Mutter gekündigt habe, hat die Vermieterin ohne mein Wissen wohl versucht in die Wohnung zu kommen und wurde auch gleich pampig als ich sie noch dabei gesehen hatte.) In meiner Garage stehen weder irgendwelche Sachen die Tiere anlocken noch ist sie so voll mit Müll das man nicht mehr rein kommt. Einzig und allein, weil es etwas an Zeit fehlte wurden die Sachen nicht ganz bis nach hinter eingeräumt sondern erstmal vorne abgestellt. Was sich jetzt auch wieder geändert hätte( ich räume meine Garage genau so oft auf wie meine Wohnung. Kann sie die jetzt einfach so kündigen?
    Wohin soll ich dann mit den Fahrrädern, wir dürfen weder den Hof benutzen noch dürfen Fahrräder an den dafür eingestellte Fahrradständer abgestellt werden. Was Diebe auch zum klauen animieren würde das sie einfach so im freien stehen nur mit einem Schloss. Auch da würde sie wieder einen Grund finden weil es nicht schön aussehen würde.
    Was kann ich da tun. Ich kann und will das alles doch nicht einfach auf den Müll schmeißen. Mein Geld!!!
    Ich würde mich freuen eine Antwort von ihnen zu bekommen, da ich wirklich nicht mehr weiter weiß. Und meine arbeitsmaschinen und Werkzeuge, dass passt nicht noch mit in die Wohnung.
    Mfg
    N.

    P. S. Die Wohnung und Garage haben 2 verschiedene Mietverträge

  5. Harald

    Hallo, meine mündlich gemietete Garagen ist nicht mit Wohnraum verbunden. Seit Juli letzten Jahr lebe ich in Bulgarien und war Corona bedingt nicht in der Lage die Garage zu räumen und zum Auswanderung s Zeitpunkt zu kündigen. Erst letzte Woche konnte ich eine bezahlbare Spedition finden ( bin Rentner) und konnte die Garage räumen. Den Dezember habe ich noch bezahlt, da noch gesäubert wird. Nun weigert sich die Vermieterin die per Email zugesendete Küündigung anzuerkennen da es Schriftlich aus Bulgarien per Post sehr schwierig ist. Was sagen Sie in so einem Fall. Den Nutzen kann ich ja die Garage nicht. Mit freundlichen Grüßen

  6. Anna

    Unser VM will uns eine von 2 Garagen kündigen, wir haben einen Vertrag für die Wohnung, einen für die beiden Garagen UND 2 Stellplätze. Beide gehören zur Wohnung 8, die wir bewohnen.
    Wüsster zu gerne, ob das geht…
    Nett gibt dazu nix her.

  7. Elisabeth

    Wer weiß denn vorher , dass er die Garage MIT Wohnung Vertrag gemeinsam abschließen sollte. Unser Vermieter hat das auch nicht angeboten. Ändert endlich mal die Gesetze vom sozialen Standpunkt aus.. Alleinstehende, alte und kranke Menschen sind immer benachteiligt. !!!!!

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