Vorlage für die Kündigung bei FIT/ONE
Sie wollen Ihr bei FIT/ONE abgeschlossenes Abo kündigen? Mit der nachfolgenden Vorlage können Sie das entsprechende Schreiben schnell und kostenlos erstellen.
Was ist bei der FIT/ONE-Kündigung zu beachten?
Inhalt
FAQ: FIT/ONE kündigen
Wollen Sie eine bei FIT/ONE bestehende Mitgliedschaft kündigen, gilt es die im Vertrag definierte Frist zu beachten. So muss eine Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit erfolgen, da sich der Vertrag sonst automatisch verlängert.
In der Regel muss die Kündigung bei einem Fitnessstudio schriftlich erfolgen. Bei FIT/ONE können Sie dies sowohl per Brief, Fax als auch per E-Mail tun.
Formale Vorschriften gibt es üblicherweise nicht. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr schreiben alle wichtigen Informationen – wie etwa die Mitglieds- und Vertragsnummern – enthält. Hilfreich kann es daher sein, wenn Sie für die Beendigung der Mitgliedschaft bei Fit/ONE die Kündigung mithilfe einer Vorlage erstellen. Hier stellen wir Ihnen dafür ein Tool zur Verfügung.
Keine Lust mehr auf Sport bei FIT/ONE?
Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ermöglicht die Nutzung der Trainingsgeräte und des Kursangebotes. Allerdings fehlt es im Alltag mitunter an der nötigen Zeit, sich auch tatsächlich ausgiebig körperlich zu betätigen. Aber auch eine Krankheit kann den Gang ins Fitnessstudio verhindern. Daher überlegen auch Mitglieder der Fitnessstudiokette FIT/ONE, wie sie kündigen können.
Doch worauf muss ich achten, wenn ich eine bestehende Mitgliedschaft bei FIT/ONE beenden möchte? Welche Fristen sind dabei einzuhalten? In welchen Fällen bietet FIT/ONE ggf. eine Sonderkündigung an? Gibt es formale Vorgaben für das Kündigungsschreiben? Und existiert für die Kündigung bei FIT/ONE möglicherweise eine Vorlage? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Kündigungsfristen bei FIT/ONE beachten!
Haben Sie den Entschluss gefasst, einen bei FIT/ONE bestehenden Vertrag zu kündigen, sollten Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Ihre persönlichen Unterlagen werfen. Denn diese geben unter anderem Auskunft über Fristen, die es zu berücksichtigen gilt. So ist eine kurzfristige Kündigung – zum Beispiel zum nächsten Monat – meist nicht möglich.
Bei FIT/ONE endet die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate vor dem Ende der im Vorfeld vereinbarten Vertragslaufzeit. Dadurch erhalten die Betreiber der Fitnessstudios eine gewisse Planungssicherheit. Bestehende Mitglieder, die diesen Termin verpassen, müssen damit rechnen, dass sich der Vertrag automatisch verlängert.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, unabhängig von den geltenden Fristen eine Mitgliedschaft bei FIT/ONE zu kündigen. Damit ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht besteht, müssen aber gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wichtige Gründe vorliegen:
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Was konkret als wichtiger Grund zählt, variiert mitunter je nach Einzelfall. So entschied zum Beispiel der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08. Februar 2020 (Az.: XII ZR 42/10), dass eine Erkrankung des Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigt. In der Regel verlangen die Betreiber in einem solchen Fall einen entsprechenden Nachweis wie etwa ein ärztliches Attest.
In den AGB verweist FIT/ONE bei Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehreinsatz oder ähnlichen Verhinderungsgründen, die zu einer Abwesenheit von mehr als acht Wochen führen, allerdings auf die Stilllegung bzw. das Aussetzen der Mitgliedschaft. Dadurch ruht die Zahlungspflicht und die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die ausgesetzte Zeit.
Bei einem Umzug haben Kunden die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft bei FIT/ONE vorzeitig zu kündigen. Die Beendigung erfolgt dann nach drei Monaten zum Monatsende. Allerdings ist diese Option an Bedingungen geknüpft. So muss der neue Wohnort mehr als 30 km (Luftlinie) von einem Studio der Kette entfernt sein. Ein entsprechender Nachweis erfolgt mithilfe der neuen Meldebescheinigung.
Mithilfe einer Vorlage die Mitgliedschaft bei FIT/ONE kündigen
Wie schreibe ich eine Kündigung? Wie sollte der Briefkopf aussehen? Und welche Angaben sind wichtig? Bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens gibt es allerhand zu beachten. Allerdings ist es nötig, sich darüber lange den Kopf zu zerbrechen. Denn können Sie bei FIT/ONE für die Kündigung auf ein Muster zurückgreifen. Nutzen Sie hierfür einfach bereitgestellten Vorlage zu Beginn dieses Ratgebers, um regulär bei FIT/ONE zu kündigen.
Wollen Sie hingegen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder die Mitgliedschaft zeitweise aussetzen, müssen Sie den Text anpassen. Nachfolgend finden Sie dafür entsprechende Muster. Bei einer umzugsbedingten Kündigung kann der Text dann beispielsweise wie folgt aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine FIT/ONE Mitgliedschaft vorzeitig, da ich an einen neuen Wohnort gezogen bin und es vor Ort und auch in entsprechend erreichbarer Nähe leider keine FIT/ONE Niederlassung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Wollen Sie wegen eines Umzugs Ihre Mitgliedschaft bei FIT/ONE kündigen, müssen Sie dem Schreiben eine Meldebescheinigung beilegen, aus denen der neue Hauptwohnsitz hervorgeht.
Bei einer Schwangerschaft besteht in der Regel nicht die Möglichkeit, den Vertrag mit FIT/ONE frühzeitig zu kündigen. Stattdessen bietet die Fitnessstudiokette eine Aussetzung der Mitgliedschaft an. Für die Beantragung einer solchen können Sie die nachfolgende Formulierung nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine FIT/ONE Mitgliedschaft während meiner Schwangerschaft ruhen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung bei FIT/ONE: Wie verschicke ich diese?
Wollen Sie bei FIT/ONE kündigen, muss dies grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Eine telefonische Beendigung der Mitgliedschaft oder ein entsprechendes Gespräch im Fitnessstudio akzeptiert der Betreiber somit nicht. Allerdings können Sie auch bei einer schriftlichen Kündigung auf verschiedene Arten vorgehen. Zur Auswahl stehen dabei:
- Brief
- Fax
Klassischerweise besteht die Möglichkeit, die Kündigung per Brief oder Einschreiben an die folgende Adresse zu versenden:
FIT/ONE
Röntgenstr. 15
97295 Waldbrunn
Wer sich die Portokosten sparen möchte, kann aber auch noch andere Wege nutzen. So besteht die Möglichkeit, eine Kündigung per Fax vorzunehmen. Senden Sie das Schreiben in diesem Fall an folgende Nummer:
Faxnummer: 09306909151
Nicht zuletzt können Sie bei FIT/ONE unkompliziert online kündigen. Versenden Sie dafür einfach das erstellte Kündigungsschreiben an per E-Mail an folgende Adresse:
mitgliederverwaltung@fit-one.de.
Unabhängig davon für welche Versandart Sie sich entscheiden, sollten Sie auf eine Eingangsbestätigung bestehen. Verlangen Sie zudem eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in welcher der Termin für die Beendigung des Vertragsverhältnisses konkret angegeben ist. Zudem sollten Sie mögliche Nachweise zum Versand der Kündigung – wie etwa den Sendebericht beim Fax – gut aufbewahren.
Hallo,
im Mitglieder Portal von Fit One gibt es die Möglichkeit den Vertrag zu Kündigen, ist dies Bindend oder muss ich dennoch eine schriftliche Meldung losschicken.
Ich habe da jetzt drauf geklickt und den Vorgang aktiviert und das steht jetzt erstmal noch Bearbeitung steht aus…
Danke vorab.
Ist die Energie und Hygienepauschale bei Fit One rechtens? Wo genau finde ich die AGB von Fit One
Ich bin sehr enttäuscht über das momentan Terminvereinbarungssystem. Es kann nicht sein, dass ich mein Termin nicht ändern kann und dafür einen freien nehmen. Wofür bezahle ich mein Beitrag in dieser Zeit. Ich bin im Kurzarbeit und unterstütze Sie noch und dafür so ein Schwachsinnige System, es gehört in der Mülltonne!!!
Wenn Sie Ihre Probleme lösen bin ich gerne wieder bei ihnen aber so nicht!
Hallo Velma,
bitte beachten Sie, dass wir nicht FIT/ONE repräsentieren, sondern ein Ratgeberportal betreiben. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde bitte direkt an den zuständigen Anbieter.
Ihr Team von anwalt.org