Sie wollen Ihre Mitgliedschaft beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage erstellt, mit der Sie ganz einfach Ihr Kündigungsschreiben formulieren können. Außerdem haben wir alle wichtigen Infos zur Kündigung Ihrer ASB-Mitgliedschaft für Sie zusammengetragen.
Kündigung der ASB-Mitgliedschaft: kostenloses Muster
Mit dieser Vorlage erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges Kündigungsschreiben, um Ihre Mitgliedschaft beim ASB zu kündigen:
Die Kündigung beim ASB funktioniert schnell und unkompliziert
Inhalt
FAQ: ASB-Kündigung
Ja, wenn Sie sich unsicher sind, wie das Kündigungsschreiben an den ASB aussehen muss, können Sie ein vorgefertigtes Muster verwenden. Ein solches stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.
Ja, für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beim ASB fallen keine Gebühren oder ähnliche Kosten an.
Nein, die ASB-Mitgliedschaft können Sie jederzeit kündigen, ohne eine Frist beachten zu müssen. Es existiert keine Vertragslaufzeit. Des Weiteren können Sie Ihre Mitgliedschaft innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen. Dazu müssen Sie keine Gründe angeben.
Mitgliedschaft beim ASB kündigen: So geht’s!
Der Arbeiter-Samariter-Bund e. V. – kurz: ASB – ist eine Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation, der bundesweit diverse Leistungen z. B. in den Bereichen Pflege, Erste Hilfe und Rettungsdienst bietet. Die einzelnen Verbände finanzieren sich insbesondere durch Spenden und den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese betragen monatlich mindestens 1 Euro, jedes Mitglied kann aber auch einen höheren Betrag auswählen. Eine Obergrenze existiert hier nicht.
Sind auch Sie Mitglied im ASB und möchten nun Ihre Mitgliedschaft kündigen? Dazu können Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen. Eine besondere Form ist hier nicht einzuhalten, Sie sollten aber unbedingt Ihre Mitgliedsnummer angeben, welche Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis vom ASB finden. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihr Kündigungsschreiben formulieren sollen, können Sie unsere kostenlose Vorlage verwenden.
Um sicherzustellen, dass künftig keine Beiträge mehr von Ihrem Konto abgebucht werden, sollten Sie unbedingt Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, wenn Sie Ihre ASB-Mitgliedschaft kündigen. Zudem ist es ratsam, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten. So können Sie sichergehen, dass Ihre Kündigung gelesen wurde.
Das Kündigungsschreiben können Sie postalisch an folgende Adresse schicken:
ASB Deutschland e.V.
Sülzburgstr. 140
50937 Köln
Bei Fragen zu Ihrer ASB-Mitgliedschaft oder zur Kündigung können Sie sich an die Mitglieder-Hotline 0800/2722255 wenden. Für diese fallen keine Gebühren an.
ASB-Mitgliedschaft kündigen: Auch per E-Mail oder Telefon?
Wollen Sie sich die Briefmarke sparen, können Sie auch per E-Mail Ihre ASB-Mitgliedschaft kündigen. Auf diese Möglichkeit weist der ASB ausdrücklich auf seiner Webseite hin, wenn Sie die Mitgliedschaft beantragen und den Mitgliedsbeitrag bestimmen. Sie können Ihre Kündigung an mitgliederinfo@asb.de schicken.
Die Möglichkeit einer telefonischen Kündigung wird an dieser Stelle nicht genannt. Es gibt aber viele regionale ASB-Gruppen, die auch diese Option auf ihren Webseiten angeben. Fragen Sie ggf. direkt bei Ihrem Regionalverband nach, ob Sie Ihre Mitgliedschaft beim ASB auch telefonisch kündigen können.
ASB-Mitgliedschaft kündigen oder widerrufen: Welche Fristen sind einzuhalten?
Für eine Mitgliedschaft beim ASB gilt weder eine Vertragslaufzeit noch eine Kündigungsfrist. Sie können also jederzeit kündigen. Ihre bereits gezahlten Beiträge werden dadurch nicht zurückerstattet, aber es werden ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung keine weiteren Zahlungen mehr abgebucht.
Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre ASB-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu widerrufen. Dies muss schriftlich erfolgen, aber auch hier sind keine besonderen Formalia einzuhalten. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Entschluss, Ihre ASB-Mitgliedschaft zu widerrufen, deutlich zum Ausdruck bringen. Sie müssen keine Gründe für den Widerruf angeben. Der Widerruf hat zur Folge, dass alle bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückerstattet werden.
Frau [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt] ist verstorben.
Eine Weiterführung der Mitgliedschaft ist dadurch nicht mehr möglich.
Hallo Wolfgang,
bitte wenden Sie sich für eine Kündigung direkt an den betreffenden Anbieter.
Ihr Team von anwalt.org