Fitness First kündigen: Welche Vorschriften dabei gelten?

Vorlage für die Kündigung bei Fitness First

Sie wollen nicht länger Mitglied bei Fitness First sein? Eine Kündigung mithilfe unserer Vorlage zu erstellen, ist einfach und kostenlos möglich.

Bei der Fitness First-Kündigung gilt es einiges zu beachten

FAQ: Fitness First kündigen

Wie muss bei Fitness First die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung bei einem Fitnessstudio muss üblicherweise schriftlich erfolgen. Bei Fitness First ist die Kündigung per E-Mail und per Brief möglich. Die Adressen dafür finden Sie hier.

Ist bei Fitness First bei einer Kündigung eine Frist zu beachten?

Ja, auch die Verträge von Fitness First definieren konkrete Kündigungsfristen. Diese beträgt einen Monat im Voraus.

Worauf gilt es beim Kündigungsschreiben für Fitness First zu achten?

Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Daten angeben und die vertraglich definierten Fristen einhalten. Zudem sollten Sie eine Kündigungsbestätigung verlangen. Wollen Sie sich keine Gedanken über die richtige Formulierung machen, können Sie für die Kündigung bei Fitness First diese Vorlage nutzen.

Wie lässt sich der Vertrag mit Fitness First beenden?

Wollen Sie den mit Fitness First geschlossen Vertrag kündigen, gilt es allerhand zu beachten.
Wollen Sie den mit Fitness First geschlossen Vertrag kündigen, gilt es allerhand zu beachten.

Die Gründe, eine Mitgliedschaft bei Fitness First zu kündigen, können grundsätzlich vielfältig sein. Vielleicht mangelt es aktuell einfach an der notwendigen Zeit für die körperliche Ertüchtigung, die finanzielle Situation hat sich verschlechtert oder das Kursangebot des Fitnessstudios entspricht nicht mehr den persönlichen Vorlieben.

Doch woran müssen Sie grundsätzlich denken, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio beenden wollen? Welche Kündigungsfristen gelten bei Fitness First? Kann ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug oder einer Erkrankung bestehen? Welche Angaben muss das Kündigungsschreiben enthalten? Und ist es bei Fitness First möglich, online zu kündigen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Vertrag bei Fitness First kündigen: Worauf ist zu achten?

Wollen Sie eine bei Fitness First abgeschlossene Mitgliedschaft kündigen, empfiehlt sich grundsätzlich ein Blick in die persönlichen Vertragsunterlagen. Denn diese enthalten alle notwendigen Informationen und die geltenden Rahmenbedingungen.

Wichtig sind dabei insbesondere die bei Fitness First vertraglich definierte Kündigungsfrist sowie die Mindestvertragslaufzeit. Üblicherweise lässt sich der Vertrag mit Fitness First bis zu einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit beenden. Wird diese Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate.

Zudem sieht der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vor, die in den Unterlagen als Grundlaufzeit oder Festlaufzeit bezeichnet wird. Je nach Vertragsmodell beläuft sich diese auf 12 oder 24 Monate. Sind Sie noch nicht lange genug Mitglied, ist es nur unter besonderen Umständen möglich, den Vertrag mit Fitness First zu kündigen.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen das jeweilige Fitnessstudio tatsächlich zusagt, sollten Sie im Vorfeld ein Probetraining vereinbaren. Viele Betreiber bietet zudem Mitgliedschaften für einzelne Tage oder eine Geld-zurück-Garantie bei Unzufrieden an.  

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Fitness First?

Unter welchen Umständen ist bei Fitness First eine außerordentliche Kündigung möglich?
Unter welchen Umständen ist bei Fitness First eine außerordentliche Kündigung möglich?

Ändern sich unsere Lebensumstände, kann es mitunter schwierig oder sogar unmöglich sein, dass Fitnessstudio weiterhin aufzusuchen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, vorzeitig den Vertrag vorzeitig zu beenden und somit weitere Beitragszahlungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Fitness First eine Sonderkündigung möglich, allerdings ist diese an Bedingungen geknüpft.

Wann eine außerordentliche Kündigung bei Fitness First oder auch anderen Fitnessstudios möglich ist, hängt nicht selten von der Kulanz der jeweiligen Betreiber ab. Daher sollten Sie in einem solchen Fall Ihre Vertragsunterlagen genau prüfen, wann Sie bei Fitness First fristlos kündigen können. Wegen einem Umzug ist dies beispielsweise meist nur möglich, wenn sich keine andere Filiale in der Nähe des neuen Wohnortes befindet. Welche Entfernungen dabei als akzeptabel gelten, bestimmen die Betreiber. Zudem wird üblicherweise ein Nachweis für den Wohnortwechsel – wie etwa eine Meldebescheinigung – verlangt.

Um die für Fitness First bestimmte Kündigung bei einem Umzug zu erstellen, können Sie ebenfalls die Vorlage vom Beginn dieses Ratgebers nutzen. Allerdings müssen Sie den Text dafür entsprechend anpassen. Ein Muster dafür stellen wir nachfolgend bereit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Fitness First Mitgliedschaft vorzeitig, da ich an einen neuen Wohnort gezogen bin und es vor Ort und auch in entsprechend erreichbarer Nähe leider keine Fitness First Niederlassung gibt. Eine aktuelle Meldebescheinigung füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen

Auch bei einer Erkrankung kann dazu führen, dass Mitglieder von Fitness First vorzeitig kündigen. Dabei sind die Verbraucher aber nicht zwangsläufig auf die Kulanz der Fitnessstudios angewiesen. Denn der Gesetzgeber definiert gesetzliche Vorgaben für das Sonderkündigungsrecht. Gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen:

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Damit bei einer Erkrankung eine fristlose Kündigung erfolgen kann, ist üblicherweise ein ärztliches Attest notwendig. Liegt eine körperliche Einschränkung nur für einen begrenzten Zeitraum vor, wird die außerordentliche Kündigung nicht selten versagt und stattdessen eine beitragsfrei Pause der Mitgliedschaft angeboten. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um die ausgesetzten Monate. Dieses Vorgehen ist auch bei Schwangerschaften oder Auslandsaufenthalten die übliche Praxis.

Bei Fitness First kündigen: Online oder per Brief

Per Brief oder Mail können Sie eine bei Fitness First bestehende Mitgliedschaft kündigen.
Per Brief oder Mail können Sie eine bei Fitness First bestehende Mitgliedschaft kündigen.

Um die Mitgliedschaft bei Fitness First zu kündigen, ist grundsätzlich die Schriftform vorgeschrieben. Der Gesetzgeber verlangt dabei aber keine besondere Gestaltung, weshalb die Kündigung als formlos gilt. Dennoch ist es wichtig, dass der Text alle wichtigen Angaben enthält. Hierzu zählen insbesondere:

  • Name und Anschrift des Mitglieds
  • Mitgliedsnummer
  • Vertragsnummer
  • Kündigungswunsch
  • Nachweise (bei Sonderkündigung)

Um sicherzustellen, dass Ihr Schreiben rechtzeitig angekommen ist und der Betreiber des Fitnessstudios die Beendigung der Mitgliedschaft auch akzeptiert, sollten Sie mit Ihrem Schreiben von Fitness First eine Kündigungsbestätigung verlangen. Diese sollte auch das konkrete Datum des Vertragsendes enthalten.

Für den Versand der Kündigung haben Sie bei Fitness First grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie das Schreiben klassisch per Post verschicken. Um eine fristgerechte Zustellung nachzuweisen, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Senden Sie die Fitness First gerichtete Kündigung an folgende Adresse:

Fitness First Germany GmbH
Postfach 60 05 20
60335 Frankfurt

Zum anderen können Sie Ihre Mitgliedschaft bei Fitness First auch per E-Mail beenden. Die Kündigung ist dabei an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

service@fitnessfirst.de

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie Ihren Kündigungswunsch formulieren sollen? Nutzen Sie einfach unsere Vorlage, um bei Fitness First zu kündigen. Dazu müssen Sie lediglich die persönlichen Angaben ergänzen und erhalten anschließend ein fertiges Kündigungsschreiben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und beschäftigte sich bereits währenddessen mit den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Aufgrund ihrer zahlreichen Reisen ist sie zudem mit dem Reiserecht und anderen Aspekten des Verbraucherschutzes vertraut.

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