Erstellen Sie innerhalb weniger Minuten die Kündigung für Ihren Handyvertrag – für das Muster ist keine Anmeldung notwendig!
Kündigung für den Handyvertrag als Vorlage
Sie wollen Ihren Handyvertrag kündigen? Mit dieser Vorlage erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges Kündigungsschreiben für einen Mobilfunkvertrag:
Handyvertrag kündigen mit Rufnummernmitnahme: Mit dieser Vorlage möglich
Nutzen Sie für das Kündigungsschreiben für den Handyvertrag dieses Formular, können Sie ganz einfach die Rufnummernmitnahme veranlassen. Wählen Sie einfach die Option für die Rufnummernmitnahme in der Vorlage aus und ergänzen Sie die entsprechenden Eingabefelder mit Ihren Angaben, wenn Sie den Mobilfunk kündigen.
Was ist bei der Kündigung von einem Mobilfunkvertrag zu beachten?
Inhalt
FAQ: Handyvertrag kündigen
Wollen Sie einen Handyvertrag kündigen, empfiehlt sich die Schriftform. Dabei sind insbesondere folgende Angaben wichtig: Name und Adresse, Kundennummer, Handynummer, Datum und Unterschrift. All diese Informationen können Sie auch in diese Vorlage eintragen.
Welche Kündigungsfrist für Ihren Handyvertrag gilt, können Sie aus den Vertragsunterlagen entnehmen.
Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung ist beim Handyvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht kann zum Beispiel beim Umzug ins Ausland oder Tod des Vertragsnehmers vorliegen.
Weitere Ratgeber zur Kündigung vom Handyverträgen
Wann können Sie einen Handyvertrag kündigen?
Bei vielen Mobilfunkverträgen verlängert sich die Laufzeit automatisch, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist den Vertrag beendet. Dies gilt unabhängig davon, wie zufrieden Sie mit dem aktuellen Angebot sind. Doch möglicherweise entdeckt der Kunde ein günstigeres Angebot und möchte deshalb das bestehende Vertragsverhältnis beenden. In diesem Fall stellt sich die Frage: „Wie schreibe ich die Kündigung für einen Handyvertrag richtig?“
In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es dabei ankommt und unter welchen Umständen es möglich ist, den Handyvertrag sofort zu kündigen. Darüber hinaus erklären wir, welche Aspekte bei der Erstellung und Zustellung der Kündigung zu berücksichtigen sind.
Kündigungsfrist beim Mobilfunkvertrag
Um ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden, müssen Sie beim Handyvertrag die Kündigungsfrist beachten. Diese können Sie mithilfe der AGB des Anbieters, die Ihnen bei Vertragsschluss ausgehändigt wurden, einfach herausfinden. Darin finden Sie die Informationen zu Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit.
Sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen nicht mehr verfügbar haben, hilft ein Anruf beim Kundenservice Ihres Anbieters, um Ihre Vertragsdaten in Erfahrung zu bringen. Alternativ dazu haben Sie nicht selten auch die Möglichkeit, über ein Kundenkonto die entsprechenden Informationen online einzusehen.
Wollen Sie Ihren Handyvertrag außerordentlich kündigen, dann bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ihr Vertrag endet dann zum nächstmöglichen Termin.
Übrigens! Das Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat zur Kündigungsfrist beim Handyvertrag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses sieht eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat vor. Zudem müssen Anbieter ihre Kunden bei sich automatisch verlängernden Verträgen rechtzeitig auf ihre Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Wann entsprechende Regelungen in Kraft treten, ist aktuell aber noch nicht bekannt.
Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Wollen Sie einen bestehenden Handyvertrag kündigen, ist dies in der Regel auf verschiedenen Wegen möglich. Dabei ist es grundsätzlich sinnvoll, die schriftliche Form zu wählen, denn dadurch haben Sie alles schwarz auf weiß. Drucken Sie dafür zum Beispiel das ausgefüllte Muster für die Kündigung vom Handyvertrag aus und senden Sie dieses in einem Brief an den Anbieter. Dabei ist es ratsam, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu verschicken, damit der Absender einen Beleg für die Zustellung der Kündigung besitzt.
Alternativ dazu können Sie die Kündigung von Mobilfunk- bzw. Handyverträgen häufig auch per E-Mail in die Wege leiten. Denn Handyverträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen worden sind, können laut Gesetz auch per E-Mail gekündigt werden. Seit diesem Datum ist die Unterschrift unter einem Kündigungsschreiben nicht mehr Pflicht.
Bei verschiedenen Anbietern ist es zudem möglich, einen Handyvertrag telefonisch oder online zu kündigen. Ob diese Option auch in Ihrem Fall besteht, sollten Sie am besten direkt beim Kundenservice in Erfahrung bringen.
Auf eine Eingangsbestätigung und die Bestätigung der Kündigung sollten Sie unabhängig davon, wie Sie Ihren Handyvertrag zu kündigen, bestehen. Haken Sie ggf. nach, ob Ihre Kündigung tatsächlich angekommen ist.
Den Handyvertrag fristlos kündigen: Welche Gründe sind ausreichend?
Es ist nicht so einfach, schnell mal den Vertrag für das Handy zu kündigen: Eine fristlose Kündigung beim Mobilfunkvertrag ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Es muss ein schwerwiegender Grund vorliegen. Außerdem ist dieser in der Regel gegenüber dem Mobilfunkanbieter nachzuweisen. Mögliche Gründe, um beim Handyvertrag eine Sonderkündigung zu erwirken, sind:
- Umzug ins Ausland
- Ableben des Vertragsnehmers
- Privatinsolvenz des Vertragsnehmers
Bei einem Umzug in ein anderes Land ist dem Anbieter die entsprechende amtliche Meldebescheinigung als Nachweis vorzulegen. Verstirbt der Kunde, dient die Sterbeurkunde als Beleg. Die Insolvenz des Kunden muss in der Regel nicht unbedingt als Grund für eine fristlose Kündigung akzeptiert werden. Sollte der Kunde diese belegen können, ist es aber durchaus möglich, dass der Mobilfunkanbieter den Vertrag beendet.
Unter Umständen kann der Kunde auch bei schweren Beleidigungen durch den Anbieter den Handyvertrag fristlos kündigen.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es, den Handyvertrag fristlos zu beenden?
Wie können Kunden den Anbieter wechseln, bei denen kein ausreichender Grund vorliegt, der es ihnen ermöglicht, den Handyvertrag fristlos zu kündigen? Es ist unter Umständen möglich, einen Handyvertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen – allerdings gegen eine Gebühr. Außerdem existiert normalerweise die Option, sich vom Mobilfunkvertrag freizukaufen, beispielsweise, indem der Kunde die gesamte Grundgebühr für die noch ausstehende Laufzeit auf einmal bezahlt. Diesem Angebot muss der Anbieter jedoch nicht zustimmen.
Fristlose Kündigung vom Mobilfunkvertrag durch den Anbieter: Ist das erlaubt?
Praktisch jeder Nutzer ist auf sein Handy angewiesen. Darf der Mobilfunkanbieter den Handyvertrag fristlos kündigen? Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. Allerdings muss er dem Kunden zuvor mehrere schriftliche Warnungen zukommen lassen. Der Vertrag darf also nicht ohne die Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Beträgt der Zahlungsrückstand mehr als 75 Euro, kann der Anbieter den Anschluss sperren lassen, muss dies jedoch in der Regel zwei Wochen vorher ankündigen.
Mein Sohn ist arbeitssuchend und hat sich daher einen günstigeren Handyvertrag ausgesucht und den alten gekündigt. Laut Stand hatte er noch 10 Tage Zeit zum kündigen und nun erhält er ein Schreiben, dass der alte Vertrag erst im Jahr 2022 erfolgt. Wie kann er verfahren um gegen zu steuern????
mit frdl Grüßen