Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur Kfz-Versicherung Kündigungsfrist zusammengetragen.
Kündigung Kfz-Versicherung Vorlage
Mit dieser Kfz-Versicherung Kündigung Muster Vorlage zum Ausfüllen, erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges Kfz-Versicherung Kündigungsschreiben:
Wechselwunsch oder Fahrzeug ade: So kommen Sie aus der Kfz-Versicherung
Inhalt
Kfz-Versicherung: Welche Kündigungsfrist müssen Sie einhalten?
Vielen Deutschen ist Sicherheit ganz besonders wichtig. Um diese zu gewährleisten, setzen sie auf Versicherungen. Laut Angaben des Bundes der Versicherten besaß der durchschnittliche Deutsche im Jahr 2017 sechs Versicherungsverträge und gab etwa 2.200 Euro im Jahr für den Schutz aus.
Um diese oft hohen Kosten zu senken, bietet sich oftmals ein Wechsel zu einem günstigeren Versicherer an. Hierbei müssen jedoch bestimmte Kündigungsfristen für die jeweiligen Versicherungen beachtet werden.
Dies trifft auch auf die Kfz-Versicherung zu. Welche Kündigungsfrist ist hierbei einzuhalten? Bestehen Unterschiede zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung? Was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Welche Arten der Kfz-Versicherung gibt es?
Bevor wir uns mit der bei einer Kfz-Versicherung einzuhaltenden Kündigungsfrist beschäftigen, ist es nötig, sich zunächst mit dieser Art der Versicherung an sich auseinanderzusetzen. Grundsätzlich gibt es nämlich drei unterschiedliche Formen von Versicherungen fürs Auto, die sich in ihrem Leistungsumfang stark voneinander unterscheiden:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine sogenannte Pflichtversicherung. Jedes Auto muss über eine solche Versicherung verfügen, ansonsten wird es nicht zugelassen. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden, die ein Fahrzeugführer mit seinem Kfz einer anderen Person zufügt.
- Kaskoversicherungen: Diese Versicherungen springen, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, auch dann ein, wenn das eigene Auto beschädigt wurde. Es werden zwei Formen der Kaskoversicherung unterschieden.
- Teilkasko: Diese Art der Kaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Hierzu gehören etwa Beschädigungen, die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind. Auch bei Kurzschluss- oder Elementarschäden (etwa durch Hagel oder Überschwemmung) springt die Teilkasko ein.
- Vollkasko: Die Vollkasko umfasst sämtliche Leistungen der Teilkasko und weitet diese noch aus. Sie zahlt etwa auch für Schäden an Ihrem Auto, die Sie selbst verursacht haben. Auch Vandalismusschäden sind in der Regel abgesichert.
Kfz-Haftpflicht: Zu berücksichtigende Kündigungsfrist
Wie bereits erwähnt, ist die Kfz-Haftpflicht die wichtigste Versicherung für Fahrzeugbesitzer. Ohne diese darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Auf dem Versicherungsmarkt bieten Unmengen von Versicherern ihre Produkte an. Diese unterscheiden sich oftmals stark – sowohl im Preis als auch im Leistungsumfang.
Möchten Sie zu einem günstigeren Versicherer oder einem Anbieter wechseln, der Ihnen zusätzliche Leistungen zusichert, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag für die Kfz-Versicherung kündigen. Eine Kündigungsfrist ist hierbei jedoch zu beachten.
Doch wie lang fällt die Frist, um die Kfz-Versicherung zu kündigen, genau aus? Hierbei ist zwischen zwei unterschiedlichen Fällen zu unterscheiden: Zum einen ist eine ordentliche, zum anderen eine außerordentliche Kündigung – auch Sonderkündigung genannt – möglich. Auf die jeweilige Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung gehen wir im Folgenden näher ein.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, etwa um zu sparen? Dann sollten Sie neben der für die Kündigung der Autoversicherung angesetzten Frist auf Folgendes achten: Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nur dann, wenn Sie bereits einen neuen Versicherer gefunden haben. Vergessen Sie nicht, dass ein Auto ohne gültigen Haftpflichtschutz nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung: Diese Frist gilt
Für eine sogenannte ordentliche Kündigung ist kein spezieller Grund nötig. Dafür müssen Versicherungsnehmer aber auch bei einer Kfz-Versicherung eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Bei vielen Arten von Versicherungen, etwa bei einer privaten Haftpflichtversicherung, beträgt diese Frist drei Monate.
Die für eine Kfz-Versicherung gültige Kündigungsfrist liegt hingegen nur bei einem Monat. Möchten Sie allerdings Ihren Vertrag ordentlich kündigen, um etwa zu einem anderen Versicherer zu wechseln und dadurch bares Geld zu sparen, ist ein wichtiger Punkt zu beachten.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, hängt die Frist vom Ende des Versicherungsjahres ab. Dieses läuft immer bis zum 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist bei der Autoversicherung bei einem Monat liegt, muss das Schreiben über die Kündigung spätestens bis zum Stichtag am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Um zu belegen, dass Sie die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung eingehalten haben, sollten Sie Ihr Schreiben unbedingt als Einschreiben verschicken. Nur so erhalten Sie einen Nachweis darüber, wann der Brief tatsächlich beim Versicherer einging. Sie sollten die Versicherung außerdem dazu auffordern, Ihnen eine Bestätigung über die Kündigung zukommen zu lassen.
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Welche Frist ist zu beachten?
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dieses können Versicherungsnehmer unter gewissen Umständen vornehmen.
Doch auch bei einer außerordentlichen Auflösung des Vertrages über die Kfz-Versicherung ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Doch wann dürfen Sie kündigen? Auch in diesem Fall beträgt die für eine Autoversicherung gültige Kündigungsfrist einen Monat. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung müssen Kunden jedoch nicht auf das Ende des Versicherungsjahres warten.
Unter Einhaltung der für eine Kfz-Versicherung gültigen Kündigungsfrist von einem Monat ist das Kündigen des Vertrages unter folgenden Umständen auch an allen anderen Zeitpunkten im Versicherungsjahr möglich:
- Wenn Sie einen Fahrzeugwechsel durchführen, also Ihr altes Auto abmelden und dafür ein neues zulassen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Nachdem eine Schadensregulierung abgelehnt bzw. abgeschlossen wurde, können Sie außerordentlich kündigen.
- Unter Berücksichtigung der für eine Kfz-Versicherung gültigen Kündigungsfrist zählt eine Beitragserhöhung, die nicht mit einer Verbesserung der Leistungen einhergeht, zu den Gründen für eine Sonderkündigung.
Gibt es eine andere Kündigungsfrist für die Kaskoversicherung?
Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob die Kündigungsfrist für die Vollkasko oder die Teilkasko sich von der für die Kfz-Haftpflicht unterscheidet. Grundsätzlich lässt sich Folgendes sagen, wenn Sie kündigen möchten: Die Frist für die Kündigung einer Kfz-Versicherung, egal ob Haftpflicht oder Kasko, unterscheidet sich nicht. Und auch beim Kfz-Versicherungswechsel ist eine Frist von einem Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres zu beachten.