TVÖD Kündigungsfrist: Welche Regeln müssen Sie beachten?

TVÖD: Welche Kündigungsfrist gibt es?
TVÖD: Welche Kündigungsfrist gibt es?

Die Kündigungsfrist gemäß TVÖD

Die Kündigungsfrist für Angestellte laut TVÖD richtet sich nach dem Beschäftigungszeitraum.
Die Kündigungsfrist für Angestellte laut TVÖD richtet sich nach dem Beschäftigungszeitraum.

Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) regelt gemäß BGB eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst angestellt sind – bzw. Angestellte in diesem Bereich beschäftigen. Neben der Vergütung der Arbeit wird auch die Kündigungsfrist im TVÖD geregelt.

Der TVÖD sieht diesbezüglich andere Regelungen vor als etwa solche, die sich mit der gesetzlichen oder einer einzelvertraglich bestimmten Kündigungsfrist beschäftigen. Darüber hinaus regelt der TVÖD zum Beispiel auch Arbeitszeiten, die Anzahl der Urlaubstage, Sonderzahlungen sowie den Fall der Unkündbarkeit. Regelungen zum Kündigen gemäß TVÖD finden Interessierte im folgenden Ratgeber

TVÖD – Wen betrifft dieser Tarifvertrag?

Betroffen von den Regelungen des TVÖD, wie etwa der Kündigungsfrist, sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst, so etwa Angestellte der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und kommunaler Ebene.

Unter dem TVÖD werden gleich mehrere Tarifverträge für diese Personengruppen (beispielsweise Beamte) zusammengefasst. Der TVÖD gilt seit 2005, er löste unter anderem den BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ab.

Der TVÖD gilt nicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Landesebene, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder schied frühzeitig aus den Verhandlungen um den TVÖD aus. Stattdessen gilt auf Landesebene der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Dieser unterscheidet sich jedoch nur in Feinheiten von den Regelungen des TVÖD.

Die Kündigungsfrist gemäß TVÖD

Die Kündigungsfrist ist im TVÖD nach Beschäftigungszeit gestaffelt.
Die Kündigungsfrist ist im TVÖD nach Beschäftigungszeit gestaffelt.

Der TVÖD ist ein Tarifvertrag, der unter anderem die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) im öffentlichen Dienst vorgibt. Diese Regelungen unterscheiden sich dabei von denen anderer Arbeitsverträge und sind zudem nicht zwangsläufig identisch zu jeder Art von Tarifvertrag.

Die Kündigungsfrist im TVÖD richtet sich nach der Beschäftigungszeit der Arbeitnehmer, die diese im Dienst verbracht haben. Zudem läuft die Kündigungsfrist im TVÖD häufig zum Quartalsende und damit zum Ende eines Kalendervierteljahres statt zum Monatsende aus, wie es bei anderen Verträgen meist üblich ist.

In den ersten sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist im TVÖD 2 Wochen zum Monatsende, somit entspricht diese Regelung gemäß TVÖD im Grunde der der Probezeit. Darüber hinaus kommen folgende Kündigungsfristen im TVÖD zur Anwendung:

  • Anstellung bis zu einem Jahr – Kündigungsfrist ein Monat bis zum Monatsende (TVÖD)
  • Anstellung bis maximal 5 Jahre – Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende (TVÖD)
  • Anstellung von mindestens 5 Jahren – Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende (TVÖD)
  • Anstellung von mindestens 8 Jahren – Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende (TVÖD)
  • Anstellung von mindestens 10 Jahren – Kündigungsfrist 5 Monate zum Quartalsende (TVÖD)
  • Anstellung mindestens 12 Jahre – Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss eines Quartals (TVÖD)

Diese Kündigungsfristen im TVÖD werden in § 34 zur Kündigung des Arbeitsverhältnis’ geregelt.

Die Unkündbarkeit im TVÖD

Einige Arbeitnehmer, deren Rechte und Pflichten im TVÖD geregelt werden, profitieren von einer Unkündbarkeit, ihnen kann der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Zu dieser Personengruppe zählen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mindestens 40 Jahre alt sind, seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt sind (Absatz 3) und deren TVÖD unter das Tarifgebiet West fällt.

Gemäß dieses TVÖD können diese Personengruppen grundsätzlich keine Kündigung erhalten, bzw. die Kündigung nur dann erhalten, wenn ein wichtiger Grund zum Kündigen des Arbeitnehmers vorliegt. Binnen wie vielen Monaten oder Wochen diese Kündigung dann eingereicht werden kann, bzw. gültig wird, hängt von der jeweiligen Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst sowie gegebenenfalls von speziellen Regelungen im TVÖD zur fristlosen Kündigung ab.

Besondere Regelungen zur Kündigungsfrist im TVÖD

Unter Umständen sind Sie laut TVÖD unkündbar.
Unter Umständen sind Sie laut TVÖD unkündbar.

Im TVÖD müssen einige Regelungen und Formulierungen zur Kündigungsfrist beachtet werden. So ist im TVÖD etwa von der Beschäftigungszeit die Rede, dabei handelt es sich um die gesamte Arbeitszeit, die in einem Dienst geleistet wurde, auch dann, wenn diese Zeit unterbrochen wurde.

Wird ein Sonderurlaub beantragt, so wird die Zeit dessen gemäß TÖVD nicht in die gesamte Beschäftigungszeit im Dienst mit einberechnet, die Kündigungsfrist kann sich also gegebenenfalls verkürzen. Die Kündigungsfrist verkürzt sich durch Sonderurlaub im TVÖD jedoch dann nicht, wenn er aus betrieblichen Interessen oder für den Dienst eingereicht und schriftlich beantragt wurde.

Sofern die Angestellten im öffentlichen Dienst zwischen Arbeitgebern, die beide dem Wirkungsbereiche des TVÖD unterliegen, wechseln, werden die Zeiten bei allen Arbeitgebern, die dem TVÖD unterliegen, als gesamte Beschäftigungszeit angerechnet. Damit hängt die Kündigungsfrist von der gesamten Beschäftigungsdauer ab und wird nicht zum Beginn des Dienstes bei einem neuen Arbeitgeber neu berechnet.

Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer im TVÖD

Auch für den Angestellten gelten die Fristen zur Kündigung gemäß TVÖD wie oben beschrieben. Die Monate, die ihm zwischen Kündigung und Ausscheiden aus dem Dienst bleiben, hängen von der Anzahl der Monate/Jahre ab, die er dort beschäftigt war. Frei von einer solchen Frist ist er gemäß TVÖD jedoch dann, wenn er außerordentlich und fristlos kündigen möchte. Das ist auch gemäß TVÖD etwa dann möglich, wenn es beispielsweise zu Mobbing am Arbeitsplatz oder ähnlichen Vorfällen gekommen ist.

Dieser Text ist auf dem Stand von April 2013. Bitte ziehen Sie in Betracht, dass sich hier eventuell vereinzelte Daten bereits geändert haben könnten.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

8 Gedanken zu „TVÖD Kündigungsfrist: Welche Regeln müssen Sie beachten?

  1. W.

    Hallo,
    Ich bin seit 4 Jahren im Unternehmen und möchte kündigen. Wenn ich heute kündige 20.12.22 , ab wann stehe ich meinem neuen Arbeitgeber zur Verfügung? Ich verstehe dies nicht mit den 6 Wochen zum Quartalsende nicht. Denn das bedeutet ja es gibt keinen Unterschied zwischen länger als 5 Jahre Beschäftigung mit 3 Monate zum Quartalsende. Beide wären erst zum 01.04. zur Verfügung. Oder bedeutet es ich kündige am 31.12. und kann 6 Wochen später beim neuen Arbeitgeber anfangen?

  2. Szende

    Hallo.
    Ich arbeite im tvöd Offentliche Dienst,und würde gerne zum 31.03 kündigen.
    Meine Frage wäre, ich habe noch 5 Tage resturlaub und Überstunden…
    Werden diese Tage dazugerechnet das man früher gehen kann?
    Vielen dank im Voraus.
    Mfg.

  3. Ella

    Ich habe Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Ich will mit 31.12.22 Kündigen. Wann soll ich den Kündigung angeben?
    Ist es egal ob ich es gleich mache, oder muss ich warten bis ende August ???
    Danke

    1. J.s.

      Ich habe eine Frage bzgl der Kündigungsfrist. Am 1.1.23 bin ich genau ein Jahr dort beschäftigt. Ab da greift die Frist von 6 Wochen. Kann ich denn bereits im Dezember, wo ich ja weniger als ein Jahr dort beschäftigt bin, die Kündigung einreichen und somit zum 31.01. kündigen?

  4. ED

    Hallo, an anderer Stelle habe ich gelesen, dass für befristete Verträge andere Kündigungsfristen gelten, stimmt das?

  5. Michael

    Und wenn ich als krankenpfleger kündigen möchte, muss ich die Ausbildungszeit mit einberechnen ? Und wenn ich vor der Ausbildung schon angestellt war aber in einem anderen Beruf, dann direkt die Ausbildung und direkt die neue Arbeit begonnen habe, muss ich das alles einberechnen ? Das wären alles zusammen c.a 6 Jahre. Ich würde aber gerne früher kündigen, ist das möglich ?

  6. Thomas

    Hallo,
    sie beschreiben die Abhängigkeit der Kündigungsfrist von der gesamten Beschäftigungszeit bei allen Arbeitgebern, die dem TVÖD unterliegen. Wird die gesamte Beschäftigungszeit bei TVÖD Arbeitgebern auch dann zusammengerechnet, wenn zwischen den TVÖD Beschäftigungen Zeiten liegen, die in der freien Wirtschaft verbracht wurden, also z.B. 3 Jahre TVÖD Arbeitgeber, dann 10 Jahre freie Wirtschaft, dann 6 Jahre TVÖD Arbeitgeber, folgt daraus 9 Jahre gesamte Beschäftigungszeit im TVÖD und somit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende ?

  7. I.

    Alles schön und gut – lässt sich gut nachvollziehen die Kündigungsfristen. Man sollte aber auch mal darauf hinweisen, dass davon auch das Weihnachtsgeld betroffen ist – je nach Kündigungsdatum. Dass das über den Jahreswechsel hinausgeht (die Vereinbarung in manchem Tarifvertrag) da denkt keiner dran – großes Erwachen im Nachhinein, wenn Weihnchstgeld zurückgezahlt werden muss bzw. keines ausgezahlt wird.

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