Bei der GEZ kündigen: So gelingt die Kündigung der Rundfunkgebühren

Sie möchten Ihre Rundfunkbeiträge kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage sowie alle Infos zur einzuhaltenden Frist bei der GEZ-Kündigung zusammengetragen.

Kündigung der GEZ: Vorlage zum Ausfüllen

Wenn Sie bei der GEZ kündigen möchten, ist diese Vorlage besonders hilfreich. Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, erhalten Sie schnell und einfach ein fertiges Kündigungsschreiben:

GEZ-Gebühren kündigen: Was sollten Sie dabei beachten?

FAQ: GEZ-Kündigung

Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung vom Rundfunkbeitrag?

Unter anderem können Sie die GEZ-Gebühren kündigen, wenn Sie in eine Wohnung umgezogen sind, für die bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn Sie ins Ausland gezogen sind oder wenn Sie Ihre Zweitwohnung aufgeben. Sollte der Beitragszahler verstorben sein und seine Wohnung wird daraufhin aufgelöst, können Sie ebenfalls eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag vornehmen.

Müssen Sie eine bestimmte Frist einhalten, wenn Sie bei der GEZ kündigen möchten?

Grundsätzlich können Sie zu jedem Zeitpunkt bei der GEZ kündigen. Eine spezielle Kündigungsfrist gibt es demzufolge nicht. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Kündigung der Rundfunkgebühren erst im darauffolgenden Monat wirksam wird.

Gibt es für die GEZ-Kündigung ein Musterschreiben?

Ja, an dieser Stelle finden Sie eine kostenlose Vorlage für die Kündigung bei der GEZ, die Sie nur noch mit Ihren persönlichen Angaben versehen müssen.

Abmeldung der GEZ: Existiert eine Kündigungsfrist?

Wann können Sie bei der GEZ kündigen, um sich das Geld für den Rundfunkbeitrag zu sparen?
Wann können Sie bei der GEZ kündigen, um sich das Geld für den Rundfunkbeitrag zu sparen?

Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, müssen in Deutschland bereits seit 1976 die sogenannten Rundfunkgebühren gezahlt werden. Bis zum Jahr 2012 übernahm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) diese Aufgabe. Zum 1. Januar 2013 wurde sie umbenannt und trägt seitdem den Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Da sich der Begriff „GEZ“ jedoch umgangssprachlich etabliert hat, bleiben auch wir in diesem Ratgeber dabei.

Eine weitere Änderung, die mit der Umbenennung einherging, ist die folgende: Zuvor wurde nur dann eine GEZ-Gebühr fällig, wenn ein Radio oder ein Fernseher vorhanden war. Der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (Stand: 2021) wird allerdings von jedem Haushalt verlangt; unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob diese einen Computer oder ein Radio besitzen.

210 Euro im Jahr zahlt also jeder deutsche Haushalt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unter gewissen Umständen besteht jedoch die Möglichkeit, bei der GEZ zu kündigen bzw. sich von der Beitragszahlung freistellen zu lassen. Dabei gilt im Übrigen keine spezielle Kündigungsfrist. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Abmeldung erst im darauffolgenden Monat wirksam wird. Dazu ein Beispiel:

  • Sie beschließen am 30. Juli, den Rundfunkbeitrag zu kündigen.
  • Das entsprechende Schreiben erreicht die GEZ am 2. August.
  • Ab dem 1. September müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.

Wichtig: Sie können nur dann bei der GEZ kündigen, wenn Sie einen anerkannten Grund für die Abmeldung Ihrer Wohnung vorweisen können. Ansonsten kommen Sie um die Zahlung der Rundfunkgebühren nicht herum.

Bei der GEZ kündigen: Welche Gründe werden akzeptiert?

Im Allgemeinen gibt es zwei Hauptgründe, die es Ihnen laut dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erlauben, die GEZ-Gebühren zu kündigen:

  1. Sie sind umgezogen.
  2. Der Beitragszahler ist verstorben.

Anschließend gehen wir auf jeden dieser Kündigungsgründe genauer ein und erklären, worauf Sie im Besonderen achten sollten, wenn Sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden bzw. freistellen lassen möchten.

GEZ-Gebühren kündigen: Bei einem Umzug gibt es viele Optionen

Sind Sie umgezogen und möchten daher bei der GEZ kündigen, spielt es eine wichtige Rolle, wo Sie daraufhin wohnen werden. Haben Sie zuvor allein gelebt und tun das auch nun, können Sie sich schließlich nicht einfach von den Gebühren freistellen lassen. Vielmehr müssen Sie Ihre Wohnung dann nicht abmelden, sondern lediglich ummelden.

GEZ kündigen: Wegen einem Umzug ist dies z. B. möglich, wenn Sie zu Ihrem Partner ziehen, der bereits Rundfunkbeiträge zahlt.
GEZ kündigen: Wegen einem Umzug ist dies z. B. möglich, wenn Sie zu Ihrem Partner ziehen, der bereits Rundfunkbeiträge zahlt.

Im Falle einer gewünschten Abmeldung aufgrund eines Umzugs muss einer der folgenden Gründe vorliegen, damit der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Ihre GEZ-Kündigung akzeptiert:

  • Sie sind bei einer Person eingezogen, die bereits Rundfunkgebühren zahlt.
  • Sie besitzen mehrere Wohnungen und geben eine davon vollständig auf.
  • Sie sind in eine Wohnung gezogen, für die Ihr Arbeitgeber die Rundfunkbeiträge übernimmt.
  • Sie sind dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung gezogen und werden dort vollstationär gepflegt bzw. betreut.
  • Sie sind in ein Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft gezogen (z. B. in ein Internat, ein Asylbewerberheimen, ein Hospiz, eine Justizvollzugsanstalt oder eine Kaserne).
  • Sie sind permanent ins Ausland gezogen.

Unabhängig davon, welcher der genannten Punkte zutrifft, ist es stets empfehlenswert, eine Kopie der Meldebescheinigung oder einen anderweitigen Nachweis beizulegen, wenn Sie bei der GEZ kündigen. Ziehen Sie in eine Wohnung, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden, sollten Sie auch die 9-stellige Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) nennen. Diese finden Sie entweder auf der Anmeldebestätigung Ihrer ehemaligen Wohnung, auf der Zahlungsaufforderung oder auf Ihren Kontoauszügen.

GEZ: Wohnung abmelden wegen einem Todesfall

Ein weiterer Grund, um bei der GEZ zu kündigen, ist ein Todesfall. Sollte einer Ihrer Angehörigen versterben, müssen Sie sich als Hinterbliebener darum kümmern, dass die Wohnung des Verstorbenen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abgemeldet wird. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Ihr Angehöriger allein lebte und die Wohnung aufgrund seines Todes aufgelöst wird.

Lebt ein anderer Hinterbliebener danach weiterhin in der Wohnung, muss sie wiederum nicht abgemeldet, sondern lediglich auf seinen Namen umgemeldet werden. Wird die Wohnung künftig nicht mehr bewohnt, kann man die GEZ-Gebühren kündigen, indem man dem entsprechenden Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beifügt. Diese fungiert dann als Abmeldenachweis.

Vergessen Sie, bei der GEZ zu kündigen, obwohl ein Sterbefall vorliegt und die Wohnung daraufhin aufgelöst wird, werden dennoch weiter Gebühren vom Konto des Verstorbenen abgebucht, sofern ein Lastschrifteinzug vereinbart war. Daher sollten Sie in jedem Fall daran denken, die Wohnung von der Zahlung der Rundfunkbeiträge abzumelden.

Rundfunkgebühren kündigen: So gehen Sie vor

Sie möchten per Post bei der GEZ kündigen? Die Adresse finden Sie hier.
Sie möchten per Post bei der GEZ kündigen? Die Adresse finden Sie hier.

Wenn Sie eine GEZ-Kündigung anstreben, braucht es dafür erst einmal ein entsprechendes Kündigungsschreiben. Ein solches sollte die folgenden Angaben aufweisen:

  • Ihren Namen
  • Adresse der Wohnung, die Sie abmelden möchten
  • Datum, zu dem Sie die GEZ-Gebühren kündigen möchten
  • Grund für die Abmeldung

Benötigte Nachweise, wie z. B. eine Kopie der Meldebescheinigung, können Sie einfach zusammen mit dem Schreiben an die GEZ senden. Die Adresse für die Kündigung lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Am besten nutzen Sie den Versand per Einschreiben oder schicken die GEZ-Kündigung inklusive der entsprechenden Nachweise per Fax an die 01806 999 555 01, um auf der sicheren Seite zu sein. Haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice telefonisch unter 01806 999 555 10.

Interessant: Sie können den Rundfunkbeitrag zwar nicht per E-Mail oder Telefon kündigen, dafür haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Online-Formular auf der Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices für die Abmeldung zu nutzen. Nachdem Sie den jeweiligen Grund für Ihre GEZ-Kündigung ausgewählt haben, können Sie benötigte Nachweise einfach als Dateianhang hochladen und das Formular anschließend abschicken.

Teilweise ist eine Unterschrift Ihrerseits notwendig, wenn Sie bei der GEZ kündigen möchten. In dem Fall können Sie sich das ausgefüllte Formular ausdrucken, es unterschreiben und dann per Post an die oben genannte Adresse senden.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

35 Gedanken zu „Bei der GEZ kündigen: So gelingt die Kündigung der Rundfunkgebühren

  1. dieter

    finde es eine frecheit habe mich abgemelde und wohne bei meine schweter sie bezahlt grz und ich soll jetzt für 7 jahre nachbezahlen ist das nicht ein frech heit einer bezahlt der andere auch noch nö danke bin ja abgemelde bei ghz wirt man dann einfach von dem wieder angemelde

  2. F.

    Hallo sehr geehrte Damen und Herren
    Ich kündige es. Rundufunkbeitrag,

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo,

      bitte beachten Sie, dass wir nicht den Anbieter repräsentieren. Eine Kündigung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. dieter

    ich habe meine runfungebür abgemelde und jetzt bekomme ich eine auffoderung zu bezahlen da ich im haus von meine schweter wohne sie bezahld schon gebüren dann brauche ich keine zu bezahlen mehr habe mich seit dem 1.1 2020 abgemelde weill schon frau stanitz bezahlt ard und zdf bezahlt

    wie so soll ich runfung gebüren bezahlen wenn meine schwester schon bezahlt unter lassen sie die forderrung von ihnen

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo,

      bitte beachten Sie, dass wir nicht den Anbieter repräsentieren. Eine Kündigung ist an dieser Stelle nicht möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Jens

    Seit Anfang 2020 also seit der Pandemie bin ich schockiert über ich die permanente Hetz- und Desinformationskampagnen, das Verschweigen von wirklich wichtigen Informationen, das Framing und Bloßstellen von andersdenkenen Leuten und die niemals kritische aber dafür stets regierungskonforme Berichterstattung.

    Zusätzlich kommt diese Gier nach immer mehr Geld und man bekommt dafür immer schlechterem Service.

    Und dann diese ganzen Skandale bei denen aufgedeckt wurde wie die Zwangseinnahmen verprasst werden, die Dunkelziffer ist gewaltig höher.

    Es ist überfällig dass diese zwangsfinanzierte Propaganda Selbstbedienungsmaschinerie endgültig abgeschafft wird.

    Verschlüsselt euer Programm und lasst diejenigen die eure Hetze sehen wollen auch dafür bezahlen. dann würde der Staatsfunk sein Konzept überarbeiten da bin ich sicher.

  5. Sascha

    Ich finde es eine Frechheit das ich mit meiner Frau mir der ich zusammen wohne beide eine Rechnung bekommen. Und wir das telefonisch wie auch schriftlich abgeklärt haben das nur einer eine Rechnung bekommt, das wurde nicht eingehalten und bekommen immer noch zwei Rechnungen, das sehen wir nicht mehr ein diese Rechnung zu bezahlen genau diesen Grund werden wir die Kündigung schreibe und abschicken.

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