Eine Lebensversicherung zu kündigen ist kein leichter Schritt.Vor allem ist es keiner, den Sie leichtfertig gehen sollten, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, dass es auch die richtige Entscheidung ist.
Wie die Risikolebensversicherung oder die Kapitallebensversicherung können Sie selbstverständlich auch Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen.
Welche Faktoren es hierbei zu beachten gilt und was Sie alles wissen sollten zum Thema Kündigung einer fondsgebundenen Lebensversicherung, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung zählt zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen. Damit unterscheidet sie sich vor allem in einem wesentlichen Punkt von der Risikolebensversicherung: Sie erweitert im besten Fall das Kapital des Versicherungsnehmers.
Konkret bedeutet das, dass die Versicherungssumme gänzlich, oder zumindest ein nicht geringer Teil davon, vorwiegend in Investmentfonds angelegt wird. Zum Teil werden auch anderen Formen von Kapitalanlagen dafür genutzt, aber vorwiegend sind es Fonds.
In Folge dessen ist allerdings klar, dass diese Art der Lebensversicherung nicht allzu sicher ist in Bezug auf die Leistungen, die der Versicherungsnehmer schlussendlich bekommt. Der Versicherer übernimmt nämlich keine Garantie dafür, dass am Ende der fondsgebundenen Lebensversicherung eine bestimmte Summe ausgezahlt wird. Die Höhe der Leistung wird in diesem Fall nämlich nicht festgelegt.
Dieser Faktor macht eine fondsgebundene Lebensversicherung auch recht unsicher, weil keine Garantie für einen Gewinn in einer bestimmten Höhe besteht. Nichtsdestotrotz gibt es auch abgewandelte Formen der fondsgebundenen Lebensversicherung, in denen der Versicherungsnehmer eine Mindestleistung zugesichert bekommt oder in denen er zumindest sein Geld in sogenannte Garantiefonds anlegen kann, statt in ganz normalen Fonds.
Zum Zwecke der Kapitalbildung werden bestimmte im Vertrag vereinbarte Geldsummen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer in Kapitalanlagen angelegt. Der Versicherungsnehmer hat die Entscheidungsmacht darüber, wo genau sein Geld investiert werden soll. Damit trägt er aber auch das damit verbundene Risiko.
Er ist es also auch, der entweder einen Verlust oder Gewinn der betreffenden Kapitalanlagen in Kauf nimmt. Ebenso muss der Versicherungsnehmer auch Schwankungen auf sich nehmen, weil die Entwicklung der Kapitalanlage in Fonds meist nicht vorhersehbar ist.
Gerade weil die Renditen in fondsgebundenen Lebensversicherungen sehr unsicher sind, sind diese auch eher weniger für die Altersvorsorge zu empfehlen. Wenn Sie also planen, eine Vorsorge im Alter mit Ihrer Versicherung zu treffen und sich nicht auf ein hohes Risiko einlassen möchten, dann sollten Sie besser auf eine herkömmliche Rentenversicherung zurückgreifen.
Wenn Sie sich dennoch für eine fondsgebundene Lebensversicherung entschieden haben, dann steht es Ihnen völlig frei, Ihr Kapital, welches Sie einbringen möchten, in einem, aber auch in mehreren Fonds anzulegen. Auf diese Weise können Sie auch Vorteile aus den internationalen Kapitalmärkten ziehen. Sind Sie einmal nicht mehr zufrieden mit Ihrer Wahl, ist es selbstverständlich möglich, diese nachträglich noch auf andere Anlagen zu ändern.
Wie hoch die genaue Versicherungssumme in Ihrem Todesfall ist, hängt in der Regel von den Beiträgen ab, die Sie über die Vertragslaufzeit einzahlen. Häufig ist es nämlich so, dass die bis dahin eingezahlten Beiträge die Summe ergeben, die die Bezugsberechtigten dann ausgezahlt bekommen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer sind immer möglich. Hierbei muss jeder Versicherungsnehmer für sich persönlich entscheiden, wo seine Prioritäten für die fondsgebundene Lebensversicherung liegen.
Kündigung einer fondsgebundenen Lebensversicherung: Das sollten Sie beachten
Haben Sie nachträglich festgestellt, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung doch nicht die richtige Wahl für Sie war, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Zum Beispiel kann eine bei dem MLP Finanzbetrieb fondsgebundene Lebensversicherung durch eine Kündigung beendet werden. Auch eine über die WWK Versicherungsgesellschaft abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung können Sie kündigen, wenn Sie das möchten. Dies sind nur zwei der zahlreichen Beispiele für Unternehmen, die Ihnen Versicherungen anbieten.
Jedoch sollten Sie sich vorher gut überlegen, ob Sie die daraus entstehenden Verluste in Kauf nehmen möchten. Der Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten, ist nämlich immer mit Einbußen belastet.
In der Regel bekommen Sie als Rückkaufswert nur die Summe der eingezahlten Versicherungsprämien zurück – unter Umständen sogar weniger, wenn der Versicherer noch Gebühren von dem Rückkaufswert abzieht.
Mit welchen Abzügen Sie konkret rechnen müssen, können sie Ihrem Lebensversicherungsvertrag entnehmen.
Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen möchten, ist die Kündigungsfrist. Diese können Sie ebenfalls Ihrem Vertrag entnehmen oder auch bei Ihrem Versicherer anfragen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat dafür andere Fristen festgelegt, weshalb keine pauschale Aussage darüber getroffen werden kann. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist aber einen Monat. Dabei spielt es auch eine Rolle, in welchem Zyklus Sie Ihre Versicherungsprämien zahlen. Danach richtet sich nämlich dann die Kündigungsfrist.
Nichtsdestotrotz sichert Ihnen als Versicherungsnehmer das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Deutschland gesetzlich zu, Ihre Lebensversicherung kündigen zu können. Der § 168 zur Kündigung des Versicherungsnehmers zeigt den Wortlaut Ihres Kündigungsrechtes als Versicherungsnehmer auf:
(1) Sind laufende Prämien zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
(2) Bei einer Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung besteht. […]
Verglichen mit der Risikolebensversicherung steht Ihnen nach der Kündigung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung immer noch der Rückkaufswert Ihrer Versicherung zu. Bei der Risikolebensversicherung entfällt dieser. Im Vergleich der beiden Formen von Versicherungen machen Sie also weniger Verlust bei der Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung, die zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen zählt, als bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung.
Dennoch ist mit Verlusten zu rechnen. Aus diesem Grund sollten Sie auch die Alternativen in Erwägung ziehen. Beziehen Sie im besten Falle die Punkte, die für und solche, die gegen eine Kündigung sprechen in Ihre Überlegungen mit ein.
Alternativen zur Kündigung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung
Lebensversicherungsnehmer haben vielfältige Gründe, sich von der fondsgebundenen Lebensversicherung lösen zu wollen. In einigen Fällen möchte der Versicherungsnehmer vielleicht schon nach sehr kurzer Zeit die fondsgebundene Lebensversicherung nicht mehr fortführen. Ein Grund dafür ist beispielsweise eine mangelnde oder schlechte Beratung.
Häufig hat der Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Lebensversicherung auch nicht ausreichend gegebene Angebote verglichen und erst nach dem Abschluss der Versicherung ein passenderes Angebot gefunden. Merken Sie innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben, dass Sie Ihre Entscheidung bereuen, dann haben Sie ein Widerrufsrecht. Selbstverständlich ist auch dieses im VVG rechtlich festgehalten. Der § 152 VVG beschäftigt sich hierbei mit dem Widerruf des Versicherungsnehmers:
(1) Abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage.
(2) Der Versicherer hat abweichend von § 9 Satz 1 auch den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen. Im Fall des § 9 Satz 2 hat der Versicherer den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile oder, wenn dies für den Versicherungsnehmer günstiger ist, die für das erste Jahr gezahlten Prämien zu erstatten.
(3) Abweichend von § 33 Abs. 1 ist die einmalige oder die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Letztendlich liegt es in Ihrem persönlichen Ermessen, ob Sie sich dafür entscheiden, Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen oder nicht. In den meisten Fällen ist eine Fortführung am sinnvollsten. Bei einigen Versicherern ist es möglich, auch die Höhe der Versicherungsprämien mit dazugehöriger Anpassung der Versicherungssumme etwas niedriger anzusetzen, falls der Kündigungswunsch nur aufkommen sollte, weil es Ihnen nicht mehr möglich ist, die Prämien zu zahlen.
Achtung: Auch der Versicherer ist unter bestimmten Umständen berechtigt, die Höhe der Prämien und der Versicherungsleistung zu ändern. Dies darf jedoch nur in ganz bestimmten und nachvollziehbar begründeten Fällen gemacht werden. Der § 163 des VVG legt im ersten Absatz in diesem Sinne das Recht zur Prämien- und Leistungsänderung fest:
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat. […]
Unter diesen genannten Umständen kann demensprechend eine Änderung erfolgen. Sollte der Versicherungsnehmer jedoch mit einer Erhöhung der Beiträge nicht einverstanden sein oder sich diese nicht leisten können, dann ist er laut § 163, Abs. 2 VVG ebenfalls berechtigt die Höhe dieser beizubehalten, dafür allerdings die Versicherungssumme herabzusetzen.
Außerdem ist es möglich, Ihre fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Zusatzversicherung zu kombinieren. So können Sie als sicheren Zusatzpunkt beispielsweise den Fall der Berufsunfähigkeit versichern. Tritt dieser Versicherungsfall ein, wird Ihnen eine Rente ausgezahlt. Reden Sie über solch eine Option am besten direkt mit Ihrem Lebensversicherer und lassen sich beraten.
Alternativ können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung auch verkaufen. Für diese Möglichkeit ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen Ihre erste Anlaufstelle. Zahlreiche Anbieter bieten Ihnen hierbei an, Ihnen Ihre Lebensversicherung abzukaufen. Welche Summen unter welchen Konditionen Sie von den Unternehmen auf dem Zweitmarkt bekommen, fällt ganz unterschiedlich aus und wird immer individuell von Fachleuten geprüft.
Sollten Sie einen Verkauf Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung in Betracht ziehen, ist es daher empfehlenswert, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen, welches Ihnen die besten Konditionen bietet. Man redet bei solchen verkauften Lebensversicherungen auch von „Second Hand-Policen“.
Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene kümmert sich zum Beispiel der „Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e.V.“ um Angelegenheiten, die mit Zweitmärkten zu tun haben. Dieser Verband ist ein Zusammenschluss von Dienstleistern und Unternehmen, die sich in diesem Gebiet engagieren.
Er setzt sich vor allem für bessere Standards im internationalen Kontext der Zweitmärkte ein. Der internationale Ausdruck für Zweitmärkte in Bezug auf Lebensversicherungen lautet „International Secondary Markets for Life Insurance“.
Zu guter Letzt ist es auch möglich, Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu beleihen. Diese Option hat den Vorteil, dass Sie Ihren Versicherungsschutz behalten dürfen. Sollten Sie bereits wissen, dass Sie nach einiger Zeit Ihre fondsgebundene Lebensversicherung wieder ganz normal fortführen möchten, ist eine Beleihung eine gute Alternative zur Kündigung für Sie.
Die Beleihung einer Lebensversicherung wird häufig gewählt, wenn vorübergehend Geldbedarf an anderer Stelle besteht und dieses Geld für eine Zeit lang nicht in die Versicherung investiert werden kann. Es ist eine Art Darlehen, in welchem Ihre fondsgebundene Lebensversicherung die Sicherheit darstellt. Jedoch ist eine Beleihung nahezu immer verlust- und zinsenreich. Beleihen Sie Ihre Lebensversicherung also am besten nur, wenn Sie sich in der Lage fühlen, innerhalb der nächsten Jahre das Geld zurückzahlen zu können.
Kündigung fondsgebundene Lebensversicherung: Vorlage
Sie haben sich endgültig dazu entschlossen, Ihre abgeschlossene Lebensversicherung zu beenden? Häufig ist es schwierig, für das Schreiben die passenden Worte zu finden. Nicht selten haben Versicherungsnehmer Angst, dass sie etwas Wichtiges im Kündigungsschreiben vergessen. Für die Kündigung einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist ein Muster deshalb empfehlenswert.
Möchten Sie also Ihre fondsgebundene Lebensversicherung nach einem Muster-Schreiben kündigen, dann können Sie die nachfolgende Vorlage dafür benutzen. Je nachdem, welche Bestimmungen in Ihrem Versicherungsvertrag stehen, also welche Vorgaben Ihr Versicherer für Sie hat, sollten Sie das Schreiben etwas abwandeln. Weitere Schreiben finden Sie problemlos im Internet.
Name und Adresse
des Versicherungsnehmers
Name und Adresse
des Versicherers
Versicherungsnummer: xxxxx
Ort, Datum
Kündigung meiner fondsgebundenen Lebensversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine fondsgebundene Lebensversicherung fristgerecht zum xx.xx.xxxx / zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Für die genannte Versicherung gelten folgende Daten:
Versicherungsnehmer: Name des Versicherungsnehmers
Versicherungsnummer: xxxxx
Datum Abschluss der Versicherung: xx.xx.xxxx
Bitte überweisen Sie den mir zustehenden Rückkaufswert dieser Lebensversicherung in der Höhe von xxx Euro auf folgendes Bankkonto:
Kontonummer:
BLZ:
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut:
Ich bitte Sie, mir diese Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Versicherungsnehmers
Wenn Sie möchten, können Sie auch noch einen Satz einfügen, in welchem Sie erklären, dass Ihnen alle Konsequenzen, die aus dieser Kündigung entstehen, bekannt sind und deshalb keine Beratung für Alternativen zur Kündigung wünschen. Es steht Ihnen frei, noch etwas in der Art in das Schreiben mit aufzunehmen.