Sie möchten Ihr BVG-Abo kündigen? In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen – unter anderem zur Kündigungsfrist und ein kostenloses Muster für Ihre Kündigung.
Kündigung vom BVG-Abo: Vorlage für Ihr Anschreiben
Raus aus der vertraglichen Bindung – wie Sie Ihr BVG-Abo wirksam kündigen
Inhalt
FAQ: BVG-Abo per Kündigung beenden
Die Vertragslaufzeit beträgt normalerweise zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Abonnent nicht fristgerecht kündigt.
Die BVG akzeptiert jede fristgerechte Kündigung in Textform. Demnach reicht auch z. B., wenn Sie zum Beispiel Ihre BVG-Jahreskarte per Mail kündigen oder das Online-Kontaktformular benutzen.
Sie können Ihr Abo jederzeit kündigen bei der BVG, müssen aber wenigstens eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit einhalten.
Ja, auch eine außerordentliche Kündigung ist beim BVG-Abo möglich. Bedenken Sie dabei, dass die Verkehrsbetriebe trotzdem den Nutzungszeitraum abrechnen. Was Sie dabei noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Diese Daten sollte Ihre Kündigung vom BVG-Abo enthalten
Die BVG-Abo-Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie zwischen verschiedenen Kommunikationswegen wählen können und dass Sie nicht unterschreiben müssen, um das BVG-Abo zu kündigen. Auch per Mail können Sie den Vertrag daher wirksam beenden.
Wichtig ist lediglich, dass Sie in Ihrem Schreiben folgende Daten zu Ihrem Abonnement angeben:
- vollständigen Namen und Anschrift des Abonnenten
- Abo-Nummer
- Aktuelles Datum
- Datum, zu welchem Sie (fristgerecht) Ihr Abo bei der BVG kündigen wollen
Wenn Sie Ihre BVG-Abo-Kündigung auf dem Postweg versenden, sollten Sie dies möglichst per Einschreiben mit Rückschein tun. Dann erhalten Sie eine rosafarbene Postkarte mit der Unterschrift des Empfängers. Diese dient Ihnen als Nachweis darüber, dass den Berliner Verkehrsbetrieben die Kündigung zugegangen ist.
Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben an:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR –
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Tipp: Falls Ihnen den Kundenservice der BVG innerhalb einer Woche keine schriftliche Kündigungsbestätigung zugeschickt haben sollte, lohnt es sich, dort noch einmal nachzuhaken. Ein Anruf dürfte hierfür genügen. So können Sie sich versichern, dass Sie die Kündigungsfrist richtig berechnet haben.
BVG Abo kündigen per Email, Fax oder online
Falls sie per Mail kündigen möchten, schicken Sie Ihr Anschreiben an:
abonnement@bvg.de
Verbleibende Wertmarken bzw. die Umweltkarte im Chipformat schicken Sie per Post an die BVG zurück. Wählen Sie auch hier das Einschreiben mit Rückschein, damit Sie die Zustellung nachweisen können.
Die BVG betont, dass jede Kündigung zumindest der Textform bedarf. Die Schriftform ist hingegen nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Daher können Sie Ihr BVG-Abo kündigen, indem Sie online das Kontaktformular der Verkehrsbetriebe ausfüllen unter
https://www.bvg.de/de/Service/Kundenservice/Kontaktformular
- Wählen Sie hier als Themenbereich „Abonnement“ aus und
- als Grund der Kontaktaufnahme „Kündigung“.
- Vergessen Sie außerdem nicht, Ihre Kundennummer anzugeben, damit der Kundenservice den Vorgang richtig zuordnen kann.
Oder senden Sie Ihre Kündigung für das Abo der BVG per Fax an die Nummer 030 – 256 20149.
Bei bestimmten Vertragsformen können Sie auch über die App des Kundenvertragspartners VBB kündigen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob das auf Ihr Abonnement zutrifft.
Kündigungsfrist für das BVG-Abo einhalten
Abonnenten können ihr BVG-Abo jederzeit kündigen. Das müssen Sie sogar tun, wenn sie verhindern wollen, dass sich das Abo um weitere zwölf Monate verlängert. Dabei beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Vertragsende. Versäumen Sie diese Frist, so verlängert sich das Abonnement bei den Berliner Verkehrsbetrieben automatisch um die besagten zwölf Monate.
Achtung! Chipkarten der BVG werden zum Vertragsende, also mit Wirksamkeit der BVG-Abo-Kündigung gesperrt. Sie ist auf Verlangen der Berliner Verkehrsbetriebe herauszugeben – und zwar binnen zehn Tagen, nachdem der Vertrag endet. Die BVG erklärt hierzu in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
„Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.“
BVG-Abo: Außerordentliche Kündigung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das BVG-Abo vorzeitig zu kündigen, also schon bereits bevor sich die Laufzeit von zwölf Monaten dem Ende naht. Hier ist Folgendes zu beachten:
- Der Abonnent gibt die übrigen Wertabschnitte bzw. die Chipkarte zurück an die BVG. Die Wertmarken sind gleichzeitig herauszugeben, die Chipkarte spätestens zehn Tage nach Ablauf des Vertrags.
- Wenn der Abonnent bis zum 2. Kalendertag des Monats außerordentlich kündigt und bis dahin auch die Karte bzw. die Marken zurückgibt, so ist die Kündigung mit Ablauf des Vormonats wirksam. Maßgeblich ist dabei das Datum des Poststempels, sofern der Kunde die Unterlagen per Post einschickt.
Die BVG erhebt für die außerordentliche BVG-Abo-Kündigung ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 Euro. Gelingt es dem Kunden, dass lediglich ein kleiner oder gar kein Schaden entstanden ist, muss er diese Gebühr nicht entrichten.
Abrechnung des Nutzungszeitraums durch die BVG bei vorzeitiger Kündigung vom Abo
Die Zeit zwischen dem Beginn des beendeten Vertragsjahres bis zur Rückgabe der Wertmarken bzw. bis zur Kartensperrung wird als Nutzungszeitraum bezeichnet. Für diese Zeitspanne muss der Kunde im Falle einer außerordentlichen BVG-Abo-Kündigung bezahlen. Grundlage bildet dabei jeweils der Preis für die entsprechende Monatskarte ohne Abo. Die BVG rechnet dabei nach Nutzungstagen ab.
Wenn Sie Ihr BVG-Abo vorzeitig kündigen, müssen Sie je nach Länge des Nutzungszeitraums damit rechnen, dass Sie einen Großteil Ihres Abonnements trotzdem bezahlen müssen. Die Obergrenze bei dieser nach Nutzungstagen erfolgenden Abrechnung liegt bei dem Gesamt-Jahresabo-Preis des vorzeitig beendeten Vertragsjahres.
Hat der Kunde bereits bestimmte Beträge geleistet, rechnet die BVG diese an, bucht noch offene Beträge ab oder überweist gegebenenfalls vorhandenes Guthaben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Spanierin, die vor kurzem aus beruflichen Gründen nach Deutschland gezogen ist, und ich lebe allein mit meinem Sohn.
Als ich ankam, bevor ich eine Wohnung gefunden hatte, besorgte ich mir einen Fahrschein bei der BVG, ohne zu wissen, wo ich wohnen würde, aber ich habe nie einen Fahrschein, eine Karte oder eine Dienstleistung von der BVG erhalten, die irgendeine Dienstleistung bestätigt.
Danach habe ich es nicht mehr gebraucht und das Abonnement gekündigt, was auf der Website sehr kompliziert war, danach habe ich es völlig vergessen und natürlich alle BVG-Belege gesperrt.
Heute habe ich einen sehr bedrohlichen Brief erhalten, in dem steht, dass ich ihnen 136€ schulde !!!! Und dass sie mir mehrere Mahnungen geschickt haben, von denen ich nie etwas mitbekommen habe.
Ich habe diesen Brief heute zum ersten Mal erhalten !!!!
Was kann ich tun?
Ich habe nie ein Abo genutzt und habe das Abo gekündigt, und niemand und nirgends auf der BVG-Website gibt es eine vorherige Information, dass man etwas zahlen muss, wenn man im Voraus kündigt!!!!
Wo gibt es diese Information?
Was kann ich tun?
Ich möchte nicht für etwas bezahlen, das ich nicht benutzt habe und wo alles sehr verwirrend ist, und diese Informationen erscheinen nicht, und ich habe nie eine Warnung erhalten… es sei denn, sie wurden mir per E-Mail geschickt, die ich fast nie benutze.
Können Sie mir helfen?
Ich danke Ihnen