Fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrags – Wann ist das möglich?

Können Sie einen Arbeitsvertrag fristlos kündigen?
Können Sie einen Arbeitsvertrag fristlos kündigen?

Fristlose Kündigung: Einen Arbeitsvertrag Knall auf Fall beenden

Die fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer und -geber einreichen.
Die fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer und -geber einreichen.

Für sie gibt es wohl keinen richtigen Zeitpunkt: fristlose Kündigungen. Als heikles Thema, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Angestellten, bringen sie häufig Ärger, Unverständnis und Verzweiflung in den Alltag der Betroffenen.

Denn die fristlose Kündigung vom eigenen Arbeitsvertrag lässt bei vielen Arbeitnehmern die Lebensgrundlage wie ein Kartenhaus zusammenfallen, stehen doch die Ratenzahlungen für Haus oder neues Auto aus, wenn keine finanziellen Reserven existieren.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Gekündigte das Kündigungsschreiben genauestens überprüfen, um eventuelle Formfehler oder inhaltliche Ungereimtheiten zu entdecken. Nicht selten wird eine fristlose Kündigung bereits unwirksam, weil sie beispielsweise einen Tag zu spät eingereicht wurde.

Welche Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein, damit die fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis rechtskräftig werden kann? Welche Gründe gibt ers für solch eine drastische Form der Vertragsbeendigung? Und was sagt eigentlich die deutsche Gesetzgebung dazu?

All das und noch mehr erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Hier dreht sich alles rund um das Thema fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Im Arbeitsrecht ist die außerordentliche Kündigung mit einem Vertrauensverlust verbunden.
Im Arbeitsrecht ist die außerordentliche Kündigung mit einem Vertrauensverlust verbunden.

Wer im Arbeitsrecht eine außerordentliche, fristlose Kündigung einreicht, sagt damit automatisch aus, dass die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen einer entsprechenden ordentlichen Kündigung nicht zumutbar wären, und zwar für die Person, von der die Kündigung ausgeht.

Aus diesem Grund ist sie auch immer mit einigen Hürden verbunden. Dabei ist es egal, wer letztlich die fristlose Kündigung einreicht.

Alle Beteiligten sollten vor dem Einreichen des Kündigungsschreibens noch einmal versuchen tief durchzuatmen und versuchen, Ruhe zu bewahren.

Es ist manchmal nicht auszuschließen, dass die Kündigung von einem Arbeitsvertrag überstürzt erfolgt. Fristlos eine Arbeitsstelle zu beenden, ist in vielen Fällen nämlich auf Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Arbeitnehmern und -gebern zurückzuführen.

Nicht selten kann in solch einer Situation ein klärendes Gespräch die Lösung des Problems darstellen.

Gesetzliche Vorgaben, um einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen

Wie geht es aber weiter, wenn die fristlose Kündigung auf Arbeit unumgänglich ist? Was schreibt das Gesetz vor? Regelungen dazu sind in mehreren Gesetzestexten zu finden.

Zunächst einmal ist die fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Die fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag setzt einen wichtigen Grund voraus.
Die fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag setzt einen wichtigen Grund voraus.

Der § 626 BGB gibt zum Beispiel an, dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung im Arbeitsrecht immer von beiden Seiten ausgehen kann. Der Kündigende kann also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer verkörpert werden.

Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung gestattet, dass für die Kündigung von einem Arbeitsvertrag nachweisbar ein wichtiger Grund vorhanden ist. Zudem wird auch eine nachvollziehbar begründete fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinfällig, wenn diese nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ab Bekanntwerden des Kündigungsgrunds eingereicht wird.

Der Kündigungsgrund sollte außerdem immer direkt im Schreiben genannt werden. Zwar ist dies nicht verpflichtend, aber der Gekündigte kann eine Auskunft hierzu nachträglich verlangen und wird dies höchstwahrscheinlich in den meisten Fällen auch tun.

Des Weiteren stellt auch das Kündigungsschutzgesetz einige Rahmenbedingungen für die fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag bereit. Vor allem wenn der Gekündigte davon überzeugt ist, dass die Kündigung nicht rechtens ist und er dagegen vorgehen muss, kann der § 1 Abs. 2 zur sozial ungerechtfertigten Kündigung im KSchG (Kündigungsschutzgesetz) hilfreich sein:

„Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. […]“

Daraus wird klar, dass nicht alle Gründe auch eine fristlose Kündigung herbeiführen können. Liegt die Ursache der Kündigung beispielsweise nicht in der Person des Arbeitnehmers selbst, in dessen Verhalten oder in betrieblichen Belangen, fällt dies im Regelfall nicht in die Kategorie „fristlose Kündigungsgründe“.

Achtung ist vor allem bei der Abmahnung geboten: Diese muss nämlich im Regelfall zuvor erfolgen, um eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag zu rechtfertigen. Eine Ausnahme bilden Arbeitsverhältnisse, bei denen sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet. Hier ist zumeist keine vorherige Abmahnung vonnöten.

Wie läuft eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht ab?

Fristlos kündigen: Wenn die Arbeit unerträglich wird, ist das eine Option.
Fristlos kündigen: Wenn die Arbeit unerträglich wird, ist das eine Option.

In aller Regel wird eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag zunächst durch ein entsprechendes Schreiben ausgelöst. Diesem muss in den meisten Fällen eine Abmahnung vorausgehen.

Dann kommt es darauf an, wie der Gekündigte reagiert. Sieht er sein Fehlverhalten ein und bestätigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, muss nichts unternommen werden. Zwei Wochen später wird sie dann rechtskräftig.

Oftmals empfindet der Gekündigte die erhaltene Kündigung allerdings als unangebracht und fechtet diese durch eine Kündigungsschutzklage an.

Alle Beteiligten sollten sich also zunächst auf einen langwierigen und zumeist teuren Rechtsstreit einstellen. Denn wird erst einmal eine Kündigungsschutzklage vom betreffenden Arbeitnehmer eingereicht, können nur noch ein Anwalt und eine richterliche Entscheidung den endgültigen Entschluss über die Rechtskräftigkeit fällen.

Kommt es zu solch einem Schritt, ist es ratsam, Unterstützung bei einem Fachmann zu suchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hierbei helfen.

Kündigt der Arbeitnehmer selbst fristlos, muss der triftige Grund nicht nur dem Gericht plausibel und nachvollziehbar erscheinen, sondern auch der Agentur für Arbeit. Oftmals sind Betroffene nämlich auch an letzterer Stelle dazu verpflichtet, ihre Beweggründe ausführlich darlegen, um am Ende keine finanzielle Sperre bei der Arbeitslosigkeit zu riskieren.

Bei Gründen wie sexueller Belästigung oder massivem Mobbing am Arbeitsplatz sollten betroffene Arbeitnehmer nicht mit finanziellen Nachteilen rechnen müssen.

Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag fristlos kündigen?

Für die Rechtskräftigkeit ist es dabei nicht relevant, ob das Arbeitsverhältnis in Papierform oder nur mündlich festgehalten ist. Demnach ist eine fristlose Kündigung auch ohne entsprechenden Arbeitsvertrag möglich.

Unabdingbar ist aber auch hier der triftige Grund für die fristlose Kündigung vom betreffenden Arbeitsvertrag. Es muss daraus resultierend sichergestellt werden, dass eine entsprechende gesetzliche Frist, wie sie bei einer ordentlichen Kündigung gegeben wäre, nicht zumutbar ist.

Ist eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich?

Die fristlose Kündigung im Arbeitsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Die fristlose Kündigung im Arbeitsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Im Normalfall ist es so, dass eine Abmahnung den Zweck hat, dem Arbeitnehmer oder -geber die Chance zu geben, begangenes Fehlverhalten auszugleichen und damit die Vertrauensbasis wieder zu stärken.

Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise bis dato gute Arbeit geleistet, sollte ein Arbeitgeber diese Leistungen auch nicht vergessen, wenn er über eine fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag nachdenkt.

Ein klärendes Gespräch kann manchmal wahre Wunder bewirken. Oftmals stellt sich heraus, dass schwierige private Umstände zu einem inkorrekten Verhalten auf Arbeit geführt haben. Weiß der Arbeitgeber erst einmal von dem Todesfall, der Scheidung o. Ä., kann er in der Regel wesentlich mehr Verständnis aufbringen.

Unter Umständen sieht der eine oder andere Chef dann nicht nur von der fristlosen Kündigung, sondern gar von der Abmahnung ab.

Im Allgemeinen ist es jedoch so, dass der Arbeitgeber dem Angestellten durch eine Abmahnung die Möglichkeit gibt, sich zu bessern. Tut er das nicht, erfolgt im nächsten Schritt die fristlose Kündigung vom jeweiligen Arbeitsvertrag.

Nur in ganz seltenen Fällen kann eine Abmahnung auch wegfallen. Hierbei muss das Vertrauen beider Vertragsparteien so stark geschädigt sein, dass eine Besserung nicht mehr in Sicht ist. Vor allem bei begangenen Straftaten kann diese Regelung Anwendung finden.

Fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag: Mögliche Gründe

Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist laut Arbeitsrecht, dass dieser Grund auch nachvollziehbar ist und es vor allem nicht zulässt, dass dem Kündigenden eine Frist zugemutet werden kann.

Doch welche Gründe können das sein? Im Allgemeinen werden diese in personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Gründe unterteilt. Sie sollen im Folgenden näher erläutert werden:

  1. personenbedingte Gründe: Liegt die Begründung für eine fristlose Kündigung in der Person des Arbeitnehmers, muss dadurch vor allem das Arbeitsverhältnis gestört sein. So können zum Beispiel Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis verloren haben, damit rechnen, dass sie eine fristlose Kündigung bekommen.
  2. verhaltensbedingte Gründe: Auch bestimmte Handlungen können zur fristlosen Kündigung führen. Dazu zählen:
    • Gewalt/Handgreiflichkeiten
    • Mobbing
    • Diebstahl/Vertrauensmissbrauch
    • Ausländerfeindlichkeit
    • sexuelle Belästigung
    • u. v. m.
  3. betriebsbedingte Gründe: Steht ein Unternehmen kurz vor dem Bankrott, weshalb es stillgelegt werden muss, kann eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag hier der letztmögliche Ausweg sein. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber nicht gewährleisten kann, dass er sich die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers für die Dauer einer Kündigungsfrist noch leisten kann.
Fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag: Triftige Gründe sind die Grundvoraussetzung dafür.
Fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag: Triftige Gründe sind die Grundvoraussetzung dafür.

Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung vom jeweiligen Arbeitsverhältnis auch fristlos erfolgen kann, weil diese rechtzeitig eingereicht wurde. Werden die zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes nämlich überschritten, ist nur noch eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.

Letztlich ist zu sagen, dass es bei fristlosen Kündigungen in den meisten Fällen ratsam ist, einen Anwalt um Hilfe zu bitten.

Dieser weiß genau, worauf bei einer Kündigungsschutzklage geachtet werden muss und welche Dinge ein Kündigungsschreiben unwirksam machen.

Im Zweifel sollten sich Betroffene deshalb lieber auf einen Fachmann verlassen. Schließlich geht es bei einer fristlosen Kündigung von einem Arbeitsvertrag zumeist um Existenzgrundlagen, die nun auf wackeligen Beinen stehen.

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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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