Fristlose Kündigung im Miet- und Arbeitsrecht

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Fristlose Kündigung im Miet- und Arbeitsrecht

FAQ: Fristlose Kündigung

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass die Kündigung nicht die ansonsten geltende gesetzliche oder vertragliche Frist einhält. Eine solche Form der Kündigung ist deshalb nur in bestimmten Fällen zulässig. Welche Arten der Kündigung es gibt, lesen Sie hier.

Wann kann der Vermieter mir eine fristlose Kündigung aussprechen?

Im Mietrecht besteht in der Regel die Pflicht des Vermieters, Sie vor der fristlosen Kündigung abzumahnen. Erst wenn nach erfolgter Abmahnung keine Besserung eintritt, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wann kann mein Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist nicht einfach ohne Weiteres möglich. In der Regel müssen besondere Gründe vorliegen, die bspw. ein besonderes Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachweisen. Welche Gründe das sein können, lesen Sie hier.

Was bedeutet „fristlose Kündigung“?

Was bedeutet fristlose Kündigung?
Was bedeutet fristlose Kündigung?

Der Begriff „Kündigung“ löst bei den meisten Menschen negative Assoziationen aus, verbinden sie ihn doch oftmals automatisch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und infolge dessen mit einer ungewissen Zukunft. Doch natürlich gibt es die Kündigung in verschiedenen Bereichen, wo mindestens zwei Parteien einen Vertrag miteinander abgeschlossen haben. Möchte eine der Vertragsparteien die Vereinbarung lösen, kann sie den Vertrag kündigen.

Doch was ist eine fristlose Kündigung? Wann kann man fristlos kündigen oder gekündigt werden? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine fristlose Kündigung schreiben? Diese und viele weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

Spezielle Ratgeber zur fristlosen Kündigung

Zwei Arten fristloser Kündigungen

Ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zustande gekommen oder haben sie sich entschieden, ein Dauerschuldverhältnis einzugehen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, diese Vereinbarung durch eine Kündigung wieder zu lösen.

Dabei werden folgende zwei Arten von Kündigungen unterschieden:

  • Die ordentliche Kündigung
  • Die außerordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung bedeutet, dass das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen, also fristgerecht beendet wird. Beide Vertragspartner verhalten sich dementsprechend so, wie sie es vorab vereinbart haben.

Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man hingegen, wenn der Vertrag oder das Dauerschuldverhältnis einseitig von einer Partei aufgekündigt wird. Dies muss aus einem relevanten Kündigungsgrund geschehen, damit der Kündigungsschutz ausgehebelt werden kann. Die tariflich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen werden bei einer außerordentlichen Kündigung nicht eingehalten, weshalb die außerordentliche oftmals auch als fristlose Kündigung bezeichnet wird.

Auch die im Einzelvertrag festgelegten Regelungen verlieren damit ihre Verbindlichkeit. Gegen eine fristlose Kündigung kann sich im Übrigen keine der Vertragsparteien absichern. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass in der Regel vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung zu erfolgen hat.

Die außerordentliche Kündigung kann, muss allerdings nicht fristlos erfolgen. Wenn im folgenden Ratgeber des Öfteren von einer außergewöhnlichen Kündigung gesprochen wird, dann deshalb, weil eine fristlose Kündigung grundsätzlich eine außergewöhnliche Kündigung ist.

Die fristlose Kündigung der Wohnung

Wann ist eine fristlose Wohnungskündigung möglich?
Wann ist eine fristlose Wohnungskündigung möglich?

Keine Frage, manchmal wollen Vermieter ihre Mieter lieber früher als später auf die Straße setzen. Entweder weil sie die Wohnung anderweitig und vielleicht zu höheren Preisen vermieten wollen oder weil es Ärger mit den lieben Mietern gibt. Als Mieter sind Sie zwar vor der willkürlichen Beendigung des Mietvertrags durch den Vermieter geschützt, aber es können trotzdem Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung im Mietrecht erlauben.

Trotzdem müssen Mieter, die eine außerordentliche Kündigung im Briefkasten finden, nicht gleich den Kopf verlieren. Der Gesetzgeber hat es den Vermietern nämlich nicht gerade einfach gemacht, von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der Vermieter darf den Mieter nur kündigen, wenn ihm der Fortbestand des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zur anderweitigen Beendigung des Mietvertrags nicht zugemutet werden kann.

Bevor die fristlose Wohnungskündigung eingeht, erfolgt die Abmahnung

Ein Vermieter, der den Mietvertrag durch eine fristlose Kündigung beenden möchte, ist verpflichtet, der entsprechenden Mietpartei vorab eine schriftliche Abmahnung zu schicken. Darin muss er sie auf ihr Fehlverhalten bzw. Pflichtversäumnis aufmerksam machen, um ihnen die Gelegenheit einzuräumen, dieses künftig zu unterlassen oder bisher versäumtes nachzuholen. Zugleich muss er bereits mit einer fristlosen Kündigung der Wohnung drohen.

Erst wenn die Abmahnung oder eine Fristsetzung erfolgt ist und keine Besserung eingetreten ist, kann die fristlose Kündigung erfolgen. Erhalten Mieter hingegen gleich die sofortige Kündigung, ohne durch die Abmahnung vorgewarnt worden zu sein, wird diese in der Regel ungültig und sie können in der Wohnung bleiben.

Nach § 543 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine Abmahnung nicht nötig, wenn…

  • sie keinen Erfolg verspricht.
  • die fristlose Kündigung aus relevanten Gründen erfolgt und nach Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien gerechtfertigt erscheint.
  • die Mietpartei mit der Mietzahlung in Verzug geraten ist.

Es folgt die fristlose Kündigung

Meist ist eine Abmahnung die Voraussetzung für eine fristlose Mietkündigung.
Meist ist eine Abmahnung die Voraussetzung für eine fristlose Mietkündigung.

Wie bereits erwähnt, muss in den meisten Fällen der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen sein, damit diese anschließend gültig ist. Nachdem der Mieter das angemahnte und kritisierte Verhalten innerhalb der Frist nicht abgestellt hat, kann der Vermieter ihm die fristlose Kündigung zustellen. Doch was ist hierbei zu beachten?

Die fristlose Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich erfolgen und im Original von dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben worden sein. Wichtig ist auch, dass der Grund für die fristlose Kündigung klar benannt wird. Dieser muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen. Welche Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, lesen Sie unter „Gründe für fristlose Kündigung der Wohnung“ gerne weiter unten in diesem Ratgeber nach.
Eine Frist innerhalb derer der Mieter auszuziehen hat, muss nicht eigens genannt werden. In der Regel bleiben diesem für den Auszug zwei Wochen Zeit.

Wie schon bei der Abmahnung muss im Zweifel der Vermieter beweisen, dass der Mieter die fristlose Kündigung erhalten hat. Dazu kann er das Kündigungsschreiben per Einschreiben schicken, allerdings kann der Empfänger den Empfang verweigern. Außerdem beweist es lediglich, dass der Mieter einen Brief erhalten hat und verrät nicht das Geringste über den Inhalt. Sicherer ist es deshalb, wenn der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt oder mit Zeugen die fristlose Kündigung persönlich an den Mieter aushändigt.

Um eine fristlose Kündigung aufzusetzen, die auch vor Gericht Bestand hat, kann es ratsam sein, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.

Muster für eine fristlose Mietkündigung

Wir stellen Ihnen im Folgenden ein Muster zur Verfügung, das Ihnen zeigt, wie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussehen kann. Hierbei handelt es sich um eine Vorlage, die Sie individuell anpassen müssen.

– Fristlose Kündigung vom Mietvertrag als Muster –
Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr (Name des Mieters),

 

hiermit kündige ich fristlos das bestehende Mietverhältnis, welches am (Datum des Vertragsbeginns) geschlossen wurde. Dies geschieht aus wichtigem Grund, da ein weiter bestehendes Mietverhältnis nicht mehr tragbar wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten zurückgewiesen, kündige ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Mietvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem (Datum).

Zur Begründung:
Meine Kündigung möchte ich wie folgt begründen: (Nennung des außerordentlichen Kündigungsgrunds).

Aus diesem Grund bin ich gemäß § 543 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, das Mietverhältnis mit Ihnen fristlos zu kündigen.

Hiermit fordere ich Sie auf, die Wohnung / das Haus innerhalb von 14 Tagen vollständig zu räumen und mir bzw. der Hausverwaltung diese / dieses spätestens am (Datum der Schlüsselübergabe) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Alle vorhandenen Schlüssel sind mir bzw. der Hausverwaltung auszuhändigen.

Ich schlage den (Datum) zum Zwecke der Schlüsselübergabe vor. Ist es Ihnen nicht möglich, diesen Termin wahrzunehmen, unterbreiten Sie mir bitte unverzüglich Ihren Terminvorschlag. Hiermit widerspreche ich vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags nach § 545 BGB.

Übergeben Sie mir die Mietsache nicht innerhalb der gesetzten Frist, behalte ich mir vor, eine Räumungsklage gegen Sie einzureichen. Laut § 546a BGB ist es mir möglich, die vereinbarte Miete als Entschädigung zu verlangen. Außerdem werde ich ggf. weiterreichende Schadenersatzforderungen geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift des Vermieters)

Gründe für fristlose Kündigung der Wohnung

Fest steht, der Vermieter braucht einen guten Grund, um den Mietvertrag fristlos zu kündigen und seine Mieter auf die Straße zu setzen. Der Mieter muss sich deshalb eines solch schweren Vertragsbruchs schuldig gemacht haben, dass dem Vermieter die Fortführung des Mietverhältnisses nicht länger zuzumuten ist.

Welche Gründe bedingen für den Mietvertrag die fristlose Kündigung?
Welche Gründe bedingen für den Mietvertrag die fristlose Kündigung?

Der Vermieter muss die Gründe für die fristlose Kündigung nach § 569 Absatz 4 BGB nicht nur im Kündigungsschreiben benennen, sondern auch konkret belegen können. Schwammige Aussagen ohne Beweiskraft helfen ihm bei seinem Ziel, der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, jedenfalls nicht. Gibt er keinen Grund an oder ist dieser zu allgemein gehalten, besitzt die Kündigung keine Gültigkeit.

Doch was sind fristlose Kündigungsgründe?

  • Unpünktliche Mietzahlungen: Zahlt eine Mietpartei die Miete grundsätzlich nicht pünktlich ein, kann dieses Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Allerdings muss der Vermieter in diesem Fall den Betreffenden zuvor abmahnen, um ihm Gelegenheit zu geben, dies künftig zu ändern.
  • Lärmbelästigung: Andauernder Lärm kann anderen Hausbewohnern das Leben vergällen und muss natürlich nicht toleriert werden. Der Vermieter hat das Recht, den entsprechenden Mieter fristlos zu kündigen, dafür muss er jedoch die Lärmbelästigung nachweisen können. Normale Wohngeräusche, spielende Kinder ect. berechtigen hingegen nicht zur außergewöhnlichen Kündigung.
  • Belästigung anderer Hausbewohner: Laut § 569 Absatz 2 ist eine fristlose Kündigung auch gestattet, wenn eine Partei den Hausfrieden nachhaltig stört. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn sie andere Hausbewohner beleidigt und bedroht, für extremen Gestank im Haus verantwortlich ist oder im Hausflur mit Drogen handelt. Greift sie den Vermieter womöglich tätlich an, kann dieser sie kündigen, ohne das dem Vorgang eine Abmahnung vorausgehen muss.
  • Vertragswidrige Nutzung der Wohnung: In der Wohnung darf kein Gewerbe betrieben werden. Gerade bei Gewerben mit großem Publikumsverkehr kann es brenzlig werden. Erfährt der Vermieter, dass sich Mieter über dieses Verbot hinwegsetzen, kann er sie abmahnen und – wenn sie nicht aufhören – kündigen.
  • Untervermietung: Wenn der Mieter seine Wohnung untervermietet oder gar einem anderen überlässt, braucht er dazu die Erlaubnis des Vermieters. Nur, wenn er nahe Familienangehörige bei sich wohnen lässt, ist dies nicht nötig. Ohne Erlaubnis kann ihm ansonsten die Abmahnung und schließlich die fristlose Kündigung drohen.
  • Gefährdung der Wohnimmobilie durch Vernachlässigung: Richtet ein Mieter mit seinem Fehlverhalten Schaden an der Mietsache an, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dazu würde z.B. falsches Lüftungsverhalten, durch welches Schimmelbildung gefördert wird, die Haltung vieler Tiere oder das Unterlassen von Instandhaltungspflichten zählen.
Sonderfall für die fristlose Kündigung: Mietrückstand

In den meisten Fällen erfolgt die fristlose Kündigung vom Mietverhältnis seitens des Vermieters wegen eines erheblichen Mietrückstands. Laut § 543 Absatz 2 BGB wäre dies der Fall, wenn der Mieter…

  • für zwei aufeinanderfolgende Monate keine Miete bezahlt.
  • die Miete für zwei Monate nur teilweise bezahlt und mit mehr als einer Monatsmiete im Zahlungsrückstand ist.
  • über mehrere Monate die Miete nur teilweise bezahlt hat und dadurch in der Summe noch mehr als zwei Monatsmieten zur Bezahlung ausstehen.
Eine fristlose Kündigung ist beim Mietrückstand möglich.
Eine fristlose Kündigung ist beim Mietrückstand möglich.

Für die fristlose Kündigung vom Mietvertrag wegen eines Mietrückstands gelten besondere Regeln. Zum einen muss der Vermieter den Mieter in diesem Fall nicht abmahnen, sondern kann ihm gleich die fristlose Kündigung zukommen lassen. Immerhin hat sich der Mieter durch Abschließen des Mietvertrags dazu verpflichtet, Kaltmiete und Nebenkosten gegen die Überlassung der Wohnung fristgerecht zu bezahlen.

Streiten sich die Parteien über die Nebenkostennachzahlung und kommt die Mietpartei dieser Zahlung deshalb nicht nach, begründet dies hingegen keine fristlose Kündigung. Ähnlich sieht es auch bei der Mietminderung wegen Wohnungsmängeln aus. Der Vermieter darf wegen einer zulässigen Kürzung der Miete dem Mieter die Wohnung nicht einfach fristlos kündigen. Mieter sollten sich aber entweder an einen Anwalt für Mietrecht wenden oder sich bei Verbraucherzentralen, Mietervereinen oder -bünden vorab rückversichern, dass die Minderung rechtens und in ihrer Höhe angemessen ist. Andernfalls kann eine eigenmächtige Mietminderung nämlich sehr wohl zu einer fristlosen Kündigung führen.

Die fristlose Kündigung bedeutet aber noch nicht, dass der Mieter wirklich auf die Straße gesetzt wird. Er kann dies immer noch abwenden, wenn er innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten, nachdem der Vermieter einen Räumungsanspruch hat, die Mietrückstände vollständig begleicht. Teilzahlungen reichen nicht aus, damit die fristlose Kündigung der Wohnung unwirksam wird.

Brauchen die Betroffenen Unterstützung bei der Finanzierung können sie sich entweder an das Sozialamt oder das Jobcenter wenden. Hier besteht für sie unter Umständen die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen, um den Wohnungsverlust zu vermeiden.

Doch nicht in allen Fällen führt die Begleichung der Mietschulden zu einer Annullierung der Kündigung. Sollte die betreffende Person nämlich innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einmal eine fristlose Kündigung wegen erheblichem Mietrückstand erhalten und diese durch rechtzeitige Tilgung der Schulden vermieden haben, ist dies kein zweites Mal möglich. Das heißt, die fristlose Kündigung hätte in einem solchen Fall Bestand.

Räumungsklage

Fristlose Kündigung: Zieht der Mieter nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen.
Fristlose Kündigung: Zieht der Mieter nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen.

Hat der Mieter die fristlose Kündigung für seine Wohnung erhalten, weigert sich aber auszuziehen, sollten sich Vermieter nicht zu voreiligen Taten hinreißen lassen. Auch wenn es sich um Ihr Eigentum handelt, sind Sie nicht berechtigt, den Mieter eigenhändig vor die Tür zu setzen.

Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einzureichen. Nachdem das Gericht die fristlose Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft hat, kann sie dieser stattgeben. Nachdem sie die Erlaubnis besitzen, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen.

Die Kosten für die Räumung hat vorerst der Vermieter auszulegen, auch wenn für diese prinzipiell der Mieter aufkommen muss. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig, wird es für den Vermieter schwierig, sich das Geld zurückerstatten zu lassen.

Fristlose Kündigung der Wohnung – was tun?

Fristlose Wohnungskündigung: Was können Sie dagegen tun?
Fristlose Wohnungskündigung: Was können Sie dagegen tun?

Erhalten Mieter eine fristlose Kündigung müssen sie nicht gleich in Panik verfallen. Sie landen keineswegs von heute auf morgen auf der Straße. Immerhin steht noch gar nicht fest, ob die fristlose Kündigung überhaupt rechtmäßig ist.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Betroffenen der außerordentlichen Kündigung widersprechen. Dadurch setzen sie nämlich die Mühlen der Justiz in Gang und es wird eine Gerichtsverhandlung bzw. eine Räumungsklage, zu ihrem Fall eingeleitet. Das Gericht überprüft in dieser, ob die fristlose Kündigung rechtens ist und Bestand hat oder ob sie ungültig ist.

Wird gegen Sie eine Räumungsklage angestrengt, kann es sinnvoll sein, Prozesskostenhilfe und Räumungsfrist zu beantragen. Durch letztere kann das Gericht eine längere Frist bis zu Ihrem Auszug festlegen, sodass Ihnen – falls Sie verlieren – mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Bleibe bleibt.

Bekommt der Vermieter recht, muss der Mieter innerhalb einer gesetzten Frist (in der Regel sind dies zwei Wochen) ausziehen. Verweigert der Gekündigte den Auszug, kann der Vermieter eine Zwangsräumung beantragen, die unter der Aufsicht eines Gerichtsvollziehers durchgeführt wird.

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand lässt sich wie oben beschrieben aushebeln, wenn die Mietschulden durch den Mieter rechtzeitig beglichen werden. Dazu kann er in der Regel Hilfe beim Sozialamt und Jobcenter in Anspruch nehmen. Hat er während der letzten beiden Jahre aus demselben Grund schon einmal eine fristlose Kündigung vom gleichen Vermieter erhalten, ist dies kein zweites Mal möglich.

Kann der Mieter die Wohnung fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist z. B. bei Schimmel in der Wohnung möglich.
Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist z. B. bei Schimmel in der Wohnung möglich.

Wie der Vermieter hat auch der Mieter das Recht, durch eine fristlose Kündigung den Mietvertrag aufzuheben. Allerdings bedarf es dafür – wie im umgekehrten Fall – eines sehr guten Grunds, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Mieter unzumutbar macht.

Weist die Wohnung einen erheblichen Mangel auf, der durch den Vermieter nicht beseitigt wird, ist eine fristlose Kündigung zulässig. Zuvor muss der Mieter dem Vermieter aber die Möglichkeit einräumen, innerhalb einer Frist, den Mangel zu beseitigen.

Nach § 569 Absatz 1 BGB besteht ein Kündigungsgrund, wenn sich die Wohnung in einem Zustand befindet, der eine erhebliche Gefahr für die körperliche Gesundheit des Mieters darstellt. Eine fristlose Kündigung wäre z.B. bei erheblichem Schimmelpilzbefall angemessen.

Weitere Gründe für eine Aufkündigung des Mietvertrags wären gegeben, wenn:

  • der Wohnraum nicht, wie vereinbart, genutzt werden kann, z.B. infolge von Bauarbeiten.
  • der Vermieter dem Mieter nicht alle erforderlichen Schlüssel aushändigt.
  • der Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung betritt.
  • der Mieter durch den Vermieter beleidigt oder bedroht wird.

Muster für die fristlose Kündigung durch den Mieter

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, dieses müssen Sie individuell anpassen. Es soll Ihnen zeigen, wie eine fristlose Kündigung von Seiten des Mieters aussehen kann.

– Muster: Fristlose Kündigung des Mietvertrags –
Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr (Name des Vermieters),

 

hiermit kündige ich fristlos meine Wohnung in (Adresse der Wohnung), welche ich seit dem (Datum: Beginn des Mietvertrags) gemietet habe. Die Kündigung geschieht aus einem wichtigen Grund, weil eine Fortführung des Mietverhältnisses nicht tragbar ist und erfolgt zum (Datum der Wohnungsaufgabe).

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten zurückgewiesen, kündige ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Mietvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem (Datum).

Zur Begründung:
Meine Kündigung möchte ich wie folgt begründen: (Nennung des außerordentlichen Kündigungsgrunds).

Aus diesem Grund bin ich gemäß § 543 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, das Mietverhältnis mit Ihnen fristlos zu kündigen.

Ich schlage den (Datum) zum Zwecke der Schlüsselübergabe vor. Ist es Ihnen nicht möglich, diesen Termin wahrzunehmen, unterbreiten Sie mir bitte unverzüglich Ihren Terminvorschlag. Hiermit widerspreche ich vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags nach § 545 BGB.

Ich bitte darum, dass Sie mir die Endabrechnung für die Nebenkosten an meine neue Adresse schicken. Diese lautet: (neue Adresse des Mieters). Meine Kaution können Sie mir auf folgendes Bankkonto überweisen: (Bankdaten des Mieters).

Für Besichtigungstermine neuer Mieter stehe ich nach Vereinbarung zur Verfügung und bin telefonisch (Telefonnummer des Mieters) zu erreichen. Ich bitte um eine Bestätigung, dass Sie die Kündigung zur Kenntnis genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift des Mieters)

Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht

Hiervor fürchten sich wohl die meisten Arbeitnehmer: die fristlose Kündigung von ihrem Arbeitsvertrag. Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche, das heißt fristlose Kündigung aus, führt dies zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Schutz der Angestellten ist diese Art der Kündigung aber nur in Ausnahmefällen möglich.

Zur Beruhigung sei gesagt, dass eine fristlose Kündigung selten aus dem Nichts kommt. Normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer vorab eine Abmahnung auszuhändigen und ihn in einem Anhörungsgespräch mit den ihm angelasteten Verstößen zu konfrontieren. Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber diesen vorab über die fristlose Kündigung informieren und anhören. Kommt er dem nicht nach, ist die Kündigung unwirksam.

Was bedeutet eine Kündigung, die fristlos erfolgt, für die Betroffenen?
Was bedeutet eine Kündigung, die fristlos erfolgt, für die Betroffenen?

Um einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, müssen relevante Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Erfährt der Arbeitgeber von Vorfällen, die eine fristlose Kündigung begründen, muss er laut § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen die fristlose Kündigung aushändigen. Lässt er diese Frist verstreichen, ist die Entlassung unwirksam.

Doch muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Gründe benennen? Nein, dazu ist er nach dem Gesetz nicht verpflichtet. Sollte der Arbeitnehmer ihn allerdings um die Angabe bitten, muss er ihm diese unverzüglich schriftlich mitteilen.
Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags muss, wie jede andere Kündigung auch, dem Vertragspartner schriftlich zugehen. Unmittelbar nachdem dieser sie erhalten hat, wird sie wirksam.

Vor der Kündigung des Arbeitnehmers erfolgt die Abmahnung

Laut § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss einer fristlosen Kündigung in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Diese ist besonders wichtig, wenn ein bestimmtes Verhalten des Mitarbeiters bemängelt wird, wie z. B. häufiges Zuspätkommen. Die Abmahnung soll ihn auf dieses Fehlverhalten aufmerksam machen und ihn dazu bewegen, sein Verhalten künftig zu ändern.

Pauschal lässt sich sagen, je geringer das Verschulden des Arbeitnehmers, desto eher verlangt es eine Abmahnung, um den Betreffenden vorzuwarnen. Bei schweren Vergehen oder Straftaten bedarf es hingegen keiner vorherigen Warnung, hier darf der Arbeitgeber sofort die fristlose Kündigung verhängen.

Außerdem ist zu beachten, dass der Angestellte nicht für ein und denselben Vorfall abgemahnt und anschließend entlassen werden darf. Stattdessen verzichtet der Chef mit der Abmahnung gewissermaßen auf die Kündigung.

Achtung: Der fristlosen Kündigung muss eine Abmahnung vorausgegangen sein, die auf einem Vorfall beruht, der dem Kündigungsgrund ähnelt. Wurde der Betroffene beispielsweise wegen einer verspäteten Krankmeldung abgemahnt, kann er nicht wegen häufigen Zuspätkommens fristlos entlassen werden.

Gründe für fristlose Kündigung vom Arbeitnehmer

Drogenkonsum während der Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Drogenkonsum während der Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers ist aber nicht so ohne weiteres möglich, sondern sie muss stets aus einem wichtigen Grund ausgesprochen werden. Dies ist auch durch § 626 Absatz 1 BGB geregelt. Liegt ein solcher nicht vor, ist die Kündigung automatisch nichtig. Erst wenn der Angestellte sich grober Verfehlungen schuldig gemacht hat, erlischt der gesetzliche Kündigungsschutz und die sofortige Kündigung ist vertretbar.

Eine fristlose Kündigung muss aus wichtigem Grund erfolgen. Ist dem Arbeitgeber aufgrund der Verfehlungen des Arbeitnehmers nicht zuzumuten, das Dienstverhältnis mit diesem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, darf er eine fristlose Kündigung aussprechen.

In folgenden Bereichen können die Gründe für eine fristlose und ordentliche Kündigung liegen:

  • in der personenbedingten Sphäre
  • in der verhaltensbedingten Sphäre
  • in der betriebsbedingten Sphäre

Im Arbeitsrecht wird die fristlose Kündigung in den meisten Fällen auf das Verhalten bzw. Fehlverhalten der Angestellten zurückgeführt. Ist absehbar, dass sich dieses auch in Zukunft nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, hat der Arbeitgeber gute Chancen, die außerordentliche Kündigung durchsetzen zu können.

Beispiele für außerordentliche Kündigungsgründe seitens des Arbeitgebers:

  • Sachbeschädigung des Firmeneigentums
  • Körperverletzung anderer Mitarbeiter / des Chefs
  • Öffentliche ehrverletzende Beleidigungen des Chefs
  • Diebstahl von Büroeigentum bzw. Unterschlagung
  • Vorgetäuschte Krankheit
  • Selbstbeurlaubung
  • Arbeitsverweigerung
  • Sexuelle Belästigung anderer Angestellter
  • Alkohol- und Drogenkonsum vor oder während der Arbeitszeit
  • Arbeitszeitbetrug
  • Betriebsspionage
  • Mobbing
  • Private Nutzung von PC, E-Mail, Telefon- oder Internetverbindung
  • Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer
Wenn es um die Zulässigkeit der Gründe für fristlose Kündigungen geht, ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung, die geprüft werden muss.

Wann darf keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

Straftaten, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, erlauben keine fristlose Kündigung.
Straftaten, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, erlauben keine fristlose Kündigung.

Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, reichen Einschätzungen und subjektive Wertungen des Vorgesetzten über die Person seines Mitarbeiters zudem nicht aus. Stattdessen muss die Kündigung auf konkreten Tatsachen beruhen, die das Arbeitsverhältnis so schwer belasten, dass eine Fortführung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.

Als Gründe für eine fristlose Kündigung taugen im Arbeitsrecht auch keine Tatsachen, die dem Arbeitgeber bereits vor der Einstellung bekannt waren. Er kann diese nicht einfach gegen den Mitarbeiter verwenden, weil er diesen vielleicht plötzlich loswerden möchte.

Auch das Engagement in Politik, Vereinen oder Gewerkschaften, von dem der Chef halten kann, was er will, begründen keine außerordentliche Kündigung. Zudem darf niemand aufgrund seiner Homosexualität diskriminiert und gekündigt werden. Sogar wenn der Arbeitnehmer sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, dass das Arbeitsverhältnis aber für die Zukunft nicht schwer belastet, darf nicht einfach fristlos gekündigt werden.

Begeht der Angestellte eine Straftat, darf er deshalb keineswegs gekündigt werden, wenn diese nichts mit seiner Arbeitsstelle zu tun hat. Eine Ausnahme gibt es hierbei allerdings. Sollte jemand, der für die Finanzen des Unternehmens zuständig ist, wegen Betrugs straffällig geworden sein, kann das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zu seinem Angestellten nachhaltig Schaden genommen haben. In diesem Falle wäre eine fristlose Kündigung vertretbar.

Was tun bei fristloser Kündigung?

Stellt Ihnen der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung zu, heißt das, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet ist.

Welche Konsequenzen die fristlose Kündigung hat, wird im Folgenden dargestellt:

  1. Sie verlieren von jetzt auf gleich Ihren Job.
  2. Sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers an Sie werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
  3. Erst nach einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen können Sie Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
  4. Die fristlose Kündigung wirkt sich negativ auf Ihren Lebenslauf aus, sodass andere Arbeitgeber zögern könnten, Sie einzustellen.
Gerade wegen der negativen Folgen sollten Sie Ihre Entlassung nicht einfach hinnehmen. Sie müssen nicht gleich verzweifeln, denn es gibt viele Fallstricke, die eine fristlose Kündigung unwirksam machen können.
  • Wurde die 2-Wochen-Frist zwischen Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes und der fristlosen Kündigung eingehalten?
  • Ist die Kündigung Ihnen schriftlich zugestellt worden und sind alle relevanten Unterschriften vorhanden?
  • Ist der Grund für die Kündigung so drastisch, dass andere Konsequenzen (z.B. Versetzung, Umsetzung, ordentliche Kündigung) nicht angemessen wären?
  • Welche Interessen fallen bei der Interessensabwägung schwerer ins Gewicht, die Ihres Arbeitgebers oder Ihre?
  • Zählen Sie zu einer durch das Kündigungsschutzgesetz geschützten Gruppe, z.B. Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte usw.?
  • Haben Sie vorab eine Abmahnung erhalten?
  • Wenn ein Betriebsrat besteht, wurde er angehört?
Hat sich der Arbeitgeber an einen dieser Punkte nicht gehalten, wird die fristlose Kündigung ungültig. Doch Vorsicht: Nur das Gericht kann entscheiden, ob die Kündigung gültig war. Deshalb sollten Sie sich, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung haben, an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie ob Ihrer Erfolgsaussichten beraten und Sie vor Gericht vertreten kann.
Innerhalb der gesetzlich festgesetzten Fristen müssen Sie die fristlose Kündigung anfechten, sonst wird sie rechtskräftig.
Innerhalb der gesetzlich festgesetzten Fristen müssen Sie die fristlose Kündigung anfechten.

Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, tritt diese in Kraft. Ab dem Tag der Zustellung können Sie die fristlose Kündigung innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage anfechten. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird die Kündigung rechtskräftig. Und Ihre Aussichten vor dem Arbeitsgericht sind nicht schlecht, denn viele Kündigungen halten der Überprüfung vor Gericht nicht stand.

Innerhalb der drei Wochen können Sie auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um ihn von einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu überzeugen. Sollten Sie sich einigen, muss dieses vor Ablauf der Frist schriftlich festgehalten werden, damit die Kündigung keinen Bestand hat.

Natürlich endet das Gerichtsverfahren nicht unbedingt mit der Wiedereinstellung des Gekündigten, aber oftmals wird mit der Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung immerhin ein Teilerfolg erzielt. Das heißt, Sie sind vorläufig erwerbstätig – auch wenn viele Arbeitgeber Sie vielleicht freistellen, sodass Sie nicht mehr zur Arbeit kommen müssen. Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt und die Agentur für Arbeit verhängt keine Sperrfrist gegen Sie. Außerdem erscheint in Ihrem Arbeitszeugnis kein vorzeitiger Ausscheidetermin, sondern der regulär im Vertrag vereinbarte.

Wann kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Doch nicht nur der Arbeitgeber kann von seinem Recht auf eine fristlose Kündigung Gebrauch machen, auch Arbeitnehmer können ihre Arbeit fristlos kündigen. Das einzuhaltende Prozedere unterscheidet sich dabei kaum von der Kündigung durch den Chef.

Auch die fristlose Kündigung durch den Angestellten sollte durch eine Abmahnung vorbereitet sein, in dem er die Unternehmensleitung auf Missstände hinweist und ihr die Gelegenheit gibt, diese auszuräumen. Wie zuvor ausführlich dargelegt, bedarf es bei dem Kündigungsschreiben, wenn es fristlos sein soll, eines schwerwiegenden Grundes für die einseitige und sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Mögliche Gründe für die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer können sein:

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Mobbing
  • Beleidigungen
  • Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes
  • Unpünktliche Lohnzahlungen des Arbeitgebers
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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

2 Gedanken zu „Fristlose Kündigung im Miet- und Arbeitsrecht

  1. Manfred R.

    Was ist bei Todesfall gibt es ein Sonderkündigugsrecht der Wohnung

  2. phantasio20

    Frist einräumen zur Beseitigung ist ja schön und gut, aber gerade Schimmelbefall sehe ich da sehr kritisch. Schimmel in der Wohnung kann leicht mal auftreten, kann oberflächlich, aber auch mit einfachen Mitteln aus dem Baumarkt bekämpft werden. So habe ich formal die Schimmelbehandlung durchgeführt, aber letztendlich hat der Mieter ja doch nichts davon.

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