Sind Sie Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung und interessieren sich für eine Kündigung in Bezug auf diese kapitalbildende Lebensversicherung? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorher über die Vorteile und Nachteile einer Kündigung dieser Geldanlage im Klaren sind. Dieser Ratgeber soll Ihnen dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen, die für Sie persönlich die richtige ist.
Inhalt
Wie können Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung kündigen?
Wie Sie auch unter dem Punkt Lebensversicherung kündigen im Allgemeinen nachlesen können, ist eine Kündigung der Lebensversicherung – egal welcher Art – in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.
Möchten Sie dennoch dabei bleiben, für Ihre Kapitallebensversicherung die Kündigung einzureichen, dann sollten Sie definitiv die Kündigungsfristen beachten. Diese fallen unterschiedlich aus und hängen vor allem davon ab, in welchen Abständen Sie Ihre Beiträge zahlen.
Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich der Fall sein. Daraus errechnet sich dann auch die Kündigungsfrist. In der Regel beträgt sie einen Monat.
Der Rückkaufswert ist das Geld, welches die Kunden vom Versicherer ausgezahlt bekommen, wenn sie früher als geplant kündigen. Dabei steht dieser Rückkaufswert in seiner Höhe schon fest, weil er bereits bei Vertragsabschluss im Versicherungsvertrag vermerkt wurde.
Nichtsdestotrotz sinkt die Höhe des Rückkaufswertes, je eher Sie die Kapitallebensversicherung vor dem eigentlichen Ende kündigen. Begründet wird dieser Fakt durch den Lebensversicherer damit, dass dieser mit mehr Prämien vom Versicherungsnehmer gerechnet hat. Haben Sie als Versicherter also über einen langen Zeitraum in Ihre kapitalbildende Lebensversicherung eingezahlt, steigt die Summe des Rückkaufwertes parallel zu der Zeit, in der Sie eingezahlt haben.
Daraus ergibt sich, dass eine frühzeitige Kündigung von Lebensversicherungen – hier speziell von Kapitallebensversicherungen – in den meisten Fällen im Großen und Ganzen eine sehr geringe Rendite abwirft.
Die ersten Jahre einer Kapitallebensversicherung rentieren sich normalerweise niemals so stark, wie die späteren Jahre, wenn die Versicherung länger läuft. Das liegt unter anderem daran, dass eine nicht geringe Summe an Gebühren vom Rückkaufswert abgezogen wird.
Im Regelfall ist ein Verlust hier unvermeidbar, weil der Rückkaufswert nicht so hoch sein wird, wie die Versicherungsprämien, die Sie bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits in Ihre Kapitallebensversicherung eingezahlt haben.
Da der Rückkaufswert in seiner Höhe von vielen Dingen beeinflusst wird, sollten Sie hier besser einen Experten um Hilfe bitten, der Ihnen sagen kann, inwieweit es sich lohnt, Ihre Kapitallebensversicherung frühzeitig zu kündigen. Generell sollten Sie aber mit einem finanziellen Verlust rechnen, da eine vorzeitige Kündigung der Kapitallebensversicherung nahezu niemals ertragreich ist.
Unter Umständen ist es auch möglich, die Laufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung zu verkürzen. Das kann Ihnen eventuell einen finanziellen Gewinn bringen, weil somit keine vorzeitige Kündigung besteht, sondern die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung zwar früher als gedacht, aber doch in gewisser Weise regulär beendet ist. Kündigen Sie stattdessen vorzeitig, fallen meist zusätzliche Gebühren beim Versicherer für Sie an.
Verkürzen Sie die Laufzeit von Lebensversicherungen, können Sie in diesem Zuge auch anschließend beim Versicherer beantragen, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen möchten. So können Sie Ihre Kapitallebensversicherung zu Ende laufen lassen, ohne dass Sie diese kündigen müssen. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, während der verkürzten Laufzeit noch Ihre Versicherungsprämien einzuzahlen.
Welche Alternativen gibt es für eine Kündigung der Kapitallebensversicherung?
Manchmal lohnt es sich mehr, wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung verkaufen statt sie direkt zu kündigen. Oftmals ist auch eine Beleihung der Lebensversicherung möglich. Egal, für was Sie sich entscheiden: Unterschiedliche Angebote und Meinungen einzuholen, ist immer ratsam und hilfreich. Wissen Sie zum Beispiel schon genau, dass Sie über einen längeren Zeitraum Geld brauchen werden, dann scheint ein Verkauf Ihrer Kapitallebensversicherung am vernünftigsten.
Bevorzugen Sie es, Ihre Kapitallebensversicherung zu beleihen, dann ist dies erst einmal nicht ganz so endgültig, wie ein Verkauf oder eine Kündigung. Suchen Sie also zunächst etwas Vorrübergehendes, um einen eventuellen Engpass in der Zahlung von Versicherungsprämien zu überbrücken, scheint eine Beleihung Ihrer Lebensversicherung für Sie passend. Zu verstehen ist diese hierbei in gewisser Weise als Darlehen, wobei Ihre Kapitallebensversicherung Ihre Sicherheit darstellt.
Haben Sie als Versicherungsnehmer bereits von Ihrem „Umtauschrecht“ Gebrauch gemacht, das heißt, Sie haben bereits eine Umwandlung Ihrer ehemaligen Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung vollzogen, dann steht es Ihnen trotzdem frei, Ihre Kapitallebensversicherung für eine gewisse Zeit prämienfrei zu führen. Jedoch besitzen Sie in dieser Zeitspanne keine Absicherung im Todesfall und auch die Altersvorsorge setzt in diesem Zeitrahmen aus.
Was passiert, wenn Ihnen plötzlich der Versicherer Ihre Lebensversicherung kündigt?
In Einzelfällen kann es auch dazu kommen, dass der Versicherer die Kapitallebensversicherung kündigt. In begründeten Fällen kann auch das passieren. Die gesetzliche Basis bildet hierfür wiederum das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – konkret der § 166 zur Kündigung des Versicherers. Dieser Paragraph besagt Folgendes:
(1) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, wandelt sich mit der Kündigung die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung um. Auf die Umwandlung ist § 165 anzuwenden.
(2) Im Fall des § 38 Abs. 2 ist der Versicherer zu der Leistung verpflichtet, die er erbringen müsste, wenn sich mit dem Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt hätte.
(3) Bei der Bestimmung einer Zahlungsfrist nach § 38 Abs. 1 hat der Versicherer auf die eintretende Umwandlung der Versicherung hinzuweisen.
(4) Bei einer Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen worden ist, hat der Versicherer die versicherte Person über die Bestimmung der Zahlungsfrist nach § 38 Abs. 1 und die eintretende Umwandlung der Versicherung in Textform zu informieren und ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuräumen.
Wie Sie diesem Paragraphen entnehmen können, wird nach der Kündigung der Kapitallebensversicherung durch den Versicherer die Lebensversicherung in eine Variante ohne Prämienzahlungen umgewandelt.
Wie Sie sich letztendlich entscheiden, was mit vorhandenen Lebensversicherungen oder anderen Versicherungen geschehen soll, wenn diese Ihnen nicht mehr den gewünschten Nutzen bringen, liegt selbstverständlich in Ihrem persönlichen Ermessen und variiert je nachdem, welche Umstände auf Ihren persönlichen Fall zutreffen.