So können Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen

Inhalt
FAQ: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Wichtig ist, dass Sie Ihren Kündigungswunsch unmissverständlich zum Ausdruck bringen und den Zeitpunkt benennen, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Hier fassen wir den wichtigsten Inhalt des Kündigungsschreibens zusammen. Nutzen Sie für Ihre Kündigung vom Arbeitsvertrag die obige Vorlage.
Arbeitnehmer dürfen innerhalb von vier Wochen jeweils zum 15. oder zum Monatsende ordentlich kündigen, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht.
Das hängt von der Beschäftigungsdauer des zu kündigenden Mitarbeiters ab. An dieser Stelle fassen wir die Kündigungsfristen für Arbeitgeber zusammen.
Arbeitnehmer müssen ihre ordentliche Kündigung nicht begründen. Arbeitgeber können nur dann wirksam ordentlich kündigen, wenn ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt – vorausgesetzt, das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar.
Spezielle Ratgeber zur Kündigung im Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Ihr Arbeitsverhältnis entweder ordentlich oder außerordentlich kündigen:
- Eine ordentliche Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht begründen. Es genügt, wenn Sie Ihren Kündigungswillen dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Halten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfrist ein.
- Außerordentlich (fristlos) kündigen dürfen Sie nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der so schwer wiegt, dass Ihnen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solch schwerwiegender Grund ist z. B. die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sie müssen Ihre fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag spätestens dann begründen, wenn der Arbeitgeber das von Ihnen verlangt. Anstelle einer Kündigungsfrist gilt hier eine zweiwöchige Ausschlussfrist.
Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer? Checkliste
Wichtig ist, dass Sie Ihren Kündigungswillen klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, beispielweise mithilfe der Formulierung „Hiermit kündige ich …“. Nutzen Sie dafür gern die obige Vorlage.

Außerdem sollte Ihr Kündigungsschreiben folgende Angaben beinhalten:
- Namen und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Datum des Kündigungsschreibens
- Zeitpunkt, ab wann die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis beendet ist – entweder konkretes Datum oder „zum nächstmöglichen Termin“
- Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
- Hinweis, dass sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wünschen
- Handschriftliche Unterschrift
Schriftform bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag
Laut § 623 BGB müssen Sie Arbeitsverhältnis schriftlich kündigen und das Schriftstück eigenhändig unterschreiben.
Es genügt also nicht, wenn Sie lediglich mündlich kündigen oder Ihr Kündigungsschreiben per Mail oder Fax verschicken. Auch eine Kopie der Kündigung reicht nicht aus.
Tipp! Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten als Einschreiben mit Rückschein. So erhalten Sie einen Beweis, dass das Schreiben tatsächlich rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen ist.
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Bevor Sie ordentlich kündigen, schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nach. Denn Umständen ist darin eine längere Kündigungsfrist vermerkt. Diese darf laut § § 622 Abs. 6 BGB jedoch nicht länger sein als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
Fehlt eine solche vertragliche Vereinbarung, so greift die in § 622 Abs. 1 BGB festgelegte Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis. Danach muss die Kündigung vom Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Vier Wochen sind genau 28 Tage und nicht ein ganzer Monat.
Achtung! Geht Ihr Kündigungsschreiben zu spät beim Arbeitgeber ein, so ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag erst einmal unwirksam. Das heißt, Sie – und Ihr Arbeitgeber – sind weiterhin an den Arbeitsvertrag gebunden. Sie müssen weiterhin arbeiten, haben dafür aber auch entsprechend Anspruch auf Ihr Gehalt.
Ratgeber zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, dürfen Sie das Arbeitsverhältnis auch außerordentlich kündigen. Dabei sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Für die außerordentliche Kündigung sieht das Arbeitsrecht keine Kündigungsfrist vor, wohl aber eine Ausschlussfrist.
- Laut § 626 Abs. 2 BGB ist die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangen.
- Die außerordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag ist nur gerechtfertigt, wenn ein besonders schwerwiegender Grund vorliegt, beispielsweise gravierende Lohnrückstände, eklatante Verletzungen des Arbeitsschutzes oder grobe Beleidigungen durch den Arbeitgeber. Sie müssen sich also in einer unerträglichen , unzumutbaren Situation befinden.
- Sie müssen in Ihrem Kündigungsschreiben zwar keinen Kündigungsgrund benennen. Verlangt der Arbeitgeber aber eine Auskunft, so müssen Sie ihm die Gründe unverzüglich schriftlich mitteilen.
Gut zu wissen: Die Aussicht auf eine neue, möglicherweise besser bezahlte Arbeitsstelle rechtfertigt keine fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag. Dieser Schritt ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten gravierend verletzt.
Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber – gesetzlicher Kündigungsschutz

Arbeitgeber müssen deutlich mehr Vorschriften beachten, wenn sie einem Beschäftigten ordentlich kündigen wollen.
Zuerst stellt sich die Frage, ob eine Kündigung vom Arbeitsvertrag überhaupt zulässig ist. Denn in einigen Fällen besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:
- Befristetes Arbeitsverhältnis: Eine ordentliche Kündigung ist laut § 15 Abs. 3 TzBfG nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
- Mutterschutz: Frauen stehen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unter besonderem Kündigungsschutz.
- Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Kündigung ebenfalls ausgeschlossen. Der Kündigungsschutz beginnt bereits acht Wochen vorher.
- Pflegezeit: Von der Ankündigung der Pflegezeit bis zu deren Beendigung besteht ebenfalls ein Kündigungsverbot für Arbeitgeber.
- Betriebsrat: Seine Mitglieder dürfen nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Kündigung vom Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das heißt, wenn ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt.
Der Arbeitgeber muss das KSchG anwenden, wenn …
- in seinem Unternehmen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind (Auszubildende werden nicht mitgerechnet) und
- der zu kündigende Mitarbeiter ununterbrochen seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist.
Wenn diese Bedingungen vorliegen, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, muss diesen aber nicht zwingend im Kündigungsschreiben angeben. Er ist aber verpflichtet, dem gekündigten Arbeitnehmer den Grund unverzüglich mitzuteilen, wenn der es verlangt.
Eine ordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag ist ohne Grund möglich, wenn ein Arbeitgeber nicht in den Anwendungsbereich des KSchG fällt. Das trifft insbesondere auf kleine Unternehmen zu. Bei einer Kündigung in der Probezeit sind die Vorschriften des KSchG ebenfalls nicht anwendbar.
Kündigungsgründe für Arbeitgeber – soziale Rechtfertigung

Sollte der Arbeitgeber eine Kündigung vom Arbeitsvertrag aussprechen, muss diese sozial gerechtfertigt und somit personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
- Personenbedingte Kündigung: Hier liegen die Gründe für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Er ist körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen. Ein typisches Beispiel ist die krankheitsbedingte Kündigung, die nur unter strengen Bedingungen zulässig ist und eine negative Gesundheitsprognose voraussetzt.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer hat seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, gegen die betriebliche Ordnung verstoßen oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangen. Mögliche Gründe sind ein ständiges Zuspätkommen, eine unzulässige Nebenbeschäftigung und das wiederholte unentschuldigte Fehlen. Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag ist in der Regel aber erst nach einer erfolglosen Abmahnung wegen vergleichbarer Verstöße zulässig.
- Betriebsbedingte Kündigung: Sie ist nur zulässig, wenn kein Bedarf mehr für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht und keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten existieren. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Eine solche Kündigung kommt z. B. in Betracht bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder wenn ein Standort des Unternehmens geschlossen werden muss.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind anders geregelt als für Arbeitnehmer. Ausschlaggebend für die Frist zur Kündigung vom Arbeitsvertrag ist die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
---|---|
ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Auch Arbeitgeber müssen die in § 623 BGB verankerte Schriftform zwingend einhalten.
Abfindung bei einer Kündigung vom Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber

In der Regel muss ein Arbeitgeber, der eine Kündigung ausspricht, keine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen.
Entgegen der häufig noch vorherrschenden Annahme gibt es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindungszahlung.
In folgenden Fällen erhalten ordentlich gekündigte Mitarbeiter eine Abfindung:
- Betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er Kündigungsschutzklage einreicht oder eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr annimmt. Der Abfindungsanspruch entsteht nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben darauf hinweist, dass er eine Abfindung erhält, wenn er die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.
- Sozial ungerechtfertigte Kündigung vom Arbeitsvertrag: Der Beschäftigte erhebt Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht stellt fest, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war. Außerdem hebt es das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers auf, weil dessen Fortsetzung unzumutbar ist.
- Vom Arbeitgeber veranlasster Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag einvernehmlich beenden und dabei die Zahlung einer Abfindung vereinbaren. Das ist aber keine Pflicht. Wünscht der Arbeitnehmer die Aufhebung, so hat der Arbeitgeber keinen Grund, eine Abfindung zu zahlen.
Achtung beim Aufhebungsvertrag: Bietet der Arbeitgeber seinem Angestellten einen Aufhebungsvertrag an, müssen sich die Parteien nicht an die Kündigungsfristen halten. Bedenken Sie aber, dass Sie in diesem Fall zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld bekommen. Denn Sie haben Ihre Arbeitslosigkeit selbst verursacht, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt. Unabhängig davon müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Abfindungszahlung auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag aussprechen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, der so schwer wiegt, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die Interessen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen.
Als Kündigungsgrund kommen nur schwerwiegende Verstöße des Arbeitnehmers in Betracht, zum Beispiel:
- nachhaltige Arbeitsverweigerung
- Beleidigung des Arbeitgebers
- Geschäftsschädigende Äußerungen
- Betrug, Diebstahl, Veruntreuung
- Verdacht einer Straftat (sog. Verdachtskündigung)
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Konkurrenztätigkeit
- Betriebsspionage
- Löschung von Daten
- Arbeitszeitbetrug
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- ständige private Telefonate
- regelmäßige Privatnutzung von Internet und E-Mails
Des Weiteren gilt Folgendes für eine arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag:
- Die außerordentliche Kündigung ist erst das letzte Mittel, um die Pflichtverletzungen des Mitarbeiters zu beenden. Deshalb muss ihr in der Regel eine Abmahnung vorausgehen.
- Auch für den Arbeitgeber gilt die bereits erwähnte zweiwöchige Ausschlussfrist.
- Anstatt fristlos zu kündigen, kann der Arbeitgeber Auslauffrist bestimmen, nach welcher das Arbeitsverhältnis endet.
- Bevor der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen darf, muss er den Betriebsrat anhören, sofern einer vorhanden ist. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Sonstige Ratgeber
Kündigung während der Probezeit

Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer herausfinden können, ob sie wirklich zusammenpassen. Sie beträgt in der Regel sechs Monate.
Weil es sich um eine Testphase handelt, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit.
Während dieser höchstens sechs Monate dürfen beide Parteien jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen – ohne besonderen Grund. Die ist auch noch am letzten Tag der Probezeit möglich.
Danach ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag nur noch innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Außerdem greift dann der gesetzliche Kündigungsschutz.
Hinsichtlich der Kündigung in der Probezeit gelten außerdem folgende Besonderheiten:
- Für schwangere Arbeitnehmerinnen gilt auch in der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz.
- Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, gilt auch in der Probezeit, dass der Arbeitgeber diesen anhören muss, bevor er dem Arbeitnehmer kündigen kann. Tut er dies nicht, ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag unwirksam.
- Für eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit gelten andere Regelungen: Sie setzt einen schwerwiegenden Grund voraus und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Das Arbeitsverhältnis ist sofort beendet.
Kündigung vom Arbeitsvertrag vor Dienstantritt
Angenommen, Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben und erhalten danach eine Zusage für Ihren Traumjob. Wie können Sie sich dann von dem bereits vereinbarten Arbeitsverhältnis lösen?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme ist möglich – und zwar sowohl ordentlich als auch außerordentlich. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie nach dem Dienstantritt.
Dabei stellt sich aber die Frage, wann genau die Kündigungsfrist bei einer vor Dienstantritt ausgesprochene ordentliche Kündigung zu laufen beginnt. Das hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt ist. Es kann nämlich sein, dass eine solche vorzeitige ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.
Schließt der Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Dienstantritt grundsätzlich aus, ist dies bindend und Sie müssen sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Auch hier gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Guten Tag , ich habe eine gesetzliche Kündugungsfrist von 6 Monaten, das heisst , wenn ich jetzt kündige ist diese wirksam zum 30.09.2024 und ich kann zum 1.10.2024 woanders anfangen … , wie oder was kann ich machen um vorher aus dem Arbeitsverhältniss rauszukommen ?
Ich habe gerade ein Kündigung geschrieben, und versendet wie kann ich es stornieren?
Sehr Geehrte Damen und Herren
Ich möchte meine Jahres Abo kündigen!
Freundliche Grüße
F.
Hallo,
wenden Sie sich für eine Kündigung bitte direkt an den zuständigen Anbieter.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist das den wenn man hier eine Kündigung schreibt, wir dann die automatisch an den Arbeitgeber von Ihnen geschickt ?
Mit freundlichen Grüßen
Corinna
Hallo Corinna,
Sie können mithilfe der Vorlage ein entsprechendes Kündigungsschreiben aufsetzen, dieses hiernach herunterladen/ausdrucken und versenden.
Ihr Team von anwalt.org
Top Kündigungsschreiben
Leider bin ich hiervon betroffen. Ich glaube das ich nicht legitim gekündigt wurde und es nicht mit rechten Dingen vorgegangen ist. Ich muss mich da mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen.