Vorlage für die Kündigung vom ADAC Auslandskrankenschutz
Sie wollen eine beim ADAC abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kündigen? Die nachfolgende Vorlage hilft Ihnen dabei, ein entsprechendes Schreiben schnell und kostenlos zu erstellen.
Was ist bei der Kündigung der ADAC Auslandskrankenversicherung zu beachten?
Inhalt
FAQ: ADAC Auslandskrankenversicherung kündigen
Wollen Sie eine beim ADAC abgeschlossene Auslandsversicherung kündigen, muss dies in schriftliche Form erfolgen. Für die Kündigung kommen somit insbesondere Brief, Fax und E-Mail in Betracht.
Ja, beim ADAC Auslandskrankenschutz beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 1 Monat vor Vertragsablauf bzw. automatischer Vertragsverlängerung.
Verwenden Sie für die Kündigung vom ADAC Auslandskrankenschutz eine geprüfte Vorlage, stellen Sie damit sicher, dass die Formulierungen den gesetzlichen Vorgaben einer Versicherungskündigung entsprechen. Ein entsprechendes Tool stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Achten Sie allerdings darauf, alle notwendigen Daten – wie etwa Mitglieds- und Vertragsnummern – zu ergänzen.
Absicherung für Urlaubsreisen
Ist auf Reisen aufgrund einer auftretenden Erkrankung oder eines Unfalls eine medizinische Versorgung notwendig, kann dies die Urlaubskasse erheblich belasten. Daher kann es als Absicherung für den Ernstfall durchaus sinnvoll sein, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten übernimmt. Zu den Anbietern für einen solchen Auslandskrankenschutz zählt auch der ADAC.
In naher Zukunft stehen keine Urlaube im Ausland an oder wollen Sie zu einer anderen Versicherung wechseln? In diesen Fällen gilt es zahlreiche Fragen zu klären: Wie lässt sich die ADAC Auslandskrankenversicherung kündigen? Ist eine Frist zu beachten? Wie formuliere ich das Kündigungsschreiben richtig? Und kann ich für die Kündigung vom ADAC Auslandskrankenschutz ein Muster verwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Kündigungsfrist beim ADAC Auslandskrankenschutz
Bei der ADAC Auslandskrankenversicherung handelt es sich üblicherweise um einen sogenannten Verlängerungsvertrag. Somit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Auslandskrankenschutz des ADAC nicht fristgerecht kündigen. Ein entsprechendes Schreiben muss dabei spätestens einen Monat vor dem Vertragsablauf beim Versicherer eingehen.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, die ADAC Auslandskrankenversicherung zu kündigen, wenn eine Preiserhöhung angekündigt wurde. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag zu beenden. Hierbei handelt es sich um ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Nicht zuletzt können Sie nach einem Versicherungsfall die Auslandskrankenversicherung beim ADAC vorzeitig kündigen. Ein Versicherungsfall liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Versicherer Leistungen erbringen muss, also zum Beispiel die Behandlungskosten für die Notversorgung im Ausland zahlen. Unter § 92 Abs. 2 VVG heißt es dazu:
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wichtig! Auch der ADAC kann eine Kündigung für den Auslandskrankenschutz nach einem Versicherungsfall in die Wege leiten. Denn grundsätzlich erhält jede Vertragspartei nach einem solchen Ereignis die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis zu beenden.
ADAC Auslandskrankenversicherung kündigen: Wie gehe ich vor?
Wollen Sie ein mit dem ADAC bestehendes Versicherungsverhältnis für Auslandsreisen beenden, muss dies grundsätzlich schriftlich erfolgen. Beim ADAC ist die Kündigung der Auslandskrankenversicherung daher auf folgenden Wegen möglich:
- Brief
- Fax
Häufig werden Kündigungen noch klassisch per Post versendet. Entscheiden Sie sich dabei für die Versandform des Einschreibens, ist eine Sendungsverfolgung möglich und Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Damit Ihre Kündigung beim ADAC auch ankommt, müssen Sie diese an folgende Adresse schicken:
ADAC Versicherung AG
Hansastraße 19
80686 München
Um die Kosten für Porto und Papier einzusparen, gibt es allerdings noch andere Optionen, um beim ADAC eine Auslandsversicherung zu kündigen. Kostenlos ist dies zum Beispiel per Fax möglich. Dabei dient der Fax-Sendebericht als Versandbestätigung und die Postlaufzeiten – also die Dauer zwischen Aufgabe und Zustellung eines Briefes – entfallen. Senden Sie das Schreiben dafür an folgende Nummer:
Faxnummer: + 49 89 / 7676 – 6346
Nicht zuletzt können Sie sich, um die ADAC Auslandskrankenversicherung zu kündigen, für die E-Mail entscheiden. Kopieren Sie dafür einfach das erstellte Schreiben in das Textfeld bzw. fügen Sie dieses als PFD-Datei als Anhang bei und senden es an diese E-Mail-Adresse:
service@adac.de
Unabhängig von der gewählten Versandart, sollten Sie vom Versicherer sowohl eine Eingangs- als auch eine Kündigungsbestätigung fordern. Wie Sie dies bei am besten formulieren, wenn Sie beim ADAC Ihre Auslandskrankenversicherung kündigen, zeigt unser Muster zu Beginn dieses Ratgebers.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für diese tolle Seite. Ich habe bereits drei Kündigungen problemlos, schnell und einfach erstellen können. Ganz großes Lob an Sie.
Mit freundlichen Grüssen
Sven