Bußgeldkatalog: Verstöße auf der Kraftfahrstraße
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Weitere Verstöße auf der Kraftfahrstraße
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
In der Ein- oder Ausfahrt der Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 75 | 1 | |
… mit Gefährdung | 90 | 1 | |
… mit Unfall | 110 | 1 | |
In der Ein- oder Ausfahrt der Kraftfahrstraße gewendet | 75 | 1 | |
… mit Gefährdung | 90 | 1 | |
… mit Unfall | 110 | 1 | |
In der Ein- oder Ausfahrt der Kraftfahrstraße rückwärts gefahren | 75 | 1 | |
… mit Gefährdung | 90 | 1 | |
… mit Unfall | 110 | 1 | |
Auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 130 | 1 | |
… mit Gefährdung | 160 | 1 | |
… mit Unfall | 195 | 1 | |
Auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Kraftfahrstraße gewendet | 130 | 1 | |
… mit Gefährdung | 160 | 1 | |
… mit Unfall | 195 | 1 | |
Auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Kraftfahrstraße rückwärts gefahren | 130 | 1 | |
… mit Gefährdung | 160 | 1 | |
… mit Unfall | 195 | 1 | |
Auf durchgehender Fahrbahn der Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 200 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 290 | 2 | 1 Monat |
Auf durchgehender Fahrbahn der Kraftfahrstraße gewendet | 200 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 290 | 2 | 1 Monat |
Auf durchgehender Fahrbahn der Kraftfahrstraße rückwärts gefahren | 200 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 290 | 2 | 1 Monat |
Auf der Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und andere behindert | 80 | 1 | |
… mit Unfall | 100 | 1 | |
Auf der Kraftfahrstraße gehalten | 30 | ||
… mit Behinderung | 35 | ||
Auf der Kraftfahrstraße geparkt | 70 | 1 | |
… mit Gefährdung | 85 | 1 | |
… mit Unfall | 105 | 1 | |
Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug befahren | 10 | ||
Kraftfahrstraße als Fußgänger an nicht vorgesehener Stelle betreten | 10 | ||
Nicht an Kreuzung oder Einmündung auf die Kraftfahrstraße eingefahren | 25 | ||
… mit Gefährdung | 75 | 1 | |
… mit Unfall | 90 | 1 | |
Kraftfahrstraße nicht an Kreuzung oder Einmündung verlassen | 25 | ||
Kraftfahrstraße mit Kfz oder Anhänger befahren, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h betrug | 20 | ||
Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, das die zulässige Höhe von 4 m überschritt | 20 | ||
… ab einer Höhe über 4,20 m | 70 | 1 | |
Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, das die zulässige Breite überschritt | 20 |
Bußgeldrechner
FAQ: Kraftfahrstraße
Kraftfahrstraßen sind besondere Verkehrsflächen für den Fahrzeugverkehr und werden umgangssprachlich oft als „Schnellstraßen” bezeichnet. Sie können sowohl außerorts als auch innerorts auftauchen und ähneln baulich häufig einer Autobahn.
Zur Kenntlichmachung der Kraftfahrstraße existieren zwei Verkehrszeichen: Das Schild 331.1 markiert den Anfang der Kraftfahrstraße, das Schild 331.2 findet sich an deren Ende.
Ob auf einer Kraftfahrstraße eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist und wie hoch diese dann ausfällt, hängt von der baulichen Beschaffenheit der Kraftfahrstraße ab. Außerdem spielt es eine Rolle, ob diese sich außerorts oder innerorts befindet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was sind Kraftfahrstraßen?
Inhalt
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist für „Kraftfahrstraße” keine eindeutige Definition zu finden. Tatsächlich können Kraftfahrstraßen in sehr unterschiedlichen Formen daherkommen, weshalb es schwierig ist, diese anhand eindeutiger Merkmale zu identifizieren.
So kann eine Kraftfahrstraße …
- sowohl innerhalb als auch außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorkommen,
- mehrere Fahrspuren pro Fahrtrichtung besitzen, die baulich von den Gegenspuren abgetrennt sind (wie bei einer Autobahn),
- oder aber auch nur eine Spur pro Fahrtrichtung ohne bauliche Trennung aufweisen (wie bei einer normalen Landstraße).
Üblicherweise ist eine Kraftfahrstraße jedoch meist so gelegen und beschaffen, dass sie eine hohe Geschwindigkeit erlaubt, weshalb sie umgangssprachlich häufig als „Schnellstraße” bezeichnet wird.
Letztendlich erkennen Sie eine Kraftfahrstraße nur dann eindeutig, wenn sie durch entsprechende Verkehrszeichen markiert ist: Den Anfang der Kraftfahrstraße zeigt das Zeichen 331.1 an, deren Ende das Zeichen 331.2.
Zudem gibt es zwei wesentliche Unterschiede zwischen Kraftfahrstraßen und Autobahnen:
- Eine Kraftfahrstraße kann Kreuzungen, Linksabbiegerspuren und Überquerungsstellen für den Fußgängerverkehr aufweisen. Auf einer Autobahn suchen Sie solche Dinge hingegen vergeblich.
- Auf einer Kraftfahrstraße sind die Ausfahrtsschilder gelb mit schwarzer Schrift, auf einer Autobahn hingegen blau mit weißer Schrift.
Was gilt auf Kraftfahrstraßen?
Die meisten Vorschriften, die auf der Kraftfahrstraße zu befolgen sind, finden sich in § 18 der StVO. Dort sind gleichzeitig auch die wichtigsten Regeln für die Autobahn festgelegt. Dass diese beiden unterschiedlichen Straßenarten im gleichen Paragraphen behandelt werden, ist kein Zufall, denn tatsächlich sind die Vorschriften für Kraftfahrstraße und Autobahn großteils identisch.
Dies betrifft insbesondere folgende Regeln:
- Fußgänger dürfen die Kraftfahrstraße nicht betreten oder überqueren (außer an dafür vorgesehenen Stellen).
- Die Kraftfahrstraße darf nur von motorisierten Fahrzeugen befahren werden, die obendrein eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h besitzen müssen.
- Fahrzeuge auf der Kraftfahrstraße dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (2,60 m bei Kühlfahrzeugen) sein.
- Es ist verboten, auf der Kraftfahrstraße zu halten oder zu parken (auch nicht auf dem Seitenstreifen). Haben Sie eine Panne oder einen Notfall, besteht eine Ausnahme von dieser Vorschrift.
- Die Ein- und Ausfahrt auf bzw. von der Kraftfahrstraße ist nur an dafür vorgesehenen Stellen (Kreuzungen, Einmündungen) erlaubt.
- Es ist verboten, auf der Kraftfahrstraße zu wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
Es gibt aber auch Unterschiede hinsichtlich der Vorschriften auf den beiden Straßenarten. So kann auf der Kraftfahrstraße eine andere Geschwindigkeit erlaubt sein als auf der Autobahn. Dies wollen wir im Folgenden näher erläutern.
Welche maximale Geschwindigkeit gilt auf Kraftfahrstraßen?
Um die Frage nach der erlaubten Geschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße zu beantworten, müssen zunächst zwei Faktoren berücksichtigt werden:
- Sind die Fahrspuren für eine Fahrtrichtung baulich voneinander abgetrennt wie bei einer Autobahn?
- Befindet sich die Kraftfahrstraße außerorts oder innerorts?
Je nachdem, wie die Antworten dieser beiden Fragen ausfallen, gilt auf der Kraftfahrstraße ein anderes Tempolimit. Sehr einfach ist es, wenn sich diese innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Dann gilt nämlich wie üblich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Liegt die Kraftfahrstraße außerorts und weist keine bauliche Trennung der unterschiedlichen Fahrtrichtungen auf, gelten die gleichen Höchstgeschwindigkeiten wie auf der Landstraße:
- 100 km/h für: Pkw ohne Anhänger, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t ohne Anhänger
- 80 km/h für: Pkw mit Anhänger, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und max. 7,5 t (außer Pkw), Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t mit Anhänger, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t mit Anhänger, Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
- 60 km/h für: Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, Kfz (außer Pkw, Lkw und Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t mit Anhänger, Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz
Ist die Kraftfahrstraße hingegen autobahnähnlich und befindet sich obendrein außerorts, sind die gleichen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten wie auf der Autobahn:
- kein Tempolimit für: Pkw ohne Anhänger, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t ohne Anhänger
- 100 km/h für: Pkw mit Anhänger (nur mit entsprechender Genehmigung), Kraftomnibusse ohne Anhänger (nur mit entsprechender Genehmigung)
- 80 km/h für: Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (außer Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger, Zugmaschinen mit Anhänger, Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
- 60 km/h für: Krafträder mit Anhänger, Kraftomnibusse mit Anhänger (kein Gepäckanhänger), Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, Zugmaschinen mit zwei Anhängern
In allen Fällen gilt: Ist ein Verkehrszeichen auf der Kraftfahrstraße vorhanden, dass eine andere Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ist selbstverständlich diese anstelle der generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten.
Kraftfahrstraße: Mindest- und Richtgeschwindigkeit
Zum Abschluss wollen wir noch klären, wie schnell Sie ggf. auf der Kraftfahrstraße fahren müssen. Die Antwort hier ist ziemlich simpel: Es gibt keine Vorschrift bezüglich einer Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße (auf der Autobahn übrigens auch nicht).
Zwar muss Ihr Fahrzeug bauartbedingt mehr als 60 km/h schaffen, um die Kraftfahrstraße nutzen zu dürfen, es ist aber nirgendwo festgelegt, dass Sie tatsächlich so schnell fahren müssen. In der Theorie können Sie also so langsam dahin schleichen, wie Sie möchten. Beachten Sie allerdings, dass Sie den Verkehrsfluss durch unnötiges Langsamfahren nicht behindern dürfen.
Hinsichtlich der Richtgeschwindigkeit gilt das Gleiche wie auf der Autobahn: Besteht für Pkw- und Motorradfahrer auf der Kraftfahrstraße keinerlei Tempolimit, wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h festgelegt. (Es sei denn, ein entsprechendes Schild gibt eine andere Richtgeschwindigkeit vor.) Die Richtgeschwindigkeit darf überschritten werden, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann Ihnen unter Umständen eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn Sie schneller unterwegs waren.